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BayerAG Leverkusen Juni 2000
Neue Standortvereinbarung
Auf der Belegschaftsversammlung am 25. Mai gab der neue Arbeitsdirektor Dr. Molnar bekannt, daß Ge-samtbetriebsrat und Unternehmensleitung über eine neue Standortvereinbarung verhandeln wollen. Die Betriebsräte der IG BCE Fraktion haben sich seit Juni letzten Jahres vorgenommen, Mitte 2000 mit Verhandlungen über eine neue Standortvereinbarung zu beginnen. Hauptsächlich weil Ende 2000 die Zusage der Unternehmensleitung ausläuft, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen.
In einer internen Bewertung der jetzigen Standortvereinbarung kamdie IG BCE Fraktion zu einem schlechten Ergebnis: »Der Arbeitgeber hat in allen vereinbarten Bereichen in jedem Jahr mehr Investitionen getätigt, als in der Standortsicherungsvereinbarung festgelegt wurde« »Es wird davon ausgegangen, daß die Investi-tionen auch ohne die Vereinbarung zur Standortsicherung getätigtworden wäre.«
So beurteilt die IG BCE Fraktion die Stimmung in der Belegschaft: »Wird kritisch gesehen, da Standortsicherung Opfer von den Beschäftigten abverlangt Diskussion verstärkt durch den Abschluß der GBV VEKT Überwiegend geringe oder keine Akzeptanz«. Die IG BCE Fraktion stellt fest, daß die Beschäftigtenfolgende Punkte erwarten:
»Keine weiteren finanziellen Einbußen auf Kosten einer neuen Standortvereinbarung
Kündigungsschutz erhalten
Kein weiterer Personalabbau
Erhalt der individuellen Arbeitsplätze an den Standorten«
Zum Abschluß legte der interne Arbeitskreis fest, daß die Neuordnung der Übertariflichen Bezahlung Vorrang hat: »Daher soll eine mögliche Nachfolgever-einbarung nicht öffentlich diskutiert werden.«
Die Einschätzung der Betriebsratskollegen der IG BCE bestätigt unsere kritische Haltung zu dieser Standortvereinbarung. 1997 hatten wir vor dem Abschluß der Vereinbarung folgenden Antrag eingebracht:
»Der Betriebsrat wird eine Zustimmung zu einer Standortsicherungsvereinbarung von folgenden Zusagen abhängig machen:
Um den Personalstand abzusichern, sowie die Übernahme der Auszubildenden zu gewährleisten, wird eine Arbeitszeitverkürzung vorgeschlagen.«
Im Kern gelten diese Forderungen heute immer noch.
Es werden bereits wieder Gespräche über eine neue Vereinbarunggeführt. Wieder dringt davon nichts in die Öffentlichkeit. EineDiskussion über eine solche Vereinbarung ist wohl wieder nicht vorgesehen. Weitere Zugeständnisse »um die Wirtschaftlichkeit zuverbessern« werden auch vom Kollegen Erhard Gipperich nicht ausgeschlossen. Besonders betont er die weitere Flexilibisierung bei der Arbeitszeit und beim Personaleinsatz.Es darf nicht wieder ohne Diskussion eine Vereinbarung mit weitreichenden Zugeständnissen unterschrieben werden.
Der Leverkusener Stadtanzeiger berichtete, daß der geplante Personalabbau in Leverkusen von ca. 200Beschäftigten laut Leverkusener Stadtanzeiger bei Agfa über die Instrumente Altersteilzeit, Sozialplan odereinen Transfersozialplan erfolgen soll. Im letzten Sommer wurden bereits 20 Beschäftigte über einen Transfer-sozialplan abgebaut. Die erhebliche Personalreduzierung in der chemischen Industrie wird immer öfterüber Transfersozialpläne geregelt. Ein Kampf der Belegschaft um den Erhalt der Arbeitsplätze findet kaumnoch statt. Nicht immer wird von der IG BCE überprüft, ob in den Betrieben alle Instrumente genutztwerden um einen Arbeitsplatzabbau zu verhindern.
Was ist ein Transfersozialplan? Bei einem Transfersozialplan wird das alte Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst, die Betroffenen erhalten eine Abfindung. Bei dem Transfersozialplan (1998) der Agfa Gevaert in Leverkusen ist ein Teil der Abfindung für die Qualifizierung in der Personalentwicklungsgesellschaft angerechnet worden. Die Personalentwicklungsgesellschaft muß eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit sein. Die betroffenen KollegInnen werden für ein ein Jahr Beschäftigte in dieser Gesellschaft. Laut Sozialgesetzbuch steht ihnen in dieser Zeit Kurzarbeitergeld für »100% Kurzarbeit« zu. Die Personalentwicklungsgesellschaft soll die betroffenen KollegInnen für eine Weitervermittlung qualifizieren, bei Bewerbungen unterstützen und in ein neues Arbeitsverhältnis vermitteln. Während der Zugehörigkeit zur Personalentwicklungsgesellschaft können Praktika in anderen Firmen erfolgen. Wenn Beschäftigte der Personalentwicklungsgesellschaft in einer anderen Firma ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen, haben sie innerhalb eines Jahres ein Rückkehrrecht zur Personalentwicklungsgesellschaft. Sind die Kolleginnen nach einem Jahr in der Personalentwicklungsgesellschaft nicht vermittelt, müssen sie sich arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld wird auf Basis der Altbeschäftigung berechnet. Die Abfindung wird durch das Jahr Kurzarbeit nicht mit dem Arbeitslosengeld gegengerechnet. |
Dazu gehören Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitkorridor (35 bis 40 Stunden), Freizeitausgleich für Mehrarbeit, Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Entgeltkorridor, Kürzung der tariflichen Jahresleistung.
In folgenden Firmen stehen Transfersozialpläne zur Diskussion oder sind vereinbart worden:
Ein Transfersozialplan soll laut IG BCE folgende Ziele beinhalten:
Die Chancen für die KollegInnen, auf dem Arbeitsmarkt vermittelt zu werden, ist abhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und dem Angebot an Arbeitsplätzen. Bei einer Teilschließung verlieren überwiegend die weniger qualifizierten MitarbeiterInnenihren Arbeitsplatz. Bisherige Erfahrungen zeigten, daß nur ein geringer Prozentsatz der Beschäftigten einer Personalgesellschaft eine neue Arbeitstelle erhalten.
Auf Grund des großen Bekanntheitsgrades, der größeren Qualifizierungsbreite und der stärkeren Auseinandersetzungen um dieArbeitsplätze liegen die Vermittlungschancen bei einer Betriebsschließung wesentlich höher.
Die Auseinandersetzung um den Erhalt der Arbeitsplätze sollte nicht nur auf Basis von Verhandlungen erfolgen. Ein Transfersozialplan darf nur das letzte Mittel sein, wenn der Kampf der Belegschaft um den Erhalt der Arbeitsplätze gescheitert ist. Den Weg der IG BCE, im Rahmendes Co-Managements, den Personalabbau sanft und ohne viel Aufhebens zu regeln, führt dagegen schnell zum Abschluß eines Transfersozialplans.
Wie lange der Personalabbau in den einzelnen Geschäftsbereichen bei der Bayer AG über Versetzungen und Altersteilzeit noch geregelt werden kann, ist für uns unklar. In den meisten Bereichen soll immer weiter Personal abgebaut werden. Die 1997 abgeschlossene Standortvereinbarung läuft Ende des Jahres aus. Darin war ein Personalabbau von 4500 Beschäftigten vereinbart worden.Was kommt, ist noch offen.
Nach langen Verhandlungen sicherte die Industrie Ende 1999 zu, 5 Milliarden DM in den Stiftungsfond zur Entschädigung von Zwangsarbeitern einzuzahlen. Die Bundesregierung soll auf 10 Milliarden DM aufstocken. Diese 10 Milliarden DM dienen nicht nur der Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen.
Mit dem Antrag auf Entschädigung und nach Erhalt einer Leistung verzichten die Überlebenden auf jede weitere Inanspruchnahme der öffentlichen Hand und der deutschen Unternehmen.
Die Betroffen erhalten nur einen Teil der Zahlung von ca. 35 bis 50 Prozent. Auf den Rest muß gewartet werden, bis alle Anträge bearbeitet sind. Gegen zukünftige Klagen der Opfer sind auch die Firmen geschützt, die nicht in den Stiftungsfond eingezahlt haben. Allerdings gibt es bis jetzt keine hundertprozentige Rechtssicherheit, daß die betroffenen Firmen in den USA nicht doch noch verklagt werden.
Die 16 Gründungsmitglieder der »Stiftungsinitiative zur Entschädigung von Zwangsarbeitern«, unter anderem auch die Bayer AG, haben zu Beginn 1,7 Milliarden DM zugesagt. Mehr als 2200 Firmen sind bis jetzt dem Fond »Erinnerung und Zukunft« beigetreten, doch fehlen immer noch 2 Milliarden DM. Die gesamte Auszahlung der Gelder könnte daran scheitern.
Nicht alle Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt hatten, sind bisher bereit, Gelder in die Stiftung einzuzahlen. Auch Agfa ist dem Fond nicht beigetreten, obwohl sie 500 Zwangsarbeiterinnen beschäftigt hatte. Dabei sind die eingezahlten Gelder als Betriebsausgaben von der Steuer abziehbar. Das Bundesfinanzminsterium begründet dies wie folgt: »Die Beträge dienen insoweit der Sicherung und Aufrechterhaltung des unternehmerischen Ansehens, das heißt der Wettbewerbsposition der Untermehmen.«
Aufgrund strenger Kriterien werden nicht alle ZwangsarbeiterInnen Leistungen erhalten. Viele werden wegen ihres Alters, 55 Jahre nach dem Krieg, nicht in der Lage sein, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Die Entschädigung ist ein Minimum. Für die wirklich geleistete Arbeit, die erduldeten Qualen und die gesundheitlichen Schäden ist sie kein Ersatz. Der Industrie geht es nicht um einen Ausgleich für erlittene Qualen und entgangenen Lohn sondern um Verhinderung von wirtschaftlichen Schäden. Dies gilt vor allem für Unternehmen wie Bayer, für die die USA der größte Absatzmarkt ist.
Beschäftigte haben laut einer Betriebsvereinbarung Anspruch auf Jubiläumsgeld, auch wenn sie sich in der aktiven und passiven Phase der Altersteilzeit befinden. Sie erhalten:
Dieses durchschnittliche Monatsgehalt entspricht der Höhe des Einkommens, daß die Beschäftigen erhalten hätten, ohne den Abschluß eines Altersteilzeitvertrages. Beschäftigte, auf die dies zutrifft, sollten die Höhe der Jubiläumszahlung überprüfen. Bei der Berechnung des Jubiläumsgeldes während der Altersteilzeit sind schon Fehler vorgekommen.
Die Bayer AG plant das Rechnungswesen neu zu organisieren. Als Begründung wurden unter anderem angeführt:
Die Umorganisation soll bis Ende des Jahres umgesetzt sein.Möglich wird die Ablaufoptimierung durch Einführung von SAP. Das Rechnungswesen wird an die SAP-Struktur angepaßt. Dabei werden Tätigkeiten standardisiert und viele Schnittstellen entfallen.
Die Einführung von SAP ist mit erheblichen Veränderungen und Arbeitsplatzabbau verbunden und bedeutet ein großes Rationalisierungspotential. Bei jetzt schon dünner Personaldecke müssen die MitarbeiterInnen erhebliche Mehrleistung bei der Umstellung auf SAP erbringen. Danach greift dann der Rationalisierungseffek tund es werden Arbeitsplätze vernichtet. Dies wird auch von Unternehmensseite nicht bestritten.
Die derzeit gültige Betriebsvereinbarung zu SAP und der bestehende Nachteilsausgleich reichen nicht aus, um den Betroffenengenügend Schutz zu bieten. Hier muß es neue Regelungen geben.
Das ist offensichtlich das Motto von Manfred Schneider. Erst vor kurzem ist die neue Vereinbarung zum Übertarif unterschrieben und den Mitarbeitern einiges Geld abgenommen worden, da sagt er auf der Aktionärsversammlung:
»Entscheidend für den Erfolg der Veränderungen und der strategischen Ausrichtung unseres Unternehmens sind das kann man gar nicht oft genug betonen die Qualität und die Leistung unserer Mitarbeiter, vor allem der Führungskräfte.Deshalb wollen wir die Spitzenkräfte für Bayer gewinnen.
Wir müssen entsprechende Anreize bieten, um mit den besondersdynamischen Wettbewerbern mithalten zu können denn hierzulande sind die Gehälter der Führungskräfte im Vergleich zu den USA relativ niedrig, während wir die weltweit höchsten Tariflöhne haben.«
Sauberer Arbeits-Platz (SAP)
Neulich auf der Belegschaftsversammlung
Das neue Vorstandsmitglied Dr. Molnar legte eine Folie auf zu den Strategischen Prioritäten der Bayer AG. In der Diskussion nannte er eines der Ziele: Eine offene Unternehmenskultur zu entwickeln und zu pflegen. Wir meinen: Dann sprechen sie doch auch Klartext Herr Molnar! Als kleine Hilfe, hier eine Übersetzung der strategischen Prioritäten:
Unternehmenswert steigen | Share Holder Value in Reinform, die Aktionäre bestmöglich bedienen |
Wandel beschleunigen - Kurs halten | Noch schneller verkaufen, ausgliedern, Persnal abbauen - auch gegen Widerstand |
konsequente Portfoliooptimierung | Was nicht zu uns paßt, fliegt raus |
Vermögen mobilisieren | Alles verscherbeln, was nicht niet- und nagelfest ist. |
Dienstleistungen überprüfen | Alles was teuer als der Markt ist, wird ausgegliedert oder fremdvergegen, oder die Öffnungsklausel des Tarifvertrages wird genutzt. |
E-Commerce | Computer statt Mensch arbeiten lassen |
Ausgliederung Kraftwerk
Diese und andere Fragen haben über 80 Beschäftigte an den Vorstand gestellt, wir dokumentieren hiermit den Brief:
»An den Vorstand der Bayer AG
Wir von der Abteilung ZT EN KKI Kraftwerk haben über die Presse/Aktionärsbrief erfahren, daß die Bayer AG sich von der Energieabteilung trennen will. So steht es im Aktionärsbrief:
Vermögenswerte, die nicht geschäftsnotwendig sind, mobilisieren wir, um das gebundene Kapital freizusetzen und für Investitionen in unser Kerngeschäft zu nutzen Dazu gehört auch, Dienstleistungen auf den Prüfstand zu stellen und an andere Unternehmen zu vergeben, wenn das mit eindeutigen Vorteilen für uns verbunden ist. Das gilt etwa für die Energieversorgung, die wir traditionell in einem hohen Maße selbst betrieben haben. Wir sind dabei, sie schrittweise auf spezialisierte Energieversorgungsunternehmen zu vergeben, wenn das mit eindeutigen Vorteilen für uns verbunden ist.
Wir haben folgende Fragen:
Mit freundlichen Grüßen«
Die Kollegen aus dem Kraftwerk brauchen unsere Unterstützung! Die Ausgliederungen werden weiter gehen! Heute Ihr morgen wir, das Kraftwerk muß weiter bei der Bayer AG bleiben!
Bereich | Gebäude | Telefon | |
M.Erkan Bayraktar | Kraftwerk Nord | G 15 | 72224 |
Heike Bär* | WD/UWS | W15 | 21505 |
Frank Behrendt* | ZT-TE | E41 | 23669 |
Joseph Daiminger | Betriebsrat | G 7 | 25878 |
Kasim Deve* | LS-F/TL | Q 12 | 8580 |
Wolfgang Fleu* | LS-P/LDI | U 24 | 57623 |
Marianne Hürten | Betriebsrat | 4815 | 21588 |
Herbert Janke | Betriebsrat | 4815 | 23638 |
Rainer Länder | Betriebsrat | 4815 | 22480 |
Werner Opitz | CHF | P 1 | 25289 |
Michael Prenzlow | CHIT | P 21 | 53518 |
Peter Pütz | Betriebsrat | F 44 | 23969 |
Nikolaus Roth | Betriebsrat | W 4 | 25902 |
Elke Schmidt | ZFDAL | O 13 | 25912 |
* Ersatzbetriebsräte | Vorwahl: 021430 |
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