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Bochum, 28. August 2000

Betriebsrat Info Opel Bochum

Sonderschichten zugestimmt!
Mehr Arbeitsplatzsicherheit für Alle!!

In der Betriebsratssitzung am 28. August 2000 hat der Betriebsrat mehrheitlich der Betriebsvereinbarung 4/2000 zugestimmt. Neben Maßnahmen zur Verlängerung der Arbeitszeit (Sonderschichten, usw.) wurden zahlreiche konkrete Punkte zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze auf allen Schichten vereinbart.

Seit Juni waren alle Betriebsräte regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informiert. Auch in den Infostunden der Vertrauensleute wurde mehrfach darüber diskutiert. Durch die konstruktive Diskussion vieler Vertrauensleute und Betriebsräte konnte die ursprüngliche Vereinbarung entscheidend verbessert werden.

Die Mehrarbeit ist notwendig, weil der in Bochum gebaute Zafira gut verkauft wird. Gleichzeitig gab/gibt es Pläne der Geschäftsleitung, Bochumer Produktion in andere Werke zu verlagern (Beispiel: Wegnahme der Vectra-Produktion aus Antwerpen). Damit wären die Arbeitsplätze der Nachtschicht als erste gefährdet gewesen.
Schwerpunkt der Verhandlungsposition des Betriebsrates war es darum, die Arbeitsplätze auf allen Schichten und in allen drei Bochumer Werken ein weiteres Stück sicherer zu machen. Mit der beschlossenen Betriebsvereinbarung wurde dieses Ziel erreicht.

Folgend die wichtigsten Punkte der Vereinbarung:

Verlängerung der Nachtschicht im Werk I

Die Ende 2000 auslaufende Nachtschicht im Werk I wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. 12. 2001 verlängert. Das bedeutet Arbeitsplatzsicherheit für ca. 1.500 Beschäftigte.

Zafira - Standortzusaqe

Bochum bleibt bis zum 31.12.2002 der einzige westeuropäische Produktionsstandort für den Zafira. Damit sind vorerst die Management-Pläne verhindert, die Zafira-Produktion zu verlagern.

Übernahme der Auszubildenden

Die Auszubildenden aus den Einstellungsjahren 1999 und 2000 werden für grundsätzlich 24 Monate übernommen. Damit ist ein erster wichtiger Schritt für eine dauerhafte Übernahme erreicht. Die Beendigung der Ausbildung dieser Azubis fällt in die Zeit der neuen Astra-Produktion. Dann werden die Azubis dieser Ausbildungsjahre unverzichtbar für Opel sein.

Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Der im Standortvertrag vereinbarte Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen wird für ein Jahr verlängert und gilt nun bis zum 31.12.2003.

Keine Versetzungen aus Werk II in das Werk I

Für die Jahre 2000 und 2001 werden betriebsbedingte Versetzungen aus dem Werk II in das Werk I ausgeschlossen. Damit konnten die Pläne des Managements gestoppt werden, bereits in diesem Jahr zahlreiche Beschäftigte aus dem Werk II zwangsweise nach Werk l zu versetzen. Auch eine künstliche Programmreduzierung im Motoren- und Getriebebau für 2001 und Zwangsversetzungen nach Werk I wurden damit verhindert.

Keine Versetzungen aus Werk III

Auch für das Werk III konnte erreicht werden, dass keine Versetzungen nach Werk l erfolgen dürfen.Damit gibt es mehr Sicherheit für die Beschäftigten dieses Werksteiles.

Berechnung Weihnachtsgeld

Die Zusatzschichten werden in die Berechnung zum Weihnachtsgeld einbezogen. Dies sichert faktisch 100% Weihnachtsgeld ab, da der durchschnittliche Krankenstand dadurch gesenkt und mit Sicherheit unter der 6%-Marke bleiben wird.

Pausendurchlauf mit Vetorecht

Die Produktion während der Kurzpausen in der Komponentenfertigung und im Rohbau ist nur zulässig, wenn ausreichend Personal für die Freistellung der Gruppensprecher und Durchführung der Gruppengespräche vorhanden ist. Wenn dieses Kriterium nicht erfüllt wird, kann der Betriebsrat dem Pausendurchlauf widersprechen. Bei Problemen mit der Freistellung der Gruppensprecher kann nun jeder betroffene Betriebsrat und die zuständige Kommission Druck nach ausreichend Personal machen.

Mehrarbeit bleibt genehmigungspflichtig

Die am Samstagspät und Sonntag notwendige Mehrarbeit (Instandhaltung und Wartung) bleibt weiterhin zustimmungspflichtig. Dadurch ist klargestellt, dass die Geschäftsleitung keinen Freibrief für diese Mehrarbeit hat. Jeder Bereichs- und Hallenbetriebsrat prüft die Mehrarbeit seines Bereiches und kann in den Mehrarbeitssitzungen begründet seine Empfehlung geben.

Keine Regelarbeitszeit im Werk I

Die Regelarbeitszeit an Samstagen in den Instandhaltungsbereichen im Werk l wird bis Ende 2000 ausgesetzt.

Reduzierung der KVP-Maßnahmen

Bisher hatte das Management im Werk l KVP's vorrangig zur Arbeitsplatzvernichtung und Leistungsverdichtung missbraucht. Für die Jahre 2000 und 2001 werden KVP's um 50 Prozent reduziert.

Qualitäts-Andon-System

Grundlage bei der Einführung des Qualitäts-Andon-System in Bochum bleiben die BV 179 (Vereinbarung zur Gruppenarbeit) und ergänzende Vereinbarungen. Damit hat die Belegschaft die Sicherheit, dass die Eckpunkte der Gruppenarbeit auch zukünftig erhalten bleiben. Für den Betriebsrat ergibt sich damit eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Geschäftsleitung.

Reduzierte Lieferzeiten

Die Lieferzeiten von in Bochum gefertigten Fahrzeugen für Mitarbeiter werden auf 8 Wochen reduziert.

Zusätzliche Freischichtstunden für Alle

Jeder Mitarbeiter, der an einer Sonderschicht teilgenommen hat, erhält für jede verfahrene Sonderschicht eine zusätzliche Freischichtstunde, die seinem Freischichtkonto gutgeschrieben wird.

Freistellung für Urlauber

Fällt eine Zusatzschicht in einen mehrtägigen Tarifurlaub, so entfällt die Teilnahmepflicht.

 

Durch die sachliche und konstruktive Diskussion vieler Vertrauensleute und Betriebsräte in den letzten Wochen war der Abschluss dieser Vereinbarung möglich. Mit dieser Vereinbarung wurden die Möglichkeiten jedes Betriebsrates verbessert, ausreichend Druck nach mehr Personal in seinem Bereich zu machen.

Der Betriebsrat


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