letzte Änderung am 22. April 2003 | |
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Erklärung des Konzernbetriebsrats
Hamburg, April 2003
Die jüngsten Vorgänge in Köln müssen alle Beschäftigten im Konzern alarmieren! Helmut Schmidt, Betriebsratsvorsitzender bei bauer druck köln (bdk) und bisheriger stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrates, wurde am 11. April 2003 betriebsbedingt gekündigt. Kein Geringerer als der Verleger Heinz Heinrich Bauer hat sich die Mühe gemacht und seine Unterschrift unter die Kündigung gesetzt. Der letzte Akt in einem gerichtlichen Possenstück?
Vorhang auf zum 1. Akt: Vor einem Jahr hat Bauer die Betriebsratswahlen bei den Drucker-Kollegen am Rhein angefochten. In dem Betrieb mit 1048 Beschäftigten sind auch die Leiharbeiter mit an die Wahlurne gegangen. Laut der neuen Verordnung von Dezember 2001 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ist das aber erlaubt. Bei den Arbeitsrichtern in Köln hat sich die neue Rechtslage anscheinend noch nicht rumgesprochen. Das Gericht jedenfalls gab der Klage der Bauer Geschäftsleitung statt. Da bleibt ja noch immer der Weg in die zweite Instanz, zum Landgericht. Der Betriebsrat legte also postwendend gegen das Urteil Beschwerde ein. Doch diese Beschwerde ging nicht fristgemäß beim Landesarbeitsgericht ein, und dass obwohl sie rechtzeitig abgeschickt wurde. Damit gab es erst einmal durch das unselige Urteil keinen Betriebsrat mehr. Natürlich hat dieser alle möglichen rechtlichen Schritte eingeleitet, damit die Beschwerde doch noch vor Gericht akzeptiert wird. Doch bis es da zum Verfahren kommt, vergeht Zeit. Und diese - zumindest vorübergehende - betriebsratslose Zeit nutzte der Arbeitgeber.
Vorhang auf zum 2. Akt: Konzernmanager Alexander Feistel und Geschäftsleiter Erwin Springmann beeilten sich, die Freistellungen der Betriebsratskollegen Volker Knüpfer und Anton Same aufzuheben. Der Betriebsratsvorsitzende Helmut Schmidt wurde angewiesen, sich im Betriebsratsbüro grundsätzlich für die Geschäftsleitung bereit zu halten. Die Gewerkschaft ver.di rief sofort zur Wahl eines Wahlvorstandes auf, um bald möglichst einen neuen Betriebsrat wählen zu können. Dagegen zog das Management vor Gericht. Diesmal waren die Richter auf der Seite der Arbeitnehmer. Mit Hilfe des Gerichts konnte die von ver.di geforderte zeitnahe Betriebsversammlung stattfinden.
Der dritte Akt ist bekannt. Bevor neue Wahlen stattfinden konnten, wurde der Spitzenkandidat von der Geschäftsleitung entfernt. So geht das in einem Betrieb, der ohne Betriebsrat ist. Da kann das Bauer-Management schalten und walten, wie es ihm passt. Nach Gutsherrenart, eben! Bleibt zu hoffen, dass das nicht der letzte Akt war, dass Arbeitsrichter letztlich diese Willkür in ihre Schranken weisen. Die Kollegen in Köln brauchen aber auch unsere Unterstützung. Geben wir sie ihnen, protestieren wir gegen die Art und Weise, wie hier mit gewählten Arbeitnehmervertretern und damit mit den Wählern umgegangen wird!
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