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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Zwangsarbeit in Zeiten von „HARTZ 4“ Betrachtung aus der Sicht eines Gefangenen Im Strafvollzug gehört es zu den alt hergebrachten
Grundsätzen. auch von sich selbst als demokratisch bezeichnenden
Staatswesen, Strafgefangene dem Diktat des Arbeitszwangs zu unterwerfen.
So legitimiert beispielsweise in Deutschland das Grundgesetz Zwangsarbeit
für den Fall richterlich angeordneter Freiheitsentziehung. Nur nebenbei:
der Begriff der Zwangsarbeit steht genau so im Grundgesetz, erst im Strafvollzugsgesetz
wird euphemistisch von "Arbeitspflicht" Nun gut, wird sich mancheR denken, wer ein Verbrecher (oder Verbrecherin) ist, der soll auch büßen. Dabei wird übersehen, daß der Strafvollzug vielfach ein Experimentierfeld für repressive Maßnahmen und Strategien ist, welche früher oder später auf die ( vermeintlich ) freie Gesellschaft übertragen werden. Aktuell verfolgen können wir dies im Rahmen der Diskussion um die Einführung neuer Sozialgesetze ( HARTZ 4 genannt ). Wer künftig nicht obdachlos auf der Straße sitzen und betteln gehen möchte, der muß sich dem Arbeitszwang seitens der Behörde unterwerfen; daß die im übrigen bislang schon vielfach für Sozialhilfebezieher galt, wird oft übersehen aber da nun hunderttausende betroffen sein werden, erregt dies mehr Aufmerksamkeit. Zusätzlich zu dem Regelsatz von ca. 380 Euro, sowie
der Monatsmiete, sollen Arbeitslose 1 Euro bis 2 Euro pro Stunde (Arbeitgeberverbände
fordern 50 Cent) für sie zugewiesene Arbeit erhalten, die zu leisten
sie auf Grund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes
in der Lage sind. Genau diese Voraussetzungen gelten auch für den
Arbeitszwang im Strafvollzug und auch die Wer sich als Arbeitsloser quer stellt und sich weigert ein solches "Beschäftigungsangebot" anzunehmen, dem wird erst ein Teil des Regelsatzes gestrichen und im Falle weiterer Verweigerungen die komplette Unterstützung. Weigert sich ein Gefangener zu arbeiten, so erhält er weder Taschengeld, noch Fernseher, Studiengelegenheit, er muß mit der Anstaltsnahrung auskommen und erhält darüber hinaus den Haftaufenthalt mit ca. 400 Euro im Monat in Rechnung gestellt, so daß er ( oder sie ) nach mehrjähriger Haft die Anstalt mit einem Schuldenberg verläßt. Politiker aller Parteien, allen voran Bundeskanzler Schröder, verteidigen die Arbeitspflicht mit dem Argument , daß schließlich die Angestellten, die ( einfachen ) Arbeiter und Arbeiterinnen es wären, die durch ihre Steuerzahlungen die Arbeitslosen finanzieren würden und sie deshalb verlangen dürfen, daß sich Arbeitslose es nicht im Liegestuhl bequem machen, sondern für die Sozialleistungen arbeiten. Bei diesem Argument handelt es sich um einen subtilen rhetorischen
Trick, mit welchem die Vertreter der Bourgeoisie einen Keil zu treiben
versuchen zwischen jene die ( noch ) einer Arbeit nachgehen ( können,
bzw. müssen ) und denen die arbeitslos und auf die Solidarität
der Gemeinschaft angewiesen sind. Vergessen wird auch dabei gerne, daß
die gewährten Sozialleistungen von den Betroffenen umgehend ausgegeben,
daß heißt in den Wirtschaftskreislauf eingespeist werden und
dabei zum Beispiel durch Zahlung von Umsatzsteuer auch und gerade die
Arbeitslosen Steuern bezahlen! Flößen diese Milliarden in die Kassen der Solidargemeinschaft, ließe sich leicht eine Grundsicherung ohne Arbeitszwang finanzieren, denn die allermeisten Menschen wollen ja sehr wohl arbeiten. Aber wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht arbeiten will oder kann, sollte ein menschenwürdiges Leben führen dürfen – ohne einen “ Reichsarbeitsdienst“ fürchten zu müssen. Thomas Meyer-Falk |