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Updated: 18.12.2012 15:51 |
AlgII-Anträge und Datenschutz Callcenter ermittelt Daten von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden. Trittbrettfahrer nicht auszuschließen "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bestätigt, dass ein Privatunternehmen mit der telefonischen Überprüfung von Datensätzen beauftragt wurde. Betroffene fühlen sich überrumpelt von der unangekündigten Telefonabfrage persönlicher Daten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) rät, am Telefon keine Auskünfte zu erteilen, denn alle Angeben sind freiwillig, die Nichtbeantwortung zieht keine Sanktionen nach sich." Pressemitteilung von BAG-SHI vom 28.07.2005 BigBrotherAward 2004 für die "Bundesagentur für Arbeit" „Frank Jürgen Weise von der sogenannten "Bundesagentur für Arbeit"erhält den BigBrotherAward in der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden ("Kunden" ist ein Euphemismus) von sämtlichen Arbeitsagenturen aus bundesweit. (…) Hartz IV/ALG II stellen einen Generalangriff auf den Sozialstaat dar, der zu massiven sozialen Verwerfungen führen kann. Doch allein schon die datenschutzrechtlichen Probleme sind einen BigBrotherAward wert. Mit dem Antragsbogen sind gravierende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, die Persönlichkeitsrechte, die Privat- und Intimsphäre der Antragsteller verbunden. (…) Geplanter Datenabgleich: Die Bundesagentur hat angekündigt, im Falle von "Ungereimtheiten" (z.B. Diskrepanzen zu früheren Angaben, widersprüchliche Angaben aus der Bedarfsgemeinschaft etc.) die Auskünfte der Betroffenen mit den Daten anderer Behörden, etwa der Finanzämter oder Rentenversicherungsträger, abzugleichen. Um die Kontrolle zu perfektionieren, lässt sich sogar auf "Antiterror"-Gesetze zurückgreifen: Danach müssen alle Geldinstitute über eine Computer-Schnittstelle jederzeit Informationen über sämtliche Konten und Depots von allen Bankkunden zum Abruf für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereithalten (§ 24c KWG - Kreditwesengesetz) - ohne dass die Banken oder ihre Kunden von den Online-Abfragen etwas merken…“ Siehe die vollständige Laudatio zur Kategorie Behörden & Verwaltung Wie kann ein Antragsteller bei der Beantragung von ALG II seine Datenschutzrechte wahren? Hinweise
der Bürgerbeauftragten
für Soziale Angelegenheiten und des Unabhängigen Landeszentrums
für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Antragsformular verstößt gegen Datenschutz. Tacheles e.V. kritisiert Formular zum Arbeitslosengeld II Der Sozialhilfe- und Arbeitslosenverein Tacheles e.V. hat das Antragsformular für das Arbeitslosengeld II kritisiert. Erhebliche Verstöße gegen den Datenschutz würden die Rechte der Leistungsberechtigten aushebeln. Im Zentrum der Kritik steht eine geplante Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Die Vorlage einer Gehaltsabrechnung durch den Arbeitnehmer müsse ausreichend sein - so der Verein. Die Bundesagentur für Arbeit müsse das Formular zurückziehen. Der Verein Tacheles fordert mit heutigem Tage die BA per Medien und Schreiben dazu auf dieses Formular zurückzuziehen und ruft ansonsten zum Boykott des Formulars auf.
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