letzte Änderung am 12. Febr. 2003

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Dat wars dann, nä - Ende einer Umschulung!

Über meine Umschulung (Fernlehrgang) zum staatlich geprüften Sozialberater und die diversen Probleme damit habe ich hier ja schon berichtet und auch mitgeteilt, daß ich mich gegen den erlebten Mist in der Maßnahme zur Wehr setze.

Wie zu erwarten war, hat mir der Cheffe von mein Arbeitsamt nun die Bewilligung für die Umschulung zum staatl. geprüften Sozialberater entzogen.

Begründet wurde es damit, ich hätte mehrere Nahunterrichte nicht besucht, und daher sei die Erreichung des Maßnahmeziels nicht mehr möglich - so äußerte sich der Bildungsträger.

Was daran verschwiegen wird, ist, daß

Was das Arbeitsamt weiterhin rechtswidrig nicht berücksichtigt, ist:

Insgesamt also keine Gründe, warum ich das Maßnahmemziel nicht erreichen kann. Kein Grund liegt also vor für eine rechtmäßige Aufhebung der Maßnahme - naja, aber beim Arbeitsamt scheisst man eh aufs geltende Recht, wenn es zum Nachteil der Behörde ist. (Das mit dem "scheisst" schreibe ich mit voller Absicht und stehe auch dazu!)

Keine Erfolgsquoten - und das Arbeitsamt weiß selbst nicht, ob man in der Maßnahme das Maßnahmemziel überhaupt schaffen kann...

Das Amüsante daran - und vorm Sozialgericht dann wohl auch der Grund, daß das Arbeitsamt damit hinten runterfällt - ist, daß mit der Maßnahme das Ereichen des Maßnahmeziels, nämlich die staatliche Prüfung vor dem Kultusminsterium Sachsen-Anhalt (so schreibt es der Bildungsträger in seinem Werbematerial im Internet und im Prospekt), für keinen der Teilnehmer machbar ist, wenn die von mir bemängelten Dinge nicht abgestellt werden - und weil man beim Arbeitsamt einiges nicht weiß und verschweigt.

Ich hatte ja schon berichtet, daß die Maßnahme für den Nahunterricht, aber auch fürs Tutorium weder qualifizierte Lehrer mit nachweislicher Lehrbefähigung und Sachkundenachweis für den Unterricht im Bereich Sozialwesen hat, noch über taugliche Lehrmittel verfügt, ferner der Bildungsträger der Arbeitsverwaltung vorenthalten hat, daß die Maßnahmenteilnehmer noch zusätzliche Literatur u.a. aus der Sozialgesetzgebung anschaffen müssen.

Naja, als mir dann schwante, wo ich mal wieder reingeraten bin, habe ich insgesamt dreimal die Arbeitsverwaltung aufgefordert, man möge

Auf meine Fragen habe ich bis heute keine Antworten, und man weigert sich auch, mir die zuständige Stelle beim Kultusministerium zu nennen, damit ich selbst nachrecherchieren kann.

Die Arbeitsverwaltung kann also selbst nicht beantworten, ob die Teilnehmer an der Fernlehrmaßnahme zum staatlich geprüften Sozialberater das Maßnahmemziel erreichen können, ist sich aber sicher, mir trotzdem die Maßnahme aufheben zu können mit der Begründung, ich könne das Maßnahmeziel nicht erreichen.

Dümmer gehts nimmer.

Fazit:

Das Arbeitsamt hat mal wieder eine Maßnahme finanziert, ohne sich vor Genehmigung der Maßnahme an die Vorschriften bezüglich der Prüfung von Bildungsträger und Bildungsmaßnahme zu halten.

Die daher absehbaren Mängel bzw. die daher absehbare Beschwerde darüber wird von der Arbeitsverwaltung nicht etwa zum Anlaß genommen, die Mängel etwa abzustellen und gemäß §§ 13, 14 und 15 SGB I dem Teilnehmer alle offenen Fragen zu beantworten - i woher, ganz im Gegenteil kündigt die Arbeitsverwaltung dem beschwerdeführenden Maßnahmeteilnehmer die Teilnahme an der Maßnahme und macht ihn gemäß § 48 Abs 1 Satz 1 in Verbindung mit § 330 Abs 3 SGB III dafür sogar noch persönlich haftbar.

Im Klartext: nicht das Arbeitsamt ist schuld, weil es eine schlechte Maßnahme nicht geprüft und bestehende Mängel nicht beseitigt hat und selbst gar nicht weiss, ob der Lehrinhalt konform mit der staatlichen Prüfung ist, sondern der Maßnahmeteilnehmer, der sich über eben diese Mängel beschwert und rechtmäßig deren Abstellung fordert, ist schuld und wird für das Versagen der Arbeitsverwaltung verantwortlich gemacht.

SELIG SIND DIE GEISTIG ARMEN (in der Arbeitsverwaltung) DENN IHRER WIRD SEIN DAS HIMMELREICH.

Ich habe das Ganze dem Rechtsekretäriat beim DGB übergeben, und die haben bereits Widerspruch eingereicht, und wir sehen die verantwortlichen Dusselköpp vom Arbeitsamt dann bei Gericht wieder.

Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen muß.

Es ist kein Wunder, daß in diesem Land soviel den Bach runter geht, wenn man es ständig mit solchen Behördendilettanten zu tun hat.

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Kallay
über
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
37269 Eschwege
Tel.: 05651/754706
Fax: 01212/511439710
eMail: arca.sozial-esw@web.de

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