letzte Änderung am 1. August 2002 | |
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Angesichts dieser Risiken ist die Reaktion des DGB auf die Vorschläge der Hartz-Kommission sachlich nicht begründbar. Der ver.di Landesbezirk Bayern lehnt die Vorschläge der Hartz-Kommission ab. Im Gegensatz dazu orientiert sich ver.di Bayern an folgenden Grundsätzen der Arbeitspolitik:
Der Grundsatz "Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren" wird in der politischen Debatte vielfach dahingehend fehlinterpretiert, die passiven Leistungen zu Lasten der Betroffenen zu kürzen.
Angesichts der bestehenden Arbeitsplatzlücke liegt das Problem offensichtlich nicht in der angeblichen Arbeitsunwilligkeit der Betroffenen. Passive Leistungen tragen dazu bei, das heutige Lohnniveau zu halten. Sie ermöglichen soziale Sicherung und sind eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Arbeitsplatzsuche. Konkret bedeutet dies: Die bestehenden Leistungen dürfen nicht nur nicht noch weiter reduziert werden, sondern müssen um eine armutsfeste Mindestsicherung ergänzt werden. Leistungskürzungen der vergangenen Jahre - wie Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe oder die jährlich stattfindende Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe um 3 % müssen zurück genommen werden.
Die passiven Leistungen stellen gleichzeitig auch die Basis für die Qualität der aktiven Arbeitsmarktpolitik dar. Sie bieten einen Anreiz für die Arbeitsämter, den Betroffenen eine attraktive arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorzuschlagen. Die bestehenden passiven Leistungen dürfen auch aus diesem Gesichtspunkt nicht noch weiter reduziert werden.
Die Beitragsfinanzierung als Grundlage der Arbeitslosenversicherung ist alleine schon aus verteilungspolitischen Gründen aufrecht zu erhalten. Um die Einheit von aktiven und passiven Leistungen nicht zu zerstören, ist eine Aufteilung zwischen beitragsfinanzierter
Lohnersatzleistung einerseits und steuerfinanzierter aktiver Arbeitsmarktpolitik andererseits zu vermeiden. Allerdings muss die Beitragsfinanzierung durch steuerfinanzierte Mittel ergänzt werden, um die Ausgleichsfunktion zwischen den Regionen nicht nur den Beitragszahlern aufzubürden und um eine antizyklische Arbeitsmarktpolitik betreiben zu können.
Die Beitragsfinanzierung sollte durch einen regelgebundenen steuerfinanzierten Bundeszuschuss ergänzt werden, dessen Höhe sich an der Höhe der Arbeitslosenzahl bemisst. Weiterhin ist über den Weg einer Arbeitsmarktabgabe die Einbeziehung der Beamten und Selbständigen in das Finanzierungssystem zu realisieren. Letzteres gerade auch vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Arbeitsmarktpolitik instrumentell "neue Selbständigkeit" als erfolgversprechenden Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit favorisiert.
V.i.S.d.P.: |
ver.di Landesbezirk Bayern |
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