letzte Änderung am 6. Nov. 2002

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Moin, Kolleginnen & Kollegen,

meine Umschulungsstory geht weiter, und es gibt nichts positives mehr zu berichten - wobei man das so oder so sehen kann: ich werde schikaniert und gemobbt, was für mich negativ ist, und der Bildungsträger sowie die Arbeitsverwaltung in gemeinsamer Aktion versuchen wieder, einen kritischen Maßnahmeteilnehmer mundtot zu machen, was aus deren Sicht durchaus positiv ist...

Ich muß damit rechnen, wegen meiner berechtigten Kritik und weil ich nicht locker lasse und den Mund nicht halte, nicht nur die Maßnahme, die ich definitiv und trotz aller Widrigkeiten durchziehen will, auf-gehoben zu bekommen, sondern man mir dann wohl obendrauf noch ne Leistungssperre und ähnliche Nettigkeiten reindrücken, damit ich endlich den Mund halte, und ich kann dann wieder nen Anwalt beauftragen usw. usw. - also alles, wie gehabt.

Wäre ich ein respektloser, bösartiger Mensch, könnte ich wirklich sagen, daß die Jungs und Mädels, die in Deutschland mal in langen schwarz-braunen Ledermänteln umherliefen, heute in den Behörden sitzen und eben da nun die Leute weiter schikanieren - aber ich bin ja kein respektloser, bösartiger Mensch, und sage das daher auch nicht...

Wie auch immer, ich habe ja mitgeteilt, daß mein Arbeitsamtcheffe hier heftig mitliest (und wohl einige andere mehr - HALLO, Arbeitsämtler, ich grüße Euch!-) und stinkwütend auf mich ist, weil ich hier auf Labournet über den Schwindel berichte, den Arbeitsverwaltung und Bildungsträger mit Teilnehmern wie mir so alles anstellen.

Er liest also mit, und ärgert sich, weil ich jemand bin, der eben nicht schweigt und duldet, sondern anprangert.

Er hat, wie er mir gegenüber heute behauptete, an die Redaktion Labournet geschrieben (sagt er zumindest), daß das, was ich hier berichte, eine "Mischung aus Wahrheit, Halbwahrheit und Unwahrheit" sei, und daß er, wenn er bloß könnte, aber wegen Datenschutz nicht dürfe, hier gerne mal "aufklärend" antworten würde.

Ich habe ihm sofort gesagt, daß ich ihn von der Schweigepflicht gemäß Datenschutz bzgl. meiner Person befreie und ihm das auch schriftlich gebe, so daß er dann hier seine Sicht der Dinge in meinem Fall loswerden kann.

Da hat er dann zurückgerudert, daß ja sein Dienstherr ihm so eine Stellungnahme nicht erlauben würde. Ich bot dann an, die Bundesanstalt für Arbeit und auch gleich (damits komplett ist) die Bundesrepublik Deutschland von der Schweigepflicht gemäß Datenschutz betreffend meines Falles freizustellen, aber das wollte er gar nicht mehr hören...

Ich stehe immer noch dazu, daß er hier berichten kann - nur weise ich darauf hin, daß im Gegensatz zu ihm ich alles beweisen kann, was ich sage und schreibe - und daß die Arbeitsverwaltung nicht nur bei den Vermittlungszahlen jahrzehntelang die Öffentlichkeit belogen hat, sondern auch bei den Bildungsmaßnahmen Dinge zugelassen hat und dies bis heute wider besseren Wissens tut, die ihr eindeutig gemäß geltendem echt verboten waren und sind. Dies ist schließlich alles vom Bundesrechnungshof festgestellt worden, und entsprechende Berichte in den Medien gibt es zu dem Thema ja auch weit mehr als genug...

Ich habe auch gar kein Problem damit, hier öffentlich in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Eidesstattlichen Erklärung klar und deutlich an Eides Statt zu erklären, daß das, was ich hier berichtet habe und berichte, in allen Punkten der Wahrheit entspricht.

Der Knackpunkt des Streites zwischen Arbeitsamt und mir ist immer noch das, mittlerweile nur noch als dubios anzusehende Geschäftsgebahren des derzeitigen Bildungsträgers in Göttingen, der mich eigentlich in Vollzeit zum "staatlich geprüften Sozialberater" umschulen soll.

Er besteht ja darauf, daß ich zusätzlich zum bestehenden Vertrag einen neuen Vertrag dahingehend unterschreibe, daß die Maßnahme 10 Monate dauere. Dem habe ich auch zugestimmt, denn das wollte ich auch so, das Arbeitsamt hat es so genehmigt, und da gibts nichts dran zu rütteln.

Dann aber stellte sich heraus - als ich den bestehenden Vertrag und den neuen hinsichtlich der Bestimmungen auf der Rückseite verglich, daß man den Punkt 3 des alten Vertrages, der da lautet:

"3. Nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs erhalten Sie ein Zertifikat der Bildungsträger. Dieses Zertifikat berechtigt zur Teilnahme an der Abschlußprüfung, die vor einer Komission des Landes Sachsen-Anhalt abgelegt wird. Bei der Prüfung der individuellen Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung ist Ihnen WORKS schon vor Lehrgangsbeginn behilflich."

.... geändert hat in den Punkt 3 des neuen Vertrages, der da lautet:

"3. Nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs erhalten Sie ein Zertifikat der Bildungsträger. (Und jetzt kommt das neue:) Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an mindestens 7 von 10 angebotenen Seminaren (Nahunterricht) sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppenteilnahme ist obligatorisch. Wir stellen es Ihnen frei, sich in Absprache mit den Kursteilnehmern einer bestehenden Arbeitsgruppe anzuschließen oder eigenständig vom Seminarleiter gestellte prüfungsvorbereitende Fragen schriftlich beantwortet einzureichen. Das Zertifikat berechtigt zur Teilnahme an der Abschlußprüfung, die vor einer Kommission des Landes Sachsen-Anhalt abgelegt wird, soweit die weiteren individuellen Voraussetzungen erfüllt sind."

Diese Klauseln sind aus folgenden Gründen für mich nicht nur überraschend, sondern auch nachteilig:

a.) Gegen die Teilnahme an dem Nahunterricht, also den "Seminaren" ist an sich nix einzuwenden - nur, wie sich mittlerweile herausgestellt hat, verfügt der Bildungsträger erstens nicht über qualifizierte Lehrer, und zweitens wird in diesem Nahunterricht, wie ich mittlerweile selbst erlebte und auch von einigen Teilnehmern auch älterer Kurse erfuhr, stets nur das verbal wiedergekäut, was die Teilnehmer bereits in den vom Bildungsträger ausgegebenen Lehrheften stehen haben und lernen. Frage also, was diese "Seminare" dann überhaupt für einen Sinn haben.

b.) Die Teilnahme an Arbeitsgruppen ist mir nicht möglich, weil die Teilnehmer an der Maßnahme, da diese ja Fernunterricht ist, aus dem gesamten Bundesgebiet kommen - ich hätte hohe Telefon- und Fahrtkosten aufzuwenden, um mit den beiden für mich nächsten Teilnehmern (Göttingen und Heiligenstadt) ne Arbeitsgruppe zu bilden - das Arbeitsamt zahlt sowas nicht, und der Bildungsträger hat es nicht nur mir gegenüber, sondern auch gegenüber dem Arbeitsamt versäumt (...), darauf hinzuweisen, daß solche Arbeitsgruppen gebildet werden sollen, und daß den Teilnehmern dadurch erhöhte Kommunikations- und Fahrtkosten entstehen.

c.) Die Alternative, daß ich vom Seminarleiter gestellte prüfungsvorbereitende Fragen schriftlich beantwortet einreiche, hängt zunächst einmal daran, daß in dem ersten Seminar, daß ich besuchte (und aus dem mich der Seminarleiter rauswarf, weil ich den neuen Vertrag wegen des bereits bestehenden Vertrages nicht unterschrieb...) dieser Seminarleiter also ankündigte, daß demnächst neue Fachbücher, u.a. "Gesetzessammlung für Sozialberufe" herauskämen und die Teilnehmer diese zu kaufen hätten - also hat der Bildungsträger schonmal auch hier weder mir, noch dem Arbeitsamt vorab mitgeteilt, welche Literaturbeschaffung notwendig ist; ich selber kann mir keine Bücher kaufen, und weiss also gar nicht, wie ich vom Seminarleiter gestellte Aufgaben dann bewältigen soll, die auf Lehrmaterial basieren, daß das Arbeitsamt nicht bezahlt und das ich mir nicht kaufen kann.

Hinzu kommt, wie ich ja schon berichtet habe, daß dieser Seminarleiter aus mir - auf Ehe und Gewissen - unbekannten Gründen einen Rochus auf mich hat. Es ist daher absehbar, daß er mir Aufgaben stellen würde, die nicht zu bewältigen sind, so daß mich der Bildungsträger dann erst recht aus der Maßnahme rausmobben und mich zudem als "nicht geeignet, das Maßnahmeziel zu erreichen" hinstellen kann.

Wie zu vernehmen war, hat der Bildungsträger das bereits mit einigen anderen kritischen Teilnehmern an dieser Maßnahme so gehandhabt, und das jeweilige Arbeitsamt hat dabei freudig mitgespielt...

All das weiß auch mein Arbeitsamtscheffe, und ich habe ihn schriftlich aufgefordert, dafür zu sorgen, daß derlei Streiche beim Bildungsträger aufhören.

Ferner habe ich aufgrund der ganzen Unstimmigkeiten mit dem Bildungsträger in Göttingen, die man ja nur noch als unseriös bezeichnen kann, beantragt beim Arbeitsamt, daß, entsprechenden den geltenden Vorschriften über die Prüfung von Bildungsmaßnahmen und Bildungsträgern geprüft und mir nachgewiesen wird,

1. ob festgestellt wurde, ob der Bildungsträger für seinen Unterricht überhaupt lehrfähige Mitarbeiter besitzt, die in der Lage sind, qualifiziert zu unterrichten und auch die Hausaufgaben der Teilnehmer qualifiziert zu bewerten und so insgesamt echte Wissesvermittlung bieten können, die die Teilnehmer tatsächlich erfolgreich an die staatliche Prüfung heranführt, und ob der Gesamtunterricht inhaltlich kompatibel zu der staatlichen Prüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist, so daß die Teilnehmer an dieser Maßnahme auch das lernen, was für den Beruf tatsächlich notwendig ist und hinterher in der Prüfung abgefragt wird - man erinnere sich ja noch an die Bildungsmaßnahmen mit staatlicher z.B. (um nur zwei von vielen solcher Beispiele zu nennen) Prüfung zum IT-Kaufmann und IT-Systemelektroniker, wo sich dann bei der IHK-Prüfung herausstellte, daß das, was die Maßnahmeteilnehmer gelernt hatten, nicht das war, was zum Beruf gehört und worüber man die Prüfung ablegen muß...

2. welches Lehrmaterial nun insgesamt ausser den vom Bildungsträger verteilten Lehrheften zusätzlich benötigt wird und zu bezahlen ist, und was an zusätzlichem Kostenaufwand bei Arbeitsgruppenbildung entsteht und zu übernehmen ist

3. inwieweit der "Unterricht" und das "Lehrmaterial" des Bildungsträgers überhaupt konform geht mit der, für die staatliche Prüfung für diese Ausbildung erstellten Prüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt,

4. welche realen Erfolgszahlen dieser Maßnahme vorliegen, also, wieviele Teilnehmer diese Bildungsmaßnahme in allen bisherigen Kursen bisher hatte, wieviele Teilnehmer dieser Kurse das Zertifikat des Bildungsträgers erhielten und aufgrund der Maßnahme dann erfolgreich die staatliche Prüfung schafften, und wieviele erfolgreiche Prüfungsabsolventen aufgrund dieser staatlichen Prüfung dann auch erfolgreich in einen dauerhaften Arbeitsplatz vermittelt wurden.

Reaktion des Arbeitsamtes bis heute (Anträge wurden vor Wochen gestellt): NULL.

Im heutigen Gespräch weigerte sich mein Arbeitsamtcheffe, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen, weil ihn, wie er sagte, das alles nix angehe, das sei Sache von Nürnberg, der dortige Sachbearbeiter habe ihm zwar geantwortet, und das wolle er mir auch in Kopie zur Verfügung stellen (was er dann doch nicht tat), aber er sei der Auffassung, daß ich doch mal langsam zusehen sollte, die Schuld bei mir, und nicht immer bei anderen zu suchen (... den Spruch kenne ich zur Genüge).

Heute kam dann noch ein Schreiben vom Bildungsträger, daß ich bis zum 08.11. 2002 den neuen Vertrag unterschreiben solle, und wenn ich das nicht täte, könne man nicht mehr gewährleisten, daß ich die Maßnahme erfolgreich beenden könnte, und würde dann dem Arbeitsamt vorschlagen, die Maßnahme aufzuheben...

Es wurde deutlich, daß sich Bildungsträger und Arbeitsamtchef bereits entsprechend abgesprochen haben.

Das ist Mobbing in Reinkultur seitens beider, und das ist Rechtsbeugung seitens der Arbeitsverwaltung.

Ich werde dagegen sowohl zivilrechtlich gegen den Bildungsträger, als auch sozialrechtlich gegen die Arbeitsverwaltung Klage einreichen lassen.

Es bringt nichts, das Haupt zu beugen, aber es ist eine Schande für eine Demokratie, daß man sich sein Recht erkämpfen muß.

In diesem Sinne
freundliche, kollegiale und sozialistische Grüße
Thomas

(ach ja: beim letzten Male habe ich mich ja mit "the Dancer" verabschiedet. Kann ich nicht mehr machen. Echt nicht. Mein Arbeitsamtcheffe war so böse deswegen, daß er einen richtig roten Kopf gekriegt hat. Er hielt mir vor, wie ich denn bloß sowas machen könne, wo er doch die ganze Zeit so freundlich zu mir war.

Tatsache ist: er war freundlich. Stimmt. Aber nur, um Frieden zu haben, und keineswegs deshalb, um mir als kritisch denkendem Erwerblosen Recht widerfahren zu lassen...

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