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Ende Mai verkündete das Arbeitsgericht als höchste Instanz ein aufsehenerregendes
Urteil zur Lohndiskriminierung und zum Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit".
Zehn vom Staat beschäftigte, Sozialassistentinnen hatten durch
ihre Gewerkschaft dagegen Klage geführt, daß sie trotz gleicher
Qualifikation, längerer Anstellungszeit und gleichen Aufgaben mit 2000:
SEK geringer entlohnt werden als ihre neuangestellten männlichen Kollegen.
Dieses sei keine Lohndiskriminierung, erklärte das Arbeitsgericht, sondern
die höheren Gehälter der männlichen Kollegen seien eine Folge
der "Marktkräfte" und ihrer Nachfrage nach diesen Bediensteten. Außerdem
hätten die männlichen Kollegen früher einmal Anstellungen mit
höherem Gehalt gehabt.
'Nachfrage' bei staatlicher Anstellung und Besoldung spiegelt u.a. die willkürliche
Vorliebe von Behördenchefs für - wie in diesem Fall männliche
Mitarbeiter - wieder, ist also nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes keine
Diskriminierung!
Der Prozeßvertreter der verklagten Regierung, Karl Pfeifer, erklärte
in einer Presseerklärung seine Zufriedenheit mit dem Urteil; er
fände es gut, daß die "Marktkräfte" dem Urteil zufolge
berücksichtigt werden dürfen (Sydsvenskan 25/5 01).
Vor einigen Wochen wurde eine ähnliche Lohndiskriminierung durch den selben staatlichen Arbeitgeber bekannt: An einem Ambulatorium in Lund arbeiten fünf Ärzte; die drei weiblichen erhalten um 3600 SEK im Monat weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen mit den gleichen Aufgaben. Auch die Ärztinnen wollen vor dem Arbeitsgericht gegen die Regierung klagen und dürften vermutlich ebenfalls auf die "Marktkräfte" verwiesen werden (Sydsvenskan 14/5 01). Weil die Diskriminierung offensichtlich gegen das auch in Schweden geltende EU-Recht verstößt und das Arbeitsgericht dieses beugt, dürften die Klägerinnen nur vor dem Europäischen Gerichtshof ihr Recht bekommen können.
Ein weiteres Beispiel für die Besoldungswillkür: An einem Ambulatorium
der staatlichen Gesundheitspflege arbeiten zwei Ärzte mit den gleichen
Aufgaben; sie erhalten die Gehälter 45 000: für den Arzt mit
25 Dienstjahren bzw. 60 000:- kr im Monat für einen gerade approbierten
Neuling; so "Dagens Nyheter" 3.Nov.2000.
Die Lohndiskriminierung richtet sich also auch nach dem Dienstalter: Ältere
Beschäftigte erhalten geringere Gehälter als die jüngeren.
Hiergegen reagierte kürzlich sogar der Vertreter der Akademiker-Standesorganisation
SACO, deren Führung die Diskriminierung grundsätzlich begrüßt.
Herr Gunnar Wetterberg ("Sydsvenskan" 28.Oktober 2000) befürchtet, daß
die altersmäßige Diskriminierung auf Sicht die von ihm und
seiner Standesorganisation verteidigte, allgemeine Lohndiskriminierung
gefährden könne. In den Jahren 1994 - 1999 (seit Schwedens Beitritt
zur EG!) wurden die Gehälter der bis 39-Jährigen um 47,7 %,
der 40- 65-Jährigen dagegen nur um 18,9 % erhöht.
Während des gegenwärtigen, schwedischen Vorsitzes im EU-Ministerrat
veranstalteten die für die Lohndiskriminierung verantwortliche Regierung
und ihre untergeordneten Behörden zahlreiche EU-Werbetagungen z.B. zum
Thema "gender mainstreaming" für das schwedische Arbeitsrecht, die im
Ausland den Anschein eines diskriminierungsfreien Arbeitsmarktes vermitteln
sollen. Die Tagung in Malmö im Januar wurde wenige Tage später von
der Wirklichkeit eingeholt:
Die Zeitung "Sydsvenskan" berichtet am 5.Februar 2001 von der neugegründeten staatlichen Malmöer Hochschule und der auch hier am Tagungsort betriebenen Lohndiskriminierung: "Frauen an der Malmöer Hochschule verdienen durchschnittlich 4700 Kronen (ca. 1050 DM) im Monat weniger als Männer".
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
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