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Updated: 18.12.2012 16:00 |
»Renitente weibliche Person« Nachdenken über den Tod der Christy Schwundeck – Von Hinrich Garms und Helga Röller* Der Tod einer Sachbearbeiterin im Neusser Arbeitsamt ist nicht der einzige Fall einer tödlich endenden Eskalation in einem Jobcenter, einem Kulminationspunkt am Ende einer Kette konflikthafter sozialer Verhältnisse. Kurzfristig zerrte der gewaltsame Tod von Christy Schwundeck im Mai 2011 die emotionale Bedeutung von »Hartz IV« für die Betroffenen ans Tageslicht, zeigte aber auch zermürbende Reaktionen der Gesellschaft in Form von Schuldzuweisungen und Verleumdungen sowie die Verrohung des bürokratischen Apparates und die Verschränkung von staatlicher Gewalt, institutionellem und individuellem Sadismus. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft präsentiert sich vor diesem Hintergrund als ein Dokument des kalten Desinteresses an dieser Bürgerin. An einer Scharnierstelle, dort, wo staatliches Gesetz im sozialen Bereich umgesetzt wird, wurde es zur Aufgabe der Sicherheitsdienste und der Polizei, einen »Fall« durch Hausverweise bzw. die Durchsetzung eines Hausverbots zu ›lösen‹. Nicht ohne Grund sind in vielen Jobcentern der Bundesrepublik dauerhaft Sicherheitsdienste stationiert. Unser Anliegen ist es, die Rückbildung und Deformation des Sozialstaates an dieser – zunehmend konfliktbeladenen – Schnittstelle zwischen MitarbeiterInnen von Jobcentern und LeistungsbezieherInnen zu beschreiben und begreifbar zu machen. I. Eine existenzielle Notlage »... ich bleibe hier, bis ich mein Geld habe«, »nur mit Geld gehe ich hier raus« (Christy Schwundeck lt. Ermittlungsakte, S. 183f.). In ihrem Leben war Christy Schwundeck nicht auf Rosen gebettet: Aufgewachsen in Benin City in Nigeria, kommt sie Anfang der neunziger Jahren nach Deutschland, beantragt Asyl, erhält eine Aufenthaltsgenehmigung und schließlich 2009 nach gelungenem Einbürgerungstest (32 von 33 Punkten) die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihr vorletzter Wohnort war eine bayrische Kleinstadt, Aschaffenburg, wo sie 2008 einen Deutschen geheiratet hatte. Trotz ihrer sehr guten Deutschkenntnisse arbeitet sie weiterhin nur in miesen Aushilfsjobs. Im Spätsommer 2010 trennt sie sich von ihrem Ehemann und ist anschließend auf den Bezug von Hartz IV angewiesen. Im Frühling 2011 zieht sie, nach vorübergehendem Aufenthalt in Wiesbaden, in ein Wohnheim in Frankfurt am Main, beantragt dort Hartz IV und bittet um Unterstützung bei der Wohnungssuche. Kurze Zeit später findet sie einen Job als Küchenhilfe. Den Lohn für ihre Arbeit hat sie noch nicht erhalten, als sie sich erneut an das Amt wendet. Das überweist ihr am 17. Mai 10,26 Euro für den Monat – einen Betrag, den das Amt als Restanspruch für sie ausgerechnet hat. Doch am 19. Mai – der Tag, an dem sie erschossen wird – hat sie laut Ermittlungsakte »9 Cent« in der Geldbörse, »im Magen nur eine ganz geringe Menge einer sämigen, grünlich-bräunlichen Flüssigkeit«. Bei der Obduktion ergeben sich bei ihr keine Hinweise auf Drogen- und Betäubungsmittel. In der letzten Stunde ihres Lebens wurde, so unser Eindruck nach der Lektüre der Akte, Frau Schwundeck Wahrnehmen und Einfühlen in ihre Not verweigert. Sie erscheint am 19. Mai gegen 8.30 auf dem Amt und trägt ihr Anliegen vor: Mehrere Zeugen, darunter auch der später gerufene Polizist, sagen aus, dass sie den restlichen Regelsatz gefordert habe und dies als Barauszahlung. Doch die beteiligten Jobcenter-Mitarbeiter hören Frau Schwundeck offenbar nicht richtig zu und fragen auch nicht nach. So bleibt die – eigentlich naheliegende – Möglichkeit, dass der Unterhalt des Ehemannes lediglich auf dem Papier geflossen sein könnte und nicht wie im Hartz IV-Antrag angekreuzt, unbeachtet. Dabei kannte sie ihre Ansprüche offenbar: Vom Jobcenter Wiesbaden, ihrem vorherigen Aufenthaltsort, hatte sie »für den Zeitraum Dezember 2010 bis April 2011 monatliche Regelleistungen in Höhe von 359 Euro (Dezember 2010) bzw. 364 Euro (Januar bis April 2011)« erhalten. (S. 329) Wieso konnten beide Sachbearbeiter nicht genauer zuhören und der Frage nachgehen, warum sie so beharrlich auf diesem Geld bestand? Stattdessen wird um 8.52 Uhr bereits die Polizei verständigt, um sie aus dem Jobcenter zu verweisen. Weniger als eine halbe Stunde wurde ihr damit insgesamt zugestanden, um ihre Situation zu besprechen und ihr Anliegen zu klären. In der Ermittlungsakte finden sich dabei weder Hinweise, dass über die zu suchende Wohnung gesprochen wurde, noch dass ein neuer Termin verabredet wurde. Auch gibt die Ermittlungsakte interessanterweise her, dass erst der Polizist Frau Schwundeck auf die Möglichkeit rechtlichen Beistands durch Anwälte und das Sozialgericht aufmerksam gemacht hatte – und nicht die Mitarbeiter des Jobcenters. Es liegt nahe, hier an Abstumpfung und das Konzept einer »Déformation professionelle« zu denken. Was passierte dann? Laut Ermittlungsakte füllt sich das kleine Büro, in dem Frau Schwundeck wegen ihrer Mittellosigkeit sitzt und sich trotz und nach der ablehnenden Auskunft des Sachbearbeiters zu gehen weigert: Der Teamleiter kommt dazu, zwei Sicherheitsmänner werden gerufen, die Polizei kommt, irgendwann steht auch noch die Sachbearbeiterin aus dem Nachbarbüro in der offenen Verbindungstüre. Es scheint, dass Christy Schwundeck in der letzten Stunde ihres Lebens einem enormen sozialen Druck ausgesetzt war. Diese Situation kommentiert und bewertet ein Blogeintrag wie folgt: »Die Frau hat begriffen, dass sie in einer Notlage ist. Und da bleibt die Frau einfach da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Dann kommt der Sicherheitsdienst und will sie raus haben, droht mit Hausverbot, baut Druck auf. Und da bleibt die Frau einfach da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Dann wird die Polizei gerufen. Bis die Polizei da ist, dauert es. Der Sicherheitsdienst baut weiter Druck auf. Und da bleibt die Frau da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Dann kommt die Polizei. Und da bleibt die Frau da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Ich bewundere diese Frau.« (www.initiative-christy-schwundeck.blogspot.com) Die Akte stellt eine andere Perspektive auf die Situation dar: Um 9.01 Uhr treffen die gerufenen Polizeibeamten auf »eine renitente weibliche Person« (so der Polizeifunk laut Ermittlungsakte). Auf den Einsatz des mitgeführten Pfeffersprays, der u.E. die Situation seitens der Polizei deutlich hätte deeskalieren können, wird verzichtet. Stattdessen wird von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Vergebens suchen wir in der Ermittlungsakte nach Ansätzen und Spuren von Einfühlung in ihr Anliegen, ihre Motive und Beweggründe und vor allem in den Gefühlssturm, in den Frau Schwundeck geraten sein muss. Wahrgenommen wurde offenbar nur eine abstoßende Gewalttat – das Steakmesser, das Christy Schwundeck aus ihrer Handtasche zog und der Angriff, den sie damit gegen den Polizisten ausführte. Eine mögliche These wäre, dass sich hier die ›professionellen‹ Deformationen von Langzeiterwerbslosen verschränken mit der »Déformation professionelle« von Behörden-MitarbeiterInnen. Der Ehemann berichtet uns, seine Frau habe in den Jobcentern Aschaffenburg und Wiesbaden die Erfahrung gemacht, dass sie, nach geltender Rechtslage, eine Barauszahlung erhalten kann, wenn eine Notsituation vorliegt. Dies sieht ˜ 42, S. 2, SGB II ausdrücklich vor, wie auch ein Frankfurter Erwerbslosenberater bestätigt: »In einer Notsituation – ohne Bargeld – hätte ein Vorschuss bewilligt werden müssen. Der Ermessensspielraum reduziert sich in einem solchen Fall gegen Null. (...) Die Kontoauszüge müssen vorliegen, um die Hilfsbedürftigkeit zu belegen. (...) Das Anliegen ›Barauszahlung‹ ist wie jeder Antrag zu bewerten und zu bearbeiten. Der Sachbearbeiter muss diesen entgegen nehmen und (schriftlich) bescheiden. Eine Ablehnung muss der Antragsstellerin in Schriftform ausgehändigt werden, zusammen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Einspruch beim Sozialgericht zu erheben.« Im Asservaten- und Spurenverzeichnis der Ermittlungsakte ist weder der Antrag auf Barauszahlung von Frau S. noch die schriftliche Ablehnung des Antrages vorhanden. II. System mit Zwangscharakter Das Jobcenter ist Teil eines Systems, das wegen der Unzufriedenheit der Menschen jeden Tag aufs Neue durch Zwangsmaßnahmen aufrecht erhalten werden muss. Ein System, dass über »Hartz IV« dazu führt, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Armut leben. Ein System, das diejenigen, die abhängig beschäftigt sind und einen Niedriglohn bekommen, und diejenigen, die ausschließlich auf Hartz IV angewiesen sind, bei der Jagd nach vermeintlichen Arbeitsplätzen gegeneinander ausspielt. Das Jobcenter ist nicht zuletzt auch das Amt in der Bundesrepublik, das ein Heer von jederzeit verfügbaren LeiharbeiterInnen bereit stellt und hält. Für die Betroffenen stellt es sich als scheinbar anonyme, empathielose Macht dar, der sie mit Misstrauen begegnen; keine soziale, vielmehr eine dem kapitalistischen Markt verpflichtete Behörde. Es verwundert nicht, dass »dem Sozialen«, genauer: sozialen Rechtsansprüchen so häufig erst über die Sozialgerichte Geltung verschafft werden muss. Es geht um die Aufrechterhaltung einer Gesellschaftsordnung, so sagen es die Prediger des Neoliberalismus, in der der Mensch sich als Ware, als Unternehmer oder gar als Aktie, kurz: als Humankapital zu verstehen hat und selbst vermarkten soll; ein soziales Gefüge, in dem Menschen sich nicht mehr gegenseitig als Menschen, mit Grundrechten versehen, wahrnehmen und begegnen können, sondern als »Überflüssige« zur Aufrechterhaltung des Systems, als Warnsignal und Druckmittel fungieren sollen. Für die Regierung, für deren PropagandistInnen und auch für die MitarbeiterInnen der Jobcenter sind wir abstrakt »KundInnen« (im Unterschied zu vielen anderen KundInnen allerdings nicht kreditwürdig), nicht konkrete Individuen mit einem Recht auf Freiheit und Glück. Um uns unsere Unfreiheit und Abhängigkeit demonstrieren zu können, wurde der § 31 des SGB II mit seinen abgestuften Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, der uns bei einem Verstoß in Zwangsmaßnahmen zuweist oder die materielle Existenzgrundlage nimmt. Die Vergabe von Einkommen ohne Lohnarbeit nach »Hartz IV« erfolgt nach Sozialgesetzen, die nicht bedingungslos sind und die Menschen isoliert und ohnmächtig den Jobcentern preisgeben. Dieses Macht- und Unterdrückungsverhältnis wird durch die Jobcenter mittels unterschiedlicher Instrumente tagtäglich neu befestigt. Eines dieser Instrumente ist der Ermessensspielraum: So entscheiden auch bei klarer Rechtslage die Sachbearbeiter in dieser Machtbeziehung darüber, ob einem Menschen eine Grundsicherung zusteht und ob die Verwaltung ihm diese aufgrund ihres Ermessensspielraums gewährt oder nicht. Ob z.B. auch die Wohnkosten übernommen werden, oder ob es Gründe gibt, diese essenzielle Lebensgrundlage zu versagen, entscheidet ein Einzelmensch im Apparat der Jobcenter. Erwerbslose und NiedriglöhnerInnen sind so gezwungen, sich durch Wohlverhalten unter diese Macht der Jobcenter und ihrer Angestellten zu beugen, um wenigstens eine kleine Menge Geldes zu erhalten. Dieses Verhältnis, in dem sich Momente institutioneller und persönlicher Macht verschränken, macht die Hilfe suchenden Menschen klein und entmündigt sie. Mehr Geld als diese sog. »Grundsicherung« steht dem lohnabhängigen Menschen nur bei gelungenem Verkauf der Ware Arbeitskraft zu, und selbst dann ist es oft zum Leben zu wenig. Wir alle sind gezwungen, uns dem kapitalistischen Normalvollzug zu unterwerfen, bei Strafe des eigenen Untergangs. Hat ein Mensch sich selbst im Sinne des Kapitals nicht gut verkauft, so ist die doppelte Unterwerfung im Arbeitsleben und gegenüber dem Jobcenter mittlerweile gängige Konsequenz. Besitz- und eigentumslose Menschen haben die »Wahl«, mühsam ihr Leben zu reproduzieren, indem sie ihre Haut zu Markte tragen und sich dabei dem erbitterten Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt unterwerfen, oder den Gang zum Jobcenter anzutreten – heute oft auch beides gleichzeitig, wie ein Heer von »Aufstockern« zeigt. Ein Entrinnen aus diesem Hamsterrad, so stellt es sich für viele Betroffene als unmittelbare Erfahrung dar, gibt es nicht. Und diese Menschen werden dann als »Parasiten« (Wolfgang Clement) oder als »Wohlstandsmüll« (Helmut Maucher, ehemaliger Nestlé-Vorstand), kurzum: als nicht-menschliche Wesen bezeichnet, die, so soll uns Glauben gemacht werden, ihr Elend selbst produziert haben. Wir bedanken uns beim Ehemann von Frau Schwundeck, der uns Zugang zur Ermittlungsakte ermöglichte, sowie bei allen, die uns ihre Zustimmung gaben, Bloginhalte bzw. Interviews verwenden zu dürfen. Eine große Unterstützung war auch das Zusammenstellen von Passagen aus den Sozialgesetzbüchern, besonders die Beschreibung der gesetzlichen Formalien bei der Bearbeitung des Antrages auf Barauszahlung. * Hinrich Garms und Helga Röller sind in lokalen Erwerbslosengruppen und dem Netzwerk BAG Prekäre Lebenslagen engagiert. Beide sind Mitglieder im Arbeitskreis Christy Schwundeck (www.ak-cs.de). Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Nr. 9/2012, express im Netz unter: www.express-afp.info, www.labournet.de/express |