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Lieber Erhard,
im Gesamtbetriebsratsinfo und auf der Belegschaftsversammlung am 13.11.2000 hast du bekannt gegeben, dass die Standortvereinbarung "in einigen wenigen Punkten noch nicht abgeschlossen ist". Wir weisen dich daraufhin, dass bis jetzt keine detaillierte Information über die einzelnen Punkte der Standortvereinbarung im Betriebsrat in Leverkusen stattgefunden hat. Eine Abstimmung der einzelnen Punkte hat es bis jetzt auch nicht gegeben. Es ist angekündigt, dass die Betriebsratssitzung am 30.11.00 entfallen soll, obwohl nach eurer Aussage der Gesamtbetriebsrat die Standortvereinbarung am 01.12.00 beschließen soll. Wir sind der Meinung es gibt genug Punkte zu denen der Leverkusener Betriebsrat sich dringend eine Meinung Bildung muß.
Die Einsicht in die Kommt- und Gehtzeit der MitarbeiterInnen unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrates. Eine stärkere Kontrolle der Beschäftigten durch den Vorgesetzten als in den GLAZ Vereinbarungen schon festgeschrieben ist, halten wir nicht für nötig. Mit diesen Punkten wird die Kontrolle der Beschäftigten durch die Vorgesetzten noch verstärkt.
Diese "Zusage" des Unternehmens ergibt sich aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung. Das neue Teilzeitgesetz hat das Recht auf Teilzeit festgeschrieben und verpflichtet die Arbeitgeber Teilzeitstellen zu schaffen.
Hier werden freiwillig die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingeschränkt und unzumutbare Bedingungen für die Beschäftigten geschaffen, die in diese Mitarbeiteragentur versetzt werden.
Bei der Ausgliederung von Sozialeinrichtungen, und dies sind die Wirtschaftsbetriebe, hat der Betriebsrat volle Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmungsrechte beziehen sich auf die Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung, ob die Sozialeinrichtung einen selbständigen Rechtsträger erhalten soll oder nicht. Die Verhandlungen um die Ausgliederung der Wirtschaftsbetriebe müssen erneut aufgenommen werden, mit dem Ziel, die Ausgliederung abzulehnen.
Genaue Prüfung, ob die Kolleginnen und Kollegen, die aus den Geschäftsbereichen der Logistik zugeordnet werden sollen, tatsächlich Logistiktätigkeiten ausführen. Wenn im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Zentralen Logistik Versetzungen in die Zentralen Logistik durchgeführt werden, gelten Mitbestimmungsrechte und eine entsprechende Sozialauswahl.
Eine Streichung scheint uns rechtlich fragwürdig und widerspricht der Humanisierung der Wechselschicht.
Lieber Erhard, wir fordern dich auf, vor Abschluß der Standortvereinbarung
Ohne ein zustimmendes Votum in Leverkusen darf die Leverkusener Vertretung im Gesamtbetriebsrat der Vereinbarung nicht zustimmen.
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LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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