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Die Ausweitung der Beschäftigung und die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sind vorrangige Zielsetzungen staatlicher Wirtschaftsförderung. In der Förderpraxis kommt es jedoch immer wieder zu Fällen von Betriebsstättenverlagerungen, die mit einem Abbau von Arbeitsplätzen einhergehen. In Fällen, wo Betriebsstätten aus den alten in die neuen Bundesländer verlagert werden, kommt es neben den negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung insgesamt auch zu Gefährdungen der Einheit und der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West, da dabei die Arbeitsplatzinteressen von Beschäftigten in Ost und West gegeneinander ausgespielt werden.
Ein jüngstes exemplarisches Beispiel dafür ist die Absicht der Firma Brandt Zwieback in Hagen (Westfalen), ihre Produktionsstätte mit 430 Beschäftigten zu schließen und gleichzeitig unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel eine neue Produktionsstätte in Thüringen mit ca. 100 Beschäftigten zu errichten. In den Medien (u.a. Westfälische Rundschau und Westfalen Post vom 2.5.2000) wurde dieser Sachverhalt geschildert. Besonders die Minahmeeffekte von Subventionen standen im Mittelpunkt der Berichterstattung und bestimmten die landespolitische Diskussion. Der Betriebsrat, die Gewerkschaft NGG und das Bürgerbündnis 'Brandt' in Hagen setzen sich für den Erhalt der Arbeitsplätze ein; die Belegschaft hat sich mit Mehrheit für einen Streik gegen die drohende Werksschließung ausgesprochen.
Das thüringische Wirtschaftsministeriums erkärte, dass die Förderung dieser Verlagerung der Betriebsstätte der Förderpolitik in den neuen Ländern entspreche und politisch gewollt sei. Sie beruhe zudem auf Entscheidungen des Planungsausschusses von Bund und Ländern, und soll dazu beitragen, dass die neuen Länder wirtschaftlich gegenüber den alten Ländern aufholen. Laut einer Pressemitteilung des Betriebsrates der Firma Brandt hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung dem Betriebsrat zugesichert, den Bundesminister für Wirtschaft zu bitten, die Problematik, die bei solcherlei Förderpolitik entsteht, zu prüfen.
Ist das Bundesministerium für Wirtschaft zur geschilderten Problematik angefragt worden? Zu welchen Ergebnissen ist es bei der Prüfung des geschilderten Sachverhalts gelangt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Falls diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, bis zu welchem Zeitpunkt wird ein Prüfungsergebnis vorliegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Ansiedlung der oben dargestellten Art keine mit Steuermitteln finanzierte Verlagerung einer Betriebsstätte darstellt?
In welcher Höhe soll die Ansiedlung der Firma Brandt in Thüringen vom Bund -nach Kenntnis der Bundesregierung- von den Ländern gefördert werden? Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bearbeitungsstand der Förderanträge?
Wird die Bundesregierung Schritte gegen eine Subventionierung von Betriebsverlagerungen wie in diesem Fall unternehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?
Ist es zutreffend, dass die Vorgängen der oben dargestellten Art zugrundeliegenden wirtschaftspolitischen Entscheidung im Planungsausschuss von Bund und Ländern getroffen worden ist? Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung dazu?
Hält die Bundesregierung eine Förderpraxis, die faktisch den Aufbau Ost als Arbeitsplatzverlagerung aus strukturschwachen Gebieten West betreibt, für förderlich bei der ökonomischen und sozialen Angleichung von Ost und West? Wenn nicht, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, solchen Vorgängen entgegenzuwirken?
Hält die Bundesregierung Vorgänge der oben geschilderten Art für vereinbar mit den im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' von Bund und Ländern entwickelten Zielsetzungen? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Veränderung dieser Zielstellungen und welche Vorschläge wird sie den Ländern dafür unterbreiten?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die einer Förderung von Betriebsverlagerungen mit negativen Beschäftigungsauswirkungen zwischen den Bundesländern entgegenwirkt? Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welches Berechnungsverfahren wird bei der Umsetzung der Bestimmung des GA-Rahmenplans angewandt, dass bei Verlagerungsinvestitionen sowohl erzielte als auch erzielbare Erlöse aus der Veräußerung der bisherigen Betriebsstätte und etwaige Entschädigungszahlen von den förderfähigen Kosten einer Verlagerungsinvestition abzuziehen sind (BT-DS 14/1753)? Wie werden diese Regelung in Fällen der oben dargestellten Art länderübergreifend kontrolliert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten von Unternehmen zur Ausnutzung des Fördergefälles über größere Entfernungen angesichts der Festlegung im GA-Rahmenplan, dass zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten zur Ausnutzung des "Fördergefälles zwischen strukturstärkeren westdeutschen Regionen und strukturschwächeren Regionen" (BT-Ds 14/1753) entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze Investitionen von Betrieben aus einem Grenzkreis (alte Länder) in einen anderen Grenzkreis (neue Länder) nur im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern gefördert werden? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Sicherung betrieblicher Mitbestimmungs-rechte der Beschäftigten bei Betriebsverlagerungen und -schließungen in der angekündigten Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes? Wenn ja, welche konkreten Regelungen werden vorbereitet? Wenn nein, warum hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für ausreichend ?
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