letzte Änderung am 15. Januar 2004 | |
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Geändert wurde jetzt per Gesetz die Zumutbarkeit für Arbeitslose von der Bundesregierung, weil die Zumutbarkeit von Arbeitslosen für die Bundesregierung nicht mehr akzeptabel ist.
Der Vermittlungsausschuss, sowie die ihr unterstehende Bundesregierung geben hiermit kraft Gesetzes bekannt, daß sich die Zumutbarkeitsregeln für alle in Deutschland lebenden Bürger ab sofort ändern, und zwar wie folgt:
1. Unzumutbar sind künftig alle Arbeitslosen bereits vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit.
Und zwar für ihre Firmenleitung, weil sie ja sonst keine Kündigung erhalten
würden.
2. Weiterhin unzumutbar sind alle ausländischen und ihnen gleichgestellten deutschen Jugendlichen, die keine Lehrstellen (er-)finden.
3. Des weiteren unzumutbar sind per Bescheid des Arbeitsamtes alle Arbeitslosen, die länger als drei Stunden auf dem Arbeitsamt herumsitzen (sogenannte Langzeitarbeitslose).
5. Unzumutbar sind auch alle Kranken, weil sie wahrscheinlich bald arbeitslos werden.
6. Unzumutbar sind alle Unzumutbaren.
7. Unzumutbar sind Rentner, weil sie so alt geworden sind, daß
sie ihre Rente erleben.
8. Unzumutbar sind schließlich auch alle toten Arbeitslosen für die Friedhofsverwaltung,
weil sie nicht den Pietätnormen des deutschen Bestattungsrechts entsprechen.
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