Home > Diskussion > Arbeit: Realpolitik > Hilfe > 1-Euro-Jobs > buettel
Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Ein-Euro-Jobs werden zum Job-Killer

"Ein Euro-Jobs verdrängen in Ostdeutschland offenbar immer mehr reguläre Stellen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Bundesagentur für Arbeit. Demnach sind Ein-Euro-Jobber in jedem dritten Betrieb inzwischen sogar in der Mehrheit. Viele von ihnen würden zudem für Arbeiten eingesetzt, für die eigentlich eine spezielle Ausbildung notwendig wäre.
Die Sachverständige der Agentur, Engelen-Kefer, sagte, das Maß des Erträglichen sei längst überschritten. Nur zwei Prozent der Ein-Euro-Jobber hätten überhaupt eine Chance, eine richtige Beschäftigung zu bekommen.
"
So eine Meldung (Videotexttafel 117 MDR) vom 3.9.07 und dazu

1-Euro-Jobs sind von AG-Verbänden und ihren Bütteln in der Arbeitslosenrepressivverwaltung durchorganisierte legalisierte Schwarzarbeit.

Der Kommentar von Joachim Kühnel vom 4.9.07

Der spd-angehörigen Engelen-Kefer dämmert es als stellvertretende DGB-Vorsitzende und Vizepräsidentin der Bundesagentur für Arbeit sehr spät, was die Arbeitsloseninitiativen schon von Anfang an vorhersahen:

1-Euro-Jobs sind von AG-Verbänden und ihren Bütteln in der Arbeitslosenrepressivverwaltung durchorganisierte legalisierte Schwarzarbeit, Lohnwucher, ein Lohnsteuer- und SV-Beitragshinterziehungstatbestand in einem volkswirtschaftlichem Schadensumfang von mehreren Milliarden Euro. Es ist von der Bundesregierung und dem Bundestag in Gesetze gegossene privatwirtschaftlich organisierte Kriminalität mit einer 98%igen Schadensquote an der Bevölkerung.

Nur 2% dieser 1-Euro-Jobs führen nach Einschätzung von Engelen-Kefer in ein, statistisch nicht nachgewiesenes, abhängiges Dauerarbeitsverhältnis, wobei sie allerdings keine nähere Angaben zu deren wesentlichen Vertragsbedingungen machte. Also sind 98% eindeutig, organisierte Mißbrauchsfälle durch Hartz-Gesetze, wobei durch die AG-Verbände und Kommunen und ihren vorgeschalteten Beschäftigungsträgern vorher existente, tariflich bezahlte Dauerarbeitszeitverhältnisse durch diese Täter und Hehler vernichtet wurden. Man war von Anfang an auf illegale Extraprofite, auf Lohnsteuer- und SV-Beitragshinterziehungen und auf die langfristige Destabilisierung des noch funktionierenden Gemeinwesens durch Privatisierungsorgien aus.

1-Euro-Jobs dienen auch der Qualifikationsvernichtung, weil eben Qualifikationen und Berufserfahrungen in diesen speziellen arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungszeiten trotz aller Beteuerungen nicht gefördert werden. Im Gegenteil: Die dafür vorgesehenen 300 bis 500 Euro, an die Beschäftigungsträger pro Teilnehmer ausgezahlt, dürfen als zusätzliches Schmiergeld für die Vernichtung regulärer Jobs angesehen werden. Da 1-Euro-Jobs und Trainingsmaßnahmen per Eingliederungsvereinbarungen dem Arbeitslosen aufgezwungen werden, sprechen die Arbeitsagenturen und ARGEn auch nicht von der Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf 1-Euro-Jobs und Trainingsmaßnahmen. Diese Beschäftigungen werden mit Vorsatz auch nicht den Arbeitsverträgen gleichgestellt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat wissent- und absichtlich damit eine rechtliche Grauzone staatlich organisierter Schwarzarbeit geschaffen. In den Bereichen gibt es auch keine Arbeitsvergütung, sondern null Euro Arbeitslohn plus Aufwandsentschädigung für die Bewältigung des Arbeitsweges (???) von der Wohnung zum Beschäftigungsträger und retour.

Die geschmierten Lobbyvertreter im Deutschen Bundestag gossen diese Raubzüge in Gesetze.

Es wird höchste Zeit, die von der Bertelsmann-Stiftung ideologisch ausgestalteten und von einem kriminellen VW-Arbeitsdirektor und Unternehmensberater namens Hartz präsentierten Hartz-Gesetze aus dem Verkehr zu ziehen und die Kreationen wie 1-Euro-Jobs, Mini- und Midi-Jobs, Kombilöhne mit vom ifo-Institut geforderten Schmiergeldanteil an Unternehmer, kostenlose Firmenpraktikas, Leih- und Zeitarbeit, selbstprostituierende, prekäre Ich-AGs, Abzockmittel wie Vermittlungs- und Bildungsgutscheine in aller Öffentlichkeit zu ächten, zu verbieten und ihren Gebrauch unter Strafverfolgung zu stellen.

Es sollte die Kontrollpflicht und die Haftungspflicht aller Betreiber von Jobbörsen, Printmedien etc. wieder eingeführt werden wie sie bereits im Arbeitsförderungsgesetz bestand. Anbieter und Betreiber von Verbreitungsplattformen, die Jobs in solchen Medien einstellen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind strafrechtlich zu verfolgen und dem Kadi zuzuführen. Der § 99 BetrVG ist vergleichbar den §§ 75 (Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung), §§ 100 ff. (Eingruppierung), §§ 103 ff. Lohnformen aus dem Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16.06.1977 zu modifizieren und durchgängig auf alle Belegschaften, Betriebsgrößen und Branchen bundesweit anzuwenden.

Dabei sollten durch Arbeitsagenturen, ARGEn nur noch Arbeitsvermittlungen gestattet werden, wo der Jobanbieter eine aktuell gehaltene Eingruppierungsunterlage samt Stellenbeschreibung nachweisen kann, die in eine tarifgebundene, sv-pflichtversicherte Daueranstellung führt. Der Jobanbieter hat nachzuweisen, dass diese Eingruppierungsunterlage und Stellenbeschreibung unter Anwendung der arbeitswissenschaftlichen Mittel und Methoden aus der analytischen Arbeitsklassifizierung zustande kam, die dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaften entspricht.

Eingruppierungsunterlagen müssen jederzeit für Arbeitslose und AN vor Antritt einer Beschäftigung oder Arbeitsstelle einsehbar und zum Vertragsbestandteil werden. Bestehende bundesdeutsche Eingruppierungsunterlagen wie Rahmen-, Mantel-, Lohn- und Gehaltsgruppentarifverträge geben den veralteten arbeitswissenschaftlichen Stand der summarischen Arbeitsklassifizierung wieder, was den arbeitswissenschaftlichem Niveau der 50er Jahre des 20 Jh. darstellt. Auch diese Unterlagen bedürfen einer dringenden Überarbeitung.

Die freie Vermittlung von Jobs nach dem Warenprinzip von Angebot und Nachfrage, die die menschliche Arbeitskraft auf eine jederzeit aussonderbare Handelsware mit Ablauf-, Verfalls- und Entsorgungsdatum (vergleichbar von Gammelfleischmerkmalen) reduziert, ist zu verbieten.

Es darf auch keinen Arbeitsmarkt, vergleichbar eines Viehmarktes geben. Das widerspricht den Grundsätzen der Menschenwürde.

Statt Arbeitsgruppen von Sozialschnüfflern zu bilden, die in den Bettkuhlen, Schlafzimmerschränken und Badgarnituren den vermeintlichem Sozialmißbrauch der Arbeitslosenhaushalte nachforschen und ermitteln, sollten Arbeitsgruppen von amtsaktiven, jobakquirenden Arbeitsberatern, Arbeitsvermittlern und Fallmanagern gebildet werden, die in den Betrieben des jeweiligen Territoriums dauerhaft tätig sind, den oben beschriebenen Bedingungen gerechte Arbeitsstellen für ihre arbeitslosen Kunden gemeinsam mit den AG ausgestalten.

Tiefenprüfungen sollte man in regelmäßig kurzen Zeitabständen durch interdisziplinär zusammengesetzten Prüfgruppen in den Unternehmen vornehmen. Diese Prüfgruppen sollten sich aus den Buchprüfern der Finanzämtern, den befähigten Fachleuten aus Gewerkschaften und Verwaltungen der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung, den Ermittlungsgruppen des Zolls und den Berufsgenossenschaften zusammensetzen. Zu prüfen wären da nicht nur Geschäftsberichte, Jahres-, Quartals-, Monatsberichte, Bilanzen, Übersichten von Gewinn- und Verlustrechnungen, vertraglich gebundene Liefer- und Absatzpläne, Wirtschaftsverträge, Inventuren, sondern auch die Vertragsbedingungen auf eingegangene öffentliche Ausschreibungen, Vermittlungsverträge mit Arbeitsagenturen, ARGEn, PSAs, die Einhaltung der Rahmen-, Mantel-, Lohn- und Gehaltsgruppentarife, die sich in Betriebsvereinbarungen und Haustarifen, in Eingruppierungsunterlagen, in Arbeitsverträgen, in Lohn- und Gehaltsabrechnungen, in der nachprüfbaren Erfüllung von betrieblichen Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen etc. nachzuweisen wären. So ganz nebenbei erfährt auch die Prüfgruppe die Deals zu ausgereichten Fördermitteln, Subventionen, Steuer- und SV-Beitragsgeschenken und –belastungen, Lohnzuschüssen, an vorgenommenen Maßnahmen kreativer Bilanz- und Buchführung und frühzeitig von getroffenen Vorbereitungen von betrieblicher Firmen-, Steuer-, Beitragsflucht oder –hinterziehung, wo man rechtzeitig als Staat mit Rückzahlungspflichten von Fördermitteln und Lohnzuschüssen, mit entschädigungslosen Firmenenteignungen gegensteuern könnte, wenn man denn ernsthaft die Interessen des Volkes und nicht die des Kapitals vertreten würde.

Über die Tätigkeit der Prüfgruppen erhielten die Staatsorgane und die Arbeitsverwaltungen ein genaues Bild von der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Unternehmen und könnten gezielt mit geeigneten Methoden der Arbeitsförderung und –vermittlung einer weiteren Steigerung der Arbeitslosigkeit durch Auflagenerteilung an die leistungsfähigen Firmen entgegenwirken, fachlich geeignete, berufserfahrene Langzeitarbeitslose in tarifgebundene Dauerarbeitsverhältnisse einzustellen.

Das wäre ein echter Beitrag im Sinne des Art. 14 Grundgesetz (2) Eigentum (an Produktionsmitteln!!!) verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Es muß wieder zur Gewohnheit werden, dass Unternehmen gesellschaftspolitische Pflichten und Verantwortung übernehmen und sich nicht mit List, Tücke, Tricks und unlauteren Mitteln dieser Pflichten und der Verantwortung entledigen und die finanziellen Lasten eines funktionierenden Gemeinwesen auf die prekär bezahlten und beschäftigten AN abwälzen.

Die BRD ist seit 1973 UN-Mitglied, hat mit Unterschriftsleistung die von ihr eingegangenen Verpflichtungen aus der Allgemeinen Erklärung der (UN-)Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948, anerkannt und sich damals verpflichtet, diese international gültigen Menschenrechtsforderungen schnellstmöglich in nationale Rechtsvorschriften zu überführen. Diese Verpflichtungen, insbesondere der Artikel 23

  • Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

  • Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

  • Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

  • Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

ist bis zum heutigen Tag von keiner der bisherigen Bundesregierungen und –tage im bundesdeutschen, stark zerplitterten, ag-freundlich gestalteten Arbeitsrecht als für die Arbeitslosen auf dem Rechtsweg durchsetzbares Menschenrecht verwirklicht. Damit verstößt die BRD als Wiederholungstäter ständig gegen das Menschenrecht auf Arbeit und sollte ihre große Klappe halten, wenn sie mit ihren dreckigen Fingern auf Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten verweist.

Der eigene Misthaufen ist unermesslich groß und stinkt zum Himmel. Es gibt deshalb viel zu tun, aber die Unternehmerparteien CDU/CSU/FDP und die Arbeiterverräterpartei SPD lassen es immer wieder besser sein, sich mit den AG-Verbände und gegen ihre Profitinteressen anzulegen. Es ist für sie bequemer, sich von diesen mit

  • Beraterverträgen,

  • Vorträgenvergütungen,

  • Aufsichtsrats- und Vorstandsposten,

  • einträglichen Nebenjobs, die ohne jegliche Gegenleistungen ausgestaltet sind und

  • Parteispenden

korrumpieren zu lassen. Es wird also von den genannten Unternehmerparteien und der Arbeiterverräterpartei Politik gegen das Volk betrieben. Das Volk wird von ihnen nach Strich und Faden belogen, betrogen, bestohlen, ausgeraubt und enteignet.

Wir finden in der BRD einen dicken Mafiafilz, also organisierte Kriminalität in Politik, Verwaltung und Wirtschaft vor und keiner der Täter aus diesen Kreisen unterliegt einer Strafverfolgung durch den Staatssouverän – dem deutschen Volke – gemäß der gleichlautenden Losung am Berliner Reichstag. Kein Wunder, denn dort finden wir vorwiegend diesen Filz in Gestalt der von der Wirtschaft gesponserten Berufspolitiker, Berufsbeamten und Berufsjuristen wieder, die für den politischen, ökonomischen, juristischen und militärischen Machterhalt der Bourgeoisie Sorge tragen.

Wenn denn das Volk der Staatssouverän sein soll, warum finden wir dann die befähigten Interessenvertreter der größten sozialen Klassen und Schichten nicht im Deutschen Bundestag anstelle der Lobbyisten und Hofschranzen der Wirtschaft wieder? Es gibt kaum Interessenvertreter, die der werktätigen und arbeitslosen Arbeiter- und Bauerklasse entstammen oder ihr zugehörig sind. Von einer Demokratie – aus dem Griechischen ins Deutsche als Volksherrschaft übersetzt – kann man genauso wenig sprechen wie von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Letzteres höchstens von freien, volksfeindlichen Freizügigkeitsrechten für die Kapitalverwertung, der Profitmaximierung und von machtmißbrauchenden Schutzrechten des Privateigentums an Produktionsmitteln.


Home | Impressum | Über uns | Kontakt | Fördermitgliedschaft | Newsletter | Volltextsuche
Branchennachrichten | Diskussion | Internationales | Solidarität gefragt!
Termine und Veranstaltungen | Kriege | Galerie | Kooperationspartner
AK Internationalismus IG Metall Berlin | express | Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
zum Seitenanfang