Mit viel Gedönse und ohne erkennbare Logik die Auswahl der Zechen betreffend mußten bestimmte Zechen 1999 Kurzarbeit verfahren. Und plötzlich, vor Ablauf der vereinbarten Kurzarbeit, wurden die Feierschichten ausgesetzt. Offiziell hieß es, durch einen Vertragsabschluß über Kokskohleabnahmen durch die TKS sei Kurzarbeit nicht mehr nötig. Inoffiziell munkelt man, das Landesarbeitsamt habe sich von der DSK verarscht gefühlt: erst mußten die Kumpel mit jeder Menge offener Freizeitansprüchen Feierschichten verfahren. Den angeblich wurden die Ansprüche auf die Gesamtbelegschaft umgelegt. Dann mußten plötzlich die Warmfreischichtenansprüche auf Feierschichten genommen werden, sodaß kein Kurzarbeitergeld-Anspruch entstand. Und schließlich war die ganze Kurzarbeit vom Tisch.
Jetzt verfahren viele Reviere ihre Schichten mit Rumpfbelegschaften von 45 %, weil alle Freizeitansprüche aus 1999 abgefeiert werden sollen – auf Biegen und Brechen. Und das, obwohl die DSK in Erwartung des Personalüberhangs gerade 5 Freischichten ins nächste Jahr schieben ließ. – Ein Lump, der Böses hier vermutet, etwa, daß die DSK sich für Kurzarbeit im Jahr 2000 fit macht.