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sofortiger Ausstieg aus dem Bündnis!

Antragsteller: Landesbezirkserwerbslosenausschuss NRW
Adressat: Landesbezirksvorstand ver.di und Bundesvorstand ver.di

Der Landesbezirkserwerblosenausschuss NRW fordert den Landesbezirksvorstand und den Bundesvorstand ver.di zum sofortigen Ausstieg aus dem "Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" auf und setzt sich für eine Kampagne gegen die soziale Diskriminierung der Erwerbslosen und Sozialhilfeempfänger in Zusammenarbeit mit allen Einzelgewerkschaften und dem DGB ein

Begründung:

Der Regierungswechsel im Jahr 1998 hat nicht zu der von den Gewerkschaften geforderten "andern Politik" geführt. Die Erwartungen, im Rahmen des "Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit " gemeinsam mit der Regierung auf die Arbeitgeber einzuwirken, ist fehlgeschlagen. Im Ergebnis stellt das Bündnis eine Einbindung der Gewerkschaften in die Politik der Regierung und Arbeitgeber zur Wettbewerbssicherung des Standortes dar und zum weiteren Abbau sozialer Standards.

Die Einschnitte im Sozial- und Steuersystem gehen weiterhin zu Lasten der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Die Reichen wurden und werden weiterhin mit Steuererleichterungen beglückt und werden immer reicher.

Schluß mit der sozialen Rundumversorgung, heißt es jetzt und: "Jeder Job ist besser als keiner", "Schlecht bezahlte Arbeit ist würdiger, als üblicher Sozialtransfer". Also Arbeit um jeden Preis, bis hin zum subventionierten Billigjob im Dienstleistungsbereich.

Die sogenannte Rentenreform mit der Aufgabe des Solidaritätsprinzips und die anstehende Gesundheitsreform sind ein weiterer existenzieller Angriff auf alle.

Das Modell "aktivierender Sozialstaat" der Regierung, geht nicht mehr davon aus, die in Not geratenen Bürger finanziell zu unterstützen oder mehr Finanzen für Beschäftigung bereitzustellen, sondern Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auf ihre Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitswilligkeit zu überprüfen. Wer es an Initiative, Anpassungsfähigkeit, Dynamik, Mobilität und Flexibilität fehlen lässt, wird bestraft, Leistungsansprüche werden entzogen. Das JOB-AQTIV-Gesetz (SGB III) ist nur der Anfang, des Umerziehungsprogramms.

Leistung und Gegenleistung heißt die neue Anspruchsgrundlage, die an die Bürger gestellt wird. Jede und jeder ist für sich selbstverantwortlich und sein eigenes Arbeitskraft-Unternehmen. Ein gesellschaftliches Problem wird zum individuellen Fehlverhalten erklärt. Millionenfach fehlende Arbeitsplätze werden in fehlende Arbeitsbereitschaft von Millionen umgelogen.

Vor diesem Hintergrund gerät das Grundrecht, daß niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf, zur Makulatur. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik reduzierten sich mehr und mehr darauf, Erwerbslose durch einen umfassenden Spar- und Zwangskurs zur Annahme von Billigjobs zu zwingen. Das übersteigt bei weitem das, was die Kohlregierung veranstaltet hat.

Die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, der Abschaffung von Arbeitslosenhilfe, bzw. die Kürzung unter dem Regelsatz der Sozialhilfe sind bereits geplant.

 

Am 9.11. von der überwiegenden Mehrheit der Arbeitslosen bei der Sitzung des Landesbezirkserwerbslosenausschuß NRW angenommen


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