letzte Änderung am 1. Okt. 2002

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Sozialverband Deutschland (SoVD) - Landesverband NRW

Resolution des Sozialpolitischen Ausschusses zu den Vorschlägen der Hartz-Kommission

1. Die Überwindung der seit mehr als einem Vierteljahrhundert andauernden Massenarbeitslosigkeit ist von entscheidender Bedeutung für eine dauerhafte Stabilisierung und sozialstaatliche Weiterentwicklung unserer sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der Sozialversicherung. Vorschläge, die Wesentliches zur Bewältigung der Erwerbslosigkeit versprechen, verdienen daher die größte Aufmerksamkeit des SoVD.

2. Die Vorschläge der Hartz-Kommission, deren Umsetzung das Bundeskabinett bereits am 21.08.02 eingeleitet hat, beinhalten sicherlich den einen oder anderen positiven Aspekt. Insgesamt sind sie allerdings kein Beitrag zur Überwindung der Massenerwerbslosigkeit und zur Sicherung des Sozialstaates. Insbesondere in den Regionen mit desolater Arbeitsmarktlage müssen sie geradezu als Verhöhnung der Arbeitslosen wahrgenommen werden. Sie fördern eher den Systemwechsel zu einem "Wettbewerbsstaat", der einseitig den Interessen der Arbeitgeber und der wirtschaftlich Starken verpflichtet ist.

3. Anlass zu dieser Bewertung geben folgende prägende Züge des Konzepts der Hartz-Kommission:

4. Besonders betroffen machen uns die neuen Zumutungen für erwerbslose ältere ArbeitnehmerInnen ab 55 Jahren. Sie werden vor die Alternative gestellt, entweder zu finanziell nachteiligen Bedingungen aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden, um die Arbeitslosenstatistik zu bereinigen, oder sich in niedrig entlohnte Jobs drängen zu lassen. Dies ist das Gegenteil jener wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertschätzung, die älteren ArbeitnehmerInnen angesichts des demografischen Wandels zu Teil werden sollte.

5. Aus der Verpflichtung des SoVD, für den Erhalt und den Ausbau des Sozialstaates und für ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit einzutreten, muss das verstärkte Bemühen um soziale Alternativen eines wirksamen und nachhaltigen Aufbaus regulärer Beschäftigung sowie des öffentlichen Eintretens hierfür folgen. Diese liegen in der Richtung eines Ausbaus der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Verstärkung von Zukunftsinvestitionen, der deutlichen Verkürzung der Arbeitszeiten und der Reorganisation der Erwerbsarbeit nach Maßgabe der Lebenserfordernisse von Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Zur Finanzierung sind insbesondere die Kapitaleinkommen und Vermögen heranzuziehen. Wir fordern die Landespolitik auf, sich für einen entsprechenden politischen Richtungswechsel einzusetzen.

Gelsenkirchen, 27.09.2002

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