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GEZ-Gebühren und ALG II/geringes Einkommen: Neue Hoffnung nach BVerfG-Urteil
„Auch wer nur einen geringfügigen Zuschlag zum ALG II erhielt, musste bisher generell GEZ-Gebühren leisten. Zu Unrecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht und entschied auch beim Thema GEZ-Gebühren für Nichtleistungsempfänger. Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält, der ist automatisch von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr für Rundfunk- und Fernsehempfang (nach der mit dem Einzug der Gebühren beauftragte Zentrale auch GEZ-Gebühr genannt) befreit. So jedenfalls die oft anzutreffende Annahme vieler Menschen. Diese generelle Aussage lässt jedoch ein wichtiges "Aber" außer Acht: Wer nämlich einen Zuschlag zum ALG II gem Sozialgesetzbuch II erhält, der ist keineswegs befreit, sondern muss die vollen Kosten tragen, egal, welche Höhe der Zuschlag beträgt. So jedenfalls war es bisher. Gleichermaßen mussten jene, die zwar nicht mehr als ALG II-Empfänger monatlich zur Verfügung hatten, dennoch GEZ-Gebühr entrichten, denn sie erhielten ja keine Sozialleistungen, die im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGStV) zur Befreiung von der Gebühr führen könnten…“ Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 22.12.2011
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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert
"Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden." Presse Info vom 17.06.2009
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ARD und ZDF kassieren Arme ab. ARD und ZDF treiben von Langzeitarbeitslosen hunderte Millionen Euro Rundfunkgebühren ein, obwohl diese nicht zahlen müssten. Kritiker sprechen von Abzocke.
"Nach Berechnungen der Frankfurter Rundschau kassieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa 560 Millionen Euro jährlich von Hartz-IV-Empfängern, die eigentlich gar nicht bezahlen müssten. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, beziffert die Gesamtsumme sogar auf rund 700 Millionen Euro." Artikel von Pitt von Bebenburg in Frankfurter Rundschau vom 28.02.2007 . Siehe dazu auch:
Rundfunkgebühren: Opfer des Verfahrens
Artikel von Pitt von Bebenburg in Frankfurter Rundschau vom 28.02.2007
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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Anspruch auf den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom AG
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Fraktion DIE LINKE zum Thema GEZ-Befreiung und Sozialtarif Telekom
- GEZ: Bereicherung an Hartz-IV-Empfängern. Datenneugier und unberechtigtes Abkassieren sind an der Tagesordnung
"Scharfe Kritik übt das Erwerbslosen Forum Deutschland an den Tricks der Gebühreneinzugzentrale. Zahlreiche ALG-II-Empfänger müssen zu unrecht Rundfunkgebühren bezahlen. Die GEZ beachtet keine Härtefallregelung. Der Initiative liegt ein Fall vor, wonach jemand 346 EUR statt 345 ALG-II erhält und dem deshalb die Befreiung der Gebührenpflicht verwehrt wurde. Auch erhebt die GEZ eine Vielzahl von persönlichen Daten, die für eine Gebührenbefreiung nicht notwenig sind." Artikel von Martin Behrsing vom 23.02.2006 bei indymedia
- Rückerstattung des Sozialtarifs der Telekom ist möglich
"Nach einem Beschwerdebrief einer ALG II-Empfängerin an den Vorstandsvorsitzenden der Telekom, Ricke, hat diese ihren verloren geglaubten Sozialtarif erstattet bekommen. Menschen, die von der GEZ-Gebühr befreit wurden, haben einen Anspruch auf den Sozialta-rif der Telekom in Höhe von € 6,94 (ALG II - und BaföG-EmpfängerInnen) bis € 8,72 (Schwerbehinderte) monatlich. Aufgrund einer langen Bearbeitungszeit der GEZ von mindestens zwei bis drei Monaten wird der Befreiungs-Bescheid entsprechend spät ausgestellt. (Im Fall der ALG II-Empfängerin waren es vier Monate) Nun reagiert die Telekom so, dass sie ohne diesen Bescheid keinen Sozialtarif gewährt und ihn rückwirkend nicht erstattet. Das bedeutet, dass jeder Antragsteller auf mindestens zweimal € 6,94 verzichten soll, obwohl ihm diese zustehen. Wenn man nun die Summe mit der Anzahl der Antragsteller multipliziert, kommt eine enorme Gesamtsumme dabei heraus, mit welcher die Telekom auf Kosten der Ärmsten ihre Bilanzen aufbessert! Leider gibt es bis jetzt noch keine rechtliche Grundlage, auf Grund derer die Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen können. Das Beispiel hier kann als Vorlage für alle GEZ-Befreiten verwendet werden, die ihr Geld ebenfalls so verloren haben. Denn dieses Eingeständnis der Telekom steht den Berechtigten prinzipiell zu!" Bericht von Alexandra Bersch vom Januar 06. Siehe dazu die entsprechende Beschwerde-Vorlage
- Auch ALG II-BezieherInnen haben Anspruch auf Runkfunkgebührenbefreiung!
Entgegen widersprüchlichen Meldungen wurde die Runkfunkgebühren-Befreiungsverordnung nicht abgeschafft. Alle ALG-II-EmpfängerInnen können daher einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren beim örtlichen Sozialamt stellen. Als Nachweis für die Bedürftigkeit ist der Bescheid der Bewilligung von ALG II erforderlich. Außerdem muss der Personalausweis mitgebracht werden. Die Befreiung wird in der Regel für einen Zeitraum bis September 2005 gewährt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, hat auch Anspruch auf einen Sozialtarif bei der Deutschen Telekom. Mit rd. 8 Euro/Monat ist die Ermäßigung für Telefonate jedoch recht gering.