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Kombilöhne: Beitrag zum Lohndumping - nicht zur Verminderung der Arbeitslosigkeit!

Position der IG Metall

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III. Kritik der IG Metall

Zur Kritik an der Subventionierung:

Die Dienstleistungslücke ist längst nicht so hoch, wie angenommen. Ein Teil der erbrachten Dienstleistungen wird im Rahmen systemischer Gesamtangebote in der Bundesrepublik Deutschland, anders als in den USA, statistisch dem industriellen Sektor zugeschlagen.

Gesellschaftspolitisch ist es sehr zweifelhaft, ob die Erhöhung des Angebotes personenbezogener einfacher Dienstleistungen wünschenswert ist und durch Subventionen gesellschaftlich gefördert werden sollte (subventionierte Schuhputzergesellschaft?).

Kombilohnkonzepte verkennen, dass ein erheblicher Teil der personenbezogenen Dienstleistungen ein hohes Qualifikationsniveau erfordert (z.B. Pflege). Die Verdrängungseffekte werden erheblich sein. Reguläre, tariflich gesicherte Arbeit wird umgewandelt, wie dies lange Jahre im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zu beobachten war. Dies hat zur Konsequenz, dass kaum zusätzliche Arbeitsplätze entstehen werden.

Trotz gegenteiliger Bekundungen haben diese Maßnahmen erhebliche negative Auswirkungen auf die Tarife. Denn eine Lohnspreizung nach unten setzt das Tarifgefüge unter Druck.

Kombilohnkonzepte fördern nicht niedrig qualifizierte Arbeit, sondern geringe Entlohnung (unabhängig davon, ob die Tätigkeit hohe oder niedrige Qualifikationen verlangt).

Die Subventionierung kann nur aus Steuer- oder Beitragsmitteln erfolgen. Der zu zahlende Anteil der Arbeitnehmer am Steuer- und Beitragsaufkommen ist erheblich. Wenn ein Teil der bisher durch den Arbeitgeber zu zahlenden Entlohnung künftig aus Steuer- und Beitragsmitteln erbracht wird, handelt es sich um eine Umverteilung zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Zur Kritik an den flankierenden Maßnahmen

Private kommerzielle Arbeitsvermittlung führt zu sozialstaatlich unerwünschten Selektionsmechanismen (die leicht zu vermittelnden Arbeitslosen werden vorrangig vermittelt).

Kommerzielle Leiharbeit dient auch der Umgehung von Schutzvorschriften und der Zerschlagung gewerkschaftlicher Interessenvertretungsstrukturen. Sie leistet einen Beitrag zum Lohndumping. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen in Leiharbeitsunternehmen im Durchschnitt etwa ein Drittel weniger als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf vergleichbaren regulären Arbeitsplätzen.

Eine weitere Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen (diese regeln, welche Arbeiten Arbeitslose ablehnen dürfen, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zu verlieren) verstößt gegen die Freiheit der Berufswahl und den Eigentumsschutz des Grundgesetzes, ggfls. ist auch das Recht auf Menschenwürde berührt. Damit wird der Druck auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Wenn mehr Arbeitslose gezwungen werden können, ihre Arbeit zu Billigpreisen zu verrichten, dann bedroht dies auch das Lohnniveau der Kernbelegschaften.

Die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei gleichzeitigem Erhalt von Sozialleistungen ist aus ordnungspolitischen Gründen ebenfalls bedenklich, da sich hierdurch jede noch so schlecht bezahlte Arbeit lohnt […]"

 

IG Metall, Abteilung Sozialpolitik, 10. Januar 2002, Anlage 2: Kombilöhne: Beitrag zum Lohndumping - nicht zur Verminderung der Arbeitslosigkeit!

Entnommen aus: e-mail-Verteiler von BasisGrün (unter www.basisgruen.de) vom 14.01.02


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