letzte Änderung am 24.Februar 2003 | |
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An die Mitglieder der Tarifkommission, Mitglieder des Bundesvorstandes, LandesbezirksleiterInnen, LandesbezirksfachbereichleiterInnen FB 13 TarifkoordinatorInnen Bundesverwaltung TarifkoordinatorInnen der LBz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit schicken wir euch das gestern am späten Abend erzielte Verhand-lungsergebnis zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und der DGB-Tarifgemeinschaft.
Mit dem anderen Verband (IGZ) war gestern kein Verhandlungsergebnis möglich, da sie sich nicht auf das von uns vorgeschlagene System einlas-sen wollten. In der parallelen Verhandlung war es nicht möglich in unter-schiedlichen Systemen wertgleiche Regelungen zu vereinbaren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Teile der IGZ nunmehr mit dem CGB eine Tarifregelung anstreben werden. Wir haben der IGZ jedoch angeboten mit ihnen ebenfalls eine Tarifrege-lung zufinden und verabredet in Kontakt zubleiben.
Das vorliegende Verhandlungsergebnis steht unter einer Erklärungsfrist bis zum 11. März 2003 und muss nunmehr von den Gremien der Einzelgewerkschaften abgestimmt werden. Danach wird das Verhandlungsergebnis ausgestaltet und die noch nicht getroffenen Regelungen ausformuliert und ergänzt.
Das Ergebnis trägt natürlich Kompromisscharakter und verlangte beiden Seiten entsprechende Zugeständnisse ab.
Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass wir mit dem vorliegenden Ergebnis Drehtür- und Dumpingeffekte weitestgehend vermieden haben. Das equal-pay-Prinzip haben wir in eine für die Branchen und die Beschäftigten dieses Bereiches praktizierbaren Form umgesetzt.
Es bestand für uns die Notwendigkeit einen Abschluss noch in dieser Wo-che zu erzielen, um sicher zustellen, dass die DGB-Tarifgemeinschaft zu-künftig die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeitsbranche und für die PSA-Beschäftigten prägen und damit der CGB auf seine Funktion als Verein für Tarifdumping verwiesen bleibt.
Über die weitere Verhandlungsstrategie im Bereich der Zeitarbeit werden wir in den nächsten Tagen weitere Aussagen treffen. Das Verhandlungs- und Abschlussverbot für regionale Tarifverträge bleibt bis dahin in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Wiedemuth
Tarifpolitische Grundsatzabteilung
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