In den wenigen verbliebenen linken Gruppierungen, die noch im Zusammenhang mit der "sozialen Frage" aktiv sind, wird die Existenzgeldforderung zunehmend zum Hoffnungsträger. Paradox, wo doch diese Forderung als Ausdruck einer Massenbewegung ihre besten Zeiten eher hinter sich hat. Mit diesem Beitrag führen wir die Debatte um die Existenzgeldforderung aus ak 411, 414, 418 und 419 weiter.
Die politische Restlinke steht vor einem Dilemma. Einerseits will sie Widerstand gegen Sozialabbau, Arbeitszwang und rassistische Ausgrenzung leisten; andererseits wird damit strukturell ein Sozialstaat verteidigt, der einst als zentralistischer Herrschaftsapparat abgelehnt wurde. Die Rettung aus dem Dilemma wird oftmals in der Forderung nach einem "Existenzgeld" gesehen. Dabei wird der Staat implizit als Adressat einer neuen, anderen Verteilungspolitik gesehen, seine Rolle in der Reproduktion der kapitalistischen Gesellschaft wird jedoch nicht reflektiert.
Die Diskussion um das Existenzgeld muß umfassender geführt werden. Dies geht jedoch nicht, wenn die positiven Aspekte nur bejahend abgespult werden, ohne auf die vorherrschenden bürgerlichen Diskussionsvarianten einzugehen. Die bürgerliche Grundsicherungsdiskussion zeichnet da ein realistischeres Bild der sich verändernden staatlichen Sozialpolitik. Diese ist niemals ein "Gegenprinzip zur kapitalistischen Verwertungslogik" gewesen und wird dies auch nicht sein.
Unter dem Begriff "Negative Einkommenssteuer" (NES) bzw. "Bürgergeld" kursieren unterschiedliche Modellvarianten. Allen ist gemeinsam, daß sie das Steuersystem durch einen negativen Steuerbereich ergänzen. Bei Unterschreiten eines bestimmten Einkommens werden nicht nur keine Steuern erhoben, sondern vielmehr Transfers ausgezahlt. In der bundesdeutschen Diskussion ist derzeit mit "Bürgergeld" bzw. "Negative Einkommenssteuer" überwiegend eine Ergänzung der Sozialversicherungssysteme gemeint. Sie wird derzeit von FDP und CDU sowie von der Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung vertreten. Auch das Wuppertaler Klima-Institut äußert sich in seiner Studie "Zukunftsfähiges Deutschland" positiv zu einer solchen NES.
Ausgangspunkt ist die Kritik, daß das bisherige Sozialsystem Ineffizienzen (unkoordinierte Leistungen führen zu Sozialleistungsmißbrauch), hohe Verwaltungskosten, eine abschreckende Sozialbürokratie und insgesamt zu hohe Kosten produziere. Insbesondere die fehlenden Anreize zur Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich werden bemängelt. Entsprechend will Joachim Mitschke, dessen Bürgergeldmodell am meisten diskutiert wird, die Sozialverwaltung verbilligen und vereinfachen, die Umverteilungsströme transparenter gestalten, den Sozialleistungsmißbrauch erschweren, vorrangig Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich schaffen und zur Vermeidung von Massenentlassungen notwendige Arbeitszeit- und Lohnkürzungen sozialverträglich abfedern.
Die NES-Modelle rütteln nicht am Primat des Arbeitsmarktes, und keineswegs geht es um eine Entkoppelung von Lohnarbeit und Existenzsicherung. Vielmehr wird auf die Klagen der Arbeitgeber abgehoben, daß insbesondere im Niedriglohnbereich die Lohnkosten zu hoch seien und deswegen keine Arbeitsplätze im unteren Dienstleistungsbereich entstünden.
Diese Orientierung in der Sozialpolitik wird noch deutlicher, wenn die konkreten Interpretationen der NES betrachtet werden. Diese beziehen sich i.d.R. nur auf den Effekt der Niedriglohnsubvention. Im akademischen sozialdemokratischen Bereich konstatiert Fritz W. Scharpf den Bedarf eines Niedriglohnsektors, der sozialverträglich abgefedert werden soll. Im Gegensatz zum Mitschke-Vorschlag werden jedoch keine Transferleistungen an die ArbeitnehmerInnen gezahlt, sondern Lohnkostenzuschüsse an die ArbeitgeberInnen. Auch die Arbeitgeberverbände wollen die Anreizmechanismen stärken, lehnen jedoch ein Bürgergeld wegen seiner impliziten Mindestlohnfunktion ab. Unter der Bezeichnung "Kombi-Lohn" streben sie eine Verknüpfung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe mit unteren Einkommen an. In diesem Modell soll die Sozialhilfe erhalten und die Arbeitslosenhilfe gestrichen werden. "Positive" Arbeitsanreize sollen durch höhere Freibeträge, "negative" Anreize durch vermehrte Repressionen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erreicht werden.
Die bürgerliche Sozialstaatskritik geht weit über die Grundsicherungsdiskussion hinaus. Das Subsidiaritätsprinzip in der Tradition der christlichen Soziallehre wird mit der Forderung nach einer neuen Selbstorganisation kleiner Gemeinschaften - allen voran die Familie und kleine Nachbarschaftsnetzwerke - verbunden. Auch im Leitbild des "Sustainable Development" fließen Vorstellungen von ökologischem Leben, ökonomischer Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Ausgleich zusammen. Die "Nachhaltige Entwicklung" bietet sich als neues hegemoniales Projekt geradezu an. Einerseits gibt es den positiven Bezug auf die Effizienz des Weltmarktes und die Förderung von Spitzentechnologie. Andererseits werden die AkteurInnen und Ideen der Neuen Sozialen Bewegungen in eine neue Form der sozialen Integration einbezogen. Helga Eblinghaus und Armin Stickler bezeichnen daher die Sustainability-Diskussion als "moderne Bismarcksche Sozialgesetzgebung".
Das Beispiel "Bürgerarbeit" zeigt, wie auf die Krise der fordistischen Arbeitsgesellschaft unter vollständiger Wahrung des Subsidiaritätsgedankens reagiert werden kann. So schlägt der Bericht der "Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen" vor, Erwerbsarbeit durch "Bürgerarbeit" zu ergänzen. Der bisherige Arbeitsbegriff müsse von seiner Lohnarbeitszentriertheit befreit werden, auch ehrenamtliche Tätigkeiten in Projekten und Initiativen sollen künftig als Arbeit anerkannt werden (vgl. ak 414). Dies soll dabei vorwiegend immateriell über Qualifikationen, Ehrungen, Rentenansprüche und Sozialzeiten sowie "Favor Credits" (z.B. das gebührenfreie Nutzen eines Kindergartenplatzes, Punkte für das Numerus-Clausus-Verfahren) erfolgen. Für einkommensschwache BürgerarbeiterInnen ist eine Mindestsicherung ("Bürgergeld") vorgesehen. Als Schlüsselidee des Modells hebt der Soziologe Ulrich Beck hervor, "daß (...) das Unternehmerische mit der Arbeit für das Gemeinwohl verbunden werden sollte und kann". Bürgerarbeit soll jenseits von Staat und Markt institutionalisiert und professionell organisiert werden, ein "Gemeinwohl-Unternehmer" soll Projekte initiieren und koordinieren. Die Notwendigkeit von Bürgerarbeit wird direkt mit der Krise des Sozialstaats begründet: Erstens werden die von Lohnarbeit Ausgeschlossenen reintegriert und insgesamt der Arbeitsmarkt reguliert. Zweitens werden Bedürfnisse, die nicht über den Markt realisierbar sind und vom Staat finanziell nicht mehr abgedeckt werden, befriedigt. Drittens erhielte die bisherige Form der Initiativenarbeit eine von den Gemeinden kontrollierte Form in sog. "Bürgerarbeits-Ausschüssen". Der korporatistische Regulationsmechanismus kehrt hier auf postfordistische Weise zurück - nur daß Gewerkschaften nicht erwähnt werden.
Die Varianten einer bedarfsorientierten, sozialen Grundsicherung unterscheiden sich nicht grundsätzlich voneinander. Konkrete Modelle wurden innerhalb der SPD, von den Grünen, der PDS und vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband entwickelt. Sie alle wollen die bisherigen Sozialversicherungen durch eine steuerfinanzierte Grundsicherung sockeln.
Die grundsätzliche Verkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung bleibt für die BefürworterInnen der Sockelmodelle weiterhin ein konstitutiver Bestandteil staatlicher Sozialpolitik. Während für die SPD der Grundsatz "Jeder, der dazu in der Lage ist, hat für seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbsarbeit zu sorgen" eine tradierte Position ist, bedeutet er für die Grünen eine Annäherung an gewerkschaftliche Positionen. Diesen Gesinnungswandel begründet die damalige sozialpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion und heutige Bundesgesundheitsminsisterin, Andrea Fischer, als realpolitisches Zugeständnis an die lohnarbeitszentrierte Tradition der deutschen Sozialpolitik: "Nicht zuletzt das Wissen um diese tief verwurzelte Wertorientierung der deutschen Sozialpolitik hat uns veranlaßt, die bedarfsorientierte Grundsicherung so realistisch und am Bestehenden anknüpfend zu gestalten."
Mit den Sockelmodellen wird der alte sozialpolitische Rahmen den postfordistischen Verhältnissen angepaßt. Einerseits soll die Grundsicherung "bewußt an der Zentralität der Erwerbsarbeit kratzen", andererseits die Lohnarbeitszentriertheit nur relativiert werden: "Der Anspruch auf Inklusion durch Erwerbstätigkeit soll weiterhin politisch verpflichtend sein, zugleich aber soll die Grundsicherung zu einem sozialen Netz werden können, das nicht-erwerbsförmige gesellschaftliche Arbeit schätzt und schützt."
Die lohnarbeitszentrierte Vorgabe wirkt sich doppelt aus. Zum einen werden - im Gegensatz zu den NES-Modellen konservativ-liberaler Couleur die Anreize zur Billig-Job-Aufnahme nur schwach gewichtet. Niedrige Bedarfssätze, gekoppelt mit hohen Freibeträgen, bilden in den NES-Modellen einen ökonomisch hohen "Anreiz" zur Erwerbstätigkeit im Niedriglohnbereich mit negativer Auswirkung auf die gewerkschaftliche Tarifpolitik. Um die gewerkschaftliche Tarifpolitik nicht zu unterlaufen, sehen daher alle Sockelmodelle eine Anrechnung von 80% des Nettoeinkommens vor. Zum anderen wirkt sich die lohnarbeitszentrierte Vorgabe auf das Niveau der Bedarfssätze aus. Auch hier ist das Grünen-Modell beispielhaft. Der "Spannung zwischen Lohn- und Bedarfsprinzip (...) kann sich kein sozialpolitisches Reformprojekt, das auf breite Unterstützung und Realitätsmächtigkeit hofft, ungestraft entziehen". Das Niveau der Grundsicherung muß daher deutlich unterhalb der unteren Lohnstufen liegen.
Die PDS kritisiert dieses Zugeständnis an die Lohnarbeitszentriertheit und an das Lohnabstandsgebot als eine zentrale Schwäche des grünen Modells, die sie mit der Einführung eines Mindestlohns vermeiden will. Über die Formel "Wer lohnarbeitet, soll mehr Geld haben" taucht jedoch die Lohnarbeitszentriertheit samt Lohnabstandsgebot in anderem Gewande wieder auf: "Der Mindestlohn sorgt dafür, daß alle erwerbstätigen Menschen mindestens in der Höhe der Grundsicherung, in der Regel aber über ein deutlich höheres Einkommen verfügen".
Auch hier wird letztlich die Lohnarbeitszentriertheit prinzipiell akzeptiert. Besonders deutlich wird die inkonsequente Argumentation der PDS in dem Ziel "Umbewertung der Arbeit". Sie will, daß nicht nur die bisherigen Kriterien des AFG bzw. des BSHG (u.a. Meldung der Arbeitslosigkeit, Lohnarbeitsbereitschaft) Ansprüche begründen können, sondern ebenso Familienarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie "antisexistische, antirassistische, antimilitaristische, antifaschistische oder/und ökologische Arbeit". Obwohl diese Arbeiten durch die Grundsicherung aufgewertet werden, bleiben sie aufgrund der Mindestlohnforderung in der materiellen Wertung hinter der Lohnarbeit zurück. Wie weit sie zurückbleiben, ist letztendlich allein eine Frage der Grundsicherungshöhe. Daß sie angesichts der Lohnarbeitszentriertheit zurückbleiben, ist ein Dilemma aller Sockelmodelle.
Als Anfang der achtziger Jahre die Existenzgeld- bzw. Grundsicherungsdiskussion aufgenommen wurde, stand nicht nur eine bloße Reform des Sozialstaats im Mittelpunkt, sondern die gesamte fordistische Konstellation kapitalistischer Vergesellschaftung. Soziale Grundsicherung und ökosoziale Kapitalismuskritik waren eng verflochten, und erstere wurde als eine Aneignungsforderung verstanden. Diese Forderung nach Aneignung des gesellschaftlichen Reichtums auf egalitärer Grundlage stellte die gesellschaftliche Herrschaftsstruktur insgesamt zur Disposition.
Die grundsätzlichen Positionen der Erwerbsloseninitiativen wurden 1982 diskutiert. An verschiedenen Stellen wurde die strikt antikapitalistische Haltung herausgestellt: "Dem Leben für das Kapital setzen wir das Leben für uns, der Destruktion durch das Kapital die Sabotage, der Arbeit die Identität der Nichtarbeit entgegen". Im Gegensatz zur sozialdemokratischen bzw. grünen und zur liberal-konservativen Diskussion wurde auch der Begriff "Arbeit" selbst hinterfragt. Der gewerkschaftlichen Forderung nach "Arbeit für alle" wurde die Parole "Abschaffung der Lohnarbeit" gegenübergestellt. So lautete die Hauptforderung einer Hamburger Erwerbsloseninitiative: "1.500,- für alle (mit Inflationsausgleich und keine faulen Tricks) - statt Arbeit für alle". Allerdings war die Ablehnung der Lohnarbeit nicht eindeutig. Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) vertrat die Auffassung, daß es "unbedingt zu bejahen ist, daß jeder die Möglichkeit zur bezahlten Arbeit erhalten soll". Gleichzeitig grenzte sie sich jedoch von der "Recht auf Arbeit"-Forderung ab: "Unter welchen Bedingungen wird gearbeitet, was wird produziert und für welchen Zweck, welche Konsequenzen resultieren daraus und zu wessen Lasten geht unser relativer Reichtum?". Um die zentrale Frage nach einer Entkoppelung von Lohnarbeit und Existenzsicherung rankten sich die Antworten "Recht auf Faulheit", "Recht auf lohnarbeitslose Existenzsicherung" sowie "radikale Arbeitszeitverkürzung"; Positionen, welche auch für die heutige Existenzgelddiskussion die Eckpfeiler der Auseinandersetzung bilden.
In den heutigen Entwürfen der Erwerbsloseninitiativen lautet die Parole inzwischen nicht mehr "Kampf der Arbeit", sondern "Aneignung der Arbeit" (so Michael Bättig in ak 411). Auf ihrem Bundestreffen 1992 stellten die Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Erwerbslosigkeit und Armut (BAG) Forderungen zum Existenzgeld auf, die sie 1996 nochmals bekräftigten: "eine existentielle Absicherung für alle durch ein Einkommen, das dem gesellschaftlichen Reichtum angemessen ist, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Familienstand und ohne den Zwang zur Arbeit; eine radikale Arbeitszeitverkürzung, damit alle, die arbeiten wollen, auch arbeiten können; eine gerechte Umverteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit auf alle Menschen; die Aufhebung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung".
Die BAGs äußern sich nicht explizit zur Sockelungsfrage. Dennoch geht aus ihren Ausführungen zu den Funktionen des Existenzgeldes hervor, daß die Sozialversicherungen zunächst nicht abgeschafft werden sollen: Dem Existenzgeld weisen die BAGs die Funktion einer Mindestrente, eines Mindestlohns, eines Mindesteinkommens aus Lohnersatzleistungen und der Sozialhilfe sowie darüber hinaus eines Mindestkrankengeldes zu. Sie beziehen sich damit zunächst auf den Ausschluß von Menschen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Neben den genannten direkten monetären Transfers sollen für Existenzgeld-BezieherInnen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie der Bildungs- und Kultureinrichtungen kostenlos sein. Dieser Zwischenschritt gilt als erste Etappe auf dem Weg zur Utopie: "die endgültige Entkoppelung von Lohnarbeit und Einkommen".
Mit den oben skizzierten bürgerlichen Modellen teilt die Existenzgeldforderung die Schwäche, daß sie dem sich herausbildenden "postfordistischen" Staat kaum Beachtung schenkt. Für die bürgerlichen Modelle ist dies nicht weiter verwunderlich. Aber gerade wenn Existenzgeldforderung als klassenkämpferisches Element in einer umfassenderen politischen Strategie sinnvoll sein soll, muß sie in eine staatstheoretische Bestimmung eingebettet werden. Dabei muß sowohl dem Bürgergeld als auch der sozialen Grundsicherung als ein Teil einer "Suchbewegung" einer erneuten staatlichen Regulation kapitalistischer Gesellschaft analytisch Rechnung getragen werden. Ohne eine genauere Einbettung der Existenzgeldforderung verschwimmen einzelne Elemente der verschiedenen Modelle zu einem untrennbaren Gewirr: Alle reden von Bürokratiekritik, wollen kleine Gemeinschaften auf lokaler Ebene fördern, stellen mal mehr und mal weniger Geld für eine Grundfinanzierung in Aussicht und meinen unisono, daß der gute alte Sozialstaat den neuen Bedingungen angepaßt werden müsse.
Christian Brütt