Folgen des Arbeitslosengeld II für Kinder
Presseinfo 1 der Kampagne "Vorsicht Arbeitslosengeld
II - Damit Sie nicht unter die Räder kommen" vom 4. August 2004
Kinder durch Hartz IV massiv benachteiligt
Die Hartz IV-Reform (die sog. "Grundsicherung für
Arbeitssuchende", das Arbeitslosengeld II, Alg II) ist auch ein gigantisches
Programm, die Kosten der Erwerbslosigkeit auf die Betroffenen und ihre
Angehörigen abzuwälzen. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld
erreichen das unter anderem über die systhematische Schlechterstellung
von Kindern gegenüber ihrer heutigen Situation. Zur Veranschaulichung
mögen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) folgende Beispiele
ausreichen:
1. Senkung der Regelleistung für Kinder
Die Regelleistungen für Kinder von 7 bis 17 Jahren liegt um 5 bis
10 % unter der heutigen Sozialhilfe.
2. Senkung des Monatsbetrages für Familien
(damit für Kinder)
Das Kindergeld wird als Einkommen voll angerechnet; bei der Sozialhilfe
blieben für das erste und zweite Kind monatlich noch je 10,25 Euro
des Kindergeldes in der Familie.
3. Senkung bei wachstumsbedingtem Bedarf
Die bisherigen Beihilfen der Sozialhilfe werden bei Alg II nur als geringe
Pauschale mit der monatlichen Leistung ausgezahlt. Während bisher
die Sozialhilfe beispielsweise für wachstumsbedingten Bedarf für
Bekleidung dann einspringen mußte, wenn konkreter Bedarf entstand,
gibt es heute über die Pauschale hinaus keine Unterstützung.
4. Senkung bei schulbedingtem Bedarf
Mit Ausnahme der Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten gibt
es keine weitere Unterstützung für schulbedingte Kosten.
5. Senkung für zuverdienende Jugendliche
Solchen Jugendlichen, die sich neben der Sozialhilfe z.B. 40 EUR Taschengeld
durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei dazuverdienen konnten, bleiben
bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur noch 6 EUR. Der übersteigende
Betrag wird vom Alg II abgezogen.
6. Benachteiligung von Familien beim "befristeten
Zuschlag"
Familien, die den gern gelobten neuen Kinderzuschlag des Bundeskindergeldgesetzes
bekommen, werden diesen nur unter Verlust den ggf. höheren befristeten
Zuschlages der Grundsicherung verlieren.
7. Verlust beim Unterhalt getrennt lebender Kinder
Lebt ein Elternteil getrennt von den Kindern, hat es diesen vorrangig
Unterhalt zu zahlen. Das gilt bislang auch bei der Arbeitslosenhilfe,
wenn der neue Partner/die neue Partnerin des getrennt Lebenden Elternteiles
arbeitslos wird: Zuerst war der Kindesunterhalt zu zahlen; wenn danach
noch etwas vom Einkommen 'übrig' blieb, war der arbeitslose neue
Partner zu unterhalten. Beim Alg II ist ist die Reihenfolge zu Lasten
der Kinder vertauscht: hier muß zuerst der arbeitslose Partner unterhalten
werden. Die getrennt lebenden Kinder bekommen nur etwas, wenn nach Befreidigung
des Unterhaltsanspruches des neuen Partners noch etwas zu verteilen bleibt.
Konsequenz. Arbeitslosengeld II verschärft Kinderarmut auch in solchen
in Ein-Elter-Familien, in denen die oder der Alleinerziehende nicht arbeitslos
ist.
Eine Anmerkung am Rande:
Eine kleine Verbesserung für Alleinerziehende beim
Alg II gegenüber der heutigen Sozialhilfe (leichte Ausweitung im
Vergleich zum Alleinerziehendenzuschlag) sowie bei der Regelleistung für
Kinder bis sieben Jahren gegenüber der Sozialhilfe kann über
die allgemeine Schlechterstellung der Kinder nicht hinwegtäuschen.
Und:
Heute sollte nicht darüber gestritten werden, wo im aktuellen Streit
um Hartz IV die größten Heuchler zu finden sind, ob bei CDU,
CSU, FDP, Grünen oder SPD.
Vielmehr sollten die Verarmungsreformen gestoppt
werden!
Als erster Schritt: Sofortiger Stopp von Hartz IV!
gez.
Frank Jäger (BAG-SHI, Frankfurt/M.)
Guido Grüner (quer, Oldenburg / Oldbg)
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