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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Zur Opel-Betriebsvereinbarung „Restrukturierung“ (2004/0123/A) 1. Ein JA des Betriebsrats zu dieser Vereinbarung bedeutet Zustimmung zum Abbau von 8500 Arbeitsplätzen bei Opel und damit auch Zustimmung zum Abbau von mindestens 2.900 Arbeitsplätzen (lt. BR-Vors. D. Hahn) in Bochum. 2. Der Punkt III der Vereinbarung erfordert die Entscheidung zum sogenannten freiwilligen Ausscheiden bis zum 31.1.05. Zentral ist die Frage dann: Was passiert, wenn sich jetzt in Bochum keine 2.900 Freiwillige finden ? Dann bedeutet laut Punkt II der Vereinbarung ein JA des Betriebsrats auch die Zustimmung zum Einigungsstellenverfahren ab 1.2.05 „nach Maßgabe der Paragraphen 111 und folgende des Betriebsverfassungsgesetzes.“ In § 112 a BetrVG werden Entlassungen von Arbeitnehmern durch betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich als Verhandlungsgegenstand der Einigungsstelle genannt, mit dem Zusatz: „Als Entlassung gilt auch das vom Arbeitgeber ... veranlasste Ausscheiden von Arbeitnehmern auf Grund von Aufhebungsverträgen.“ Damit steht fest: melden sich nicht genug Freiwillige,
dann bedeutet ein JA des Betriebsrats zu dieser Vereinbarung gleichzeitig
auch ein JA zu betriebsbedingten Kündigungen. Wer behauptet, dass „in der Vereinbarung keine betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen sind“ (IG Metall extra Nr.6, Dezember 2004), der lügt. Andreas Felder, Mitglied der Vertrauenskörperleitung
bei Opel in Bochum
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