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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und die  EU-Kommission

Wegen der Unterstützung der  EU-Recht verletzenden Lohndiskriminierung durch die EU-Kommission ("Wächterin des Gemeinschaftsrechtes") hat MEP Per Gahrton (Grüne) am 19.Juni 2001 eine Anfrage eingereicht

DIE  UNTERLASSUNG  DER  EG-KOMMISSION, DIE  ARTIKEL 155 und 169 DES EG-VERTRAGES ZU BEFOLGEN

Zufolge Art. 155 des EG-Vertrages ist die EG-Kommission verpflichtet, die Einverleibung der Anordnungen des Ministerrates durch die Mitgliedsstaaten in die einheimische Rechtsordnung sicherzustellen. Solche Einverleibungen durch die Mitgliedsstaaten sind zwingend. Zufolge Art.169 muß die EG-Kommission gegen diejenigen  Mitgliedsstaaten rechtliche Verfahren einleiten, die den Verpflichtungen der Anordnungen nicht nachkommen.

Den Artikeln 48 und 100 des EG-Vertrages zufolge ist die Diskriminierung wegen des Geschlechtes oder von anderen EU-Bürgern in Arbeitsverhältnissen verboten. Der I.L.O.-Grundsatz ''Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" soll für die gesamte  EU gelten. Um das Verbot der Diskriminierung  durchsetzbar zu machen, hat der Ministerrat eine Reihe von Anordnungen erlassen. Diese sind:
75/117/EEC,Art.10, 10. Februar1975; 76/207/EEC, 79/7/EEC, 86/378/EEC, 86/613/EEC und 92/85/EEC. 

Dieses Arbeitsrecht wurde durch eine Anzahl von Urteilen des EG-Gerichtshofes bestätigt und präzisiert.

Vor einigen Jahren richtete ich eine Interpellation an die EG-Kommission aus Anlaß eines Falles von Lohndiskriminierung, der bei der Kommission anhängig war. Der Kommissionär, Mr Padraig FLYNN antwortete vor dem Parlament und versprach eine rasche Bearbeitung der Beschwerde.

Eine ausführlichere Untersuchung - nicht durch die Kommission - enthüllte, daß der Mitgliedsstaat Schweden seit seinem Anschluß an den EES-Vertrag und später seinem Beitritt zur EG nicht die erwähnten Anordnungen in sein nationales Arbeitsrecht einverleibt hatte und hat. Aber stattdessen hatte der Staat die Lohndiskriminierung als arbeitsrechtliches Prinzip in seinem gesamten Öffentlichen Dienst eingeführt. Diese Rechtsverhältnisse sind der Kommission bekannt, zumindest seitdem Mr Padraig FLYNN die Interpellation im Parlament beantwortete.

Meine Frage:  Wann wird die EU-Kommission sich an die bindenden Rechtsvorschriften der Artikel 155 und 169 halten und damit die Lohndiskriminierung  in Schweden unterbinden, die dem EG-Vertrag zufolge verboten ist?   Oder beabsichtigt die Kommission, dieses Modell - außergesetzlich - für die gesamte EU  einzuführen?

Per Gahrton, MEP


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