letzte Änderung am 16. Oktober 2003 | |
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Die Anträge im Wortlaut:
Unvereinbarkeitsbeschlüsse 6.066
Antragssteller/in: Chemnitz
Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
Die IG Metall wahrt und verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die demokratischen Grundrechte.
Dabei muss deutlich gemacht werden, dass die Zusammenarbeit mit allen antifaschistischen und demokratischen Kräften notwendiger denn je ist.
Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Organisationen der linken Richtung sind nicht mehr zeitgemäß und deshalb aufzuheben.
Die IG Metall versteht sich als Einheitsgewerkschaft mit Platz für verschiedene politische Richtungen. Personen, die in der Vergangenheit nicht aufgenommen bzw. durch die IG Metall ausgeschlossen wurden, erhalten somit die Chance auf eine Mitgliedschaft.
Die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in der IG Metall gegenüber neofaschistischer und militaristischer Organisationen wird bekräftigt.
Unvereinbarkeitsbeschlüsse 6.067
Antragssteller/in: Esslingen
Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Organisationen der linken Richtung, soweit sie nicht gewerkschaftsfeindlich sind, sind nicht mehr zeitgemäß und deshalb aufzuheben.
Unvereinbarkeitsbeschlüsse 6.068
Antragssteller/in: Berlin
Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Mitglieder antifaschistischer und sozialistisch/kommunistischer Organisationen sind aufzuheben. Angehörige faschistischer und religiös-fanatischer Gruppen bleiben weiter von der Organisation der IG Metall ausgeschlossen.
Die Antragskommission hat an den Gewerkschaftstag die Empfehlung herausgegeben, diese Anträge seien "durch die Praxis erledigt".
Das entspricht nicht den Tatsachen! Wie man sich im Labournet überzeugen kann…
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