letzte Änderung am 4. Sept. 2002 | |
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Das Erfreuliche an dem Bericht der Hartz-Kommission: Er wird den Geruch der Mogelpackung nicht ganz los. Dass jetzt binnen kürzester Zeit die Arbeitslosigkeit halbiert werden soll, wo 16 Jahre Kohl-Regierungen und vier Jahre Rot-Grün schon bescheidenere Zielsetzungen regelmäßig verfehlt haben, klingt erst mal nur großmäulig. Dennoch ist das Konzept nicht einfach als »Hartzer Käse« abzutun. Das Unerfreuliche an dem »gelungenen Gesamtkonzept« (Frank Bsirske) ist nämlich, dass völlig unabhängig davon, wie in den nächsten Jahren die Statistik aussieht, ein großer Schritt vorwärts zu einem »aktivierenden Sozialstaat« gemacht wurde, der die bisherige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik tiefgreifend verändern wird. Die beabsichtigten Folgen dieser Politik sind neben mehr Druck und weniger Geld für Arbeitslose eine allgemeine Absenkung des Lohnniveaus und eine massive Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Der Slogan »Temp to Perm« (über temporäre Beschäftigung zu permanenter Anstellung), mit dem die Kommission für die Ausweitung der Leiharbeit wirbt, wird sich für viele Beschäftigte in »Perm to Temp« übersetzen. Nur gut, dass es die Gewerkschaften gibt, die diesen »Reformen« ihren Segen geben.
Es war kein Zufall, dass ein protestantischer Dom als Kulisse herhalten musste, als am 16. August der Bericht der Hartz-Kommission der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Nationale Aufgaben und »Deutsche Wege« benötigen die entsprechende Inszenierung. Nach all den Jahren des Zauderns unter Kohl und dem arbeitsmarktpolitischen Stückwerk unter Rot-Grün: jetzt gehts los! Und alle müssen mitmachen. Hierzu soll eine Allianz von 6,1 Mio. »Profis der Nation« gebildet werden. Gemeint sind 11000 VollzeitpolitikerInnen, 1,7 Mio. UnternehmerInnen, 80000 FunktionsträgerInnen in den Gewerkschaften, über 3 Mio. »Profis« in Wissenschaft, Schule und Sozialarbeit, die zusammen mit mehr als 500000 Vereinen, flankiert von fast 90000 Journalistinnen, gut 50000 Geistlichen und unterstützt von den »Profis« in den Arbeitsloseninitiativen die praktische und ideologische Umsetzung des Konzepts sicherstellen sollen. Und da die Gewerkschaften mitmachen, ist zur Umsetzung der »radikalen und mutigen Reformen« von allen »engagierte Solidarität« gefordert.
Das »Zukunfts-Paket [...], das in entscheidenden Punkten unsere Handschrift trägt« (ver.di Projektgruppe »Hartz-Kommission«), bietet Arbeitslosen insofern Neues, als Druck und Kontrolle durch noch mehr Druck und noch mehr Kontrolle ergänzt werden. Dies beginnt zukünftig mit dem Erhalt der Kündigung. Beschäftigte sollen verpflichtet werden, diese sofort dem Arbeitsamt zu melden, sonst gibt es für jeden Tag Verspätung pauschalierte Abzüge. Für regelmäßige Termine im Job Center (vormals Arbeitsamt) während der Kündigungsfrist müssen sie die Hälfte der Freistellungszeit selbst investieren (z.B. durch Urlaub). Vermisst wird an dieser Stelle nur der Slogan »Fair teilen«.
Richtigen Druck gibt es dann bei der Arbeitsvermittlung. Hier gilt in Zukunft die »Neue Zumutbarkeit«. Für alle Arbeitslosen gilt dabei die Umkehr der Beweislast. Sie und nicht das Job Center werden in Zukunft beweisen müssen, dass eine Stelle für sie unzumutbar ist. Dieser Beweis wird insbesondere alleinstehenden Arbeitslosen schwer fallen. Bereits heute muss nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit jede Arbeit angenommen werden, die nicht geringer als das Arbeitslosengeld bezahlt wird. In Zukunft gilt für Alleinstehende bereits nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit aber auch ein Umzug im gesamten Bundesgebiet als zumutbar, sofern keine Angehörigen zu betreuen sind und eine unbefristete Vollzeitstelle angeboten wird. Dies ist nicht nur die Institutionalisierung eines unbeschränkten Mobilitätszwanges, sondern auch ein massiver Eingriff in die private Lebensgestaltung, der zugleich den reaktionären Aspekt beinhaltet, dass allein die Familie als schützenswerte Form privater Sozialbeziehungen gilt.
Am Herzen liegen der Kommission die Sperrzeiten, die so hat sie herausgefunden in Deutschland viel zu selten verhängt würden. Deshalb sollen sie »flexibilisiert«, sprich häufiger anwendbar gemacht werden. Hierzu soll ein System von Geldbußen dienen, so dass künftig differenziert abgestraft werden kann, wer die mit seinem »Fallmanager« getroffene »Eingliederungsvereinbarung« nicht erfüllt oder sich anderweitig unkooperativ zeigt.
Wer es noch nicht wusste: Niemand wird gezwungen, beim Job Center zu bleiben. Wer auf Leistungsbezüge verzichten will, kann jederzeit gehen. »Der Kunde hat die Wahl« lautet hierzu das Motto der Kommission. Doch während dem »Kunden Arbeitsuchenden« mit tiefstem Misstrauen begegnet wird, tritt die Kommission sehr viel freundlicher an den »Kunden Arbeitgeber« heran. Statt einer Ausbildungsabgabe für Unternehmen, die nicht ausbilden, soll es in Zukunft Gelder für die Schaffung von Ausbildungsplätzen geben. Wichtig scheint es der Kommission darüber hinaus, dass die Unternehmen, die nicht entlassen (danke auch!) oder sogar Beschäftigung ausbauen, mit einem Bonus bei den Abgaben zur Arbeitslosenversicherung belohnt werden (von einem gleichzeitigen Sinken des Arbeitnehmeranteils ist keine Rede).
Das Arbeitslosengeld (ALG), in Zukunft »Arbeitslosengeld I« genannt, soll »im Grundsatz« erhalten bleiben, doch wird es für die BezieherInnen insofern Kürzungen geben, als auf die bisher verpflichtende Anpassung des individuellen ALG an die Lohnentwicklung verzichtet wird. Die Arbeitslosenhilfe wird in ihrer bisherigen Form abgeschafft und ein neues »Arbeitslosengeld II« eingeführt, dass auch für alle arbeitsfähigen SozialhilfebezieherInnen gelten soll. Letztere werden in Zukunft nicht mehr von den Sozialämtern, sondern von den Job Centern betreut.
Für die bisherigen BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe würden sich einschneidende Veränderungen ergeben. Das neue ALG II gilt nicht mehr als Lohnersatz-, sondern als Fürsorgeleistung. Der Bezug zum vorherigen Nettoeinkommen entfällt. Wird bisher bei Bezug von Arbeitslosenhilfe bereits das eigene Vermögen sowie das Einkommen von EhepartnerInnen mitberücksichtigt, so sollen in Zukunft in die Bedürftigkeitsprüfung wie bei der Sozialhilfe auch Eltern und Kinder einbezogen werden. Die entscheidende Frage nach der Höhe lässt der Bericht wohlweislich unbeantwortet, anzunehmen ist, dass sie über der bisherigen Sozialhilfe (die in Zukunft »Sozialgeld« heißt), aber für viele unter ihrer alten Arbeitslosenhilfe liegen wird. Für alle BezieherInnen gilt selbstverständlich auch die Neue Zumutbarkeit inklusive dem neuen Strafenkatalog.
Zur Vereinfachung der Leistungsberechnung, vor allem aber auch zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten für Verdienstbescheinigungen sollen in Zukunft individuelle »Beschäftigungs- und Verdienstdaten« in einer zentralen Datei erfasst werden, auf die dann im Bedarfsfall vom Job Center zugegriffen werden kann. Ein »Trust Center« soll Missbrauch ausschließen. Dies verdient nun gerade kein Vertrauen, sondern genauere Recherchen: Wer braucht eine solche Datei wirklich und wozu?
Die Kommission nennt es das Hertzstück im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, andere nennen es staatlich geförderte Leiharbeit: Jedes Job Center soll in Zukunft mit einer oder mehreren »PersonalServiceAgenturen (PSA)« zusammenarbeiten. Eine PSA kann entweder gleich von einer privaten Zeitarbeitsfirma, in Zusammenarbeit mit einer solchen oder auch als private Gesellschaft des Arbeitsamtes betrieben werden. Ihre Aufgabe ist es, Unternehmen gegen vergleichsweise niedrige Gebühren zeitweise Beschäftigte zu überlassen, in der Hoffnung, dass vielleicht einige dabei »kleben« bleiben, sprich übernommen werden. Wichtiger Anreiz für die Unternehmen, PSA-Angestellte anzufordern, soll dabei neben der Kostenersparnis die »Neutralisierung« des Kündigungsschutzes sein, da die PSA-Beschäftigten, wie bei Leiharbeit üblich, je nach Be-darf wieder zurückgegeben werden können. Die PSA bezieht ihr Personal durch Zwangsrekrutierung aus dem Kreis der Arbeitslosen und arbeitsfähigen SozialhilfebezieherInnen. Die Arbeit in der PSA gilt grundsätzlich als zumutbar, da sie tarifvertraglich geregelt werden soll. Während alle, die zum Eintritt aufgefordert werden, in der PSA arbeiten müssen, besteht aber umgekehrt kein Anspruch auf Beschäftigung in der PSA.
Wer von der PSA angestellt wird, ist nicht mehr arbeitslos, sondern Angestellter der Zeitarbeitsfirma. Das Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig und unterliegt dem gesetzlichen Kündigungsschutz, der be-kanntermaßen nur begrenzt vor Entlassung schützt. Sollten Beschäftigte nach mehreren »Wiederholungschancen«, sprich Entleihungen, immer noch nicht »kleben« geblieben sein und sich bei ihnen zuviel »verleihfreie Zeit anhäufen«, kann die PSA sich auch wieder von ihnen trennen. Diesen Beschäftigten droht wegen ihrer gegenüber der früheren Beschäftigung abgesenkten Entgelte (s.u.) dann ein entsprechend geringes Arbeitslosengeld.
Die Kommission bekennt sich ausdrücklich zu einer starken Ausweitung der Leih- und Zeitarbeit und nennt als Einsatzmöglichkeiten für die PSA-Angestellten explizit Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, so dass es den Unternehmern in Zukunft noch einfacher gemacht wird, ihr Kernpersonal zu reduzieren. Außerdem soll den Firmen angeboten werden, dass die Vorauswahl des Personals, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen, das Anlernen neuer Beschäftigter von der PSA vorgenommen wird. Kleinstunternehmen sollen ihre Personalverwaltung durch Leasingkräfte erledigen lassen, und dort, wo es gar keine Jobs gibt, können die PSA-Beschäftigten zu ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeiten heran gezogen werden.
Als Entgelt sollen die Beschäftigten in der PSA in den ersten sechs Monaten, die als Probezeit gelten, eine Nettovergütung in Höhe ihres Arbeitslosengeldes (I oder II) erhalten. Die »Lohnersatzleistung« verwandelt sich so in unveränderter Höhe wieder in Arbeitsentgelt! Nach der Probezeit erhalten die Beschäftigten einen noch zu vereinbarenden PSA-Tariflohn. Über die Gestaltung dieses Tarifvertrages schweigt sich der Bericht aus, doch wird von der Kommission eine Höhe von 70 Prozent des vormaligen Bruttolohnes angestrebt.
Wenn davon ausgegangen wird, dass die meisten Beschäftigten vor ihrer Arbeitslosigkeit tariflich bezahlt wurden, heißt dies im Klartext, dass hier ein tariflich abgesicherter Untertarif angestrebt wird. Angestellte, die vor ihrer Arbeitslosigkeit beispielsweise mit 2000 € eingruppiert waren, erhielten danach noch 1400 € brutto möglicherweise für die gleiche Arbeit wie zuvor.
Richtig lukrativ sind die PSA-Angestellten für die Entleiher. Denn diese sollen die Angestellten im Allgemeinen gegen eine Leihgebühr erhalten, die noch unter dem tariflichen PSA-Brutto liegt und sich an 50 Prozent der Kosten, die der PSA entstehen, orientiert. In dem gegebenen Beispiel entspräche dies bei einem Arbeitgeberbrutto der PSA von 1687,7 € einem Betrag von 843,85 €. Die Unternehmen würden damit, wie H.W. Sinn vom Ifo-Institut im Handelsblatt (19. August 02) anmerkt, gegenüber dem »Arbeitgeberbrutto« etwa 2/3 der Lohnkosten sparen. Dass dies ein enormer Anreiz ist, sich für die Option »Perm to Temp« zu entscheiden, liegt auf der Hand.
Bleibt die Frage, ob die Gewerkschaften, deren VertreterInnen in der Kommission diesem Modell ja bereits zugestimmt haben, bei der Gestaltung des Tarifvertrages der 70 Prozent-Vorgabe folgen werden. Offen ist auch, wie eigentlich die Tarifkommissionen besetzt werden sollen und wer im Zweifel in einer Urabstimmung über Arbeitskampfmaßnahmen entscheidet: nur die organisierten PSA-Beschäftigten oder alle oder gar nie-mand, da ein Streik für höhere PSA-Löhne ausgeschlossen wird?
Durch Mini-Jobs und Ich-AGs soll der private Dienstleistungsbereich weiter ausgeweitet und bisherige »Schwarzarbeit« legalisiert werden. Bei den Mini-Jobs, die zunächst nur auf haushaltsnahe Dienstleistungen beschränkt sind, können bis zu 500 € im Monat verdient werden, wenn eine Pauschalabgabe für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von zehn Prozent abgeführt wird. Privathaushalte dürften die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Hierdurch sollen bereits bestehende, nicht angemeldete Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen in offizielle Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, da sich eine inoffizielle Beschäftigung durch die Steuerersparnis für Privathaushalte nicht mehr lohnen soll.
Schließlich sollen auch »Familien-« und »Ich-AGs« neue Arbeitsplätze schaffen. Arbeitslose, die sich selbst-ständig machen wollen, können bis zu drei Jahre lang Fördermittel erhalten, wenn ihre Miniklitsche, bei der sie sich selbst beschäftigen, nicht mehr als 25000 € einbringt. Hierfür sollen pauschal zehn Prozent Steuern bezahlt werden und eine Sozialversicherungspflicht bestehen. Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen dürften bis zu 50 Prozent ihres Personals mit Ich-AG-Inhabern besetzen. Auch hier ist ein Substitutionseffekt naheliegend. Beiträge zur Sozialversicherung entfallen, Krankheitsrisiken einschließlich Lohnfortzahlung werden von der Ich-AG getragen und einen Kündigungsschutz gibt es auch nicht.
Das Konzept, aus dem hier nur einige Auszüge vorgestellt wurden, soll nach dem Willen der sozialdemokratischen Macher Hartz und Schröder jetzt möglichst rasch und ohne Änderungen umgesetzt werden. Dem rot-grünen Lager und den Gewerkschaften wird deutlich signalisiert: Geschlossenheit gestattet keine Debatte, der Entwurf ist durchzuwinken. Wem das nicht gefällt, soll sich bitte ansehen, was CDU und FDP wollen. Für die Teile der Linken, die sich nicht eingemeinden lassen wollen, ist dies Aufforderung, sich durchaus nicht-konstruktiv in die Auseinandersetzung einzumischen. In seinem schönsten Druckfehler spricht der Be-richt der Hartz-Kommission von 800000 [sic!] Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen einige Tausend Ich-AktionsGruppen, die sich dem nationalen Schulterschluss verweigern, wären auch schon ein Anfang. Der Erfolg der Mobilisierung der Gewerkschaftsjugend von ver.di, IG Metall, IG BAU, Transnet und NGG zusammen mit Attac und den Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen zum 14. September nach Köln wird hierfür ein erstes Barometer sein. Zur Zeit mobilisieren allerdings vor allem die BefürworterInnen des Konzepts. Ein großer Teil der Medienkritik reibt sich an den Halbherzigkeiten des Konzepts, sprich: da-ran, dass nicht noch stärker in das Arbeitslosengeld eingegriffen und der Niedriglohnbereich zu wenig ausgeweitet wird. Niedriglohnbeschäftigung im Dienstleistungsbereich ist die Voraussetzung vieler privater Karrieren und breit akzeptiert. Bereits heute beschäftigen, so die Kommission, fast zehn Prozent aller Privathaushalte Kindermädchen, Putzhilfen und andere Hausangestellte. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob nicht gerade von Langzeitarbeitslosen trotz der vorgeschlagenen Konditionen Hoffnungen in eine Beschäftigung bei der PSA gesetzt werden. Schließlich wird sich die Zukunft der Hartz-Vorschläge auch daran entscheiden, welche Aufnahme sie unter den (noch) Festangestellten finden werden.
Von den Gewerkschaften ist eine kritische Diskussion derzeit nicht zu erwarten. Die Angst davor, dass mit CDU und FDP alles nur noch schlimmer werden könnte, hat die punktuelle gewerkschaftliche Kritik, wie sie beispielsweise noch Ende Juni von Frank Bsirske formuliert wurde, fast vollständig verstummen lassen. Die Einbindung der Gewerkschaften in das Hartz-Konzept beruht aber nicht nur auf wahltaktischen Überlegungen. Isolde Kunkel-Weber vom Bundesvorstand der ver.di stellte in der Zusammenarbeit mit Vorstandsmitgliedern, Wirtschaftsprofessoren und Unternehmervertretern in der Kommission fest: »Wir haben eine gemeinsame Wertehaltung«.. Das wird es wohl sein.
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