letzte Änderung am 03.05.2002

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Verarsche

Autor der Redaktion des LabourNet Germany bekannt

 

Seit 01.04.02 kann jetzt ein Vermittlungsgutschein für Arbeitslose beim Arbeitsamt formlos beantragt werden, die Eigenbeteiligung von Arbeitslosen wurde abgewendet.

Leider nur ein kleiner Erfolg, wie ich bald selbst feststellen musste, denn ich war einer der ersten, die voller Euphorie auf diesen Schein reingefallen sind.

Kaum beim privaten Arbeitsvermittler, meinen Vertrag schriftlich abgeschlossen, der mich schon seit letztem Sommer betreut, damals noch kostenlos, kam die große Ernüchterung.

Es ist nämlich seit 01.04.02 folgendes zu beachten:

Jeder private Arbeitsvermittler kann nun ohne Kontroll- und Erlaubnispflicht durchs Arbeitsamt Personal vermitteln, was dazu führt, dass nun jeder x-beliebige mit Gewerbeschein Arbeitslose vermitteln kann und zwar egal in welche Arbeit bzw. in welchen Dienstleistungjob.

Mein örtliches Arbeitsamt stiehlt sich übrigens total aus der Verantwortung und meinte, als ich Auskunft vor Abschluss des Vermittlungsvertrages bzgl. des Vermittlungsgutscheins wollte:

"Dies ist von nun an Ihr Problem, den Vermittlungsgutschein haben Sie ja erhalten!"

Auch Tipps, welcher private Vermittler seriös oder unseriös ist, erhält man nicht vom Arbeitsamt, sondern ist ganz auf sich allein gestellt, mit dem Problem eines privatrechtlichen Vertrages, der bei jedem privaten Arbeitsvermittler anders formuliert werden kann, oft zuungunsten des Arbeitslosen.

Die Meinung meines privaten Arbeitsvermittlers war übrigens, wir leben in einer Dienstleistungsgesellschaft und für mich wäre es, als Langzeitarbeitsloser ohne Berufserfahrung nicht so wichtig mit was ich Geld verdiene.

Auch wollte er nichts von meinem Plänen wissen eine berufliche Umschulung, incl. vorherigem Betriebspraktikum, anzustreben, was aber lt. Auskunft einer Arbeitsloseninitiative durchaus parallel zu einer privaten Arbeitsvermittlung laufen kann.

Ich solle doch einen Dienstleistungsjob machen z.B. als Gärtnereihelfer, in der Landwirtschaft, als Hotelangestellter (Page bzw. Anmeldung von Gästen) oder als Bedienung in der Gastronomie.

In Prinzip nichts dagegen, außer, dass ich dann auf sämtliche berufliche Qualifikationen, die ich mir mühsam erarbeitet habe – bin ausgebildeter Büroangestellter, verzichten müsste und am Ende für Ewig in einem Dienstleistungsjob hängen bleiben würde, der weder meinem erlernten Beruf noch meinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht. Zumal in meinem fortgeschrittenen Alter, wo es wichtig ist, wieder Tritt in seinem einmal erlernten Beruf zu fassen.

Er fragte zwar auch, ob ich eigene Vorstellungen hätte, auf die ging er aber kaum ein, sein großes Ding sind die klassischen Dienstleistungsjobs für deutsche "arbeitende Arme" (in den USA "working poor" genannt!).

Er verdient ja für jeden Job, in den er einen Arbeitslosen vermittelt, eine gestaffelte Vermittlungsprovision, in meinem Fall: € 2500,--, der über 15h und unter 3 Monaten liegt – ergo auch für Billigjobs bei McDonalds und Co.

Was hier noch auf Mitbetroffene zukommen kann, kann sich jeder Ausdenken, der weiß, dass auch Zeitarbeitsfirmen, die bekannt dafür sind, Menschen nur über derart kurze Zeit zu beschäftigen und zugleich private Arbeitsvermittlung betreiben hier kräftig mitverdienen wollen.

Ich habe übrigens meinen Vermittlungsvertrag mit dem privaten Arbeitsvermittler, nach reiflicher Überlegung und Kontakt zu einer zweiten örtlichen Arbeitsloseninitiative schlussendlich gekündigt, Ausgang offen, und bekam von der ersten Initiative, die ich kontaktiert habe, den Rat mit, den ich jedem Mitbetroffenen hiermit weitergeben will, wendet euch an http://www.labournet.de/index.html oder direkt an eine örtliche Arbeitsloseninitiative, deren Adressen unter http://www.erwerbslos.de , Stichwort "Datenbank" zu finden sind und meldet eure persönlichen Erfahrungen mit privater Arbeitsvermittlung und den Vermittlungsgutscheinen des Arbeitsamtes.

 

Wir würden uns über weitere Erfahrungen freuen! redaktion@labournet.de

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