letzte Änderung am 30.Apr.2002 | |
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Berlin, 16.04.2002
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die gewerkschaftliche Bildungsarbeit steht bei ver.di hoch im Kurs. Das schlägt sich auch finanziell nieder: Knapp 25 Millionen Euro fließen in diese Aufgabe, überwiegend aus Beiträgen finanziert. Mit diesem Geld unterbreiten wir unseren Mitgliedern ein breitgefächertes Angebot: von gewerkschaftspolitischen Seminaren zu e-commerce und Tarifpolitik bis hin zu EDV-Schulungen. Über 700 Seminare im ersten ver.di-Jahr. Sozusagen das beste aus den Bildungswelten der fünf ver.di-Gewerkschaften.
Doch wir haben nicht nur die Erfahrungen, Konzepte und Seminarideen der Quellgewerkschaften geerbt, sondern auch die dazugehörigen Einrichtungen, 17 Bildungsstätten bundesweit. Bereits in den Gründungsgewerkschaften war klar, dass das Nutzungskonzept der Bildungsstätten dringend auf den Prüfstand muss: die Bildungsstätten brauchen ein neues, wirtschaftlich solides Fundament, das Überkapazitäten zurückführt und zugleich die Qualität des Hotelbetriebs verbessert.
Dieser Aufgabe hat sich der am 19. November 2001 vom Bundesvorstand eingesetzter Lenkungsausschuss angenommen. Darin sind - unter der Federführung von Dorothea Müller - vertreten:
sowie für den Gewerkschaftsrat:
Diese Kolleginnen und Kollegen haben den Auftrag, bis Ende des ersten Quartals 2002 einen Vorschlag für ein zukunftsfestes Bildungsstättenkonzept zu entwickeln. Grundlage ist ein Eckpunktepapier zu Rolle und Funktion der ver.di-Bildungsstätten, das der Lenkungsausschuss im Februar 2002 verabschiedet hat (siehe Anlage).
In den vergangenen Monaten hat der Ausschuss nun die Bildungsstätten auf Herz und Nieren geprüft. Ausgangspunkt aller Überlegungen war, dass am Seminarprogramm nicht gespart wird: Es soll in gewohnter guter Qualität und in dem bisherigen Umfang weitergeführt werden.
Zunächst ging es darum, das Volumen des jährlichen Fehlbetrags zu ermitteln. Mit Zuarbeit einer externen Beratungsfirma und Unterstützung der BildungsstättenleiterInnen hat der Lenkungsaussschuss nun das Defizit ermittelt: Es liegt bei rund 5,9 Millionen Euro pro Jahr.
Alle Bemühungen, Kosten zu verringern oder Erträge zu steigern, verhindern leider nicht die notwendige Schließung von Einrichtungen.
Der Lenkungsausschuss hält nach sorgfältiger, individueller Prüfung aller Einrichtungen die Schließung von den folgenden sechs Bildungsstätten für unausweichlich. Dabei sollen nach Auffassung des Lenkungsausschusses folgende Einrichtungen bis zum 31.12.2002 ihren Betrieb einstellen:
Mit der Schließung dieser sechs Häuser werden die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die übrigen ver.di-Bildungsstätten verbessert.
Wo immer möglich sollen Personal und Seminarangebote auf die verbleibenden Standorte übertragen werden. Der Lenkungsausschuss ist sich bewusst, dass dies nicht immer umsetzbar sein wird. Die Frage möglicher Anschlussnutzungen wird daher für jedes einzelne Haus geprüft.
Die ver.di-Bildungsarbeit würde sich nach dem Konzept des Lenkungsausschusses künftig auf elf Standorte verlagern:
Für die beiden Einrichtungen in
hat der Lenkungsausschuss Prüfaufträge erteilt: In Saalfeld soll eine Alternativnutzung wegen einer besonders ungünstigen Miete möglichst zügig gefunden werden. Für Konradshöhe soll das wirtschaftliche Risiko für ver.di begrenzt werden.
Am 22. April 2002 wird der Bundesvorstand die Vorlage des Lenkungsausschusses beraten und mit seiner Empfehlung an den Gewerkschaftsrat weiter leiten. Die abschließende Entscheidung fällt dort voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 22./23. Mai 2002.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Probleme im Bildungsstättenbereich sind seit längerem bekannt. Jenseits rationaler, ökonomischer Sachzwänge wissen wir natürlich auch, dass sich mit jeder der 17 ver.di-Bildungseinrichtungen ein Stück Identität der Gewerkschaft und Herzblut vieler einzelner Mitglieder verknüpft. Auch aus diesem Grund sind Schließungspläne gleich welches Haus es trifft schmerzlich. Der hier beschriebene Vorschlag ist allen Vertreterinnen und Vertretern im Lenkungsausschuss nicht allein deshalb schwer gefallen. Es geht hier nicht nur um Gewerkschaftstradition(en). Es geht auch um die Auswirkungen der Stilllegungen auf die dort beschäftigten Menschen.
Natürlich ist es in dieser Situation zunächst einmal für jede und jeden eine Erleichterung, dass es in ver.di bis Ende 2007 keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Dennoch ist diese Regelung sicherlich für viele nur ein kleiner Trost.
Wie es vor Ort weitergehen kann, welche Perspektiven wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen anbieten können - darüber und über vieles mehr werden Euch das Personalressort (Ressort 6) und das Ressort Bildungspolitik (Ressort 19) mit den Betriebsräten nach dem Beschluss des Gewerkschaftsrates persönlich vor Ort informieren.
Als GewerkschafterInnen halten wir es jedoch für unverzichtbar, Euch über ein so wichtiges Zwischenergebnis wie dieses Konzept so rasch wie möglich zu unterrichten. Für eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung ist ein zeitnaher, offener Austausch der Informationen eine wesentliche Voraussetzung.
Mit herzlichen Grüßen
für den Lenkungsausschuss
Dorothea Müller
(im Lenkungsausschuss "Bildungsstätten" abgestimmte Fassung)
Die nachstehenden Eckpunkte zur Rolle und Funktion der Bildungsstätten in ver.di und ihrer damit verbundenen Gestaltung sind die gewerkschaftspolitischen Bezugspunkte für alle Entscheidungen, die zum ver.di-Bildungsstättenkonzept getroffen werden müssen.
Aufgrund ihrer bisherigen inhaltlichen Schwerpunktsetzung, regionalen Verortung und ihrer Zusammenarbeit mit inner- und außerorganisatorischen Bildungsakteuren haben unsere Bildungsstätten eigene Bildungsprofile, entsprechende Kompetenzen und Kulturen entwickelt und in ver.di eingebracht.
Darauf aufbauend entwickelt im Rahmen eines Abstimmungsprozesses jede Bildungsstätte in ver.di ein eigenes Bildungsprofil und dementsprechendes Belegungskonzept, das sich aus folgenden Elementen zusammensetzen soll
Damit verbunden ist die Weiterentwicklung entsprechender pädagogischer, fachlicher und Servicekompetenzen.
Zur Verwirklichung der beschriebenen Ziele und Aufgaben ist die ständige Überprüfung und laufende Weiterentwicklung von Standards der Ausstattung notwendig.
Bezugspunkte dafür sind
Daraus sich ableitende wichtige Kriterien für die Standards der Ausstattung sind:
Für eine optimale Steuerung und Gewährleistung der Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche innerhalb der Bildungsstätten ist eine dezentrale Ressourcen- und Personalverantwortung Voraussetzung.
Die notwendigen Instandsetzungsinvestitionen sind vermieterpflichtige Aufgabe der Vermögensverwaltung.
Standardanpassungs- und Erweiterungsinvestitionen sind über die Vermögensverwaltung finanziell sicher zu stellen.
Um die Einbeziehung insbesondere der für die Bildungsarbeit relevanten Kriterien zu gewährleisten, müssen Entscheidungsstrukturen geschaffen werden, die eine gleichberechtigte Entscheidungsfindung des Ressorts 19 und seiner Bildungsstätten mit dem Ressort 3 und der Vermögensverwaltung im Rahmen der Budgethoheit des Gewerkschaftsrates sichern. Eine sach- und zeitgemäße Ausstattung des Seminar- und des Wirtschaftsbetriebs ist aus den Haushalten der Bildungsstätten und dem vom Ressort 19 zu ihrer Spitzenfinanzierung geführten 1,5%tigen Beitragsanteil sicherzustellen.
Ver.di wird, orientiert an den o.a. Eckpunkten und den finanziellen Möglichkeiten, in 2002 ein Bildungsstättenkonzept entwickeln, mit dem Ziel, dieses bis spätestens Ende 2006 zu verwirklichen.
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