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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Die TRANSNET und das BASISVOTUM zum Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der Privatiserungsfalle - ein LEHRSTÜCK Was heißt "Basisvotum"? Diese Frage stellt sich allen Mitgliedern der TRANSNET, wenn sie in diesen Tagen an den Informationsveranstaltungen zum neuen Tarifvertrag vor Ort (Servicebüro oder OV) teilnehmen. Der Begriff ist irreführend, da man doch die Vorbereitung einer Urabstimmung erwarten würde, aber mit einem "Abstimmungssystem" konfrontiert wird, dem das Ergebnis bereits vorgegeben zu sein scheint. Die Veranstaltungen enden für die Teilnehmer überraschend mit der Frage, wer dafür oder dagegen ist. Stimmenthaltungen werfen bereits ein Problem auf, da diese wohl nicht in den vorgefertigen Abschlußberichten (Wahlprotokollen) vorgesehen sind. Zudem handelt es sich bei den Teilnehmern der Infoveranstaltungen nicht um "Wahlmänner", sondern um KollegInnen, die ihre Teilnahme ermöglichen konnten. Insofern bleibt die Zusammensetzung des Publikums zufällig. Daher darf wohl behauptet werden, daß das "Basisvotum" sehr nach "Manipulation" riecht. Man weiß sehr genau: Ohne Abstimmung geht es angesichts der Brisanz des Vertrages und der miesen Stimmung nicht mehr. Viel Mühe verwendet der Vorstand darauf, die Unabänderlichkeit der "Verhandlungsergebnisse" zu begründen. Das gleicht der Periode einer "Revolution von oben", die ja dem Unten nicht gerade freundlich gesinnt ist. Allerdings entspricht dieses Vorgehen den Konsequenzen des "Mitgestaltens". Der Vorstand hat Glück, denn viele KollegInnen wissen gar nicht mehr, daß GEWERKSCHAFT öffentliche Entgegensetzung bedeutet. Da fällt es natürlich leicht, Streikforderungen, wie sie als Alternative zum neuen knechtenden Vertrag auch erhoben werden, als nicht mobilisierungsfähig - also nicht "mehrheitsfähig" - mit Bedauern und "Hand auf's Herz" zurückzuweisen. Für eine URABSTIMMUNG fehle es an Zeit. So lautet das gängige Argument. Das war klar, denn diese Zeit hat man nicht einplanen wollen, weil man das Resultat fürchtet und den Hebel des Zeitdruckes als "Argument" benötigt. Wer hat mit dem neuen Vertrag für wen etwas getan? Der Vorstand für sich selbst oder für die KollegInnen? Die Antwort ist klar. Die Interessen der Eisenbahner und ihrer Familien bleiben auf der Strecke. Erzählt wird ihnen das Märchen von den Gewerkschaften, die zwar zu schwach für ein NEIN zum Börsengang seien, aber doch angeblich stark genug, um den Kapitalismus im Kapitalismus durch völlige Anpassung zu beseitigen. Nur große Ratlosigkeit kann erklären, daß dieses Märchen auch Gläubiger findet. Wer sich dieser Zerstörung der Gewerkschaft widersetzt, soll möglichst an den Rand gedrängt werden. Man stelle sich einmal vor, die KollegInnen fordern in der Arbeitnehmerorganisation besonderer Art proletarische Demokratie. Das käme glatt einem Aufstand gleich, obwohl es logisch wäre. Wehe, wenn die Blase platzt!! Die Bedingungen des neuen Vertrages bedeuten im Klartext eine vorgezogene Bundestagswahl. Herbert |