20.12.1999
Tarifeinigung beim Dresdner Druck- und Verlagshaus in Sicht
Nach 12-stündigen Verhandlungen haben IG Medien und DJV am Sonnabend
gegen 23 Uhr ein Tarifergebnis beim Dresdner Druck- und Verlagshaus erreicht.
Nachstehend eine Zusammenfassung aus den beiden Tarifverträgen und der
Betriebsvereinbarung. Am Montag, 20.12.1999 findet die Urabstimmung über
die Annahme des Tarifergebnisses statt.
Information der IG Medien und des DJV Sachsen:
Eckpunkte der Einigung bei DD+V
- Bei DD+V gilt der Haustarifvertrag vom 7.5.92/4.12.98 in unveraenderter
Form weiter, Arbeitszeit (Angestellte und Redakteure) und Urlaubsregelung
fuer Redakteure werden bis zum 30.6.2002 fortgeschrieben.
- Fuer alle Beschaeftigten die in die ausgegliederten Regionalgesellschaften
uebergehen gilt ebenfalls (unbefristet) dieser Haustarifvertrag, damit nehmen
sie auch an allen tariflichen Aenderungen des Angestelltentarifvertrages und
des Redakteurstarifvertrages teil, insbesondere auch an den Gehaltssteigerungen.
Beschaeftigungszeiten bei DD+V werden bei den Regionalgesellschaften anerkannt.
- Fuer die in die Regionalgesellschaften uebergehenden Beschaeftigten sind
dauerhaft Aenderungskuendigungen mit dem Ziel tarifliche Rechte zu unterlaufen,
ausgeschlossen.
- Fuer die Ausgliederungen der Regionalgesellschaften Bautzen, Freital und
Pirna haben DD+V und Betriebsrat eine Testphase vereinbart, die am 31.12.2000
endet. Der Betriebsrat wird von Beginn an ueber Verlauf und Ergebnisse der
Testphase rechtzeitig und umfassend informiert. Die erforderlichen Unterlagen
werden ihm vorgelegt und mit ihm beraten. Der BR hat die Moeglichkeit einen
Sachverstaendigen hinzuziehen. Darueber hinaus wird eine paritaetisch besetzte
Strukturkommission zur Zukunftssicherung der DD+V gebildet.
- Fuer den Fall das das Experiment Regionalisierung der DD+V scheitern sollte,
besteht ein Rueckkehrrecht zu DD+V mit Anspruch auf vergleichbare Beschaeftigung
bis zum 31.12.2001.
- Weiter Ausgliederungen von Regionalverlagen finden bis zu 31.01.2001 (Ende
der Testphase) nicht statt.
- Die Geschaeftsfuehrung sichert zu, dass durch die Erstellung der Lokalteile
in den Regionalgesellschaften keine Arbeiten der zentralen DD+V Abteilungen
verlagert werden.
- DD+V kann die Regionalverlage oderTeile von diesen sowie den Treffpunkt
Dresden weder in die Saxo'Phon GmbH noch in sonstige nicht tarifgebundene
Unternehmen ausgliedern.
- Die Regionalgesellschaften haben sich verpflichtet spaetestens ab Januar
2001 mit den Gewerkschaften Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses von
Tarifvertraegen fuer neu hinzukommende Beschaeftigte aufzunehmen. Gleichzeitig
haben sich die Regionalgesellschaften verpflichtet bis zum 30.6.2001 das bestehende
Tarifgefuege nicht zu Ungunsten der von DD+V uebernommenen Mitarbeiter zu
unterlaufen.
- Alle fuer die drei Regionalgesellschaften getroffenen Regelungen werden
auch auf weitere denkbare regionale Ausgliederungen erstreckt
- In den Tarifvertrag sind umfangreiche Regelungen zur Sicherung der journalistischen
Unabhaengigkeit aufgenommen worden.
- Der Betriebsrat DD+V hat ein Uebergangsmandat fuer die Regionalverlage
bis zum 31.12.2000. Deshalb gelten fuer die Beschaeftigten in den Regionalgesellschaften
alle Betriebsvereinbarungen der DD+V weiter. Da Gewerkschaften und Betriebsrat
davon ausgehen, dass es sich bei DD+V und den Regionalgesellschaften weiterhin
um einen einheitlichen Betrieb handelt wird die ueber den 31.12.2000 hinausgehende
Zustaendigkeit des DD+V Betriebsrates in einem Gerichtsverfahren geklaert.
Die Einleitung dieses Verfahrens ist mit DD+V verabredet.
- Ein umfassendes Massregelungsverbot ist mit DD+V und den Regionalgesellschaften
vereinbart, personelle Einzelmassnahmen entfallen, bzw. werden rueckgaengig
gemacht. Schadensersatzansprueche werden seitens der Unternehmen nicht geltend
gemacht. Rechtsstreitigkeiten werden beendet.
Dresden den 19.12.1999