letzte Änderung am 1.Juli 2003 | |
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Rhein-Main-Bündnis gegen die Umsetzung der Hartz-Pläne
Pressemitteilung:
Das Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
zur Eröffnung von PersonalServiceAgenturen (PSA)
Seit dem 1. April 2003 kann jeder Mensch ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt gezwungen werden, sich einer PSA zur Verfügung zu stellen. Eine PSA ist eine Leiharbeitsfirma, die ArbeitnehmerInnen im Auftrag des Arbeitsamtes zu Niedrigstlöhnen in befristete Arbeitsverhältnisse verleiht. Jede PSA betreibt Lohn- und Gehaltsdrückerei! Das wird mittlerweile auch von den Gewerkschaftsführungen akzeptiert.
Nur etwas mehr als ein Drittel der Leiharbeitsverträge dauert länger als drei Monate und nur ca. jedeR fünfte LeiharbeiterIn erreicht eine sechsmonatige Beschäftigung. Bisher verdienen Leiharbeitskräfte durchschnittlich zwischen 30 und 40% weniger als ihre festangestellten KollegInnen, bei gleicher Qualifikation. Leiharbeit unterläuft die üblichen Tarife, es gibt keine betrieblichen Sozialleistungen, Ausfallzeiten wegen Krankheit, Urlaub usw. braucht der Entleihbetrieb nicht zu zahlen und Entlassungskosten (Abfindungen z.B.) entstehen nicht. Auch die PSA-ArbeitnehmerInnen dürfen während ihrer 9 bis12-monatigen Einsatzdauer über Zeitverträge für einen unbestimmten Zeitraum an einen Entleihbetrieb ausgeliehen werden. Werden zwölf Monate nicht erreicht, entstehen keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Anders als bisher können die LeiharbeiterInnen beliebig oft in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Für die Entlohnung greifen speziell mit Dachverbänden der Leiharbeitsbranche (iGZ und BZA) abgeschlossene Tarifverträge. Der DGB behauptet hierzu, dass er niedrigere Löhne für Langzeitarbeitslose abgewehrt habe. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall: Wenn diese Tarife generell auf alle PSA-Beschäftigen angewendet werden, gilt grundsätzlich immer nur die erste Lohngruppe, z.B. 6,85 Euro/Stunden (brutto Lohn West), denn eine PSA-Beschäftigung ist maximal auf 12 Monate begrenzt. Es kann also keine/r in eine nächst bessere Gehaltsstufe aufrücken, während einsatzbezogene Zuschläge von 2-5% des BZA-Vertrages zumindest dann erreicht werden können, wenn man mehr als drei Monate ununterbrochen beim gleichen Kunden eingesetzt wird. Ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit müssen Erwerbslose, die in eine PSA-Beschäftigung gezwungen werden, aufgrund der Zumutbarkeitsregelungen ohnehin einen Lohn in Höhe ihres Arbeitslosengeldes akzeptieren. Bereits damit sind oft massive Lohneinbußen verbunden.
Auswirkungen auf Arbeitslose / LeiharbeiterInnen:
Es wird eine allgemeine Unsicherheit geschaffen: Jeder arbeitslose Mensch kann für eine PSA rekrutiert werden. Wer dies verweigert, kann aus dem Leistungsbezug gestrichen werden. In den Betrieben gelten LeiharbeiterInnen oft als Beschäftigte zweiter Klasse und man lässt es sie spüren, nicht nur durch geringere Bezahlung. Noch mehr als die Stammbelegschaft müssen sie sich einsatzbereit und willig zeigen, jede Arbeit annehmen und möglichst nicht krank werden. Das bedeutet wiederum, dass sie von den KollegInnen häufig als Außenseiter, Streber und potentielle StreikbrecherInnen betrachtet werden können. Dazu kommen erhöhte Anforderungen an Mobilität und berufliche Flexibilität. PSA-Leiharbeitsfirmen schaffen dagegen keinen einzigen neuen Arbeitsplatz, da reguläre Beschäftigung durch Leiharbeit ersetzt wird.
Auswirkungen auf die Stammbelegschaft:
Die Belegschaften werden erpresst, weil die Festangestellten leicht gegen befristete Arbeitskräfte ausgetauscht werden können. Das Klima unter den Beschäftigten verschlechtert sich, die Möglichkeiten und der Wille, sich gegen Zumutungen der Unternehmensleitung zu wehren, nehmen noch mehr ab. In vielen Betrieben wird nun über den Einsatz von Leiharbeit diskutiert, um Personalkosten zu senken und die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens angeblich zu verbessern. Einige Konzerne haben bereits Leiharbeitsfirmen als Tochtergesellschaften, in denen die üblichen tariflichen Standards unterlaufen werden. Dies führt zur Vernichtung von Festarbeitsplätzen und zur Verunsicherung der gesamten Belegschaft, ganz im Sinne des Unternehmens: Wer Leiharbeit einsetzt, hat nicht nur einzelne Arbeitsplätze, sondern die gesamten Arbeitsbeziehungen im Visier.
Betroffene können sich bei Problemen mit oder Fragen zur PSA, an das Frankfurter Arbeitslosenzentrum wenden.
fon: 069-700425
Harald Rein und Frank Jäger
für das Rhein-Main-Bündnis
gegen Sozialabbau und Billiglöhne
Rhein-Main Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
c/o Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG SHI)
Moselstr. 25, 60329 Frankfurt am Main, fon: 069-27 22 08 96, fax069-27 22 08 97
e-mail: bagshi-frankfurt@web.de
Wir treffen uns jeden ersten Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr im Club Voltaire, Kleine Hochstraße 5, Ffm
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