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Anfang Februar entließ der deutsche Konzern Volkswagen in Uitenhage, Südafrika 1300 Arbeiter, weil sie ein Ultimatum zur Arbeitsaufnahme nicht befolgt haben. Sie und andere hatten die Arbeit niedergelegt, um ihre Solidarität mit 13 Shopstewards (Mittelding aus Betriebsrat und Vertrauensmann/frau), die von ihrer Gewerkschaft ein Funktionsverbot (Suspendierung) erhalten hatten zu schützen. Sie wollten ihre demokratisch gewählten Vertreter nicht fallen lassen, die ihrer Kritik an Vereinbarungen zwischen ihrer Gewerkschaft und dem Arbeitgeber Ausdruck verliehen.
Seit Februar haben die Vertreter der Entlassenen Briefe an deutsche Betriebsräte und Vertrauensleute geschickt, um die Solidarität deutscher VW-Kollegen einzufordern. Es kam sogar der Kollege James Bonisile Mzeku nach Deutschland, um persönlich die Sicht der Betroffenen vorzutragen. Die offiziellen Vertreter der deutschen VW-Arbeiter taten sich schwer mit internationaler Solidarität. Nur an der Basis rührte sich Protest gegen das Vorgehen der Firmenleitung. Es gab vielfach den Wunsch, die Ereignisse besser zu verstehen, Widersprüchen nachzugehen und unterschiedliche Darstellungen zu klären. Die Unterzeichner sind daher nach Uitenhage gereist, um soviel direkte Information wie möglich zu erhalten.
Die entlassenen Kollegen riefen die, nach südafrikanischem Arbeitsrecht, zuständige Schlichtung an. Diese ist etwa der 1. Instanz unseres Arbeitsgerichts vergleichbar und fand vom 15.-19.5.2000 in Uitenhage öffentlich statt. Auf Bitte vieler Kolleginnen und Kollegen, berichten wir hiermit von den Ereignissen. Die Aussagen in diesem Bericht beruhen auf Informationen aus der Schlichtungsanhörung, auf Dokumenten, die als Beweismittel vorgelegt wurden, und Gesprächen mit verschiedenen Menschen vor Ort. Wir berichten entlang der Argumentationslinie des Gesamtbetriebsrates (GBR) von VW, bezugnehmend auf dessen schriftliche Ausführungen vom April 2000.
Die Darlegungen des Gesamtbetriebsrates sind von einer großen Unkenntnis der Sachverhalte und zeitlichen Abläufe gekennzeichnet, unterstellt, dass es sich nicht um eine absichtliche Fehlinformation handelt. Auffällig ist außerdem, dass sie zu einem Großteil auf Aussagen von Dr. Schuster vom internationalen Personalwesen des Unternehmens beruhen. Sichtweisen der Entlassenen haben offensichtlich keine Berücksichtigung gefunden.
Der GBR übernimmt die Darstellung des Unternehmens, dass VW selbst gar nicht am Konflikt beteiligt, unschuldiges Opfer einer gewerkschaftsinternen Auseinandersetzung um die Suspendierung der 13 Shopstewards durch die Metallgewerkschaft NUMSA sei. Sowohl die Darstellung des Anwalts der entlassenen Kollegen, als auch die des VW-Personalchefs B.K. Smith in der Schlichtungsanhörung machten jedoch deutlich, dass ein zentraler Konfliktpunkt das sogenannte A4 Export Agreement, eine Standortvereinbarung aus dem Jahre 1998 war. Diese war nach Aussagen der Betroffenen, über ihrer Köpfe hinweg, zwischen VW und NUMSA abgeschlossen worden. Das Unternehmen verlangte für einen Exportauftrag von 60.000 Fahrzeugen pro Jahr eine Reihe von Zugeständnissen seitens der Gewerkschaft wie z.B. den Wegfall einer Pause, die Einführung von Schicht- und Wochenendarbeit, die Einführung von Gruppenarbeit, einen Urlaubskorridor zur Verlängerung von Produktionszeiten. Für das transnationale Unternehmen bedeutete das Abkommen nach eigenen Aussagen die Voraussetzung für die Eingliederung des südafrikanischen Werkes in die weltweite Arbeitsteilung ("integration into the worldwide supply chain") des Konzerns. So unterschrieben die Gewerkschaft und VW am 27. August 1998: "...es ist klar, dass die Zukunft der südafrikanischen Autoindustrie in Exportaufträgen liegt, die angesichts der überaus rigorosen internationalen Konkurrenz nur dadurch gesichert werden können, wenn die besten VW-Standards bezogen auf Qualität, Produktivität, Kostengünstigkeit und Liefertreue übertroffen oder mindestens erreicht werden." [1] Obwohl eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Änderungsvorschlages eingerichtet worden war, unterschrieb die NUMSA den Vorschlag des Arbeitgebers ohne Änderung. Die Kollegen erfuhren von dem Abschluss aus der Zeitung.[2]
Die Auseinandersetzung bei VW hatte somit auf der einen Seite als Ursache die Angriffe des Unternehmens auf Errungenschaften der Arbeitnehmer im Rahmen der Globalisierung. Zum anderen gab es die Unzufriedenheit eines bedeutenden Teils der Belegschaft über die Zugeständnisse ihrer Gewerkschaft und deren Umgang mit dem Mitgliederwillen. Der Unmut machte sich z.B. bei der Neuwahl der Shopstewards im letzten Jahr Luft. Eine ganze Reihe derjenigen, die den Mitgliedern zu kompromissbereit waren, wurden zugunsten von kritischeren Vertretern abgelöst. Dies war weder dem Unternehmen noch der Gewerkschaft angenehm. NUMSA versuchte verschiedene Male sich der Kritiker durch Ausschluss oder Suspendierung zu entledigen. Das wurde aber u.a. durch eine Arbeitsniederlegung am 19.7.99 seitens der Belegschaft verhindert. Im Januar 2000 waren Unternehmen und Gewerkschaft offensichtlich entschlossen, die 13 unliebsamen Shopstewards loszuwerden. In der Schlichtungsanhörung wurde sehr eindringlich deutlich, dass ihrerseits alle Möglichkeiten ausgeschlagen wurden, den Konflikt zu entschärfen. Er wurde vom Unternehmen eskaliert, indem es alle Ebenen von Parteien, Politikern und Gewerkschaftern einschaltete, nur nicht konstruktiv und deeskalierend mit den Vertretern der eigenen verunsicherten und protestierenden Belegschaft sprach. Auch dem Begehren der Kollegen, einen neutralen Vermittler einzuschalten, wurde nicht entsprochen.
Die Aussage im Papier des Gesamtbetriebsrates, dass die 13 Shopstewards als Teil einer Minderheit zum Streik aufgerufen haben, ist unzutreffend, und wurde auch von VWSA nicht getroffen. Es handelte sich um eine spontane Unmutsäußerung von Gewerkschaftsmitgliedern, die mit der Entscheidung ihrer Gewerkschaft nicht einverstanden waren und verlangten, ihre Gewerkschaftssekretäre zu sprechen. Sie standen nämlich nach der Suspendierung ihrer Shopstewards ohne betriebliche Interessenvertretung dar.
Die "Analyse" Herrn Dr. Schusters, dass die sogenannte Minderheit, von VW aus die NUMSA übernehmen wollte, ist (auch) eine Darstellung der NUMSA. [3] Sie ist schon von daher fragwürdig, weil den kritischen Shopstewards verschiedene Motive unterstellt wurden, zum einen, dass sie die NUMSA übernehmen wollten, zum anderen, dass sie eine konkurrierende Gewerkschaft im Betrieb installieren wollten, dann wieder, dass sie NUMSA zerstören wollten. Es ging bei ganz klar um innergewerkschaftliche Demokratie und die Einbeziehung der Basis (workers control).
Wie sich Gewerkschafter daran stören können, dass Arbeitnehmer ein Abkommen zur Produktivitätssteigerung, das Nachteile für sie bedeutet, kritisieren, ist uns unverständlich. Wir sind der Ansicht, dass die Interessenlage der Arbeitnehmer der Maßstab für Gewerkschaftspolitik sein sollte.
Völlig unzutreffend wird die Darstellung des GBR an der Stelle, wo es um den Rücktritt von 18 Shopstewards geht und dies in Verbindung mit Brandanschlägen auf zwei Häuser gebracht wird. Die 18 gehörten zu denen, die die umstrittene Standortvereinbarung befürworteten. Die erwähnten Brandanschläge haben nach den Entlassungen im Februar 2000 stattgefunden und konnte somit nicht als Drohung zur Erzwingung eines Rücktritts, der schon sieben Monate zuvor stattgefunden hatte, gewirkt haben. Außerdem sind wir überrascht, dass der Gesamtbetriebsrat weiß, wer der/die Verantwortliche(n) sind. Das hat er nämlich der südafrikanische Justiz voraus. Es hat in dieser Sache kein Verfahren stattgefunden.
Ihren Rücktritt haben die 18 Shopstewards am 27. Juli 1999 erklärt. Das hat nach Aussagen der NUMSA und von VW mit der Wiedereinsetzung von zuvor 8 von der NUMSA suspendierten Shopstewards zu tun. [4] In der Anhörung wurde aber nachgewiesen, dass einige dieser Shopstewards mit ihrem Rücktritt ihrer Abwahl zuvorgekommen sind. Die Satzung der NUMSA sieht vor, dass ein Shopsteward nicht mehr in Funktion ist, wenn mindestens 30 Prozent der Mitglieder des zugeordneten Bereichs seine Abwahl, dokumentiert durch Unterschriften, verlangen. Gegen mehrere der 18 Shopstewards liefen derartige Abwahlbegehren, resultierend aus der Unzufriedenheit der Mitglieder über ihre Zugeständnisse gegenüber der Firmenleitung. Abgewählte Shopstewards haben laut Satzung nicht die Möglichkeit, bei einer Nachwahl wieder anzutreten, zurückgetretene allerdings schon. [5]
Die Nachwahl für zurückgetretene Shopstewards muss laut Satzung innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden. [6] Dies hat die NUMSA jedoch in diesem Fall nicht eingehalten. Daraufhin haben die Shopstewards in den betroffenen Abteilungen wie üblich Nachwahlen durchgeführt, um eine Vertretung der Bereiche zu gewährleisten. Die NUMSA erkannte die Gewählten dieses Mal allerdings nicht an. Trotzdem wurden sie vom Unternehmen bei verschiedenen Gelegenheiten als Shopstewards freigestellt und auch als solche ausgewiesen, z.B. bei einem Besuch von deutschen Sozialdemokraten im Oktober 1999.
Die Aussage des GBR, dass die Shopstewards keine Gewerkschaftsvertreter ins Werk lassen wollten, stellt die Verhältnisse auf den Kopf. Die protestierenden Kollegen und das Unternehmen haben NUMSA mehrfach dringlich aufgefordert, ins Werk zu kommen, um mit den Kollegen zu sprechen. [7] In Wahrheit ging der Konflikt darum, dass die Gewerkschaft sich endlich einmal bei den Kollegen blicken lässt und ihr Vorgehen begründet. Es erschien aber niemand. Durch den Rücktritt der 18, die Nichtanerkennung der nachgewählten und die Suspendierung der 13 unbequemen Shopstewards, hatte die NUMSA eine Situation geschaffen, in der eine Belegschaft von 6000 Beschäftigten ohne jegliche betriebliche Interessenvertretung dastand. NUMSA, die sich in der außergerichtlichen Einigung verpflichtet hatte, für die Zeit bis zu den Neuwahlen einen Vertreter im Werk zu stationieren, erfüllte diese Zusage nicht. Dies angesichts der Tatsache, dass eine weitere Runde von Umstrukturierungen im VW-Werk bevorstand. So wurde(n) nach den Entlassungen Anfang Februar die Logistik ausgegliedert, Aufhebungsverträge abgeschlossen, Versetzungen vorgenommen, Abfindungen ausgehandelt. VW war in der komfortablen Lage, dies alles ohne Interessensvertretung im Werk abzuwickeln. Das fand Personalchef B.K. Smith auf Befragen in der Anhörung ganz in Ordnung.
Nun zu der Behauptung, die "Oppositionsgruppe" habe Gespräche abgelehnt. Personalchef Smith bezeichnete Schuster und Uhl, die im Januar nach Südafrika gereist waren, im Hearing als Vertreter des oberen Managements ("Senior Management"). So wurde der Besuch auch in der Presse dargestellt. Die beiden Vertreter der deutschen VW AG seien gekommen, um die Position des Unternehmens zu unterstützen, dass die Aktion nicht geduldet werden könne. [8] Uhl erschien also nicht als Kollege, der um Objektivität oder wenigstens Neutralität bemüht ist, sondern als Partei der anderen Seite. Die beiden Treffen, die mit den abgesetzten Shopstewards anberaumt waren, waren so chaotisch organisiert, dass nicht alle Ex-Shopstewards informiert waren. So standen Ketye und ein anderer Kollege nach Aussage der Betroffenen alleine an dem ausgemachten Treffpunkt. Zudem ist es eine logische Inkonsequenz sowohl seitens VWSA als auch der deutschen Besucher, dass sie die abgesetzten Shopstewards nun wieder als Ansprechpartner wählten. Ihnen war laut außergerichtlicher Einigung untersagt, als Belegschaftsvertreter zu fungieren. Daher mussten die Mitglieder sich neue Vertreter wählen, die mehrfach versuchten, mit dem Unternehmen ins Gespräch zukommen, was immer wieder abgelehnt wurde.
Nach dem gescheiterten Treffen mit Uhl, ergingen allerdings zahlreiche schriftliche und mündliche Bitten der südafrikanischen Kollegen um Gespräche an z.B. Uhl, Klaus Volkert, Stefan Krull, Andreas Huhn, Renate Müller. [9] Der Bitte, des nach Deutschland gereisten und am 23.3. vor dem Werkstor in Kassel wartenden, Kollegen Mzeku auf einer Vertrauensleuteversammlung zu sprechen, oder die zweier anderer Kollegen, ihren Fall bei der Sitzung des Weltbetriebsrates in Brasilien vorbringen zu dürfen, wurde abgelehnt. Selbst zu dem speziell zum Thema Entlassungen anberaumten Vertrauensleuteversammlung am 3. April in Kassel ließ man den südafrikanischen Kollegen nicht zu. Man wollte den Konflikt in Uitenhage lieber ohne die Betroffenen behandeln. Somit ist der Vorwurf der mangelnden Gesprächsbereitschaft genau umgekehrt zutreffend.
Es ist wahr, dass es heftige Kritik seitens der Regierung und des Präsidenten an dem Streik gab. Das ist in der Geschichte der Arbeiterbewegung nichts Neues, und war selten Maßstab für die Berechtigung gewerkschaftlichen Handelns. Wenn dies anders wäre, könnten sich die Gewerkschaften auflösen. Die Stellungnahme der Politiker muss man vor dem Hintergrund sehen, dass VW massiv mit dem Abbau von Arbeitsplätzen gedroht hat. Nicht nur die 6000 bei VW und 20000 bei den Zulieferern seien durch die Aktion betroffen, sondern die Ökonomie des Eastern Capes (Bundesland), und das Ansehen von Gesamtsüdafrika als zuverlässiger Handels- und Wirtschaftspartner stünden auf dem Spiel. Dazu kommt noch, dass es Falschmeldungen gab, und die Stimmung kräftig angeheizt wurde. So hatte VW gleich am ersten Tag den Arbeitsminister angeschrieben. In der Presse wurde dessen Antwortschreiben, das im wesentlichen nur den Eingang des Schreibens bestätigte und seine Unterstützung bei der Lösung des Konfliktes zusagte, völlig entstellt als Distanzierung und Verdammung wiedergegeben. Und die örtliche Regierungskoalition bezeichnete die ehemaligen Shopstewards als Monster/Hexen ("witches"). [10]
Man konnte tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass es um eine Hexenverbrennung ging. Das ganze wird nur verständlich, wenn man zu Grunde legt, dass die Aussage des GBR zutrifft, dass die Gewerkschaft das Unternehmen aufgefordert habe, die Shopstewards zu kündigen. Es war offensichtlich das gemeinsamen Ziel von VW und der Gewerkschaft, die unliebsamen Kritiker loszuwerden. Die Unfähigkeit der NUMSA, die Auseinandersetzung um innergewerkschaftliche Demokratie in einer für die Belegschaft akzeptablen Weise zu führen, und ihre Entscheidung, die "Lösung" dem Arbeitgeber zu übertragen, müssen nun 1300 Beschäftigte und ihre Familien teuer bezahlen. Die 13 Shopstewards ist die Gewerkschaft losgeworden. Das ist allerdings ein Pyrrhussieg für die NUMSA. Sie hat mit ihrem Vorgehen ihre Glaubwürdigkeit, nicht nur bei VW, verloren.
In der Zwischenzeit sind alle Entlassenen, aber auch zahlreiche Beschäftigte aus der NUMSA ausgetreten und haben sich der Oil Chemical General and Allied Workers Union (OCGAWU), einer radikalen, branchenübergreifenden, unabhängigen Gewerkschaft angeschlossen. Am 26.5. fand ein erstes Gespräch zwischen VWSA und dieser Gewerkschaft statt, die davon ausgeht, dass sie in Kürze die erforderliche Anzahl Mitglieder (30%) für eine Mindestrepräsentanz ihrer Mitglieder im Betrieb hat. Auch Arbeiter in anderen Metallbetrieben in Uitenhage haben der NUMSA den Rücken gekehrt, weil sie sich nicht mehr vertreten fühlen.
Es gäbe noch mehr zu berichten, z.B. von Gesprächen mit Medizinern einer Klinik, die uns erzählten, dass sich langjährige Patienten, die zu den Entlassenen gehören, aus finanziellen Gründen nicht mehr behandeln lassen können. Wir erfuhren, dass den Familien die Möbel aus den Wohnungen geholt wurden, weil die Raten nicht mehr bezahlt werden konnten. Kinder mussten von den Schulen genommen werden. Wir sprachen mit kleinen Geschäftsleuten, die uns die Auswirkungen der Entlassungen auf die Stadt Uitenhage schilderten und uns drängten, VW klarzumachen, dass sie die Kündigungen zurücknehmen müssten. Wir trafen auch Kollegen aus anderen Firmen, die mit ihren VW-Kollegen solidarisch sind, und selbst Nachteile dadurch haben. Wir müssten auch die Stimmung auf der Versammlung mit ca. 1000 entlassenen und beschäftigten VW-Arbeitern schildern, von ihren Liedern und Tänzen schreiben. Wichtig wäre auch, von Entlassungen von VW in Brasilien zu berichten. 22 Kollegen flogen raus, weil sie in den Dienst nach Vorschrift gegen Arbeitszeitflexibilisierung und für Lohnangleichung traten. Das würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Unser Resumee: Die über 1300 Entlassungen in Südafrika und Brasilien sind eine Abstrafung/Zerschlagung des Widerstands, der sich gegen die Globalisierung und gegen die Zugeständnisse durch die Gewerkschaften regt.
Bleibt uns, den Dank und die Grüße der südafrikanischen Kollegen an diejenigen weiterzugeben, die - in welcher Form auch immer -solidarisch mit ihnen waren. Sie bedürfen auch jetzt noch und gerade jetzt unserer Solidarität.
Die Schlichtungsverhandlung konnte in der einen Woche nicht abgeschlossen werden. Sie wurde auf den 31.7.-11.8. vertagt.
Abschliessend möchten wir noch bemerken, dass wir gerne für Nachfragen und Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
05. Juni 2000
Soli-Konto:
Erhard Scholz
294147508
Postbank Köln [370 100 50]
1) Agreement between NUMSA and VWSA on the A4 Golf Export
Project and General Transformation at VWSA, Preamble
2) Applicants Response to Respondents Chronological
Sequence 12. Mai 2000
3) Evening Post 26.1.2000
4) Chronological Sequence Case No. EC 17900, Beschreibung
des zeitlicher Ablaufs, vorgelegt von VWSA
5) Clauses 4(1)(f)(i)7 und 4(1)(g)(ii)5 der NUMSA-Satzung
von 1996
6) Clause 4(1)(g)(i) der NUMSA-Satzung von 1996
7) Protokoll vom 20.1.2000, z.B. Briefe von VWSA an die verschiedenen
Ebenen der NUMSA vom 20.1., 21.1. und 4.1.2000 an den Vorsitzenden von NUMSA
und COSATU
8) Evening Post 25. und 27.1.2000
9) z.B. Schreiben von Ketye 28.2.2000 an Uhl wie auch Krull,
29.2.2000
10) Gemeinsames Flugblatt des ANC, SACP (Kommunistische
Partei Südafrikas), COSATU (gewerkschaftlicher Dachverband)= Regierungsallianz
in Uitenhage
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