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Im Rahmen der zwischen General Motors und Fiat geschlossenen Allianz beabsichtigt das Europäische GM Arbeitnehmerforum eine Richtlinie mit General Motors Europe abzuschließen, die national konkretisiert werden soll. Diese Richtlinie soll, wie in der Sitzung des Manufacturing Committees beschlossen, die folgenden Punkte umfassen.
Um eine einheitliche Informationsbasis herzustellen, muss für alle Beteiligten der Zugang zu wichtigen Informationen gegeben sein.
Dieser Informationsfluss muss auch über die außerordentlichen Dialoge hinaus nach der Gründung der GM - Fiat Allianz und evtl. den joint ventures fortgesetzt werden.
In jedem Fall muss das Europäische Arbeitnehmer Manufacturing Committee rechtzeitig vor der Realisierung eines joint venture informiert werden.
Im Zusammenhang mit der Allianz bzw. der Gründung von joint ventures dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen vorgenommen werden.
Im Zusammenhang mit der Allianz bzw. der Gründung von joint ventures wird eine umfassende Besitzstandssicherung garantiert, wie z. B.:
3.1. Betriebszugehörigkeit
3.2. Lohnfortzahlung bei Krankheit
3.3. Produktivitätszahlungen
3.4. Gewinnbeteiligungen
3.5. Leistungsvergütung
3.6. Betriebliche Nebenleistungen, insbesondere Ansprüche aus der Altersverssorgung
3.7. Gleichstellung / Gleichbehandlung der übergehenden GME Mitarbeiter.
hinsichtlich Vergütung und Nebenleistung mit den Mitarbeitern, die bei
GM verbleiben (unbegrenzter Besitzstandsschutz)
3.8. Weiterführung von bestehenden Sozialleistungen z. B. Busverbindungen
und Erhalt von Fahrtkostenzuschüssen
3.9. In bezug auf Mitarbeiterprogramme (z. B. Fahrzeugkauf, Aktienerwerb) werden
in den neuen Unternehmn vergleichbare Regelungen entwickelt und eingeführt
4.1 Recht der jetzigen GM Mitarbeiter, dem Übergang auf das neue Unternehmen
zu widersprechen
4.2 Rückkehrrecht ohne Beschränkung bis 2005
4.3 Für den Fall, dass die Allianz und/oder joint ventures teilweise oder
ganz scheitern, müssen die transferierten Arbeitnehmer das Recht auf
Rückkehr zu ihrem früheren Arbeitgeber auf einen vergleichbaren
Arbeitsplatz haben.
4.4 Bevorzugung bei späterer Bewerbung auf geeignete Arbeitsplätze
gegenüber externen Bewerbern bei gleichwertiger Eignung.
Übernahme der bei den GM-Unternehmen bestehenden Betriebsvereinbarungen und anderen kollektiven Regelungen.
6.1 Die nationale repräsentierende Struktur, wie sie momentan in den einzelnen
Ländern festgelegt ist, muss bestehen bleiben.
Im Fall von Großbritannien betrifft dies das Gemeinsame Verhandlungskomitee
(JNC) für Arbeiter und das Gemeinsame Verhandlungskomitee (SJNC) für
Angestellte.
6.2 Außerdem muss vereinbart werden, dass die momentan vertretenen Gewerkschaften
und/oder deren Rechtsnachfolger das Recht erhalten die Vertretung aller Arbeitnehmer,
sowohl in den bestehenden Unternehmen als auch in neu gegründeten joint
ventures, wahrzunehmen.
Gegebene Investitionszusagen werden eingehalten und durchgeführt.
Die bestehenden Powertrain Entwicklungsstandorte und -werke erhalten die Garantie, dass nachfolgende Produkte in ihren Standorten entwickelt bzw. produziert werden.
Rudolf Müller
Vorsitzender des Europäischen GM Arbeitnehmerforums
Dr. Thomas Klebe
IG-Metall
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LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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