Lohndiskrimierung und Europäische Kommission

Einer Mitteilung des Parlamentspräsidenten der EU vom 9.7.1998 zufolge wurde die Beschwerde gegen die schwedische Lohndiskriminierung als Petition Nr.703/98 registriert und wird vom Petitionsausschuss des EU-Parlamentes geprüft werden.

Kurz vor ihrem Beitritt zur EU hatte die schwedische Regierung in ihrem Öffentlichen Dienst die Lohn- und Gehaltsdiskriminierung als arbeitsrechtliches Prinzip eingeführt. Dieses verletzt offensichtlich entscheidende, arbeitsrechtliche Bestimmungen des EU-Gemeinschaftsrechts, findet jedoch die Unterstützung der EU-Kommission.

Die folge der Obstruktion des Diskrimierungsverbots der EU und der Billigung durch die EU-Kommission:

Einwanderer erhalten niedrigeren Lohn als Schweden (Schwedische Nachrichtenagentur TT, 14/7 99): "Einwanderer erhalten niedrigere Löhne als Schweden, auch wenn sie eine längere Zeit im Land ansässig waren und eine gleichwertige Qualifikation haben. Das berichtet die Echo-Redaktion des Schwedischen Rundfunks. Männliche Einwanderer werden am härtesten betroffen. Der Lohnunterschied zu den Schweden beträgt 6,5 %, obwohl sie eine gleichwertige Qualifikation haben. Für Einwanderer beider Geschlechter aus Südeuropa und anderen Erdteilen betragen die Lohnunterschiede im Vergleich zu den Schweden bis zu 20 %. Dies zeigt eine Untersuchung von 21 000 Personen, die von Wissenschaftlern der Stockholmer Universität im Auftrag der zentralen Arbeitsmarktbehörde(AMS) und des Instituts für Arbeitsfragen erstellt wurde."

Reinhard HELMERS
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