Resolution des Bezirks-Fachbereichs-Vorstandes Medien im ver.di-Bezirk Wiesbaden zu Alpha Print Medien AG (APM) vom 16.09.2006
- Wir erklären unserer uneingeschränkte Solidarität mit dem Engagement der apm-Belegschaft für die Rettung der Arbeitsplätze und die langfristige Fortführung des Betriebs.
- Wir fordern die Gewerkschaftliche Beteiligungsgesellschaft (GBG) und die Vorstände der Gewerkschaften ver.di, IG Metall, Transnet und IG BAU auf, sich endlich um die apm und deren Mitarbeiter zu kümmern, die drohende Insolvenz von der apm abzuwenden und die für eine längerfristige Weiterführung des Betriebes notwendigen Schritte zu unternehmen. Dazu gehört auch die Garantie, wie bisher kleinere und größere Aufträge für gewerkschaftliche Publikationen an die apm zu vergeben und bei der Akquise neuer Kunden aus dem Umfeld der Gewerkschaftsbewegung behilflich zu sein.
- Eigene Medien und eine eigene Druckerei sind für die Gewerkschaftsbewegung gerade in der heutigen Zeit von hoher Bedeutung. Daher lehnen wir einen Verkauf der apm an Finanzinvestoren strikt ab und fordern die GBG auf, jegliche Geheimverhandlungen mit potenziellen Käufern bzw. Mittlern sofort zu beenden.
- Ein Verkauf der GBG-Anteile (derzeit 88 Prozent) und damit eine vollständige Privatisierung mit der drohenden Folge einer Vernichtung der verbliebenen 170 Arbeitsplätze wären ein gefundenes Fressen für die Feinde der Arbeiterbewegung und ihre Medien. Damit könnte über Jahre jeder gewerkschaftliche Protest gegen "Heuschrecken"-Gebaren und gegen rücksichtloses Profitstreben der Unternehmer öffentlich lächerlich gemacht werden. Wenn wir die Mitbestimmung gegen Angriffe aus dem konservativen Lager verteidigen wollen, dann können wir nicht gleichzeitig zulassen, dass Gewerkschaftszentralen über die Köpfe einer gewerkschaftlich engagierten und fachlich kompetenten und aufeinander eingespielten Belegschaft hinweg einen solchen Betrieb wie eine heiße Kartoffel aus der Hand geben.
- Die apm-Belegschaft beklagt sich über Missmanagement, Vetternwirtschaft und Fehlentscheidungen der rasch wechselnden Unternehmensvorstände. Diese Vorwürfe müssen alle auf den Tisch und von einer Kommission gewählter Belegschaftsvertreter und des Betriebsrats gemeinsam mit gewerkschaftsnahen Betriebsprüfern aufgeklärt werden. Wenn die GBG-Geschäftsführung, die von den vier Gewerkschaften bestellten Aufsichtsratsmitglieder und die hinter ihnen stehenden Gewerkschaftszentralen offensichtlich nicht imstande sind, ein kompetentes und kontinuierliches Management bei apm zu gewährleisten, dann ist jetzt die Belegschaft am Zuge. Sie muss unverzüglich die Chance bekommen, ohne Bevormundung von oben ihre eigenen Vorstellungen für eine Sanierung des Betriebs im Interesse der Belegschaft und der Gewerkschaftsbewegung zu entwickeln und umzusetzen. Erfahrungen mit besetzten Betrieben in vielen Ländern zeigen: Eine engagierte und solidarische Belegschaft kann in eigener Regie den Betrieb besser und effektiver führen als "Nieten in Nadelstreifen". Der Unternehmensvorstand sollte von einer Betriebsversammlung gewählt und zu den mit der Belegschaft vereinbarten Bedingungen eingestellt werden. Bei erwiesener Unfähigkeit oder Missbrauch der Leitungsposition sollte die Belegschaft den Vorstand auch wieder abwählen können.
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