Dirk Hauer
Hamburg, Juli 1999

Das Sozialamt als "Profit-Center"

Zusammenstellung und Überblick über die "Modernisierung der Sozialhilfesteuerung" in Hamburg

 

1 Kerngedanke der "neuen Steuerung": Einsparung durch Fallzahlkontrolle

Im Jahre 1997 hatte der Senat die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales beauftragt, ihn (nicht aber Öffentlichkeit und Parlament) jährlich in getrennten Berichten über die Entwicklung von Kosten und Einnahmen bei der Sozialhilfe sowie über die "Steuerung der Sozialhilfe", d.h. die strukturelle Entwicklung und Beeinflussung der Sozialhilfeausgaben, zu informieren. Vom 29. Juni 1998 datiert der erste Entwurf einer Senatsdrucksache der BAGS mit dem Titel "Steuerung der Sozialhilfe", mit der die BAGS einem Teil des Senatsauftrages nachkommt. Der Senat hat über diesen Entwurf im Oktober 1998 abschließend und zustimmend beraten. Im April 1999 folgte dann der Entwurf einer zweiten Berichtsdrucksache, die der Senat schließlich im Juli 1999 beschlossen hat.

Die Drucksache aus dem Jahr 1998 gibt als grundsätzliche Orientierung vor, die Instrumente des Neuen Steuerungsmodells (NSM) auf die Sozialhilfe anzuwenden. Anfänglich habe es hier die Sorge gegeben, daß die betriebswirtschaftlich ausgerichteten Instrumente des NSM im Konflikt zu den fachlich-rechtlichen Grundsätzen der Sozialhilfe stehen. Von dieser Sorge ist in der gesamten Drucksache anschließend keine Rede mehr1. Auch im Abschlußbericht des HERKULES-Projekts (s.u.) wird erwähnt, daß die Sozialhilfe noch 1995 als Schonbereich von der Einführung der Neuen Steuerung ausgenommen wurde: "Es bestand die Einschätzung, dieser Bereich sei als gesetzliche Pflichtaufgabe und bei starker Dominanz externer und schwer steuerbarer Einflußfaktoren, wie z.B. Arbeitslosigkeit, der Neuen Steuerung unmittelbar nicht zugänglich."2. Nur ein Jahr später wird diese Einschätzung aufgegeben und mit HERKULES die Neue Steuerung auch in der Sozialhilfe erprobt.

Steuerung der Sozialhilfe meint in diesem Zusammenhang nicht nur betriebswirtschaftliches Effizienzdenken in der Mittelverausgabung und im Controlling. Steuerung der Sozialhilfe bedeutet vor allem auch Steuerung und Kontrolle der Fallzahlen. In der Sprache der Verwaltung heißt das "von der klassischen Sozialhilfeverwaltung zu einer ergebnisorientierten Gestaltung des Hilfesystems." (Hervorhebungen im Original).3 Die Sozialverwaltung geht nicht mehr davon aus, daß die Anzahl der Hilfeberechtigten eine exogene Größe ist, die von allen möglichen Faktoren abhängig, aber letztlich durch die Sozialhilfepraxis nicht zu beeinflussen ist. In dieser - mittlerweile kritisierten - Logik wäre die Hilfepraxis darauf beschränkt, Hilfebedürftigkeit zu prüfen und anschließend Hilfe zu gewähren. Steuerung der Sozialhilfe heißt jetzt, daß in der Hilfegewährung selbst aktiv darauf hingewirkt werden soll, die Anzahl der HilfeempfängerInnen direkt zu steuern, d.h. zu reduzieren.

 

1.1 Zugangskontrolle und "Loslösung"

Die zentralen und absolut prioritären Zielvorgaben der Sozialbehörde an die bezirklichen Durchführungsorgane sind demnach die Kontrolle des Zugangs zur Sozialhilfe sowie die "Lösung" aus der Sozialhilfe.4 Zugangskontrolle heißt dabei vor allem die Heranziehung vorrangiger Leistungsansprüche, etwa aus den verschiedenen Sozialversicherungen, aber auch die verschärfte Heranziehung Unterhaltspflichtiger, die "Aktivierung von Selbsthilfemöglichkeiten" sowie die sog. Bekämpfung von Leistungsmißbrauch. "Lösung" aus der Sozialhilfe meint in erster Linie die Vermittlung von Hilfeberechtigten in Arbeit.5

In ihrem Bestreben, die Fallzahlen zu senken, ist die Armutsverwaltung durchaus erfolgreich: Von 1996 bis 1997 ist die Anzahl der BezieherInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt noch um 3% gestiegen, von 1997 auf 1998 jedoch nur noch um 0,6%. 135.000 Menschen beziehen z.Z. in Hamburg laufende Hilfe. Doch selbst wenn die Anzahl der SozialhilfeempfängerInnen auch in Zukunft nur geringfügig steigen sollte: Ein Indiz für eine rückläufige (Einkommens-)Armut ist diese "Erfolgsstatistik" der Sozialverwaltung nicht. Dafür spricht schon, daß die Anzahl derjenigen, die trotz Lohnersatzleistungen oder Erwerbseinkommen noch zusätzlich aufstockende Sozialhilfe beziehen, von 1997 bis 1998 überdurchschnittlich angestiegen ist (4,7% bzw. 6,9%).6

Mit einer solchen Sozialhilfesteuerung zielt die Sozialverwaltung natürlich auf eine Reduzierung der Sozialhilfeausgaben. Effektive Hilfegewährung heißt in diesem Zusammenhang immer die Konzentration der (knappen) Ressourcen auf die "wirklich Bedürftigen" bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung in der Summe. Insbesondere mit dem Projekt HERKULES hat die BAGS hat seit 1996 und 1997 die Entwicklung eines Konzepts vorangetrieben, das die neue Steuerung für die Fachaufgaben und Fachausgaben in ausgewählten Sozialhilfebereichen verankert. Dabei sollte sich diese Entwicklung stets im Rahmen der Gesamtzielsetzung des Senats bewegen, nämlich der Anpassung der Aufgabenstellungen und Arbeitsweisen der Sozialdienststellen, damit "Sozialhilfeleistungen mit guter Qualität und hoher Wirkung wirtschaftlich erbracht werden."7 Maßstab für "gute Qualität" und "hohe Wirkung" von Sozialhilfeleistungen ist für die Behörde unmißverständlich und durchgängig die "Lösung aus der Sozialhilfe": die Reduzierung der Fallzahlen durch die Abwälzung auf andere Kostenträger, durch Arbeitsaufnahme oder schlicht durch Leistungsverzicht.8 Eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der EmpfängerInnen von Sozialhilfe wird nur in der "Verselbständigung" gesehen, nicht etwa (auch) in einer vollständigen und unbürokratischen Gewährung aller zustehenden Leistungen. Nach § 1 Abs 2 BSHG ist der Sozialhilfeträger verpflichtet, der/dem Leistungsberechtigten "die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht". Ein solcher Verweis taucht in der Senatsdrucksache und anderen Behördenpublikationen an keiner Stelle auf. Die SachbearbeiterInnen werden sogar ausdrücklich für eine Konzentration auf korrekte Bewilligung kritisiert: Die gezielte und systematische "Lösung aus der Sozialhilfeabhängigkeit" gehöre nicht zu ihrem Alltagshandeln.9 Schon im März 1997 werden von einer Arbeitsgruppe der BAGS als Hauptprobleme der bisherigen Sozialhilfesteuerung u.a. die "Betonung des rechtmäßigen Verwaltungshandelns (Gesetzesorientierung)", "fehlende Anreize für kostenbewußtes Handeln" und "kein Handeln nach Zielen bzw. keine meßbaren Ziele" genannt.10

Die damit angemahnte Neuorientierung in der Bewilligungspraxis kann für die Hilfeberechtigten nur bedeuten: verschlechterte Leistungsgewährung ("zielgenauer", nur für "wirklich Bedürftige"), stärkerer Druck in Richtung Arbeitsaufnahme bzw. Abschreckung bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Wenn unter der Perspektive der "Loslösung aus der Sozialhilfe" von einer "intensiven Beratung Hilfeberechtigter und Hilfesuchender" gesprochen wird11, so ist das in erster Linie eine Drohung: Beraten und informiert wird nur noch nach Maßgabe des Loslösungsziels bzw. nach Maßgabe dessen, was aus Behördensicht zur Überwindung des Sozialhilfebezuges am sinnvollsten ist. Hingegen besteht die Beratungspflicht der Ämter auch in der Information darüber, welche Rechte und Leistungen der/m Hilfeberechtigten insgesamt zustehen. Während das Aushändigen einer Liste mit Zeitarbeitsfirmen somit "intensive Beratung" im Behördensinne ist, gehört der Hinweis darauf, daß Hilfeberechtigte Weihnachtsgeld beantragen können, nicht dazu.

 

1.2 Kostenreduzierung

Erfolg oder Mißerfolg von Projekten/Maßnahmen wird in allen Behördenpublikationen durchgängig und ausschließlich am Kriterium der direkten und indirekten Kostenreduktion gemessen. Dies findet sich letztlich auch in der Pressemitteilung wieder, mit der die BAGS die Senatsbesprechung zu ihrer ersten Steuerungsdrucksache der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben hat: Der "Modernisierungsprozeß in der Sozialhilfepraxis" hat die Einsparungen bei den Sozialhilfeausgaben "maßgeblich unterstützt."12 Nach Behördenangaben sind die Sozialhilfekosten seit 1995 kontinuierlich von 2,3 Mrd. DM (1995) über 2,26 Mrd. DM (1996) auf 2 Mrd. DM (1997) gesunken. Und das obwohl die Fallzahlen 1997 um 3% und 1998 um 0,6% gestiegen sind. Insgesamt beträgt die Kostenreduktion damit 9,5%.13

Gleichzeitig wird hervorgehoben, daß es gelungen sei, diese Kostenreduktion bei steigenden Fallzahlen ohne Standardabsenkungen und "Qualitätseinbußen" zu bewerkstelligen.14 Diese Quadratur des Kreises vollbringt die Behörde dadurch, daß etwa abgesenkte Preislisten bei Einmaligen Leistungen nicht als Standardabsenkung definiert werden sondern als Anpassung an billigere Anbieter am Markt. Andere Absenkungen werden schlicht unterschlagen, wie der Verweis auf Kleiderkammern und Second-hand-Möbel, der Verweis auf Selbst- und Nachbarschaftshilfe bei Umzügen und Renovierungen oder die Reduktion des Waschgeldes für Münzwaschautomaten.15

Die erste Senatsdrucksache "Steuerung der Sozialhilfe" spricht von drei Stufen der Modernisierung und der verbesserten Sozialhilfesteuerung:16

Die verschiedenen Projekt- und Lenkungsgruppen, die seit 1994 die Sozialhilfesteuerung in Hamburg in den unterschiedlichsten Modellen ausprobieren, werden seit 1997 von einer "Steuerungsgruppe Sozialhilfe" aus BAGS, Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Finanzbehörde, Senatskanzlei und Bezirksämter zentral gelenkt. Federführend in dieser, mit der Senatsdrucksache 97/0863 am 30.6.1997 eingesetzten Steuerungsgruppe ist der Staatsrat der BAGS. Diese Zentralisierung hat zum einen den Zweck, die verschiedenen Projekte und Ansätze zu systematisieren. Zum anderen geht es der Behörde aber wohl auch darum, die Praxis der einzelnen bezirklichen Sozialdienststellen vergleichbar zu machen und zu vereinheitlichen.17

Die Planungen für die Jahre 1998ff. beziehen sich vor allem auf den Transfer der Steuerung bei den einmaligen Leistungen in weitere bezirkliche Sozialdienststellen, auf die Erprobung und Entwicklung weiterer Konzepte für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen, auf den Ausbau des Data-Warehouses (s.u.) sowie auf Einführung "sachgerechter" Controllingverfahren.. Auch Globalrichtlinien sollen zügig umgesetzt ("hoher Stellenwert") werden, ein erstes Paket für den Bereich Eingliederungshilfen und Hilfen zur Pflege wurde im Herbst 1998 vorgelegt.

Allerdings weist die BAGS mittlerweile auf erhebliche Kapazitäts-, d.h. vor allem Personalengpässe hin, die eine Weiterentwicklung der Sozialhilfesteuerung bremsen und in den nächsten Jahren eine Konzentration auf einige Problembereiche notwendig mache.18 Die zentrale "Steuerungsgruppe Sozialhilfe" hat daher am 27.1.1999 beschlossen, der Zugangskontrolle und die "Lösung" aus der Sozialhilfe absolute Priorität einzuräumen. Den Bezirken wird vorgegeben, sich auf diese Aufgaben zu konzentrieren. Daneben soll der erreichte Stand der Steuerung zwar gesichert und flächendeckend implementiert, alle anderen Aspekte aber nachrangig behandelt werden.19

 

2 PROSA

PROSA ist die Kurzbezeichnung für das Projekt Sozialhilfe-Automation. Mit diesem Projekt verfolgt der Senat seit Ende der 80er Jahre offiziell folgende Ziele:

In der Senatsdrucksache "Steuerung der Sozialhilfe" vom 29.6.1998 ist zu dem noch die Rede von intensiverer Beratung "mit dem Ziel der Selbsthilfe und Lösung aus dem Sozialhilfebezug".21 Dieses Ziel ist insofern mit einiger Vorsicht zu genießen, da PROSA für die SachbearbeiterInnen der Sozialdienststellen kaum zu einem Zeitgewinn geführt hat, der in eine intensivere Beratung hätte umgemünzt werden können. Die ebenfalls und vorrangig anvisierten Spielräume für Personalabbau sind konsequent genutzt worden, so daß sich in Folge der PROSA-Einführung an der faktischen Arbeitsbelastung der SachbearbeiterInnen kaum etwas geändert hat. Die Behördenbehauptung, durch PROSA stünde den SachbearbeiterInnen "mehr Zeit für individuelle Beratung der Klienten zur Verfügung"22 muß vor diesem Hintergrund stark in Zweifel gezogen werden (vgl. auch Fußnote 65).

 

2.1 Standardisierung der Sachbearbeitung

Die Federführung von PROSA liegt beim Senatsamt für Bezirksangelegenheiten (SfB) und dort bei der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik (SfB-IuK). Die konzeptionelle Entwicklung erfolgte von 1988 bis 1994. Seit 1995 wurde dieses Verfahren in der ersten Phase eingeführt, u.a. mit dem zusätzlichen Schwerpunkt, den Modellversuch "Effektive Sozialhilfe" (s.u.) zu unterstützen. Es handelt sich bei PROSA um ein großrechnergestütztes Dialogverfahren, dem der Senat "höchste Dringlichkeit" beigemessen hat.23

Bei PROSA sind Inhalts- und Plausisbilitätsprüfungen der Sachbearbeitung integriert und werden nach Eingabe der Falldaten automatisch, computergestützt, errechnet. D.h. auch, daß die in Frage kommenden einmaligen und laufenden Leistungen berechnet und zahlbar gemacht werden, standardisierte Formulare und Bescheide per Computer abrufbar sind etc. Gleichzeitig werden die Falldaten einschließlich der nach Art und finanziellem Umfang bewilligten Leistungen erfaßt und in die laufende Geschäftsstatistik eingearbeitet. Ursprünglich vorrangig als unterstützendes Verfahren für die laufende Sachbearbeitung geplant, erfüllt PROSA zunehmend die Aufgaben der Datensammlung und -auswertung für eine detaillierte Sozialhilfestatistik sowie für die Beobachtung und Steuerung der Sozialhilfe-Sachausgaben.24 Der intensiv betriebene Aufbau eines sog. DATA-Warehouse, basierend auf den bisherigen PROSA-Daten, als datentechnische Grundlage und Grundvoraussetzung für die Neue Steuerung und das Projekt HERKULES ist Ausdruck dieser Entwicklung (s.u.).

Neben dem faktischen Personalabbau wurde von PROSA - unter den Rahmenbedingungen einer zunehmend angespannten Arbeitssituation in den Sozialdienststellen - vor allem eine standardisierte Sachbearbeitung befürchtet, bei der sich SachbearbeiterInnen lediglich an den formalisierten Entscheidungsvorgaben des Programms orientieren und eine intensive Einzelfallprüfung und Auslotung der Ermessensspielräume tendenziell verloren geht. Ein Indiz für die Berechtigung dieser Befürchtungen sind die Bescheide, mit denen Sozialdienststellen Hilfeberechtigten die neuen Mietobergrenzen mitgeteilt haben. Laut Behördenäußerungen in der Verwaltungsausschußsitzung des Amtes SR sind die schroffen und einschüchternden Bescheide ohne weitergehende Überarbeitung direkt aus den Formularvorgaben des PROSA-Verfahrens übernommen worden. Die selbst von der Fachbehörde angemahnte einzefallbezogene Entscheidung und Mitteilungspraxis ist hier an dem Rückgriff auf die standardisierten Vorgaben gescheitert.

Mittlerweile ist PROSA flächendeckend in 32 Sozialdienststellen an 37 Standorten und 1.500 Arbeitsplätzen eingeführt. Erfaßt sind vor allem die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, die einmaligen Leistungen sowie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (seit 1997). Z.Z. arbeitet die Verwaltung an der Integration der gesamten Krankenhilfen in das PROSA-Verfahren.25

 

2.2 Infoline

Im Sommer 1997 hat eine Info-Redaktion im Landessozialamt ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll als PROSA-Fortentwicklung in Zusammenarbeit mit dem SfB eine "Infoline" aufbauen. Dabei handelt es sich um ein Informationssystem für die Sozialdienststellen, das den "veränderten Anforderungen an eine Informationsaufbereitung und -weitergabe Rechnung trägt."26 Die Beschleunigung der Sachbearbeitung durch PROSA erfordere eine schnellere Benachrichtigung der Dienststellen; dazu komme die Unübersichtlichkeit der bisherigen Informationen. In der Konsequenz sei eine fachliche Steuerung per Fachlicher Weisungen mit den bestehenden Informationswegen nicht mehr möglich. Die Behörde strebt daher mit Infoline das Ziel der "Informationen per Knopfdruck" an; Fachliche Weisungen, Gesetzestexte und -kommentare, Gerichtsurteile, Sozialamtsleiterprotokolle etc. sollen teils vollständig, teils kondensiert eingestellt und von den SachbearbeiterInnen im Rahmen der PROSA-Bearbeitung abrufbar sein. Die Behörde verspricht sich davon Vorteile durch Zeitersparnis sowie Ersparnis von Druck- und Kopierkosten. Seit dem 19.12.1997 sind die wesentlichen fachlichen Informationen für die SachbearbeiterInnen per Computer als PROSA-Modul zugänglich; mit dem Hinweis auf die einfache Handhabbarkeit der Infoline wurde auf Schulungen verzichtet.

Die Infoline soll dem Anspruch nach in hohem Maße selbsterklärend sein, d.h. selbst der Verbindlichkeitsgrad der Informationen soll für die einzelnen SachbearbeiterInnen eindeutig erkennbar sein. Es sollen nur die Informationen angeboten werden, die für Fallbearbeitung "wirklich notwendig" sind, die Formulierungen sollen standardisiert und damit auf "unnötige" Querverweise und "verklausulierte Formulierungen" verzichtet werden.27 Neben der Standardisierung der normalen Sachbearbeitung steht über die Infoline somit auch eine Standardisierung der Informationsnutzung durch die SachbearbeiterInnen ins Haus; eigenständige Auswertung etwa von Gerichtsurteilen oder vollständiges Textstudium tritt in den Hintergrund

Zumindest die Fachlichen Weisungen der BAGS waren in der Vergangenheit prinzipiell einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Ob und wie die Infoline auch für externe NutzerInnen zugänglich gemacht werden soll, ist bisher nicht bekannt, der Behördenleitfaden zur Infoline macht darüber keine Aussagen.28 Im Rahmen der bevorstehenden Umstellung auf Globalrichtlinien existieren Schreiben der BAGS an Einrichtungen, in denen darauf hingewiesen wird, daß der alte Verteiler der Fachlichen Weisungen nicht übernommen wird. In der einen Fassung werden Einrichtungen darauf hingewiesen, daß sie Bedarf anmelden können und dann zumindest die Globalrichtlinien erhalten; in einer anderen Fassung wird selbst dies völlig offengelassen.

 

3 HERKULES

Zentraler Baustein und "Herz" der Neukonzeption in der Sozialhilfesteuerung in Hamburg ist bzw. war das Projekt HERKULES. Vom 1.4.1996 bis zum 31.1.1998 existierte eine Projektgruppe aus sieben MitarbeiterInnen der BAGS, des SfB und der Bezirke unter der Leitung der BAGS (Margarethe v. Fintel). Die BehördenmitarbeiterInnen waren freigestellt, die anfallenden Sachkosten haben sich BAGS und SfB geteilt.29 Mit diesem Projekt sollten explizit die Philosophie und Praxis des Neuen Steuerungsmodells auf die Sozialhilfegewährung übertragen werden, betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente zur effektiveren, "bedürfnisgerechteren und damit wirtschaftlicheren" Sozialhilfegewährung entwickelt und die verschiedenen Sozialhilfeleistungen auf ihre Effizienz überprüft werden. Die bewilligten Leistungen sollen am tatsächlichen Bedarf "und am zur Verfügung stehenden Gesamtetat" ausgerichtet werden.30

Das Projekt wurde zunächst durch eine Lenkungsgruppe unter Federführung des Staatsrates der BAGS (Herr Dr. Lippert) und mit Beteiligung der Staatsrätin der FB (damals Frau Dr. Nümann-Seidewinkel), der Staatsräte des SfB (Herr Strenge) und der Senatskanzlei (Herr Behlmer) sowie der Bezirksamtsleiter der Bezirke Mitte und Wandsbek (Herr Miller, Herr Meister) begleitet. Seit dem Juli 1997 war HERKULES direkt der zentralen Steuerungsgruppe Sozialhilfe zugeordnet. Die Lenkungsgruppe (später Steuerungsgruppe) gab dem Projekt die fachpolitische Richtung vor und entschied letztlich über die Zielsetzungen und Vorhaben der Projektgruppe. Diese sollte ursprünglich in einem drei- bis vierwöchigen, später im Abstand von zwei bis drei Monaten der Steuerungsgruppe über das methodische Vorgehen und den Sachstand Bericht erstatten. Alle Beschlußvorlagen für die Steuerungsgruppe hatte die Projektgruppe mit den AmtsleiterInnen der beteiligten Behörden abgestimmt.31

 

3.1 Aufgaben von HERKULES

Das Projekt hatte folgende Aufgaben:

Im Abschlußbericht des Projektes HERKULES werden als Schwerpunkte des Projekts benannt: "Transparenz über Abläufe und Einflußgrößen der verbesserten Steuerbarkeit herstellen, eine neue Steuerungskonzeption entwickeln und Ausgabenbegrenzung und -senkung in der Sozialhilfe mit Maßnahmen der verbesserten Wirtschaftlichkeit erreichen."33 Die Dominanz der Effizienz/Kostenreduktion ist damit eindeutig vorgegeben.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben stützte sich das Projekt auf drei Säulen. Zum einen wurde das über PROSA zur Verfügung stehende Datenmaterial in einem selbständigen Data-Warehouse zusammengefaßt. Dieser Prozeß soll bis Mitte 1999 soweit abgeschlossen sein, daß alle in PROSA bisher erfaßten Sozialhilfebereiche zur Verfügung stehen. Selbständig und dezentral kann von jeder Fachbehörde für eigene Auswertungen auf diese Daten zugegriffen werden. Diese Datengrundlage gilt mittlerweile als unverzichtbare Grundlage für jedes Steuerungskonzept in der Sozialhilfe.

Die zweite Säule des Projekts HERKULES war die Erprobung einer Steuerung der Sozialhilfe von der ministeriellen zur Durchführungsebene über definierte, operationalisierte und per Kontrakt vereinbarte Ziele und Budgets. Der dritte Punkt schließlich war die konkrete Erprobung von Maßnahmen der Ausgabenbegrenzung in der unmittelbaren Sozialhilfepraxis. In den beiden Modelldienststellen in Hamburg-Nord und Bramfeld wurde die neue Steuerungskonzeption in den Bereichen der stationären Eingliederungshilfen und der Einmaligen Hilfen zum Lebensunterhalt (ohne die bestehenden Pauschalen) getestet.

 

3.2 Steuern mit Zielen und Budgets

Steuerung mit Zielen und Budgets bezieht sich auf die verwaltungsinternen Entscheidungs- und Handlungsebenen. Hier werden die Beziehungen zwischen der Fachbehörde als Ministerium, den Bezirksämtern als Durchführungsorgane und den Sozialdienststellen und ihren Abteilungen als letzte Instanz geregelt. Grundprinzip ist, daß die Beziehungen zwischen allen diesen Ebenen und Instanzen durch vertragsähnliche Abmachungen geregelt werden. In diesen Kontrakten werden Ziele ebenso festgelegt wie Kennziffern zur Messung der Zielerreichung, Modalitäten der Berichtspflicht und "Budgets" (s.u.). Dieses Steuerungsprinzip erinnert sehr stark an die dezentralen Profit-Center-Konzepte, mit denen privatwirtschaftliche Unternehmen die internen Beziehungen zwischen Filialen, Betriebsteilen und Abteilungen organisieren und steuern.

 

3.2.1 "Fachliche Ziele"

Grundlage des HERKULES-Projektes ist eine "Rahmenvereinbarung über einen Praxistest für die Einmaligen Leistungen", die die BAGS mit den Bezirksämtern Hamburg-Nord und Wandsbek getroffen hat.34

Diese Rahmenvereinbarung war gleichzeitig die verbindliche Grundlage für einen Zielkatalog "Einmalige Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt", der daraufhin von der Projektgruppe erarbeitet worden ist.

Die sog. "fachlichen Ziele", die im Rahmen von HERKULES erarbeitet und als Globalziele der BAGS den Bezirken vorgegeben wurden, lauteten:

Dabei gilt etwa das Ziel der "Mitwirkung" als erreicht, wenn bei den Ausgaben für Renovierungen und Umzüge nicht mehr als 40% für Fremdfirmen ausgegeben worden ist (Operationalisierung des Ziels). Gemessen wird die Zielerreichung an den Ausgaben für Fremdfirmen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben (Kennzahl).

Das Ziel "Grundsäzlich keine Leistungen bei Neueintritt" wird wie folgt operationalisiert: Der Anteil von Personen, die in den ersten sechs Monaten des Hilfebezuges einmalige Leistungen (ohne Pauschalen) erhalten, soll in den Modelldienststellen um 10% unter den Hamburger Durchschnitt gesenkt werden.

Wirtschaftliche Hilfegewährung liegt nach den globalen Vorgaben der Projektgruppe dann vor, wenn in mindestens 20% der bewilligten Hilfearten von den Richtwerten abgewichen wird und wenn Artikel, die teurer als 250 DM sind, nur HilfeempfängerInnen bewilligt werden, die voraussichtlich länger als sechs Monate Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.

Schließlich erfolgt die Hilfegewährung dann sparsam, wenn u.a. durchschnittlich nicht mehr als zwei Leistungen im Monat pro Bedarfsgemeinschaft bewilligt werden.36

 

3.2.2 Budget und "Finanzziel"

Nach einer festgelegten Formel hat die Projektgruppe für jede Dienststelle ein (fiktives) Budget ermittelt, mit dem gewirtschaftet und über das berichtet werden muß. In der Logik der Neuen Steuerung können Budgets völlig selbständig bewirtschaftet werden, d.h. eine Dienststelle würde durch Minderausgaben "Gewinne" machen, die sie selbst verwenden dürfte. Umgekehrt müßte sie bei Mehrausgaben selber sehen, wo sie das zusätzliche Geld hernimmt. In diesem Sinne sind die im Rahmen von HERKULES ermittelten und zugewiesenen Budgets keine echten Budgets. "Gewinne" fließen als Einsparungen an die Finanzbehörde zurück, und Mehrausgaben müssen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Sozialhilfegewährung aus dem Haushalt der BAGS gedeckt werden.

Doch auch wenn die Budgets "fiktiv" sind: Mit ihnen wird das betriebswirtschaftliche Denken und Handeln der dezentralen Budgetverantwortung implementiert. Sozialdiensstellen und Mitarbeiterinnen haben sich so zu verhalten, als hätten sie echte Budgets zu bewirtschaften. Als globales Finanzziel wurde die jeweilige Absenkung des Budgets um 3,5% im Vergleich zu dem Vorjahresmonat im Rahmen von HERKULES vereinbart und den Bezirken vorgegeben. Als Kennziffer wurde ein monatlicher Abgleich zwischen Soll- und Ist-Ausgaben vereinbart.

Diese Globalziele sind in den Modelldienststellen weitgehend autonom in sog. "Umsetzungsziele" gegossen worden. In Rück- und Absprache mit der Projektgruppe haben die Dienststellen diese Ziele für sich konkretisiert und auch für diese Umsetzungsziele wiederum Operationalisierungen und Kennziffern erarbeitet.37

 

3.3 Ergebnisse

3.3.1 Einsparungen bei Einmaligen Leistungen

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 1997 sind die neuen Steuerungselemente im Sozialamt Hamburg-Nord und der Sozialabteilung des Ortsamtes Bramfeld getestet worden. Gegenstand des Testes waren die Einmaligen Leistungen zur Laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt sowie stationäre Eingliederungshilfe. Dabei sollten vor allem die Steuerungsinstrumente Budgetfestsetzung und -anpassung, Tauglichkeit von Leistungsvereinbarungen (Welche Form sollen künftige Globalrichtlinien haben? Sind sie tauglich für unterjährige fachliche und finanzielle Ziele zwischen BAGS und Bezirken sowie zwischen Leitungskräften und Beschäftigten auf Bezirksebene?), formalisiertes Berichtswesen, Belohnungssystem für erfolgreiches Handeln der Dienststellen sowie Messung der Zielerreichung getestet werden.38. "In diesen Bereichen (Eingliederungshilfe und einmalige Leistungen, D.H.) sahen wir aus eigener vorheriger Tätigkeit oder näherer Kenntnis ein ergiebiges Feld für effektive Steuerung. Für beide Bereiche zusammen werden rund ein Viertel der gesamten Sozialhilfeausgaben aufgewendet."39 Auch hier schimmert das alles dominierende Ziel der Ausgabenreduzierung durch. Den finanziellen Erfolg als entscheidendes Kriterium benennt auch die BAGS: "Beide Dienststellen konnten trotz steigender Empfängerzahlen ihre Ausgaben deutlich unter den Hamburger Durchschnitt halten."40

 

3.3.2 "Entfesselte Kreativität"

Gleichzeitig wird von Behördenseite von "bisher unbekannten Antriebskräften" gesprochen, die der Steuerungsprozeß bei den SachbearbeiterInnen ausgelöst habe. Die "Zusammenführung von Verantwortung für Aufgabe, Geld und Ergebnis" habe zu einer "Entfesselung der Kreativität vor Ort" geführt. Dies sind Hinweise darauf, daß es bei der Steuerung der Sozialhilfe auch in erheblichem Maße um die Köpfe der SachbearbeiterInnen geht. Immer wieder werden diese auch bei HERKULES dafür kritisiert, daß sie keine Anreize für "kostenbewußtes Handeln" hätten und sich ausschließlich an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln orientieren, die gezielte Einflußnahme auf den/die HilfeempfängerIn in Bezug auf Zugangssteuerung und "Loslösung" aber vernachlässigen. Dies heißt im Kern, daß sich die SachbearbeiterInnen ein kostenorientiertes Denken und eine planmäßige Einflußnahme auf die Hilfeberechtigten noch nicht angewöhnt hätten. Eines der wesentlichen Ziele von HERKULES ist es daher, die Ziele, die Logik und das Verhalten der Sozialbehörde in den SachbearbeiterInnen selbst durchzusetzen. Es geht um die Durchsetzung eines neuen "Rollenverständnisses" und die "Übernahme sozialpolitischer Verantwortung für die Umsetzung im Bereich der Sozialhilfe", um einen "Bewußtseins- und Einstellungswandel" und um "eine breite Identifikation der Mitarbeiterschaft mit den Zielen (von HERKULES und der Fachbehörde, D.H.)."43 Auch in diesem versuchten Zugriff auf die Köpfe der SachbearbeiterInnen weist die Neue Steuerung in der Sozialhilfe starke Parallelen zu den neuen Managementtechniken und Organisationsmodellen in Produktion und Verwaltung "normaler" Unternehmen auf.

 

3.3.3 abgesenkte Richtwerte

Bereits bis zum März 1997 hatte das Projekt HERKULES über 20 Vorschläge für "Anpassung" der Richtwerte an die aktuelle Preisentwicklung, für "transparentere Bewilligungsabläufe" (z.B. Kenntlichmachung von Neu- und Ersatzbeschaffung bei Möbeln) und für Arbeitsvereinfachung (Verfahren zur Berechnung von Fensterdekorationen) mit einem Einsparpotential von 4,7 Mio. DM erarbeitet. Die Vorschläge wurden von den SozialamtsleiterInnen geprüft und (ggf. in modifizierter Form) beschlossen. Wenn die BAGS innerhalb von sieben Tagen keine Bedenken vorgetragen hat, sind diese Vorschläge anschließend wirksam geworden.44

Zu den Vorschlägen von HERKULES, die bereits umgesetzt worden sind oder deren Umsetzung unmittelbar bevorsteht, gehören u.a.:

· Einführung einer Wohnungspauschale für Einrichtungsgegenstände seit Oktober 1996; die Einführung der Pauschale hatte auch den Sinn, Transparenz in den Kostenstrukturen zu schaffen, eine einheitliche Datenbasis zu erhalten, Leistungen an die Preisentwicklung anzupassen und die Leistungsgewährung mit konkreten Zielvereinbarungen zu verbinden.45

· neue Richtwerte für Hausrat und Waschmaschinen; seit Dezember 1996 wurden Einzelpreise für Waschmaschinen an die Preisentwicklung regionaler Anbieter angepaßt. Damit werden für Waschmaschinen durchschnittlich 600 DM bewilligt (vorher 773 DM). Die Einsparung bei jahresdurchschnittlich 5.000 bewilligten Maschinen beträgt 800.000 DM jährlich.46

· Anrechnung von Erstattungen aus dem Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommenseinsatz bei einmaligen Hilfen auch bei Personen, die keine laufende Hilfe beziehen.48

 

3.3.4 Verwendungsnachweise und Hausbesuche

Die Reduzierung der Leistungen für SozialhilfeempfängerInnen etwa durch regelhafte Verweise auf Kleiderkammern, Selbsthilfe und Second-hand-Waren schränkt nicht nur die soziale BürgerInnenrechte der Betroffenen ein. Sie sind gleichzeitig mit erheblichen zusätzlichen und neuen Demütigungen und Schikanen verbunden. Sozialhilfe wird zunehmend von einem verankerten Rechtsanspruch zu einer Almosenleistung verwandelt.

Im Rahmen des HERKULES-Projektes ist in beiden Test-Dienststellen massiv mit Verwendungsnachweisen für bewilligte einmalige Leistungen gearbeitet worden. In Nord etwa mußten Elektrogeräte über 100 DM vor Bewilligung in ihrer Verwendung nachgewiesen werden. Das bedeutete auch, daß HilfeempfängerInnen massiv und eindringlich mit Anschreiben und Informationszetteln darauf hingewiesen wurden, vor einer Neubewilligung alte Geräte und Gegenstände wie etwa Kinderwagen zu verkaufen bzw. sich neue Geräte von Freunden und Bekannten zu leihen. In Bezug auf die Selbsthilfe bei Umzügen und Renovierungen muß in Beratungsgesprächen oder durch schriftliche Unterlagen nachgewiesen werden, daß Freunde, Bekannte, Nachbarn und Verwandte zur Hilfe wirklich nicht bereit und in der Lage sind, bevor der Einsatz einer Fremdfirma bewilligt wird.49

Insbesondere in Bramfeld ist die intensive Bedarfs- und Bedürftigkeitsprüfung durch "regelhaft unangemeldete" Hausbesuche vorgenommen worden. Im zweiten Halbjahr 1997 sind dort 330 solcher Besuche durchgeführt worden, d.h. 55 pro Monat und nahezu 3 pro Tag. Die Information über das Recht, einen unangemeldeten Hausbesuch zu verwehren, erfolgte lediglich auf Nachfrage und dann mit den Hinweis, daß die Verweigerung des Zutritts zu einer Ablehnung der beantragten Leistung führen könne.50

Für die BAGS steht fest, daß die durchgeführten Maßnahmen einschließlich der Hausbesuche und der Leistungskürzungen von den betroffenen HilfeempfängerInnen akzeptiert werden. Einziges Kritierium für die "Kundenzufriedenheit" ist dabei die Entwicklung des Widerspruchsverhaltens. Nach Aussage der BAGS hat sich die Anzahl der Widersprüche während des Testzeitraums weder in Bramfeld noch in Hamburg-Nord signifikant verändert. Die Behörde führt die "intensive Informationsarbeit" der Dienststellen als Grund für diese "Akzeptanz" an.51

 

3.4 Ausdehnung der "Neuen Steuerung"

Ob die Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells und seiner Philosophie allerdings die Ursache für Leistungskürzungen und -einschränkungen bei der Sozialhilfe sind, muß bezweifelt werden. Die angespannte Haushaltssituation der letzten Jahre und der gleichzeitig hohe Anteil der Sozialhilfekosten an den Gesamtausgaben hätte wohl auf jeden Fall zu verstärkten Einsparungen auch bei der Sozialhilfe geführt. Die tatsächlichen Zielsetzungen, Zielbeschreibungen und Operationalisierungen, die bei der Übertragung der NMS-Verfahren auf die Sozialhilfesteuerung angewandt werden, weisen allerdings auch darauf hin, daß es etwa bei HERKULES keineswegs nur um einen gewissermaßen "wertfreien" Akt der Verwaltungsmodernisierung geht. Gerade die angestrebte Kontrolle über die Fallzahlen zeigt das am deutlichsten.

Bereits im Oktober 1998 hat die BAGS angekündigt, das mit HERKULES erprobte Steuerungsmodell in der Sozialhilfe sukzessive auf alle Sozialdienststellen zu übertragen.52 Insbesondere die Bezirksämter Bergedorf, Hamburg-Nord und Wandsbek haben dafür bereits Projektskizzen erstellt. In Hamburg-Nord erfolgt der Transfer dabei flächendeckend, in Wandsbek erst teilweise.53 Gleichzeitig ist in den nächsten Jahren auch eine inhaltliche Ausweitung der Steuerungskonzeption beabsichtigt. So soll in Zukunft neben den einmaligen Leistungen auch die gesamte (laufende) Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfen in besonderen Lebenslagen in die Sozialhilfesteuerung einbezogen werden. Prinzipiell soll die Steuerungskonzeption so angewandt und ggf. angepaßt werden, daß sie die Nachrangigkeit der Sozialhilfe, etwa bei der Erhebung von Einnahmen und der Realisierung vorrangiger Ansprüche wie Unterhalt in jedem Falle sicher stellt.54

Insbesondere angesichts der nicht mehr zu übersehenden Personalengpässe in den Sozialdienststellen sah sich die Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung am 27. Januar 1999 jedoch gezwungen, Prioritäten zu setzen. Danach werden die Bezirke vorrangig dazu verpflichtet, die bisherigen Ergebnisse und Maßnahmen zu sichern und Weiterentwicklungen vorrangig und in auf die Bereiche Loslösung und Zugangskontrolle zu konzentrieren. Weitere Steuerungsthemen werden nach Einschätzung der Fachbehörde im Jahre 1999 nicht mehr in Angriff genommen.55

 

4 Modellversuch "Effektive Sozialhilfe"/MoVES

Die Neuorientierung in der Sozialhilfesteuerung wurde im Mai 1994 mit dem Modellversuch "Effektive Sozialhilfe" eingeleitet (Start 1.5.1994). Dieser Versuch wurde bis April 1995 unter Einbeziehung von ca. 90 MitarbeiterInnen in den Dienststellen Hamburg-Mitte/Wohlwillstraße und Eimsbüttel durchgeführt. Die Ergebnisse wurden seit Januar 1996 durch das Projekt MoVES flächendeckend transferiert und weiterentwickelt (Start 1.1.1996). Während HERKULES das Grundprinzip des NSM - "Steuern mit Budgets und Zielen" - entwickelt und am "Steuerungsbereich Einmalige Leistungen" getestet hat, standen bei der Effektiven Sozialhilfe/MoVES einerseits effizientere Arbeitsabläufe und andererseits insbesondere der " Steuerungsbereich Loslösung aus der Sozialhilfe" im Vordergrund. Die Federführung beider Projekte lag beim Senatsamt für Bezirksangelegenheiten und hier bei der Abteilung Information und Kommunikation (SfB-IuK)

 

4.1 Modellversuch "Effektive Sozialhilfe"

Bereits im Oktober 1993 gab es erste Überlegungen und die Einsetzung einer speziellen Steuerungsgruppe (nicht zu verwechseln mit der jetzigen zentralen Steuerungsgruppe Sozialhilfe) bestehend aus der damaligen Personalratsvorsitzenden der Sozialdienststelle Eimsbüttel, der damaligen Bezirksamtsleiterin in Eimsbüttel, Frau Dr. Nümann-Seidewinkel, einem Vertreter der Finanzbehörde sowie dem damaligen Leiter des SfB. Die Federführung lag beim damaligen Leiter des Landessozialamtes, Herrn Dr. Hartmann. Der Modellversuch Effektive Sozialhilfe wurde schließlich ohne zusätzliches Personal oder Freistellungen von den MitarbeiterInnen nebenbei durchgeführt.

Im Modellversuch Effektive Sozialhilfe ging es um folgende Themenbereich und Aspekte der Sozialhilfepraxis:

Weitere "Themengruppen" waren Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Hilfeplan, Ergebnisdokumentation (alle in St. Pauli), "Problemgruppen", Fortbildung und Zeiterfassung (in Eimsbüttel).57

In diesen Modellversuch wurden nach offiziellen Angaben 225.000 DM für externe Begleitung und Fortbildung investiert; dieser Summe stehen Einsparungen in Höhe von 1,5 Mio. DM gegenüber. In den Augen der Fachbehörde wurden durch den Modellversuch zunächst einmal etliche Versäumnisse und Fehlentwicklungen der bisherigen Hilfepraxis aufgedeckt.58 Die SachbearbeiterInnen seien zu sehr durch eine korrekte Bewilligungspraxis geprägt; eine gezielte und systematische Lösung aus der Hilfe gehöre nicht zu ihrem Alltagshandeln. Der Modellversuch sei auf Mißtrauen gestoßen, und es habe Widerstand gegen den Zielrahmen und gegen gute Ideen gegeben. Die Organisations- und Führungskultur sei unangemessen gewesen, und im Verhältnis der beteiligten Behörden habe es ein kontraproduktives Zuständigkeitssplitting gegeben. In einem Zwischenbericht wird in einer Stärken-Schwächen-Analyse als in Augen der MitarbeiterInnen häufigste Schwächen die "große Streßbelastung durch zu hohe Fallzahlen ..., mangelnde Schulung..., der ungenügende Informationsfluß, die schlechte Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und die derzeit bestehenden Öffnungszeiten..." genannt.59 sind.

 

4.2 Projektgruppe MoVES

Das Projekt MoVES wurde am 1.1.1996 eingesetzt, um die Ergebnisse des Modellversuchs "Effektive Sozialhilfe" auf alle Hamburger Sozialdienststellen zu übertragen. Im Zentrum des Projektes stand und steht jedoch die Lösung aus der Sozialhilfe bzw. die Vermittlung in Arbeit. Unter dem Stichwort "Projektphilosophie" heißt es gleich zu Beginn des Abschlußberichtes: "Vermittlung in Arbeit ist eine Aufgabe, die die Sozialämter durchführen können und sollen. Erwerbstätigkeit ist in unserer Gesellschaft für jede arbeitsfähige Person immer noch das beste Mittel der gesellschaftlichen Integration (...) Deshalb ist die Vermittlung auf Arbeitsplätze seitens der Sozialämter kein ,unfreundlicher Akt' und hat mit dem Abbau sozialstaatlicher Leistungen nichts zu tun - im Gegenteil."60

MoVES hat sich nach eigenem Bekunden in einem "Zieldreieck" zwischen "Haushaltskonsolidierung", "Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen" und "Verbesserung der Lebensqualität von SozialhilfeempfängerInnen" bewegt. Zu dem Zielbereich "Haushaltskonsolidierung" gehörte dabei vor allem die "Loslösung aus der Sozialhilfe"; "Verbesserung der Lebensqualität" hieß z.B. "Umsetzung des Grundsatzes ,Hilfe zur Selbsthilfe'" und "Normalisierung der Lebensverhältnisse ... durch Arbeitsaufnahme".61

Daß Erwerbslose und SozialhilfeempfängerInnen somit nach ihrer Definition ein "unnormales Leben" führen, ist für diese Verwaltungsphilosophie genausowenig ein Problem wie die Frage nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen, die durch "Arbeitsaufnahme" durch die Sozialämter ermöglicht werden.

 

4.2.1 "Problemgruppe" SachbearbeiterInnen

Im Zusammenhang mit MoVES wurde unter dem Schlagwort "Arbeitszufriedenheit" das erste Mal systematisch daran gearbeitet, das tradierte Selbstverständnis der SachbearbeiterInnen und ihre Haltung und Einstellung sowohl zu den HilfeempfängerInnen wie auch zu dem neuen Steuerungsprozeß zu verändern. Die Behörde analysierte intensiv die im Verhalten der SachbearbeiterInnen begründeten Hindernisse für die in ihrem Sinne "effiziente" Hilfegewährung. So wird die Haltung der SachbearbeiterInnen wird wie folgt beschrieben und beklagt: "Wir sind dazu da, die Armen der Stadt - relativ großzügig - mit Geldleistungen zu versehen und messen unseren Erfolg daran, daß wenig Konflikte mit HilfeempfängerInnen und Hilfeempfängern das dienststelleninterne Geschehen stören. (...) Als Gegengewicht zu einer als hoch eingestuften qualitativen und quantitativen Belastung wurden zudem (von den Führungskräften, D.H.) Schwächen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kleinere Freiräume akzeptiert und geschützt."62

Nach Einschätzung der Projektgruppe MoVES haben SachbearbeiterInnen in erheblichem Umfang die Gewährung von Geldleistungen als "informelle Entlastungsstrategie" gewählt, die jedoch durch ihre "Großzügigkeit die Attraktivität des Hilfebezugs" verstärkt und den Abstand zum Lebensstandard unterer Einkommensschichten vermindert habe. Eines solche Strategie ist nach MoVES ausdrücklich politisch unerwünscht und muß durch eine Bereitschaft zum Konflikt ersetzt werden: "Nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gut geführt und nicht chronisch überlastet werden, sehen sich in der Lage zu den notwendigen Auseinandersetzungen mit den Hilfeempfängerinnen und -empfängern. (...) Die Menschen zu Subjekten der Prozeßgestaltung zu machen, ist ebenso Ausdruck von Respekt vor den Personen und ihren Gefühlen wie ein wesentliches Mittel zur Reduzierung von Widerstand."63

Während der gesamten Projektlaufzeit sind die SachbearbeiterInnen immer wieder zu den einzelnen Projektbereichen befragt worden. Zusammenfassend muß die Projektgruppe Ende 1998 eingestehen, daß das Ziel der "Erhöhung der Arbeitszufriedenheit" nicht im erwarteten Umfang erreicht worden sei.64

Vor allem im Zusammenhang mit den Plus-Aktionen haben SachbearbeiterInnen in erheblichem Umfang über zusätzliche Arbeitsbelastungen geklagt (s.u.). Und auch im Jahr 1998 hat es immer wieder Presseberichte gegeben, in denen auf den hohen Krankenstand, das burn-out-Syndrom oder nicht besetzte Stellen in den Sozialämtern hingewiesen wurde.65

 

4.2.2 Projektablauf

Genau wie der Modellversuch "Effektive Sozialhilfe" war MoVES bei SfB-IuK angesiedelt, Projektleiterin war/ist die dortige Mitarbeiterin Frau Stein, die schon den Modellversuch moderiert hatte. Desweiteren bestand die Projektgruppe aus sechs MitarbeiterInnen aus dem Modellversuch. Neben der zentralen Steuerungsgruppe Sozialhilfe, die auch für dieses Projekt zuständig war/ist, gab es noch die sog. Transfergruppen in den Bezirken. Insgesamt waren an dem Transferprojekt MoVES alle Beschäftigten der Sozialdienststellen beteiligt, z.T. vertreten durch Leitungskräfte und Transfergruppenmitglieder. Für Stellen und Sachmittel sind im ersten Projektjahr 500.000 DM im zweiten Projektjahr 700.000 DM investiert worden. Insgesamt beliefen sich die Projektkosten 1996 und 1997 auf jeweils 1 Mio. DM und 1998 auf 230.000 DM.66

Im ersten Halbjahr 1996 wurde das Projekt aufgebaut (Januar/Februar 1996), die MitarbeiterInnen über den Modellversuch "Effektive Sozialhilfe" und die Ziele von MoVES informiert (März/April 1996) und mit der flächendeckenden Veränderung und Differenzierung der Öffnungszeiten begonnen (April/Mai 1996). Im Zeitraum Juni bis August 1996 sind die Zahlungsmodalitäten flächendeckend von Zahlungsanweisungen zur Verrechnung auf Girokonten umgestellt worden. In der zweiten Jahreshälfte (September bis Dezember 1996) wurde die sog. Aktion 1-Plus durchgeführt, die im gesamten Jahr 1997 in die Aktion 4-Plus überführt wurde. Diese 4-Plus-Aktion wurde 1998 fortgesetzt.67

 

4.2.3 Die Bereiche Öffnungszeiten und Girokonto

Laut Zielvorgabe sollte innerhalb von drei Monaten überall eine allgemeine Sprechzeit an mindestens drei Tagen pro Woche sowie zusätzliche Terminregelungen etabliert werden. Bis auf Billstedt (Hier ist bereits früher und unabhängig von MoVES ein eigenständiges Modell erprobt worden) soll dieses Ziel bis Juli 1996 erreicht worden sein; andere Quellen sprechen vom 1. Juni 1997 als Zeitpunkt für die endgültig durchgesetzte Veränderung der Öffnungszeiten.68

Die "Grundversion" der neuen Öffnungszeitenregelung ist in Harburg entwickelt worden.69 Dort wird seit 1.6.1997 nach dem sog. "Rotationsprinzip" gearbeitet, das seit 1.1.1997 erprobt wurde70: Die Arbeit wird nicht mehr nach Alphabet sondern nach Aufgabengebieten verteilt. Alle 14 Tage rotieren die MitarbeiterInnen zwischen den Aufgabengebieten. Aufgabengebiete sind Publikumsbedienung (zwei Personen), Telefon (eine Person), Sachbearbeitung mit PROSA (3 Personen). Im Kerngebiet Harburg ist die allgemeine Sprechzeit mittlerweile auf einen Vormitag reduziert worden, an allen anderen Tagen werden Termine vergeben. Dies steht in offensichtlichem Gegensatz zu den drei Tagen allgemeine Sprechzeiten, von denen die Zielvorgabe von MoVES spricht.71

Ab April 1996 begann die flächendeckende Umstellung der Sozialhilfeauszahlung auf Überweisungen auf Girokonten. Bis Ende des Jahres sollten die Zahlungen per Verrechnung laut MoVES-Zielvorgabe auf 1% aller Zahlungen gesenkt werden; in diesem Zeitraum sind mehr als 6.000 Konten für SozialhilfeempfängerInnen eingerichtet worden. Insgesamt ist Zahl der Verrechnungen von 14.000 (Ende 1995) auf 65 (Oktober 1997) reduziert worden. Bei Kosten von 11-12 DM für eine Zahlung per Verrechnung sind durch diese Umstellung von April 1996 bis Oktober 1997 1,8 Mio. DM eingespart worden.72

Zu dieser Umstellung gehörte im übrigen auch, daß HilfeempfängerInnen, die immer noch nicht über ein Girokonto verfügen, dies begründen müssen. Ansonsten wird ihnen pauschal 5 DM vom Regelsatz abgezogen.

Auf Basis eines Vertrages mit der Finanzbehörde konnten die Bezirke von den eingesparten Summen 750.000 DM dauerhaft zur eigenen Verwendung einbehalten, eine Regelung, die bei den MitarbeiterInnen geteiltes Echo fand: Während laut Befragung 49% die vertragliche Regelung als "echten Fortschritt" beschrieben, waren 44% der Auffasung, daß sie für den Aufwand zu wenig bekommen würden.73

 

4.2.4 "Loslösung aus der Sozialhilfe": Die Plus-Aktionen

Die Plus-Aktionen, d.h. die gezielte "Loslösung" von SozialhilfeempfängerInnen und ihre "Vermittlung in Arbeit" stand erklärtermaßen im Mittelpunkt von MoVES. Prinzipiell jede/r SachbearbeiterIn, konkret 500 (Neue MitarbeiterInnen, Teilzeitkräfte und Dauerkranke wurden in der Praxis ausgenommen) wurden von der Steuerungsgruppe aufgefordert, aus der laufenden Fallkartei und zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft zunächst einen Fall (1-Plus-Aktion 1996), später vier Fälle (4-Plus-Aktion 1997) auszuwählen und aus der Sozialhilfe zu "lösen". Auswahlkriterium war allein die zu erwartende Kostenersparnis: Es sollten nur Fälle ausgewählt werden, die mit einem Einsparpotential von mindestens 800 DM pro Monat an laufender Hilfe zum Lebensunterhalt verbunden waren und die seit mindestens 6 Monaten Sozialhilfe bezogen haben. Für die 4-Plus-Aktion sind damit Einsparungen von 10,8 Mio DM im Jahre 1997 geplant gewesen.74

Die konkrete Umsetzung der Plus-Aktionen verlief offensichtlich unterschiedlich: In Altona z.B. haben die Abteilungen selber entscheiden können, wie sie die Plus-Aktionen umsetzen wollen, lediglich das Ziel war vorgegeben. In Osdorf und Lurup waren alle SachbearbeiterInnen neben dem Alltagsgeschäft in die Plus-Aktionen eingebunden, in Blankenese wurde "Spezialisierung" gewählt. Mittlerweile gilt wohl im gesamten Bezirk Altona folgendes Verfahren: Die Abteilungen treffen eine Zielvereinbarung mit dem Sozialamtsleiter, anschließend erhalten die "Spezialisten" von den KollegInnen die gekennzeichneten Fälle. Die SpezialistInnen werden durch Verkleinerung ihrer Sachgebiete entlastet (ein Plus-Fall = zwei normale Fälle).75 Nach einer MitarbeiterInnenbefragung vom Dezember 1996 (betrifft die 1-Plus-Aktion) sehen nur 20% der Befragten eine Verbesserung ihrer Arbeitssituation. Nur 94 Personen haben auf die Frage geantwortet, warum sie keinen Plus-Fall übernommen haben. Zu 60% war die Begründung eine zu hohe Arbeitsbelastung.76

Aufbauend auf den Erfahrungen im Bereich Girokonten hat es auch bei den Plus-Aktionen einen Vertrag zwischen dem SfB und der Finanzbehörde gegeben. Ziel des SfB's war es dabei, daß die durch die Plus-Aktionen erzielten Einsparungen im Verhältnis 1:2 zwischen den Bezirken und der Finanzbehörde aufgeteilt und zum Stellenerhalt in den Bezirken genutzt werden sollte. Zusätzlich sollten im Jahre 1998 32 zusätzliche Stellen bei den Bezirken anfallen.77 Dem folgte die Finanzbehörde nicht. Sie verzichtete lediglich auf den für 1998 geplanten Stellenabbau von 24 Stellen, sofern die 4-Plus-Aktion 1998 fortgesetzt und gleichzeitig eine genaue Untersuchung über Art und Dauer der vermittelten Arbeitsverhältnisse erstellt werden würde.78

Nach Behördenangaben sind im Rahmen der 1-Plus-Aktion 501 Personen vollständig oder teilweise aus der Sozialhilfe "gelöst" worden. Von diesen Lösungen sind allerdings nur 422 in Arbeit (Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung) vermittelt worden, die restliche 79 Personen haben entweder auf ihren Sozialhilfeanspruch verzichtet, oder er ist ihnen versagt worden. 162 Fälle galten Ende Dezember 1996 als "nicht gelöst" (etwa wegen Krankheit, Drogenabhängigkeit etc.), 1.522 Fälle waren noch als potentielle Plus-Fälle markiert. Insgesamt sind im Zeitraum der 1-Plus-Aktion 636.000 DM eingespart worden, d.h. durchschnittlich 900 DM pro Person und Monat.79

Im Rahmen der 4-Plus-Aktion des Jahres 1997 sind insgesamt 3.029 Menschen aus der Sozialhilfe "gelöst" worden, davon 2.179 vollständig. Unter diesen "vollständig gelösten" Fällen waren 1.746 Arbeitsaufnahmen, in 358 Fällen meldeten sich die Menschen nicht mehr beim Sozialamt, in 48 Fällen wurde die Sozialhilfe wegen der Weigerung, "zumutbare Arbeit" anzunehmen, gestrichen, und 27 Fälle sind in die Lohnkostenförderung gekommen. D.h. 18,6% oder nahezu jede fünfte "Loslösung" beruhte 1997 auf dem Verzicht oder der Verweigerung von Sozialhilfe!80 Teilweise gelöst waren 1997 850 Fälle, "nicht gelöst" 939 Fälle. Insgesamt sind in Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung 2.511 Fälle vermittelt worden.

Hinweise und Informationen über Dauer und Qualität der neuen Beschäftigungsverhältnisse hat die Armutsverwaltung bisher nicht vorgelegt. Dies ist im übrigen auch ein Punkt, den die Finanzbehörde an MoVES kritisiert hat: Da es keine verläßliche Verbleibsstatistik gibt, seien die "Loslösungserfolge" auch aus einem streng fiskalischen Kalkül heraus durchaus mit Vorsicht zu genießen. Es sei vielmehr zu vermuten, daß etliche Jobs derart kurzfristig seien, daß die "Losgelösten" in kürzester Zeit wieder Sozialhilfe beantragen müßten.81

In finanzieller Hinsicht ist das anvisierte Einsparziel von 10,8 Mio. DM übererfüllt worden: 13 Mio. DM sind durch die 4-Plus-Aktion 1997 eingespart worden. Für 1998 wird mit ca. 2.500 gelösten Fällen gerechnet, davon ca. 2.100 Arbeitsaufnahmen. Damit rechnet die Armutsverwaltung mit einer abermaligen Einsparung in Höhe von ca. 10 Mio. DM.82

 

5 Effiziente Vermittlung in Arbeit

"Loslösung aus der Sozialhilfe" und "Vermittlung in Arbeit" gehören zu den Kernelementen der neuen Sozialhilfesteuerung. Insgesamt geht die BAGS davon aus, daß von den 135.000 SozialhilfeenpfängerInnen in Hamburg ca. 15.000 Menschen "prinzipiell in Arbeit vermittelbar" sind. Mit den Plus-Aktionen ist das erste Mal systematisch versucht worden, diese Menschen konsequent herauszufiltern; Die deutliche Anweisung an die Bezirke in Bezug auf die zukünftigen Schwerpunkte der Sozialhilfepraxis sowie die Ansage, auch im Haushaltsjahr 2.000 noch einmal 1.000 SozialhilfeempfängerInnen "in Arbeit" zu vermitteln, signalisiert, daß die Armutsverwaltung auch in den folgenden Jahren diesen Ausleseprozeß mit aller Schärfe fortzuführen gedenkt. Allein im nächsten Haushaltsjahr sollen so 10 Mio. DM eingespart werden.83 Wie hat es die Senatorin (und ehemalige DGB-Chefin) Karin Roth während der letzten Haushaltspressekonferenz so treffend formuliert: "Sparen wo es gut und vernünftig ist, z.B. bei der Sozialhilfe."

Im Mai 1998 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen BAGS und Landesarbeitsamt Nord unterzeichnet. Ursprünglich war von der BAGS geplant, die in Harburg erprobte Vermittlungsmethode Maatwerk für ganz Hamburg auszuschreiben und auf alle Bezirke auszudehnen. Das hätte insbesondere die spezielle "Maatwerkmethode", aber auch die Qualitätskriterien für die Vermittlung von SozialhilfeempfängerInnen in Arbeit umfaßt (etwa Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, keine Befristung unter einem Jahr, Sozialversicherungspflicht, tarifliche Regelungen). Trotz öffentlich positiver Beurteilung von Maatwerk ist dieser Plan letztlich fallengelassen worden. Statt dessen ist auf Initiative der neuen Sozialsenatorin die Rahmenvereinbarung mit dem Arbeitsamt geschlossen worden, welche darauf hinausläuft, daß die Vermittlung von SozialhilfeempfängerInnen in Arbeit in Zukunft vom Arbeitsamt bzw. vom Arbeitsamt beauftragten Subunternehmen durchgeführt wird. Die Vermittlung von SozialhilfeempfängerInnen in Arbeit ist somit der politischen Kontrolle durch die Freie und Hansestadt Hamburg entzogen. Auch die bisher noch geltende Philosophie der Freiwilligkeit bei der staatlich organisierten Vermittlung und Beschäftigung von SozialhilfeempfängerInnen wird damit in Frage gestellt.

 

5.1 Pilotprojekt "Fachstellen Hilfe zur Arbeit"

Bereits mit den Plus-Aktionen des Projekts MoVES sind die Sozialdienststellen direkt als Arbeitsvermittler tätig gewesen. D.h. neben Maatwerk in Harburg waren in ganz Hamburg die SachbearbeiterInnen bei der Vermittlung von SozialhilfeempfängerInnen in Arbeit aktiv. Bereits im Rahmen von MoVES wurde ein Pilotprojekt "Fachstellen Hilfe zur Arbeit" entwickelt, das bis heute in fünf Bezirken erprobt wird. Leitgedanke ist die Zentralisierung der Vermittlung in Arbeit und damit auch die zentralisierte Erfassung und "Bearbeitung" insbesondere von Neufällen in der Sozialhilfe. NeuantragstellerInnen müssen generell vor jeder Hilfegewährung diese Fachstellen aufsuchen und werden dort zentral, flächendeckend und einheitlich mit der Arbeitsverpflichtung konfrontiert. Daß bei den irritierenden Verweisen auf neue Dienststellen oder bei den aufoktroyierten Bewerbungsgängen Hilfeberechtigte nicht daran denken, den Antrag unverzüglich abzugeben, dürfte ein bewußt einkalkulierter Nebeneffekt sein; auf den entsprechenden Hinweiszetteln etwa in St. Pauli (im Bezirk Mitte heißt die Fachstelle "Fachstelle zur aktiven Hilfeplanung") fehlen auf jeden Fall klare Hinweise, daß Anträge auf Sozialhilfe sofort abgegeben werden können und auch angenommen werden müssen. Eine endgültige Auswertung der Fachstellen aus Verwaltungssicht liegt noch nicht vor. Allerdings kommt eine vorläufige Beschreibung im Abschlußbericht des Projektes MoVES zu einer uneinheitlichen Beurteilung. Insbesondere die Arbeitsteilung zwischen dem Arbeitsamt und den Sozialdienststellen scheint noch keineswegs austariert zu sein84

Neben den Fachstellen und den Plus-Aktionen gibt es offensichtlich eine Reihe, hauptsächlich bezirklicher Modelle und Pilotprojekte zur effektiveren Ausgestaltung der "Loslösung aus der Sozialhilfe." So existieren etwa in den Sozialämtern Altona, Harburg und Hamburg-Mitte seit dem 1.2.1999 "Modellprojekte zur Steuerung des Zugangs zur Sozialhilfe und zur Loslösung". Diese richten sich vor allem gegen Menschen, die neu oder nach längerer Unterbrechung wieder in den Sozialhilfebezug kommen. Der Schlüsselbegriff ist hier neben der bekannten "Aktivierung der Selbsthilfemöglichkeiten" das "Fallmanagement". Über einen Zeitraum von 6 Monaten sollen Hilfeberechtigte "intensiv betreut" werden. Dabei soll ein "Hilfeplan entwickelt (werden), der die Aktivitäten beider Seiten verbindlich und zielgerichtet regelt."85 Diese Modelle sollen bis zum 31.1.2000 laufen; bisher sind darüber keine weiteren Informationen veröffentlicht worden.

 

5.2 Arbeitszwang bei aufstockender Sozialhilfe: Das Beispiel Altona

Auch das Teilprojekt "Beschleunigter Abbau von Sozialhilfefällen mit einer Sozialhilfe unter/gleich 400 DM ohne pauschaliertem Wohngeld" in Atona dürfte im Zusammenhang mit diesen Experimentierprojekten auf vornehmlich bezirklicher Ebene eingeführt worden sein. Es lief vom 26.6.1998 bis zum 30.9.1998 und war Teil eines "Projekts Loslösung". Es wurde allen BezieherInnen von aufstockender Sozialhilfe bis zu einer Höhe von 400 DM per Anschreiben die komplette Streichung der Hilfe angedroht bei gleichzeitigem Hinweis auf die allgemeine Arbeitsverpflichtung nach § 2 BSHG und dem Hinweis auf den Hamburger Arbeitsmarkt, wonach niemand längere Zeit arbeitslos sein müsse und jede, auch noch so ungesicherte Beschäftigung angenommen werden müsse.86 Anschließend sind die Leistungen in der Tat konsequent eingestellt worden, mittlerweile werden Anträge von der Sozialdienststelle gar nicht mehr angenommen. Betroffen waren in Altona 187 Fälle mit aufstockender Sozialhilfe ohne Lohnersatzleistungen und 478 Fälle von aufstockender Sozialhilfe mit Lohnersatzleistungen. Insgesamt hat es 28 Widersprüche gegeben.

Durch "Lösung aus der Sozialhilfe" bzw. durch Verzicht auf Leistungsansprüche hat dieses Projekt zu monatlichen Einsparungen von 22.863,24 DM und zu jährlichen Einsparungen von 274.358,88 DM geführt. Die Personalkosten werden mit monatlich 13.750 DM, jährlich 165.000 DM und während der Projektphase mit 41.250 DM angegeben.87 Das Sozialamt Altona bestätigt inzwischen, daß auch nach Ablauf des Modellprojektes alle Neuanträge darauf überprüft werden, ob der Anspruch unter 400 DM liegt. In solchen Fällen werden die Anträge generell unter Verweis auf die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung abgelehnt. Damit wird in Altona das Recht auf aufstockende Sozialhilfe für Beträge bis zu 400 DM generell und regelhaft verweigert. Dieser Logik folgend müßten eigentlich auch BezieherInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 400 DM durch "Eigenleistung", sprich Arbeit, erbringen. Man darf gespannt sein, wann die erste Sozialdienststelle im Rahmen eines Pilotprojektes auf die Idee kommt, die laufende Hilfe mit Verweis auf die Arbeitsmarktsituation pauschal um 400 DM zu kürzen.

 

Anmerkungen:

1 "Steuerung der Sozialhilfe", Entwurf der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales für eine Senatsdrucksache, Hamburg, 29.6.1998, S.2

2 Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales: "Steuerung der Sozialhilfe - Projekt HERKULES -. Abschlußbericht", Hamburg, Februar 1999

3 "Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Hamburg 16.4.1999, S.4

4 a.a.O.

5 a.a.O., S.11f.

6 "Sozialhilfereport" Nr.15, Hamburg, April 1999, S.17; vgl. auch Senatsdrucksachenentwurf "Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen in der Sozialhilfe im Jahre 1998", Hamburg, Februar 1999

7 ebd.

8 a.a.O., S. 3

9 a.a.O., S. 4

10 Projektgruppe Herkules, Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 19. März 1997

11 a.a.O., S.3

12 "Intelligent sparen durch Modernisierung: Effiziente Leistung, Höchstmaß an Hilfe, sparsamer Umgang mit Steuermitteln", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 6.10.1998

13 ebd.

14 ebd.

15 vgl. "Sozialamt Bramfeld: Neues Konzept spart 440.000 Markt", Bild-Hamburg, 8.12.1998; dazu auch der Abschlußbericht des Projekts HERKULES

16 "Steuerung der Sozialhilfe", Entwurf der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Hamburg, 29.6.1998

17 "Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der BAGS, Hamburg, 16.4.1999, S. 3 und Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Franken u.a. (GAL): "Sozialamt 2000", Bürgerschaftsdrucksache 16/2306

18 Nach Intervention der Finanzbehörde sind diese Hinweise auf personelle Kapazitätsengpäße, die in dem ursprünglichen Drucksachenentwurf vom 16.4. noch enthalten waren, in der endgültigen und vom Senat im Juli beschlossenen Fassung ersatzlos gestrichen worden.

19 "Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der BAGS, Hamburg, 16.4.1999, S.15ff.

20 vgl. "Sozialhilfereport", Nr. 2, Hamburg, April 1996, S. 4

21 Senatsdrucksachenentwurf "Steuerung der Sozialhilfe", Hamburg, 29.6.1998

22 "Intelligent sparen durch Modernisierung: Effiziente Leistung, Höchstmaß an Hilfe, sparsamer Umgang mit Steuermitteln", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 6.10.1998

23 "Sozialhilfereport", Nr. 2, Hamburg, April 1996, S.4

24 ebd.

25 Senatsdrucksachenentwurf "Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen in der Sozialhilfe im Jahre 1998", Hamburg, Februar 1999

26 "Sozialhilfereport", Nr. 13, Hamburg, September 1998

27 ebd.

28 Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Hg.): "Infoline. Ein Leitfaden zur Infoline", Hamburg, 12.11.1997

29 Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales: "Steuerung der Sozialhilfe. Projekt HERKULES", Abschlußbericht, Hamburg, Februar 1999, S.11

30 "Moderne Verwaltung: Das Projekt HERKULES - Effiziente Steuerung der Sozialhilfe", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 19.12.1996; Das gesetzlich immer noch vorgeschriebene Bedarfsdeckungsprinzip wird mit solchen Verweisen auf die finanziellen Spielräume faktisch permanent eingeschränkt und ausgehebelt.

31 vgl. "Sozialhilfereport", Nr.3, Juni 1996, S.12 und Abschlußbericht des Projekts HERKULES, S.11

32 "Intelligent sparen durch Modernisierung: Effiziente Leistung, Höchstmaß an Hilfe, sparsamer Umgang mit Steuermitteln", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 6.10.1998

33 Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales: "Steuerung der Sozialhilfe. Projekt HERKULES", Abschlußbericht, Hamburg, Februar 1999, S.14

34 a.a.O., S.44; in der Rahmenvereinbarung heißt es u.a.: "1....Auch diese Hilfe ist so zu gestalten, daß sie die Selbsthilfemöglichkeit und das Bestreben zur Loslösung aus dem Hilfebezug unterstützt. 2. Die Hilfe ist aktiv zu steuern. Dabei hat der Hilfesuchende mitzuwirken; d.h. der Hilfesuchende hat zunächst alle Möglichkeiten der Selbsthilfe (Eigenarbeit, Verwandtenhilfe, Nachbarschaftshilfe usw.) zu nutzen...3. Einmalige Hilfen sind kosteneffizient zu leisten...4. Als Maßstab für die Gleichbehandlung dienst ausschließlich die Sache und nicht der Preis. Das Abweichen von Richtpreisen nach örtlichen Gegebenheiten ist daher möglich...5....Bei Hilfesuchenden, die neu in den Hilfebezug eintreten, ist grundsätzlich zu unterstellen, daß ein Bedarf an einmaligen Hilfen zunächst nicht besteht..."

35 a.a.O., S.50ff.

36 a.a.O., S.53-58

37 a.a.O., S.94ff.

38 Projektgruppe Herkules, Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 19. März 1997

39 "Sozialhilfereport", Nr.7, Hamburg, März 1997, S.22ff.

40 "Intelligent sparen durch Modernisierung: Effiziente Leistung, Höchstmaß an Hilfe, sparsamer Umgang mit Steuermitteln", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 6.10.1998

41 Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales: "Steuerung der Sozialhilfe. Projekt HERKULES", Abschlußbericht, Hamburg, Februar 1999, S.84, 90; im Jahr 1998 ist der zugeteilte Ausgabenrahmen in Bramfeld um 700.000 und in Hamburg-Nord um 500.000 DM unterschritten worden ("Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der BAGS, Hamburg, 16.4.1999, S.10)

42 "Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen in der Sozialhilfe im Jahre 1998", Senatsdrucksachenentwurf der BAGS, April 1999, S.10

43 "Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der BAGS, Hamburg, 16.4.1999, S.12, 16; vgl. auch "Steuerung der Sozialhilfe", Entwurf der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales für eine Senatsdrucksache, Hamburg, 29.6.1998, S.16 und Projektgruppe Herkules, Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 19. März 1997

44 "Sozialhilfereport", Nr.7, Hamburg, März 1997, S.22ff.

45 "Moderne Verwaltung: Das Projekt HERKULES - Effiziente Steuerung der Sozilahilfe", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 19.12.1996

46 ebd.

47 Beide Maßnahmen gehen auf Recherchen der SachbearbeiterInnen in Kaufhäusern und Katalogen in den beiden Modelldienststellen zurück

48 Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales: "Steuerung der Sozialhilfe. Projekt HERKULES", Abschlußbericht, Hamburg, Februar 1999, S.144f.

49 a.a.O., S.118ff.

50 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Franken u.a. (GAL): "Sozialamt 2000", Bürgerschaftsdrucksache 16/2306

51 "Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Hamburg 16.4.1999, S. 10

52 "Intelligent sparen durch Modernisierung: Effiziente Leistung, Höchstmaß an Hilfe, sparsamer Umgang mit Steuermitteln", Staatliche Pressestelle, Hamburg, 6.10.1998

53 "Steuerung der Sozialhilfe", Senatsdrucksachenentwurf der BAGS, Hamburg, 16.4.1999, S.11

54 a.a.O., S.7

55 a.a.O., S.18f.

56 "Sozialhifereport", Nr. 3, Hamburg, Juni 1996, S. 7; bei der "Aktivierung der Eigeninitiative älterer Mitbürger" sollte es erklärtermaßen nicht um die "Loslösung aus der Sozialhilfe" gehen, sondern um (ehrenamtliche) Aktivitäten, die Isolation vermeiden und körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen vorbeugen sollten (Modellversuch "Effektive Sozialhilfe"/ Modelldienststelle Eimsbüttel: "Zwischenergebnis der Themengruppen", Februar 1995)

57 Zwischenberichte der Modelldienststellen Eimsbüttel und St. Pauli im Zusammenhang mit dem Modellversuch "Effektive Sozialhilfe", Februar 1995; In Eimsbüttel sind dabei "Problemgruppen" diejenigen gewesen, bei denen die "Loslösung" aus der Sozialhilfe/die Vermittlung in Arbeit aus irgendwelchen Gründen besonders schwierig ist, etwa wegen Drogenabhängigkeit, "Fehlqualifikation", Vorstrafen, Schulden oder auch "fehlender Motivation"

58 "Steuerung der Sozialhilfe", Entwurf der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales für eine Senatsdrucksache, Hamburg, 29.6.1998 und "MoVES - Aktive Hilfesteuerung im Sozialamt. Ein Bericht über aktuelle Projekterfahrungen aus Hamburg", SfB, Hamburg, Februar 1997 59 Modellversuch "Effektive Sozialhilfe", Zwischenbericht vom 19.12.1994

60 "Wege aus der/für die Sozialhilfe. Abschlußbericht zum Projekt MoVES", Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 1998, S. 7; zwei Seiten weiter heißt es dann: "Das Ziel der Effektiven Sozialhilfe und damit von MoVES war es, HilfeempfängerInnen und Hilfeempfänger ganz oder teilweise aus der Sozialhilfe zu lösen und dadurch Fachausgaben zu sparen."(a.a.O., S.9)

61 "Wege aus der/für die Sozialhilfe. Abschlußbericht zum Projekt MoVES", Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 1998, S.14

62 a.a.O., S.18 u. 19

63 a.a.O., S.21

64 a.a.O., S.60; insbesondere hat es keine höhere Zufriedenheit über eine stärkere "Erfolgsorientierung" gegeben; wenn überhaupt hat eine "Zielidentifikation" zu größerer Arbeitszufriedenheit geführt.

65 Hamburger Abendblatt, 8.10.1998; MoPo, 18.9.1998; die MoPo berichtet, daß in der Sozialdienststelle St. Pauli/Wohlwillstraße auf 2.800 Fälle faktisch 19,5 Personalstellen entfallen bei einer Soll-Zahl von 33,3 Stellen. In seiner Antwort auf die Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Franken u.a. (GAL) "Sozialamt 2000" räumt der Senat ein, daß zum Zeitpunkt mai 1999 insgesamt 28,25 Stellen in Hamburger Sozialdienststellen unbesetzt sind, davon im Sozialamt Billstedt allein 6 (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 16/2306).

66 a.a.O., S. 9; für Sachmittel, Schulungen und externe Begleitung sind danach 1996 150.000 DM, 1997 240.000 DM und 1998 60.000 DM ausgegeben worden

67 a.a.O., S. 15

68 Der Abschlußbericht zu MoVES erwähnt den Juli 1996; die Pressemitteilung der BAGS vom 6.10.1998 wie auch der "Sozialhilfereport" Nr. 10 sprechen vom 1.6.1997

69 Sozialhilfereport Nr. 10, Hamburg, September 1997, S.21

70 Rotation ist im Rahmen eines Pilotprojektes unter MoVES in 4 Bezirken getestet worden (zeitgleich mit dem Pilotprojekt "Rezeption"). Bis auf einzelne Abteilungen ist man jedoch inzwischen wieder zur Einzelzuständigkeit zurückgekehrt. Dies nichtzuletzt aufgrund fehlender Akzeptanz bei den SachbearbeiterInnen (vgl. "Wege aus der/für die Sozialhilfe. Abschlußbericht zum Projekt MoVES", Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 1998, S.48)

71 a.a.O.; neben MoVES erwähnt auch der "Sozialhilfereport" Nr. 7 vom März 1997 das Ziel von 3 allgemeinen Sprechtagen (Sozialhilfereport Nr. 7, S.16)

72 "Wege aus der/für die Sozialhilfe. Abschlußbericht zum Projekt MoVES", Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 1998, S.31

73 a.a.O., S.31

74 a.a.O., S.33f.

75 "Sozialhilfereport" Nr. 10, Hamburg, September 1997

76 "Sozialhilfereport" Nr. 9, Hamburg, Juli 1997, S.7f.

77 Stein, Susanne: "MoVES - Aktive Hilfesteuerung im Sozialamt. Ein Bericht über aktuelle Projekterfahrungen aus Hamburg", Hamburg(SfB), Februar 1997

78 "Wege aus der/für die Sozialhilfe. Abschlußbericht zum Projekt MoVES", Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 1998, S.34

79 a.a.O., S.37; Neben der Arbeitsaufnahme erwähnt der Abschlußbericht als Beendigungsgründe für vollständig gelöste Fälle: "Keine Wiedervorsprache", "Versagung der Hilfe" und "Lohnkostenförderung". Zu den Punkten "Keine Wiedervorsprache" und "Versagung der Hilfe" heißt es lapidar: "Darüber, wie diese Personen nach der Einstellung der Sozialhilfe ihren Lebensunterhalt finanzieren, ist nichts bekannt." (a.a.O., S.40)

80 a.a.O., S.40

81 Stellungnahme der Finanzbehörde zur Senatsdrucksache "Steuerung der Sozialhilfe", 19.5.1999; vgl. auch Fußnote 78. An dieser Stelle sei erwähnt, daß im jüngsten Bericht der BAGS an den Senat darauf hingewiesen wird, daß die Anzahl derjenigen, die trotz Erwerbseinkommen (aufstockende) Sozialhilfe beziehen, im Vergleich zur Anzahl der SozialhilfeempfängerInnen allgemein deutlich überdurchschnittlich gestiegen ist (im Jahr 1998 um 6,9% im Vergleich zu 0,6%) (vgl. Senatsdrucksachenentwurf "Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen in der Sozialhilfe im Jahre 1998", Hamburg, Februar 1999)

82 a.a.O., S.11 u. 37

83 "Haushaltsplanentwurf 2000 der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Hamburg auf dem Weg ins 21. Jahrhundert: Innnovationen und soziale Verantwortung", staatliche Pressestelle, Hamburg, 12.7.1999

84 "Wege aus der/für die Sozialhilfe. Abschlußbericht zum Projekt MoVES", Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Hamburg 1998, S.50f.; die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt ist bereits im Modellversuch "Effektive Sozialhilfe" Gegenstand der Betrachtungen in der Sozialdienststelle Eimsbüttel gewesen (siehe S.)

85 "Sozialhilfereport" Nr.15, Hamburg, April 1999, S.23ff.; hier sei daran erinnert, daß auch mit "Hilfeplänen" bereits im Rahmen des Modellversuchs "Effektive Sozialhilfe" in St. Pauli experimentiert worden war (siehe S.).

86 Schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Franken (GAL) "SozialhilfeempfängrInnen und der Hamburger Arbeitsmarkt", Bürgerschaftsdrucksache 16/1328; vgl. auch den Auswertungsbericht des Bezirksamtes Altona vom 30.10.1998

87 Auswerungsbericht des Bezirksamtes Altona vom 30.10.1998