Home > Diskussion > Arbeit: Realpolitik > Hilfe > ALG II - Leistungen und Auswirkungen > BSG06
Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

BSG legitimiert Hartz IV

Keine Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen.
Medien-Information des Bundessozialgerichts Nr. 35/06 vom 23. November 2006 externer Link. Aus dem Text: ".Dem Vorbringen der Revision, die Vorschriften zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und zur Höhe der Regelleistungen sowie zur Berücksichtigung von Einkommen seien nicht verfassungsgemäß, ist der Senat nicht gefolgt. Nach Auffassung des Senats ist es nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt worden ist. Schon die Arbeitslosenhilfe war nicht beitragsfinanziert. Auf die Eigentumsgarantie kann sich die Klägerin nicht berufen; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip sind ua deswegen nicht verletzt, weil die Betroffenen ausreichend Gelegenheit hatten, sich auf die neue Rechtslage einzustellen." Siehe die Reaktionen auf das Urteil:

  • "Urteil legt Hartz IV nicht für ewig fest" new
    Der monatliche Regelsatz reicht nicht zum Leben - schon gar nicht in einer Stadt wie Hamburg, sagt Dirk Hauer von der Diakonie. Langsam sehe das auch die Politik ein. Die Wohlfahrtsverbände wollen für eine Anhebung kämpfen. Interview von Lisa Thormählen in der taz Nord vom 5.12.2006 externer Link
  • Neoliberale Gesinnungsrechtsprechung - höchstrichterlich new
    "Das Bundessozialgericht entscheidet zum Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und zu der 58iger Regelung (.) Bei dieser Stück für Stück Zerschlagung des Sozialstaates (Entrechtung der Bürger durch Abschaffung der Kostenfreiheit bei den Sozialgerichten, Lohndumping durch Hartz IV und vieles andere mehr) sollte sich erstmals in der Bundesrepublik die Frage eines Generalstreiks stellen. Denn mit der Zerschlagung des Sozialstaats korrodiert auch die Demokratie." Kommentar von Peter Löwisch
  • Ein anderer Hartz-IV-Regelsatz muss politisch erstritten werden.
    "Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) hat nicht erwartet, dass das Bundessozialgericht am 23.11. die Hartz-IV-Regelleistungen für verfassungswidrig erklären würde. Schließlich sind Gerichte nicht dafür zuständig, klare politische Entscheidungen - und seien sie noch so schlecht - zurechtzurücken. Wer dafür sorgen will, dass auch Erwerbslose anständig leben und an Gesellschaft und Kultur teilnehmen können, muss politisch dafür streiten. Das bedeutet, sich mit anderen Betroffenen zusammen zu schließen, gemeinsam zu protestieren und gemeinsam Interessen zu vertreten." Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen externer Link vom 23.11.06
  • BSG: Hartz IV nicht verfassungswidrig, aber heftige Kritik an der Verwaltungspraxis
    "Nach dem siebten Senat vor zwei Wochen entschied heute auch der elfte Senat des BSG erstmals über Hartz IV. Claudia Fittkow und Erwin Denzler nahmen an der Verhandlung teil und berichten für Tacheles, da die vollständigen Urteilstexte erfahrungsgemäß erst nach einigen Monaten vorliegen werden..." Bericht bei Tacheles externer Link
  • Bundessozialgericht blockiert eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Sozialproteste setzen auf sozialpolitischen Widerstand
    "Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die ALG II-Regelsätze nicht angehoben werden müssen. Offensichtlich ist den verantwortlichen Richtern nicht klar, was es bedeutet, wenn für eine alleinstehende Person für das Mittagessen oder Abendbrot regelmäßig jeweils 1,55 Euro und für das Frühstück 0,87 Euro zur Verfügung stehen. Für verheiratete und in eine Bedarfsgemeinschaft gerechnete Menschen reduziert sich dieser Betrag auf 1,40 bzw. 0,78 Euro, für Kinder bis 14 Jahre 0,93 Euro bzw. 0,52 Euro. Angesichts der drohenden Erhöhung der Mehrwertsteuer gleich um 3 Prozentpunkte schreibt dieses Urteil nicht nur die Regelsätze fest, sondern verfügt praktisch deren Kürzung." Aus der Pressemitteilung des Koordinierungskreises des bundesweiten Aktionsbündnisses Sozialproteste vom 23.11.06
  • Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß. Wut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen
    Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland externer Link vom 23.11.2006
  • Bundessozialgericht legitimiert den Armutssturz - eine Herausforderung für Politik und Sozialprotest
    "Die beiden Berliner Sozialwissenschaftler Prof. Peter Grottian und Karl-Heinz Selm haben das Urteil des Bundessozialgerichts zur qualifizierten Festlegung der Regelsätze (Alg II) heftig kritisiert. Die Richter haben sich selbst zum Vollstrecker neoliberaler Haushaltspolitik gemacht, anstatt die menschengerechten Bedürfnisse diskriminierter armer Menschen wirklich ernst zu nehmen." Artikel von Peter Grottian und Karl-Heinz Selm vom 23.11.2006 externer Link in Linke Zeitung
  • DGB erwägt Klage gegen Hartz-IV-Regelsatz. Reichen 345 Euro monatlich zum Leben?
    "Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich vom Urteil des Bundessozialgerichts zum Hartz-IV-Regelsatz vom 345 Euro pro Monat unbeeindruckt gezeigt: Obwohl die Kasseler Richter keinen Verfassungsverstoß feststellen konnten, prüft der DGB eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dorthin will auch die unterlegene Klägerin ziehen." Artikel in der Wirtschaftswoche online vom 23.11.2006 externer Link
  • Siehe dazu auch:
    Sind 345 Euro genug?
    "Nächste Woche [am 23.11.06] entscheidet das Bundessozialgericht, ob es das Arbeitslosengeld II für verfassungsgemäß hält. Bundesverwaltungsrichter Uwe-Dietmar Berlit erläutert die juristischen Bedenken gegen Hartz IV." Interview von Cerstin Gammelin in DIE ZEIT vom 16.11.2006 externer Link

Home | Impressum | Über uns | Kontakt | Fördermitgliedschaft | Newsletter | Volltextsuche
Branchennachrichten | Diskussion | Internationales | Solidarität gefragt!
Termine und Veranstaltungen | Kriege | Galerie | Kooperationspartner
AK Internationalismus IG Metall Berlin | express | Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
zum Seitenanfang