Kommuniqué

Die FNDIRP, mit zwei über die Presse weit verbreiteten und missbräuchlich vermengten Problemen konfrontiert, nämlich:

- einerseits dem des Eigentums der von den Nazis geraubten Güter/Vermögen,

- andererseits dem des Streits um die Löhne, die an die zum Obligatorischen Arbeitsdienst (STO)* zwangsverpflichteten Personen in den Fabriken des Reichs gezahlt wurden;

erinnert daran, dass sie, ohne irgendeinen Unterschied zwischen den philosophischen, politischen und religiösen Anschauungen zu machen, die einstigen Widerstandskämpfer, die ehemaligen Häftlinge in den deutschen und französischen Gefängnissen und Lagern, die einstigen Patrioten, die gegen die Besetzung Widerstand leisteten, die ehemaligen in die Konzentrations- und Vernichtungslager Deportierten, und ihre Familien vereinigt;

[Der FNDIRP] liegt viel daran, in ihrer dauernden Sorge darum, die historische Wahrheit wiederherzustellen, Stellung zu beziehen:

1) Bezogen auf die von den Nazis geraubten Güter/Vermögen hält sie die Herausgabe an die Berechtigten für unerlässlich, oder fordert, im Fall, dass dies unmöglich ist, einen gerechten Ausgleich für die erlittenen materiellen Schäden; wenn es keine Berechtigten mehr gibt, sollte eine Einrichtung wie die "Stiftung für die Erinnerung an die Deportation" Empfänger des Gutes oder der Entschädigung sein;

2) Sie versichert, dass ihre Mitglieder, zu Gunsten deutscher Unternehmen der Sklaverei unterworfen, niemals Lohnempfänger waren; sie haben folglich kein Verständnis dafür, eine Entschädigung für die ihnen aufgezwungene Arbeit zu verlangen und so den Unternehmen, die in Sorge darum sind, ihren nationalen und internationalen Ruf nicht zu gefährden, ein Alibi zu liefern.

Sie erinnert daran, dass ihre Mitglieder sich glücklich schätzen, in der Zeit der Deportation jedesmal, wenn es ihnen möglich war, und unter Einsatz ihres Lebens, den guten Lauf der nazistischen Kriegsindustrie zu sabotieren.

Die FNDIRP weiß den betroffenen deutschen Unternehmen also nichts anderes zu raten, als die durch den Rückgriff auf die Sklaverei bezogenen Profite für die Einrichtungen zu verwenden, die sich bemühen, die Erinnerung an die uner mess lichen Leiden der Opfer zu erhalten, und dem Verlangen der Historiker stattzugeben, indem sie ihre Archive öffnen.

Der Verwaltungsrat, 12. Dezember 1998
Übersetzung: F.-U. Betz

Anmerkung: STO: Service du Travail Obligatoire (französische Arbeitskräfte wurden mit Hilfe eines Dienstverpflichtungsgesetzes zwangsweise ausgehoben.

Erschienen in: express - Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit Nr. 11-12/1999


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2000-01-03