Arbeitsamt und Etikettenschwindel
Mit dem Projekt "Arbeitsamt 2000" wurde "Kunde Arbeitslos"
von Amts wegen eingeführt, und schon wurde er mit gefälschten Statistiken
verwöhnt, die ihn als Faulenzer und Drückeberger erscheinen lassen
mussten. Klar, dass man faul sein und sich um die Arbeit gedrückt haben
musste, wenn man bei angeblich 3,7 Mio Vermittlungen immer noch arbeitslos war.
Für diesen "Beitrag zur Diffamierung der Arbeitslosen" hat sich
das Arbeitsamt, respektive dessen hochdotierter Zahlen-Interpretations-Künstler,
bis zum heutigen Tage noch nicht bei den betroffenen Menschen entschuldigt.
Damit nicht genug, wird "Kunde Arbeitslos" auch immer wieder mit fragwürdigen
und nicht selten auch unsinnigen Maßnahmen verwöhnt, die eine Menge
Geld kosten. Hier kommt es mitunter zu so schwachsinnigen Sachen, wie beim Arbeitsamt
Mannheim, Geschäftsstelle Schwetzingen, wo sich ein 62-jähriger "junger"
Mann zur Teilnahme an einer 12-wöchigen Trainingsmaßnahme genötigt
sah. Falls sich höheren Orts jemand beim Arbeitsamt für diese Geldverschwendung
interessieren sollte (wäre ja möglich), kann er sich zwecks näherer
Auskünfte gerne an uns wenden. Wir können mit der Ku-Nr. und dem Namen
der Sachbearbeiterin dienen.
Doch nun zur Bezeichnung "Kunde" als solcher, mit der eine Situation
pervertiert wird, die darin besteht, dass sich die Arbeitslosen durch das Arbeitsamt
einem Arbeitsmarkt mehr oder weniger zur beliebigen Ausbeutung ausgeliefert
sehen. Artikelnummer wäre daher wohl sicher die treffendere Bezeichnung.
Man muss sich nur einmal vergegenwärtigen, mit welcher Selbstverständlichkeit
das Arbeitsamt Stellen mit gesetzeswidriger Entlohnung anbietet.
Es geht dabei um Lohnwucher mit der Unterstützung des Arbeitsamtes. Der
SIS ist gespickt mit solch sittenwidrigen Angeboten, die kein Sachbearbeiter
des Arbeitsamtes von sich aus auf ihre Zumutbarkeit überprüft.
Hiermit liegt kein Kundenservice, sondern eine riesengroße Schweinerei
vor.
Wir wissen sehr wohl, dass das Arbeitsamt nur Erfüllungsgehilfe der Politik
ist, sehen jedoch auch eine gewisse Verantwortung beim Amt. Bleibt nur noch
die Frage, wann das Arbeitsamt seine Kunden zum Arbeitsdienst oder einem Aufenthalt
im Arbeitslager einlädt - die entsprechenden gesetzlichen Regelungen selbstverständlich
vorausgesetzt.
Karl H. Schrödelsecker
AG Erwerbslosigkeit Region Rhein/Neckar