Neue Regierung - alte Politik

Die Arbeitslosen haben den Regierungswechsel gewollt und mit herbeigeführt. Ein Motto der Aktionstage der Arbeitsloseninitiativen, die 1998 bundesweit monatlich stattfanden, war "Kohl muß weg!".

Kohl ist weg, doch die Bilanz nach mehr als 8 Monaten Rot/Grün ist aus der Perspektive der Erwerbslosen eine herbe Enttäuschung.

Keine einzige zentrale Forderung der Arbeitslosengruppen, wie z.B. die Rücknahme der jährlichen 3%-Kürzung der Arbeitslosenhilfe, Bewerbungszwang, Wiedereinführung des Berufsschutzes usw. wurde von der neuen Bundesregierung aufgenommen.

Im Gegenteil: Die Sparpläne des Finanzministers Eichel übertreffen die gesamten Einsparungen im Sozialbereich von 16 Jahren Regierung Kohl.

Sollten Eichels Kürzungspläne bei der Arbeitslosenhilfe und bei der Beitragszahlung für die Rente der Arbeitslosenhilfeempfänger realisiert werden, würde Rot/Grün eine Armutsspirale in Gang setzen, deren Tiefpunkt für die Arbeitslosen noch gar nicht abzusehen ist. Ebenso ist bisher keinerlei Ausgleich für die seit 1. April erhobene Öko-Steuer erfolgt oder vorgesehen.

Die in der SPD kursierenden "Diskussionspapiere" von Schröder/Blair und Wirtschaftsminister Müller (Arbeit im Niedriglohnbereich, Aushebelung des Flächentarifvertrags) lassen deutlich erkennen, daß die Arbeitslosen von der rot/grünen Regierung keine Verbesserung ihrer Situation zu erwarten haben.

Die Profite der Großkonzerne steigen dagegen in zweistelligen Prozentzahlen, insbesondere durch anhaltende Rationalisierung und Fusion in allen Branchen. Doch auch Menschen in Erwerbsarbeit lernen die neue Politik kennen: Trotz Arbeit arm, die McJobs aus Amerika werden für immer mehr Menschen zur Realität.

Nur unüberhörbare Proteste können die Politiker zu einem Umdenken zwingen. Daher rufen wir alle Arbeitslosen zur Teilnahme an unserer Protestaktion auf.

 

Das Sparpaket

(im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit)

 

· Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe = Einsparung 1,3 Milliarden/Jahr

Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wird zukünftig für Wehr- und Zivildienstleistende, ebenso für Referendare (zum Beispiel in Schuldienst und Justiz) gestrichen. Arbeitslosenhilfe wird nur noch im Anschluß an Arbeitslosengeld bewilligt. Der bisherige Anspruch auf die "kleine Arbeitslosenhilfe" (ab 5 Monate versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit) entfällt

 

· Rentenbeitragszahlung Arbeitslosenhilfe geändert = Einsparung 4,5 Milliarden/Jahr

Das Arbeitsamt zahlt für Arbeitslosenhilfebezieher nur noch Rentenbeiträge auf Basis des Leistungsbetrages und nicht mehr auf Basis von 80% des letzten Bruttolohnes in die Rentenkasse. Folge: Altersarmut und der Gang zum Sozialamt!