Beschluß der ÖTV-Kreisdelegiertenkonferenz Stuttgart-Böblingen am 8.2.2000

Keine Einbeziehung ziviler Krankenhäuser in Kriegsvorbereitungen - keine Kooperationsverträge mit der Bundeswehr

 

Die Kreisdelegiertenkonferenz möge beschließen,

- folgenden Antrag über die Bezirksdelegiertenkonferenz an den Gewerkschaftstag zu richten

- sowie vorab den Kreisvorstand, den Bezirksvorstand und den Hauptvorstand aufzufordern, in der Angelegenheit entsprechend dem Antragsinhalt tätig zu werden.

Die ÖTV wirkt darauf hin, daß eine Vernetzung ziviler Krankenhäuser und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens mit der Bundeswehr und militärischen Bündnissen unterbleibt.

Insbesondere macht sie ihren ganzen Einfluß geltend, um sogenannte Kooperationsverträge ziviler Krankenhäuser mit den Reservelazarettgruppen der Bundeswehr zu verhindern.

Die ÖTV setzt sich weiterhin dafür ein, daß die Einrichtungen des Gesundheitswesens eine ausreichende, an den Erfordernissen der Versorgung der Bevölkerung orientierte Finanzierung erhalten.

Zur Information der Mitgliedschaft, der Krankenhausbeschäftigten wie der gesamten Öffentlichkeit und zur Verdeutlichung ihrer Position startet die ÖTV eine Informationskampagne. Dazu gehören u.a. öffentliche Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Informationsblätter.

Dafür nutzt die ÖTV auch den 1. September, den traditionellen Antikriegstag der Gewerkschaften.

Begründung:

Im Rahmen von Strukturmaßnahmen der Bundeswehr und der nun offensichtlich werdenden Einbringung der Bundeswehr bei kriegerischen Konflikten werden "Partner" gesucht, die die Bundeswehr in die Lage versetzen, den jeweiligen Ansprüchen gerecht zu werden.

Mit den Kooperationsverträgen zwischen der Bundeswehr und zivilen Krankenhäusern soll erreicht werden, daß der Sanitätsdienst der Bundeswehr für weltweite Kriegseinsätze tauglich wird.

Keinen Hehl aus seinen Absichten macht Generalstabsarzt Dr. Demmer, Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Unter der Schlagzeile "Zivile Krankenhäuser verstärken die medizinische Qualität und Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" schreibt er in der Fachzeitschrift "das Krankenhaus Nr. 6/99": "Nach einer Mobilmachung soll ziviles und militärisches Krankenhauspersonal gemeinsam für eine klinische Versorgung genutzt und nicht mehr zwischen Soldaten und Zivilbeschäftigten unterschieden werden".

Solche Kooperationsverträge braucht nur, wer sich auf neue Kriege mit einer erheblich größeren Anzahl an Behandlungsbedürftigen einstellt, als dies in den bisherigen Szenarien angenommen wurde. Die beabsichtigte zivil-militärische Vernetzung im Gesundheitswesen macht nur Sinn, wenn sie als Bestandteil einer umfassenden Vorbereitung der Bundeswehr auf neue Kriege verstanden wird.

Geschickt wird hierbei die schwierige finanzielle Situation der Krankenhäuser ausgenutzt, denn den kooperationswilligen Krankenhäusern wird kostenlos Personal und medizinisches Gerät überlassen.

In einem 33 Paragraphen umfassenden Mustervertrag, der zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, ausgehandelt wurde, wird die beabsichtigte zivil-militärische Zusammenarbeit dargestellt. (Abrufbar im Internet unter: http//www.bundeswehr.de/bundeswehr/streitkraefte/sanitaetsdienst/05_ziv.../5_2mvert.htm).

In Verhandlungen mit den einzelnen Krankenhausträgern versucht die Bundeswehr darüber hinaus auch Einfluß auf die Arbeitsvertragsabschlüsse zwischen dem jeweiligen Krankenhausträger und seinen Beschäftigten zu gewinnen. So wird z.B. angestrebt, Arbeitsverträge so zu gestalten, daß einem Einsatz in einem Bundeswehrkrankenhaus nicht widersprochen werden kann.

 

 


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