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Updated: 18.12.2012 15:51
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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Von Armin Kammrad, Augsburg

21.05.2006

Betrifft: Petitionsrecht (im Zusammenhang mit Sozialrecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11(09).04.2006 verfasste ich eine Petition zum fehlenden Grundrechtsschutz von ALG II-Beziehern durch den Gesetzgeber. Diese schickte ich einerseits in Schriftform an den Petitionsausschuss, anderseits wollte ich die Möglichkeit einer "Öffentlichen Petition" ( http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp externer Link) nutzen.

Unter Pet 4-16-11-81503-00642 erhielt ich nun vom Petitionsausschuss die Mitteilung, dass meine Petition zwar angenommen jedoch nicht veröffentlicht wird, " weil das Anliegen zu pauschal gefasst und daher für eine sachliche und inhaltlich weiterführende öffentliche Diskussion nicht geeignet ist." (Schreiben v. 02.05.2006).

Dieses Vorgehen verletzt mein Grundrecht aus GG Art. 17 (Petitionsrecht).

Zwar ist die verantwortliche Politik verfassungsrechtlich nicht verpflichtet die Form der öffentlichen Petition anzubieten, entscheidet sie sich jedoch für diesen Weg, unterliegt ihr Vorgehen den Vorgaben des Grundgesetzes.

So kann nach außen hin nicht der Eindruck erweckt werden, die Möglichkeit der öffentlichen Petition wäre Ausdruck einer zeitgemäßen Form der Realisierung eines Grundrechtes, wenn es in Wahrheit - wie mein Fall beweist - nur um eine, noch dazu fragwürdige Auswahl von Bitten und Beschwerden nach politischen Opportunitätskriterien geht. Das Petitionsrecht ist wesentlich Abwehrrecht, kennt keine Schranke für die Ausübung (mit Ausnahme beleidigender Inhalte) und erfordert eine Orientierung am Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. Ipsen "Staatsrecht" Bd.2, Rdnr.515-522).

Eine tendenzielle Auswahl ist auch deshalb verfassungswidrig, weil dies dem Petenten das Recht nimmt, öffentlich und ohne staatliche Behinderung für sein Anliegen zu werben (vgl. Rauball in: GG Bd.1, Münch/Kunig, Art.17 Rdnr.9). Durch den Eingriff in mein, durch GG Art.17 geschütztes Grundrecht, wird sowohl mir als auch anderen die Möglichkeit genommen, sich mit meinem Anliegen zu solidarisieren, es zu diskutieren sowie dafür zu werben.

Schließlich ist der Vorwurf der Pauschalität verfassungsrechtlich verfehlt, da Pauschalität den staatlichen Petitionsadressaten grundsätzlich nicht zu einer Ablehnung berechtigt (vgl. Brenner in: "GG - Kommentar zum Grundgesetz" Bd.1, v.Mangoldt u.a., Art.17 Rdnr.23).

Anbetracht der fehlenden gesetzlichen Möglichkeiten für ALG II-Bezieher sich gegen rechtwidrige Praktiken der ARGEN zu wehren, ist der Vorwurf der Pauschalität sowie so absurd. Regelrecht makaber wird die Angelegenheit, wenn eine Petition, welche die fehlende Grundrechtssicherung von ALG II-Beziehern gerade zum Inhalt hat, unterdrückt wird.

Es ist für mich keinesfalls akzeptabel, dass bei rechtwidrigem Verhalten gegenüber ALG II-Beziehern nur auf die unteren Verwaltungsebenen verwiesen wird. Schließlich ist es Aufgabe des Gesetzgebers sein Möglichstes zu tun, dies durch entsprechende Gesetze zu unterbinden. Gegenwärtig wird - wie bisher schon - genau das Gegenteil getan.

Obwohl beispielsweise die Gerichte in der Vergangenheit in fast allen Fällen die Einstufung als "eheähnlich" durch die ARGEN als rechtswidrig zurückwiesen, wird nichts gegen diese rechtswidrige Verwaltungspraxis unternommen. Im Gegenteil: Nach der geplanten sog. "Fortschreibung" der SGB II-Gesetzgebung wird den ARGEN nun sogar das Recht eingeräumt, eine "eheähnliche" Bedarfsgemeinschaft einfach zu vermuten, um noch ungehemmter rechtwidrig gegen ALG-II-Bezieher vorgehen zu können. Dabei stehen bereits die geplanten gesetzlichen Kriterien im direkten Widerspruch zur gängigen Rechtsprechung (vgl. z.B. zur Dauer LSG Berlin-Brandenburg L 5 B 1362/05 AS ER v. 18.01.2006).

Ebenso verzichtet der Gesetzgeber auf ein sanktionsloses Ablehnen von sog. 1-Euro-Jobs, obwohl hier massenhaft bezüglich Zusätzlichkeit Missbrauch getrieben wurde. Der Zerstörung sozialversicherungspflichtiger und unbefristeter Beschäftigung wird so von Regierungsseiten unterstützt, anstatt sie durch entsprechende Gesetze abzusichern. Verantwortlich für "hohe Kosten" sind deshalb nicht die ALG II-Bezieher, sondern ist eine sozialfeindliche und das Allgemeinwohl belastende Politik.

Der Vorwurf der "Pauschalität" entpuppt sich so nur als ein ungewolltes Eingeständnis, dass es bei den Angriffen auf die Grundrechte von ALG II-Beziehern nicht mehr um Detailfragen geht. Vielmehr werden nur noch Gesetze gemacht, welche auf die Grundrechte von ALG II-Beziehern abzielen. Die gegenwärtige, inhaltlich nicht vom Volk gewählte und demokratisch legitimierte sog. "Große Koalition", versucht so das Festhalten an Grundrechten (wie z.B. der Handlungsfreiheit bezüglich der Gestaltung des sozialen Zusammenlebens) in "Leistungsmissbrauch" umzudeuten. Dabei missbraucht sie die mit einem weiten Gestaltungsspielraum ihr anvertraute Macht und die ihr treuhändisch anvertrauten Gelder vor allem selbst.

Oder ist es kein Leistungsmissbrauch, wenn Kürzungen beim ALG II nur deshalb vorgenommen werden, damit die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gesenkt werden können? Statt die zu belasten, die trotz hoher Gewinne durch ihre Entlassungen das Allgemeinwohl gerade maßgeblich belasten, soll solcher Sozialmissbrauch (vgl. GG Art. 14) durch geringe Beträge zur Arbeitslosenversicherung noch belohnt werden.

Ist es kein Sozialmissbrauch, wenn völlig entschädigungslos die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, was die Arbeitenden in Hoffnung auf Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit zahlten, von 36 auf 12 bzw. 18 Monate gekürzt wird, um den Arbeitslosen zum steuerlichen Unterstützungsfall zu machen? Tatsächlich belastet so nicht der Arbeitslose, sondern der Gesetzgeber die Staatsfinanzen, wenn er nicht endlich dafür sorgt, dass die Verursacher von Arbeitslosigkeit auch deren Folgekosten tragen. Stattdessen folgt er der Ideologie der Täter, dass es nur "an der Interaktivität (Faulheit) des Arbeitslosen" läge, "dass er keine Arbeit erhält." (Eicher/Spellbrink, Kommentar SGB II, §1 Rdnr.1). Diese "blame-the-victim"-Strategie macht Opfer zu Täter und Täter zu Opfer mit dem Resultat, dass die falschen bestraft werden und die Täter ihr Geschäft gesetzlich gut abgesichert munter fortsetzen können.

Wie dies funktioniert, demonstrierte anschaulich jüngst DaimlerChrysler: Erst wurden 7800 Arbeitsplätze gestrichen, um dann für kurze Zeit 1000 billige ALG II-Berechtigte einzustellen. Letztere müssen ja - laut Gesetz - jede zumutbare Arbeit annehmen. Der Gesetzgeber hat also "aktivierend" mitgeholfen, dass Lohnanteil und Sozialabgaben für die Aktionäre gesenkt werden konnten. Mehr noch als das Aktiengesetz ist somit die Sozialgesetzgebung zu einer hervorragenden Möglichkeit für einen Teil der Bevölkerung geworden, nicht arbeiten zu müssen, weil man immer besser und ohne irgendwelchen Sozialschnickschnack von der Arbeit anderer Leben kann. Mit GG Art. 20 hat solches Vorgehen nichts zu tun.

In den Vereinigten Staaten, die trotz gigantischer Armut im eigenen Land mehr konsumieren als sie produzieren, kann der maßlose Reichtum wegen einem permanent wachsenden Handelsdefizit und riesiger Verschuldung nur noch durch Raubkriege, wie in Afghanistan, Irak und - nun in der Planung - Iran befriedigt werden. Vielleicht auch wegen der extrem zugespitzten Entwicklung kommen aus den Vereinigten Staaten allerdings auch zukunftsweisende Ideen zu Wirtschaftsreformen.

Einer dieser Reformer ist der Wirtschaftswissenschaftler Ravi Batra. Er hält eine Ausdehnung des Demokratiegedankens auf die Ökonomie für den einzig möglichen Weg um die gesellschaftliche Zukunft zu sichern (vgl. Ravi Batra "Greenspans Betrug", München 2006, S.304 ff). In dieser ökonomischen Demokratie "halten die Mitarbeiter die Anteilsmehrheit an ihrem Unternehmen" und das Management "ist den Mitarbeiter gegenüber rechenschaftspflichtig und nicht dem CEO und externen Shareholdern" (a.a.O.). Von solchen Veränderungen in den Machstrukturen der Unternehmen wollen die regierenden Reformer nicht einmal vom Ansatz her etwas wissen, obwohl nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, ihnen hierfür alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten offen stünden (vgl. BVerfGE 50,290). Sie setzen lieber auf verfassungsfeindlichen Klassenkampf. Diese Erkenntnis reicht mittlerweile auch in Deutschland bis hinein in Unternehmerkreise.

So charakterisierte Götz Werner, Gründer der dm-Drogiemarktkette (Jahresumsatz 3,3 Milliarden Euro) die Hartz-Gesetzgebung in einem Interview sehr treffend: " Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." (vgl. "Der Stern" 17/2006). Widerstand gegen die Hartz-Gesetzgebung ist deshalb auch kein "Leistungsmissbrauch", sondern nur eine entschiedene Absage an Menschenquälerei und Zerstörung der Kreativität - kurz: die notwendige Absage an Unfreiheit und an Versuche die Verfassung zu durchbrechen (zur Gefährlichkeit dieses Wegs vgl. Hesse "Grundzüge des Verfassungsrechts", 20. Aufl., Rdnr. 697 ff). Missbrauch betreibt eine Politik, welche die ihr anvertraute Macht dazu benutzen lässt, Menschen zu quälen und ihnen per Gesetz die Freiheit zu nehmen. Der sog. "Leistungsmissbrauch" ist deshalb staatsrechtlich wohl zutreffender als außerparlamentarischer Widerstand gegen Verfassungsdurchbrechung zu sehen.

Wie Thomas Leif in seiner neuen Veröffentlichung "beraten & verkauft" (Bertelsmann, 2006) enthüllt, werden aus Geldern, die für soziale Absicherungen reserviert sind, die besonders teueren Unternehmensbrater wie McKinsey und Berger finanziert. So erhielt allein McKinsey letztes Jahr 22,64 Millionen Euro aus Sozialversicherungsgeldern (a.a.O.). Auf der anderen Seite wird der Regelsatz durch eine rechtswidrige Prozentrechnung des Regelbedarfs (vgl. Frommann "Sozialhilferecht - SGB XII", Frankfurt a.M., 2006, Pkt. II 4) so heruntergerechnet, dass eine Summe herauskommt, die erheblich unter dem aktuellen Existenzminimum liegt und somit gegen GG Art. 1 i.V.m. Art. 20 verstößt.

Anders wie SGB XII § 28 (3) vorschreibt, wird beim Regelsatz nämlich - auch nach den EVS von 2003 - nicht die " tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen" (a.a.O.) zu grundgelegt, sondern durch willkürliche Prozentsätze der Regelsatz entsprechend der Vorschläge der Unternehmensbrater deutlich unter das Existenzminimum gedrückt. Motiv dafür: Möglichst geringe Löhne und Gehälter durch einen an der Grenze zur Existenzvernichtung liegenden Regelsatz.

Dabei ist klar, dass die aus Sozialbeiträgen finanzierten Unternehmensberater nur eine Ideologie durchsetzen, wie sie z.B. Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut in seinem demokratie- und sozialfeindlichen Machwerk "Ist Deutschland noch zu retten?" (Ullstein, 2005) vertritt. Schließlich liefert das ifo McKinsey ja einen Teil des Stoffes, aus dem des Unternehmerberaters Träume sind (vgl. zu McKinsey: Dirk Kurbjuweit "Unser effizientes Leben. Die Diktatur der Ökonomie und ihre Folgen." Rowohlt, 2004). Es passt auch ins aktuelle politische Bild, wenn Norbert Röttgen - bildlich ausgedrückt - vormittags im BDI bespricht, was dort an Gesetzesänderungen gewünscht wird, um nachmittags als "enger Vertrauter von Frau Merkel" (Spiegel-Online 15.05.2006) die BDI-Interessen maßgeblich in Gesetzesform zu bringen.

Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei seiner neuen Festlegung des Regelsatzes nach der EVS von 2003 behauptet, dass es für die Kürzungen des gesetzlichen Regelsatzes durch einen "anerkannten Gestaltungsspielraum (...) legitimiert" sei (vgl. Material zur Information BMAS, Berlin, 17.Mai 2006, S.5), verkennt es, dass es einen Missbrauch der verfassungsrechtlichen Gestaltungsmacht bedeutet, wenn diese einer wirtschaftspolitischen Oligarchie zur Verfügung gestellt wird, damit sie ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen auch per Gesetz durchsetzen kann. Allerdings fehlt den, durch McKinsey, Berger, Bertelsmann usw. in Kommissionen geschaffenen Gesetzen, inkl. der sog. "Hartz-Gesetze", die demokratische Legitimation, was selbst Herr Papier als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes mittlerweile als äußerst bedenklich einstuft (vgl. Berliner Zeitung 25.02.2006). Tatsache ist jedoch, dass nach dem letzten "Armuts- und Reichtumsbericht" die untersten Haushalte sogar ein Minus-Vermögen, d.h. mehr Schulden als Einkommen haben, wogegen - aufgrund sinkenden Einkommens aus Lohnarbeit - das Einkommen aus Gewinn und Vermögen 2005 mit 31,8 Milliarden Euro 5,6 Milliarden Euro über dem Volkseinkommen lag (vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, MEMORANDUM 2006, S.3). So sinkt nicht nur der reallohnabhängige Durchschnittsbetrag für Rentner, Behinderte und regelsatzabhängige Hilfsbedürftige, sondern Gewinn und Vermögen saugen mit staatlicher Unterstützung mehr ab, als eigentlich da ist. Praktisch bedeutet dies, dass immer mehr Menschen selbst das Geld für ihr Stückchen Brot, nicht mehr gehört. Sozialhilfe, Regelsatz, Rente aber auch der Lohn muss deshalb schuldenfest sein. Dies setzt mindestens 500 Euro Grundsicherung voraus, die noch dazu bedingungs- und sanktionslos gewährt werden müsste, soll dem Druck von Kapitalseite überhaupt irgendetwas Nennenswertes entgegen gesetzt werden.

Wer McKinsey und andere Unternehmer auf staatliche Entscheidungsbefugnisse Einfluss gibt, lässt verfassungswidrig eine Umschichtung von unten nach oben, einschließlich der Zerstörung des Sozialstaates, zu. Die Hartz-Gesetze mit ihrer Verelendungs- und Entrechtungsstrategie hätten " bewirkt, dass viele Beschäftigte die Folgen eines Arbeitsplatzverlustes stärker fürchten", schrieb der "Economist" bereits am 18.08.2005. "Dies hat die Position der Firmen bei neuen Lohnverhandlungen gestärkt und die Macht der Gewerkschaften geschwächt", heißt es weiter. Möglich war das nur, weil die herrschende Politik ihren Gestaltungsspielraum nicht mehr nutzte um "Lebensverhältnisse - insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschaft - gestaltend zu ordnen" (BVerfGE 13,230 <233>), sondern weil sie diesen einer bestimmten Wirtschaftsideologie zur Verfügung stellte, damit diese Gewinne und Vermögen z.B. in Gestalt einer Rekorddividende (2005 satte 21,1 Milliarden Euro) auch gesetzlich durchsetzen konnte. Der Regelsatz liegt also nur deshalb so eklatant unter dem Existenzminimum, weil auch 2006 das Vermögen der nicht arbeitenden Dividendenjäger weiter wachsen soll. Armut ist nur die Folge einer Wertschöpfung ohne Arbeit bei einer Wertschaffung mit gleichzeitigem Ausschluss von der Wertschöpfung.

Aus der Geschichte müssten die regierenden Parteien eigentlichen wissen, dass ein Ersetzen des Sozialstaates durch eine kapitalistische Oligarchie ein äußerst gefährliches Unterfangen ist. In ihrem Ahlener Wirtschaftprogramm von 03.02.1947 erteilte deshalb die CDU dem "kapitalistische(n) Gewinn- und Machtstreben" noch eine klare Absage (vgl. Frotscher/Pieroth "Verfassungsgeschichte", München 2005, Rdnr.686). Der IRO-Katalog ("Catalogue of Camps and Prisons Germany and German-occupied Territories, Sept. 1 st , 1939 - May 8 th , 1945) vom Juli 1949 zeigt anschaulich, wie gefährlich und maßlos das ungezügelte kapitalistische Gewinn- und Machtstreben werden kann. Verzichtete doch nur selten eine deutsche Firma auf die staatliche Möglichkeit von Arbeitslagern; die Dresdner Bank unterstützte sogar freudig Himmlers SS (vgl. "Hitlers willige Helfer", Spiegel-Online 17.02.2006; nach SPIEGEL 19/2006 wusste auch der Deutsche Bank-Chef, Hermann-Josef Abs, trotz jahrzehntelangem erfolgreichen Bestreitens, von den KZs der Nazis).

1964 erklärte Otto-Ernst Schüddekopf in "Unser Jahrhundert im Bild" (Bertelsmann) die Niederlage der ersten deutschen Republik zusammenfassend damit, dass sich "die Kreise in Politik und Wirtschaft, die ein starkes Regime ohne parlamentarische Kontrolle wünschten, (.) sich bereits geeinigt (hatten) und (.)in den letzten hektischen Monaten vor dem 30. Januar 1933 im Zusammen- und Gegenspiel das Ende der Republik (erzwangen)." (a.a.O., S.228). Es sieht gegenwärtig nicht mehr so aus, als hätte die verantwortliche Politik aus Erfahrung begriffen, dass "gesetzgebende" wirtschaftliche Macht anstelle eines Sozialstaates, auch die zweite deutsche Republik gefährdet. Auch in der offiziellen Propaganda läuft schon einiges, was nur Angst machen kann.

So sind nach den Ausländern, als ang. "Gefährder von Arbeitsplätzen", nun die einheimischen Arbeitslosen dran: Sie erscheinen in der Regierungspolitik fast nur noch als "Betrüger" und "Abzocker" sowie alles, was "uns fleißige Teutonen" zu wider ist. Ja, sie belasten sogar den "braven", also zur Akzeptanz jeder sozialen Schandtat bereiten, Arbeitslosen. Das hatten wir alles bereits einmal - und, wie die beängstigende Zunahme rechtsextremistischer Gewalt zeigt, geht diese Hetze auf die Schwachen zugunsten der Allmacht der Mächtigen auch auf der Straße immer massiver in die bekannte Richtung. Solidarität ist eben das direkte Gegenteil von Patriotismus und Nationalismus. Und Demokratie verträgt sich nicht mit dem Interesse nach möglichst oppositionsloser Gleichschaltung.

Sind meine Kritiken immer noch zu konkret - pardon ! - zu "pauschal"? Zugegeben - gegenüber der fortschreitenden Beseitigung dessen, was durch GG Art. 79 (3) eigentlich als unveränderbar festgeschrieben wurde, nämlich die staatlichen Schutzpflicht der Menschenwürde (Art. 1) und die Verpflichtung Demokratie und Sozialstaat (Art. 20) auch gegen die mächtige Wirtschaftselite zu verteidigen, nimmt sich der Eingriff in mein Petitionsrecht als noch die harmloseste Form des Demokratieabbaus aus.

Mit freundlichen Grüßen
(Armin Kammrad)


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