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Erklärung hessischer Betriebsräte vom 20.3.01 aus Anlaß der Tagung hessischer Unternehmerverbände in Frankfurt

Von der Modernisierung der Betriebsverfassung zu Mitbestimmung und Demokratie !

 

Wir treten ein für die Reform der Betriebsverfassung, für Mitbestimmung und mehr demokratische Rechte. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf bleibt jedoch weit hinter dem Notwendigen zurück. Er beinhaltet lediglich eine Teil-Modernisierung. Er ist kein gesellschaftliches Reformprojekt, sondern ein Dokument der Mutlosigkeit. Trotzdem laufen Standortfetischisten, ewig gestrige Ideologen und notorische Bedenkenträger aus Wirtschaft und Teilen der Politik Sturm dagegen. Eine auch nur hauchdünne Erweiterung der Möglichkeiten von Betriebsräten und Beschäftigten nennen sie unbezahlbar und eine unzumutbare Einschränkung Unternehmerischer Verfügungsgewalt. "Alle Organisationen der Wirtschaft stemmen sich mit ganzer Kraft gegen ein solches Gesetzesvorhaben", heißt es in einem Rundschreiben hessischer Arbeitgeberverbände.

Wir stellen fest:

 

Das Betriebsverfassungsgesetz erneuern und mehr Demokratie wagen

Wir fordern die Arbeitgeberverbände auf, die Blockade des Gesetzgebungsverfahrens und die Diffamierung von Betriebsräten zu unterlassen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, Mut zu echten Reformen zu beweisen und den Novellierungsvorschlag weiterzuentwickeln.

Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und zur Tarifautonomie. Betriebsräte und Beschäftigte brauchen verbindliche und überbetriebliche Regelungen zum Schutz vor Unterbietungskonkurrenz und Erpressungsdruck nicht nur in Krisenzeiten. Einklagbare, nicht abdingbare und gleiche Mindestbedingungen zu schaffen, das ist der Sinn von Tarifverträgen. Wir wenden uns daher entschieden gegen das Verlangen nach einer Umdeutung des Günstigkeitsprinzips und der Abschaffung des Tarifvorbehalts.

Dem Dogma, nach dem Konkurrenz und die Logik der Gewinnmaximierung die Prinzipien sind, nach denen die gesamte Gesellschaft zu funktionieren hat, folgen wir nicht. Gerade angesichts von Globalisierung und zunehmender Konkurrenz brauchen wir mehr, nicht weniger Mitbestimmung. Der alleinige Bezug der Mitbestimmungsdiskussion auf die jeweils miteinander konkurrierenden Einzelbetriebe und deren betriebswirtschaftliche Rationalität erschwert eine konsequente Vertretung von Arbeitnehmerinteressen. An weiter reichende Vorstellung von überbetrieblicher Mitbestimmung wird in der aktuellen Auseinandersetzung kaum mehr gedacht.

Die Demokratisierung der Wirtschaft ist kein Tabu sondern eine Notwendigkeit. Sie beinhaltet die demokratische und gleichberechtigte Teilhabe aller Arbeitenden, ihrer Betriebsräte und Gewerkschaften an Entscheidungen.

Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes kann also nur ein erster Schritt sein. Die Anpassung des Gesetzes an sich ändernde Bedingungen ist das Mindeste. Darüber hinaus fordern wir Schritte einzuleiten im Sinne echter demokratischer Reformen.


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