letzte Änderung am 23.05.2002 | |
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Mein Cheffe vom Arbeitsamt und ich hatten zwischenzeitlich ein ernsthaftes Telefonat, worin ich ihm vorhielt, daß ich schon seit einem Jahr mit ihm am Reden bin, ob ich denn nicht meine derzeit ehrenamtliche und seit nunmehr bald vier Jahren bestehende aktive soziale Tätigkeit bei unserem Verein ARCA Soziales Netzwerk e.V. beruflich mit Hilfe der Behörde in eine Arbeitsstelle umwandeln könnte, was für mich, aber viel mehr für den Verein und für unsere Betreuungsfälle einige Vorteile hätte.
Denn die Umschulung zum Staatlich Geprüften Sozialberater gibt es seit 1999 im Maßnahmekatalog der Arbeitsverwaltung - aber mein Arbeitsamt-Cheffe meinte stets, es gäbe nix, um mich irgendwie beruflich beim Verein unterzubringen. Was ja nun nicht so ganz richtig war. Ein Jahr Zeit vergeudet. Okay, die Jungs und Mädels haben gerade erst PCs mit Internet gekriegt, und raffen es halt noch net. Wolle mer Mensch seie, nä!
Ich habe ihm daher als Mensch, Bürger, engagierter Arbeitsloser und ehrenamtlicher Sozialbetreuer doch gesagt, daß ich nun richtig, ganz heftig über Medien, Internet und wat weiss ich noch alles Stunk mache, wenn mir diese Umschulung, die ja alle Anforderungen der Arbeitsverwaltung erfüllt, auch nicht genehmigt wird.
Was geschah - ich bekam eine eMail von ihm (man glaubet et nit: eine eMail vom Arbeitsamt...) mit seiner Anfrage an seine Vorgesetzten in Frankfurt (Landesarbeitsamt) und Nürnberg (Bundesanstalt für Arbeit). Boah. Wahnsinn.
Und was geschah weiter? Zwei Tage später kam die Antwort aus Nürnberg, auch per eMail, weitergeleitet von meinem Arbeitsamts-Cheffe - man solle Eilige nicht aufhalten, hieß es, die Maßnahme werde genehmigt. Mein Arbeitsamt-Cheffe meinte nur, es geschähen eben noch Wunder.
Also habe ich nun meine Unterlagen beim Bildungsträger eingereicht, warte derzeit noch auf eine Bescheinigung, und es soll am 28. Juni 2002 losgehen, für 1 Jahr, mit Unterhaltsgeld und voller Kostenübernahme und dann der staatlichen Prüfung.
Meinen Rechtstreit vorm Landessozialgericht wegen der anderen Maßnahme lasse ich jedoch weiterlaufen, da da doch einige Dinge sind, die der Klärung bedürfen...
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