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Zufolge Art. 155 des EG-Vertrages ist die EG-Kommission verpflichtet, die Einverleibung der Anordnungen des Ministerrates durch die Mitgliedsstaaten in die einheimische Rechtsordnung sicherzustellen. Solche Einverleibungen durch die Mitgliedsstaaten sind zwingend. Zufolge Art.169 muß die EG-Kommission gegen diejenigen Mitgliedsstaaten rechtliche Verfahren einleiten, die den Verpflichtungen der Anordnungen nicht nachkommen.
Den Artikeln 48 und 100 des EG-Vertrages zufolge ist die Diskriminierung wegen
des Geschlechtes oder von anderen EU-Bürgern in Arbeitsverhältnissen
verboten. Der I.L.O.-Grundsatz ''Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" soll
für die gesamte EU gelten. Um das Verbot der Diskriminierung
durchsetzbar zu machen, hat der Ministerrat eine Reihe von Anordnungen erlassen.
Diese sind:
75/117/EEC,Art.10, 10. Februar1975; 76/207/EEC, 79/7/EEC, 86/378/EEC, 86/613/EEC
und 92/85/EEC.
Dieses Arbeitsrecht wurde durch eine Anzahl von Urteilen des EG-Gerichtshofes
bestätigt und präzisiert.
Vor einigen Jahren richtete ich eine Interpellation an die EG-Kommission aus Anlaß eines Falles von Lohndiskriminierung, der bei der Kommission anhängig war. Der Kommissionär, Mr Padraig FLYNN antwortete vor dem Parlament und versprach eine rasche Bearbeitung der Beschwerde.
Eine ausführlichere Untersuchung - nicht durch die Kommission - enthüllte, daß der Mitgliedsstaat Schweden seit seinem Anschluß an den EES-Vertrag und später seinem Beitritt zur EG nicht die erwähnten Anordnungen in sein nationales Arbeitsrecht einverleibt hatte und hat. Aber stattdessen hatte der Staat die Lohndiskriminierung als arbeitsrechtliches Prinzip in seinem gesamten Öffentlichen Dienst eingeführt. Diese Rechtsverhältnisse sind der Kommission bekannt, zumindest seitdem Mr Padraig FLYNN die Interpellation im Parlament beantwortete.
Meine Frage: Wann wird die EU-Kommission sich an die bindenden Rechtsvorschriften der Artikel 155 und 169 halten und damit die Lohndiskriminierung in Schweden unterbinden, die dem EG-Vertrag zufolge verboten ist? Oder beabsichtigt die Kommission, dieses Modell - außergesetzlich - für die gesamte EU einzuführen?
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