letzte Änderung am 21. Okt. 2002

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Ist das Hartz-Modul Nr. 6: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Ausdruck einer sozialen Politik ?

Helga Spindler
erweitertes Manuskript eines Statements zur Podiumsdiskussion beim Amt für Sozialethik am 4.9.2002 in Düsseldorf

 

1.) Vorbemerkung: Was ist eigentlich soziale Politik ?

Natürlich sind die Hartz- Module irgendwie sozial. Die arbeitslosen Leute sollen ja nicht verhungern, sondern nur ganz intensiv in irgendeine Arbeit integriert und dabei überwacht werden. Wer heute nach sozialen Lösungen von großen gesellschaftlichen Problemen sucht, findet sich weniger im Gebiet von Weltanschauungen und Ideologien, als in immer umfassenderen und anmaßenderen Marketingkonzepten wieder, in denen der soziale Anspruch benutzt wird, wie es gerade beliebt.

Deshalb möchte ich vorwegschicken, was für mich die Rahmenbedingungen sozialer Politik darstellen :

Kurz, ich habe das Ziel des Sozialgesetzbuchs Band I vor Augen: ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, den Schutz der Familie, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der Mensch, der soziale Unterstützung benötigt, sollte Subjekt bleiben und nicht Objekt von Maßnahmen und Projekten werden; besonders nicht von demütigenden, autoritären, erzieherischen Fürsorgemaßnahmen, wie sie in Deutschland eher bis zu den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts beliebt waren, im angloamerikanischen Bereich bis heute beliebt sind und auch in den Konsensdemokratien wie Niederlande, Dänemark und weiter nördlich unter einer dicken Schicht sozialtechnokratischer Praktiken wieder aufgelebt sind.

Bei der Bewertung der Hartz- Module bin ich damit etwas vorbelastet, denn ich beobachte die sozialpolitische Aktivität von Herrn Hartz seit dem Modell 5000 x 5000 bei VW.

Ich habe vergeblich versucht, die Vereinbarung zu verstehen. Wie sind die Bedingungen konkret, für welche Leistung verdient man was, wer trägt welches Risiko ? Warum produziert VW ein neues Modell eigentlich nicht mit einer Stammbelegschaft, sondern mit befristet eingestellten, nicht vorgebildeten Kräften ? Warum senkt VW nicht die Löhne für die Stammbelegschaft , wenn sie zu hoch sein sollten ? Und was an dem Modell ist eigentlich übertragbar? Soll da ein mittelständischer Betrieb demnächst mit 100 x 100 auf den Markt kommen ?

Zur Lösung kann ich nur folgende These bieten: man will Standards unterlaufen, ohne die Gewerkschaften und die gut organisierte Stammbelegschaft zu reizen. Darum setzt man ein Modell in die Welt, das keine klar abgrenzbaren Regeln mehr hat und vor allem nicht den üblichen Arbeitsverhältnissen vergleichbar ist und verkauft es mit einer guten Pressekampagne als Erlösung für die Arbeitslosen aus ganz Deutschland, - womit man nebenbei noch zusätzliche Fördermittel der Bundesanstalt in selbstverständlich unbekannter Höhe abschöpfen und damit den Gewinn sichern kann. Man isoliert die Gewerkschaftsvertreter, die das durchschauen, als tumbe Vetospieler, bietet es einer Regierung, die Erfolge dringend braucht, als innovatives Arbeitsplatzmodell an, und schon ist die Katze im Sack. Ein sozialpolitisches Hütchenspiel, das auch Sozialdemokraten erlaubt soziale Regeln grundlegend aufzubrechen, ohne politisch dazu stehen zu müssen, wie das Konservative redlicherweise tun. Aber vielleicht war der Pressegag auch nicht ganz so ernst gemeint, wenn man bedenkt, dass inzwischen aus den 5000.- DM nur noch 2560.- € geworden sind und dass von den 5000 Arbeitnehmern Ende 2002 gerade einmal 800 beschäftigt sein werden.

Bei den Hartz-Modulen wiederholt sich dieser Stil für mich in vielen Punkten.

 

2.) Das Modul 6, die "Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe":

Nach den hitzigen politischen Diskussionen im Vorfeld ist natürlich die Frage spannend : Soll die Arbeitslosenhilfe nun abgeschafft werden oder nicht?

Auch hier kommt die Begabung von Herrn Hartz wieder zum Tragen: man liest den Text einmal , und noch einmal - und weiß immer noch nichts Genaues. Manche meinen gar, die Arbeitslosenhilfe solle im Wesentlichen erhalten bleiben.

a) Die Forderung nach Abschaffung

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe wird seit einiger Zeit von führende Ökonomen, der Bertelsmann – Stiftung ( die bei der Hartz Kommission mitgewirkt hat, ohne nach außen erkennbar ein Mitglied stellen zu müssen ) und Sozialpolitikern fast aller Parteien ganz offen gefordert. Und zwar soll alles in der Sozialhilfe zusammengefasst werden, weil man da die Arbeitslosen besser - mit weniger rechtsstaatlicher Hemmung- , in unattraktive Arbeitsplätze und vor allem in gemeinnützige Arbeit verpflichten kann. Das wird immer notwendiger, weil die Kommunen Schwierigkeiten haben, die üblichen öffentlichen Dienstleistungen zu erbringen. Gleichzeitig hat man in diesem System wegen fehlender Zumutbarkeitsgrenzen bessere Möglichkeiten, die immer unattraktiveren Arbeitsplätze der Niedriglohnanbieter zu bedienen. Und man hofft so durchaus begründet, die Ausgaben senken und vor allem den Bund, der die Arbeitslosenhilfe bisher finanziert, entlasten zu können.

An offiziellen Gründen zur Abschaffung wird angeführt, man wolle Doppelarbeit vermeiden. Aber wegen 220 000 bis 270 000 Doppelbeziehern von 4 Millionen Arbeitslosenhilfe- / Arbeitslosengeldbeziehern, ist das alles ein bisschen übertrieben.

Außerdem möchte man "Verschiebebahnhöfe" abschaffen. Ich habe auch schon Anfang der 90er Jahre kritisiert, daß Sozialämter die gemeinnützige Arbeit all zu vordergründig dazu benutzen, die Arbeitslosen durch ungeeignete Maßnahmen ans Arbeitsamt zu verschieben. Aber es werden weder irgendwelche Verantwortlichen für diese Fehlentwicklung zur Rechenschaft gezogen, noch Beschäftigungsgesellschaften verkleinert und unsinnige Arbeitseinsätze überprüft. Nein, nur die Geschädigten werden noch mehr entrechtet. ( Zum ganzen Komplex nach wie vor aktuell: diverse Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung am 28.1.2002 zur Reform der Sozialhilfe, Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung 14/2050 ; daraus auch H. Spindler, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen ? in: Alternative Kommunalpolitik ( AKP),Heft 4, 2002, S. 52 – 54)

b) Was wird aus dem Arbeitslosengeld ?

Aber die Gewerkschaften hatten da doch noch ein bisschen Vorbehalte, also mußte man vorsichtig mit der Frage umgehen. Und es scheint, sie hatten Glück und haben sich im Interesse der Arbeitslosen in der Hartz- Kommission durchgesetzt.

Zunächst das Arbeitslosengeld: es soll in der Höhe und sogar in der Dauer für ältere Arbeitslose erhalten bleiben. Nur der erhöhte Leistungssatz für Arbeitslose mit Kindern ist schon mal – natürlich unverbindlich - aus den Schaubildern verschwunden ( wahrscheinlich als Entlastung von Fremdaufgaben ) , die kleine jährliche Anpassung auch. Doch wer wollte denn bei einem so großen Wurf jetzt kleinlich auf ein paar Euro bestehen, wo die Leute doch schneller wieder Arbeit finden sollen.

Aber: bereits das Arbeitslosengeld I des Herrn Hartz wird nicht mehr das bisherige Arbeitslosengeld sein. Denn der Pferdefuß der Vorschläge, der liegt in der Kombination dieser Leistung mit den neuen verschärften Zumutbarkeitsregeln ( Modul 3) und in der vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an bestehenden Verpflichtung in der Personal Service Agentur (PSA) – dem Modul 8, dem "Herzstück" der Reform - für einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengelds 6 Monate in "Probezeit" zu arbeiten.

Kurz nach Veröffentlichung des Kommissionsberichts haben die Bertelsmann Stiftung, zusammen mit Mc Kinsey & Company und der Bundesanstalt für Arbeit "mit vereinten Kräften und hochrangigen Experten" bereits eine detaillierte Konzeption der für die PSA veröffentlicht.

Und daraus lässt sich entnehmen, daß in der PSA nicht etwa besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose betreut werden sollen, sondern daß sich ab dem 1.Tag der Arbeitslosigkeit etwa 10- 40 % der Arbeitslosen der Kategorie A ( abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, aktuelle Qualifikation) und 20-30% der Kategorie B ( abgeschlossene Berufsausbildung oder langjährige marktrelevante Praxiserfahrung, mit leichten Vermittlungshemmnissen wie Alter, eingeschränkter Mobilität, Qualifikation nicht ganz auf dem neusten Stand ) einzufinden haben, unter denen die PSA nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen darf. Eigenverantwortliches Suchen ist damit selbst für viele qualifizierte Kurzzeitarbeitslose nicht mehr möglich. Der Rest wird dann mit Kurz- und Langzeitarbeitslosen der Kategorie C aufgefüllt. Auch die Löhne sind bereits überschlägig kalkuliert: Kategorie C arbeitet in etwa für den Sozialhilfesatz einer Person, bei Kategorie A werden großzügig 400.- € draufgeschlagen, B liegt in der Mitte.

Wenn man sich die Einsatzmöglichkeiten der PSA und hinten die Vorschläge im Masterplan (Modul 13 ) betrachtet, soll gemeinnützige Arbeit- bisher nur in der Sozialhilfe verpflichtend - offensichtlich auch schon auf Arbeitslosengeldbezieher ausgedehnt werden, Die privatwirtschaftlich arbeitende PSA und Fortbildungsanbieter werden damit die ganztägliche hoheitlich angeordnete Lebensführungskontrolle über die Arbeitslosengeldbezieher übernehmen und schleichend den freien Arbeitsmarktzugang für diese Gruppe einschränken und das Arbeitsrecht aushebeln. Ab dem 7.Monat kann sich der Lohn dann tariflich auf 70% des bisherigen Lohns, vielleicht auch ein bisschen mehr erhöhen. Die Gewerkschaften dürfen hier mitmachen und sollen Sondertarife zur Lohnabsenkung schließen und damit ihr eigenes Tarifwerk umgehen. Sie sollen schon eine Tarifgemeinschaft gebildet haben, um diese Verhandlungen zu beginnen.

In der Konzeption läßt sich unschwer die sog. workfare- Ideologie erkennen, möglichst keine Sozialleistung ohne eine Arbeitsleistung auszuzahlen. Die Menschen sollen sich daran gewöhnen keine freien Verträge mit leistungsgerechten Löhnen mehr schließen zu dürfen, sondern als Gegenleistung für das Arbeitslosengeld zu arbeiten. Ihre Versichungsbeiträge werden mehr und mehr dazu verwandt, Zuschüsse und Anreizprämien für ihre PSA- Vorgesetzten zu finanzieren, statt ihren Lohnersatz sicherzustellen.

Verwaltet wird der Arbeitslosengeldbezieher in Zukunft im neuen Jobcenter ( Modul 1), das alle betreuen soll und für das das Kölner Jobcenter als Vorbild herhalten muß, das bundesweit in der Presse damit Werbung macht, daß Geldleistungen möglichst spät und niedrig ausgezahlt werden. ( Köln hat z.B. den in Deutschland bisher üblichen Erwerbstätigenfreibetrag für Niedrigverdiener mit ergänzender Sozialhilfe um ca. 50.- € pro Monat gesenkt und gilt auch hier als Vorbild für andere Sozialhilfeträger)

Dieses Center soll das bisherige Arbeitsamt und Sozialamt zusammenfassen , aber was für ein Amt wird es sein ? Wenn man hier das Kölner Vorbild genauer betrachtet, dann kommen etwa 100 Sozialamtsmitarbeiter auf 10 Arbeitsamtsmitarbeiter. Es ist damit eine bis in die Leitung hinein sozialhilfedominierte Behörde; genau betrachtet ein aufgeblähtes Sozialamt mit dem Schwerpunkt vermittlungsbezogenes Fallmanagement , garniert mit amtsärztlichem Dienst ( Atteste vom Arzt des Vertrauens werden nicht abgewartet), Anlaufstellen für psychisch Kranke, Schuldnerberatung und Bewerbungstraining. Die wenigen Arbeitsamtsmitarbeiter sind nur noch für die vom Sozialamt zugewiesenen Arbeitslosen zuständig, die umgekehrt ihren "normalen" Arbeitsvermittlern beim Arbeitsamt entzogen werden.

Wieviel die Kommunen von dieser Behörde finanzieren sollen ist bisher unklar, weil Gelder des Modellprojekts MoZArT noch üppig fließen. Aber die Kommunen werden einen Großteil übernehmen müssen, daran lassen auch die dunklen Andeutungen im Hartz –Bericht keinen Zweifel - und das macht das Ganze zu einem kommunalen Sozialamt, das im fortgeschrittenen Zustand ermöglichen wird, das Arbeitsamt teilweise zu schließen.

Als Benchmark wird im Hartz- Papier ausdrücklich auch das Kölner Arbeitsamt genannt. Presseberichten aus den Monaten Juni bis August 2002 in Köln ist zu entnehmen, dass dieses Arbeitsamt wegen der Strukturreformen seinen Aufgaben nicht mehr Herr wird, dass die Arbeitslosengeldbezieher dort im Moment 4 bis 8 Monate auf die Auszahlung warten müssen und in der Zwischenzeit "Schockerlebnisse" im Sozialamt erleben ( dadurch schafft man dann mehr Doppelbezieher, für die man wieder eine neue gemeinsame Behörde braucht). Nicht nur die Arbeitslosen klagen über schlechte Verwaltung, auch bei einer Forsa- Umfrage unter mittelständischen Firmen zu Informationsangebot, individueller Betreuung, Kompetenz der Vermittler und Bearbeitungsdauer lag Köln an 180. Stelle ( von 181 bewerteten Arbeitsämtern,. Die Bewertung hat aber bei 1 begonnen ) . Seit Oktober wird zudem berichtet, daß das Amt im Vorgriff auf die Umsetzung der Hartz- Vorschläge in aller Eile 49 kurzfristige Feststellungsmaßnahmen eingerichtet hat, deren Sinn umstritten ist. Großzügig finanziert das Amt aber noch die umstrittenen Sprungbrettmaßnahmen, in die nur sozialhilfebeziehende Jugendliche gezwungen werden und die eigentlich nur im weiteren Sinn zu den Aufgaben der Arbeitsverwaltung gehören.

Die selbe Entwicklung ist beim Kölner Sozialamt zu beobachten, das nicht mehr genug Mitarbeiter für die reguläre Arbeit hat, weil alles im Jobcenter konzentriert wird. Im Oktober 2002 etwa wurde in der Bezirksvertretung Nippes festgestellt : " Im hiesigen Sozialamt herrscht eine Fluktuation wie auf dem Bahnhof". Damit waren nicht etwa Hilfeempfänger, sondern Mitarbeiter gemeint. Der Personalmangel resultierte u.a. daraus, daß auch noch in den andern ebenfalls unterbesetzten Ämtern ausgeholfen werden musste.

Eine Untersuchung der grünen Landtagsabgeordneten Marianne Hürten zu Sozialhilfeversorgung von Frauen in Notlagen, im Schwangerschaftskonflikt , im Frauenhaus usw. hat hier ebenfalls Defizite aufgedeckt. Bei einer Veranstaltung in Köln verwies die Sozialamtsvertreterin auf die neuerdings bestehenden Engpässe in den bezirklichen Sozialämtern. Sie hätten einfach keine Leute mehr für die Betreuung dieser Frauen.

Wegen der ständigen Effizienzkontrollen im Jobcenter sind zudem die Sozialhilfebescheide unlesbar geworden, weil die Computerprogramme nur noch auf interne Auswertungskriterien ausgerichtet sind.

Die Vermittlungserfolge des Jobcenter sind dabei durchaus bescheiden: etwa 10 % der Zwangsnutzer werden nach den Statistiken ohne Zuschüsse auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Das könnte man ohne diesen Aufwand mit einer intensiveren Arbeitsvermittlung des Arbeitsamts auch erreichen. Die sonstigen Erfolge sind nur auf eher unfreiwillige Maßnahmen und eine hohe Zahl von Abmeldungen zurückzuführen- so kann man bundesweit Erfolge melden, ohne daß es auch nur einen Arbeitsplatz mehr gibt als bisher.

Ergebnis: Die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld bleibt zwar scheinbar erhalten, aber sie ist nicht mehr das, was sie mal war. Die Obliegenheiten, Erwerbsverpflichtungen und die Verwaltung nähern sich bereits hier der Sozialhilfe an. Der Bezieher der Versicherungsleistung verliert seine bisherige Rechtsposition, vor allem Berufs- und Entgeltschutz, und wird behandelt wie bisher schon der Sozialhilfeempfänger. Seine Existenzsicherung durch Auszahlung der Sozialleistung wird mehr und mehr vernachlässigt.

c) Und die Arbeitslosenhilfe...

Jetzt zur Arbeitslosenhilfe : die soll nicht nur bleiben - unbegrenzt und in etwa in bisheriger Höhe - , nein es wird noch besser: sie heißt jetzt "Arbeitslosengeld II" und das bekommen nicht nur die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger, sondern auch jeder erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger ohne jede Vorleistung. Und der muß auch nicht mehr zum Sozialamt sondern zum Jobcenter und zur PSA wie sein "Arbeitslosengeld I" - Kollege. Die Höhe der Leistung wird in den Graphiken noch einheitlich mit 53 % vom Lohn angesetzt . Was ist aber mit denen, die vorher keinen Lohn hatten: Im Text heißt es nur geheimnisvoll: bei der Höhe wird der Finanzstatus erhoben und der familiäre Kontext berücksichtigt. Ist das jetzt ein Sieg auf der ganzen Linie? Die Arbeitslosenhilfe bleibt erhalten und wird sogar noch aufgewertet ?

Leider sprechen mehr Indizien für das Gegenteil.

Die Finanzierung einer erweiterten Arbeitslosenhilfe müsste aus Steuermitteln des Bundes erfolgen , der sparen will. Die Finanzierung dieser neuen Leistung bleibt deshalb lieber ganz im Dunkeln. Klar ist nur, daß die Kommunen hauptsächlich beteiligt sein sollen, was wieder mehr für Sozialhilfe spricht. Die Sozialversicherung der Arbeitslosengeld II - Empfänger, die für die ehemaligen reinen Sozialhilfeempfänger auf dem bisherigen Niveau jede Menge Zusatzaufwand erfordern und vor allem die Krankenkassen ( die gerade mit Defiziten zu kämpfen haben ) belasten würde, ist ebenfalls völlig ungeklärt.

Und die Einbeziehung der bisherigen Sozialhilfeempfänger hat einen grundsätzlichen Nachteil: alle systematischen Argumente, die bisher die Arbeitslosenhilfe als eine Art Lohnersatzleistung privilegiert haben - bei der Höhe, beim anständigen Freibetrag für Ehepartner ( der nach ersten Zeitungsmeldungen bereits den Koalitionsverhandlungen zum Opfer gefallen ist ), bei Nichtanrechnung von andern Sozialeinkommen, Schutz von bestimmten Vermögen, Nebeneinkommen – die fallen weg . Natürlich beschäftigt man sich im Modul nicht mit solchen kleinkarierten Implementierungsproblemen und schweigt sich zu diesen für die Betroffenen sehr einschneidenden Folgen aus. Aber bei der zukünftigen Regelung wird dies mit Sicherheit auftauchen.

Das macht das Arbeitslosengeld II zu einem begrifflichen Trick: man erklärt die Sozialhilfeempfänger und die Arbeitslosenhilfeempfänger pro forma zu Arbeitslosengeldempfängern damit nicht so auffällt, daß sie letztlich, wenn die Regeln einmal festliegen, alle Sozialhilfeempfänger geworden sind und kombiniert das mit Zumutbarkeitsvorschriften , die sich auch schon für die Arbeitslosengeldempfänger dem bisherigen Sozialhilfeniveau annähern.

Die ganze Sache verschwimmt noch mehr , wenn sich die bisher Leistungsberechtigten in 3 Kundenkategorien auflösen: den Informationskunden, den Beratungskunden und den Betreuungskunden. Nur der Vermittlungskunde, - das ist das, wofür ein Arbeitsloser eine zuständige Behörde benötigen würde- der ist irgendwie verschwunden.

Ein viertes Problem ist die Abgrenzung der Leistungsbezieher.

Bisher war klar, wer Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat. In Zukunft soll jeder Erwerbsfähige berechtigt sein. Aber: wer ist erwerbsfähig? Das soll der Fallmanager im Zusammenwirken mit dem ärztlichen Dienst des Jobcenters ( voraussichtlich: Amtsarzt des Sozialamts ) entscheiden.

Bisher war das Aufgabe der Rentenversicherung, mit allen Folgen, die man aus den Konflikten um die Erwerbsminderungsrenten kennt. Es entsteht eine völlig neue Zuständigkeit mit ungeahnten Folgen, denn die Unterscheidung ist nicht eindeutig zu treffen. Wer nicht erwerbsfähig ist ( auf Dauer wie im Grundsicherungsgesetz oder auch nur vorübergehend bei Krankheit ) der soll das Sozialgeld in noch ungenannter Höhe bekommen. Hat er damit auch Zugang zur Rente ? Hat er bei Krankheit noch das Recht zu freien Arztwahl ? Und daneben gibt es noch Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit in vielen Abstufungen, die keine klassischen Behinderungen sind. Wie geht man damit um ?

In Köln, wo versucht wird so etwas zu praktizieren, sind schon Zweifelsfälle bekannt, wo die Leute aus den unterschiedlichsten Gründen zwischen klassischem Bezirkssozialamt und neuen Jobcenter- Sozialamt hin und hergeschickt wurden, selbstverständlich ohne Leistungen zu erhalten. Da gibt es z.B. die junge Frau, der ein Arbeitgeber den Lohn nicht auszahlt: das Sozialamt nimmt ihren Antrag nicht an, weil sie ja arbeitsfähig ist, das Jobcenter nicht, weil sie wegen des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht vermittlungsfähig ist. Ich habe deshalb schon einmal angefragt, wie denn die Zuständigkeit des Jobcenters bestimmt wird. Als Auskunft bekam ich die Antwort, das würden die Koordinatoren der Ämter untereinander absprechen. Zuständigkeiten, wie bisher gewohnt, eindeutige Richtlinien, begründete, kontrollierbare Bescheide - das alles gibt es nicht mehr.

Mein Fazit: Es ist wieder ein Hütchenspiel. Man nehme drei bisherige Leistungen, verschiebe sie unter neuen Bezeichnungen mehrfach, bis am Ende eine sozialhilfeähnliche Leistung für alle mit neuen Disziplinierungsinstrumenten und einer sozialamtsähnlichen Kontrollbehörde entsteht und gleichzeitig noch der Arbeitsmarkt zu Lasten der Arbeitnehmer aufgemischt wird, die das möglichst noch nicht merken sollen.

Das sind mir persönlich Leute lieber, die ehrlich sagen, was sie wollen.

Die Frage ist, was man gegen diese Entwicklung setzen kann, nachdem das Papier mit einem ungeheuren und schon an die Volksgemeinschaft appellierenden Medienaufwand in Umlauf gebracht ist und umgesetzt wird. Vielleicht ist auch das nicht so ernst gemeint, aber den Deutschen ist ,zudem in Krisenzeiten, die Neigung zu flächendeckenden autoritären Fürsorgesystemen nicht fremd und mancher mag in seiner verzweifelten Lage auch bereit sein, jedes Angebot anzunehmen, das einen Ausweg ( "Klebeeffekt") verspricht. Zudem warten Maßnahmeträger aller Art auf die neuen Finanzierungsmodelle. Das wichtigste im Moment ist die Aufklärung und die Unterstützung der Arbeitslosen, die Finanzierung unabhängiger Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen, die Austausch und Beratung ermöglichen, die Forderung, nach existenzsichernden ,leistungsgerechten Löhnen, die Forderung nach Freiwilligkeit der Annahme aller "künstlichen" Arbeitsplätze, Zeitarbeitsplätze, Maßnahmen, kurz die Forderung nach dem Recht des Arbeitslosen mit guten Gründen: NEIN SAGEN ZU KÖNNEN.

15.10.2002

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