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In Ergänzung der am 15. Juni 2000 geschlossene Rahmenvereinbarung wird zur Konkretisierung der Auswirkungen der Eingliederung in das Purchasing -Joint Venture zwischen der Geschäftsleitung und dem von den Betriebsräten der Standorte Bochum, Kaiserslautern und Rüsselsheim autorisierten Gesamtbetriebsrat der Adam Opel AG folgendes vereinbart:
1. Sollte es zu Personalüberhängen aufgrund von Umstrukturierungen, die in Zusammenhang mit der Eingliederung in das Joint Venture stehen, kommen, werden von der GM/FIAT Worldwide Purchasing - Opel Germany GmbH gemeinsam mit der Adam Opel AG die im Standortvertrag II (BV 250) beschriebenen Maßnahmen ergriffen, um betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden.
2. Darüber hinaus gilt grundsätzlich, daß jeder Mitarbeiter, der von der Adam Opel AG transferiert worden ist, berechtigt ist, sich auf offene Stellen bei der Adam Opel AG zu bewerben. Die Bewerbung wird wie eine interne Bewerbung behandelt. Das bedeutet, diese Bewerbung wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation bevorzugt behandelt.
3. Die Regelungen unter Ziffer 1. & 2. gelten bis einschließlich 31.12.2010.
4. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
5. Sollte diese Vereinbarung gekündigt werden, gelten ihre Regelungen bis zum Abschluß einer ersetzenden Vereinbarung, längstens jedoch bis zum 31.12.2010, fort.
6. Die Parteien legen hiermit die wechselseitige Durchsetzbarkeit ihrer oben beschriebenen Verpflichtungen fest.
In Ergänzung der am 15. Juni 2000 geschlossene Rahmenvereinbarung wird zur Konkretisierung der Auswirkungen der Eingliederung in das Powertrain Joint Venture zwischen der Geschäftsleitung und dem von den Betriebsräten der Standorte Bochum, Kaiserslautern und Rüsselsheim autorisierten Gesamtbetriebsrat der Adam Opel AG folgendes vereinbart:
Für die Laufzeit des F 13-Getriebes ergeben sich durch die Eingliederung in das Joint Venture keinerlei Veränderungen. So basiert das Produktionsvolumen auf den Zahlen des Business Plan 2000 und richtet sich nach der jeweiligen Nachfrage.
Eine positive Auswirkung des Joint Ventures gegenüber dem Business Plan 2000 zeigt sich beim Familie I Motor, die insbesondere in den Jahren 2004 und 2005 mit Volumina von 356.000 bzw. 422.000 Einheiten deutlich werden wird. Dies entspricht einem zusätzlichen Gesamtvolumen aufgrund der Eingliederung in Höhe von 182.000 Einheiten.
In den nächsten 5 Jahren werden für den Powertrain-Bereich Investitionen in einer Gesamthöhe von ca. DM 160 Millionen getätigt.
Die im Standortvertrag II (BV 250) vereinbarte Kapazität für den L 850 wird stufenweise installiert werden. Im Anlaufjahr 2001 wird eine Montagekapazität für Komplettmotoren in Höhe von 310.000 Einheiten zur Verfügung stehen. Die Eingliederung in das Joint Venture führt zu einer Volumenssteigerung von insgesamt 293.000 Einheiten im Zeitraum 2002 bis 2005.
Die bestehende Kapazität für die Produktion von Dieselmotoren wird bis zum Ende des Jahres 2003 nicht verändert werden. Beginnend mit dem Jahr 2004 ist eine Umstellung auf einen Nachfolge-Dieselmotor im Rahmen des heutigen Fertigungsumfanges vorgesehen, wobei die geplante Kapazität 300.000 Einheiten betragen und im Jahr 2006 erreicht sein wird.*
* Sollte es aus Gründen, die von der Adam Opel AG zu vertreten sind und nicht auf Veränderungen des Marktes beruhen, nicht möglich sein, die genannte Kapazität vollständig zu installieren, wird diese jedoch dafür Sorge tragen, daß eine dieser Kapazität entsprechende Anzahl von Arbeitsplätzen am Standort Kaiserslautern zur Vertilgung gestellt werden wird.
1. Werk Im Hinblick auf die Eingliederung in das Joint Venture wird gegenüber der heutigen Planung eine Volumenserhöhung beim F40/6-Getriebe von insgesamt 76.000 Einheiten in den Jahren 2002 bis 2004 erforderlich sein.
2. ITEZ
Die vom ITEZ transferierten Bereiche/Funktionen werden auch zukünftig maßgeblich
an den Aufgaben des Joint Ventures beteiligt sein. Am Standort Rüsselsheim
wird in Zukunft schwerpunktmäßig und führend die Konstruktion
von Benzinmotoren bestimmt werden, sowie gleichberechtigt mit dem Joint-Venture-Partner
an der Konstruktion eines Schalt-Getriebes gearbeitet werden. Es wird zudem
sichergestellt, daß im ITEZ die notwendige Expertise bzgl. der Konstruktion
von Dieselmotoren vorhanden ist, um zu gewährleisten, daß die Dieselmotoren
den spezifischen Opel-/Vauxhall- und SAAB-Anforderungen entsprechen und eine
ordnungsgemäße Integrierung erfolgen kann. Im Zeitraum 2001 bis 2005
werden für durchschnittlich 1.300 Mitarbeiter aus den transferierten Bereichen/Funktionen
entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein.
1. Sollte es zu Personalüberhängen bei der Opel Powertrain GmbH kommen, die darauf beruhen, daß Produkte auslaufen und eine entsprechende Anzahl von Ersatzarbeitsplätzen nicht in unmittelbarem Anschluß zur Verfügung gestellt werden können, werden von der Opel Powertrain GmbH gemeinsam mit der Adam Opel AG die im Standortvertrag II (BV 250) beschriebenen Maßnahmen ergriffen, um betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden.
2. Darüber hinaus gilt grundsätzlich, daß jeder Mitarbeiter, der von der Adam Opel AG in die Opel Powertrain GmbH transferiert worden ist, berechtigt ist, sich auf offene Stellen bei der Adam Opel AG zu bewerben. Die Bewerbung wird wie eine interne Bewerbung behandelt. Das bedeutet, diese Bewerbung wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation bevorzugt behandelt.
3. Die Regelungen unter IV 1. & 2. gelten bis einschließlich 31.12.2010.
1. Die dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Zahlen basieren auf dem aktuellen Business Plan für das Joint Venture. Es besteht Einvernehmen darüber, daß neben der gewöhnlichen Geschäftsentwicklung auch außergewöhnliche Veränderungen von Marktfaktoren eine Anpassung der geplanten Zahlen notwendig machen können.
2. Die Geschäftsleitung der Adam Opel AG wird unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit ihre Einflußmöglichkeiten ausschöpfen, um negative Veränderungen zu vermeiden.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
4. Sollte diese Vereinbarung gekündigt werden, gelten ihre Regelungen bis zum Abschluß einer ersetzenden Vereinbarung oder bis zum sich aus der jeweiligen Einzel-Regelung selbst ergebenden Fristablauf fort.
5. Die Parteien legen hiermit die wechselseitige Durchsetzbarkeit ihrer in dieser Vereinbarung beschriebenen Verpflichtungen fest.
Zur Erfüllung der sich aus der Ziffer 5. der Rahmenvereinbarung vom 15. Juni 2000 ergebenden Verpflichtung wird für die Standorte der - GM/FIAT Worldwide Powertrain - Opel Germany GmbH und - Opel Powertrain GmbH die Mitgliedschaft zum 01. Januar 2001 im jeweils örtlich zuständigen Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie beantragt.
Zwischen
Name, Stammnummer
-einerseits
und
der Adam Opel AG, vertreten durch deren Vorstand
sowie
der JV GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführung
andererseits
wird folgendes vereinbart:
1.Das mit der Adam Opel AG bestehende Arbeitsverhältnis geht mit Wirkung zum 01. Januar 2001 auf die JV GmbH über.
2.Entsprechend der Ziffer 4. der am 15. Juni 2000 mit dem Gesamtbetriebsrat der Adam Opel AG getroffenen Rahmenvereinbarung zur "Neugründung von Joint Ventures für die Bereiche Einkauf und Powertrain" wird das Arbeitsverhältnis von der JV GmbH als der neuen Arbeitgeberin so fortgeführt, als würde es weiterhin mit der Adam Opel AG bestehen:
Rüsselsheim/Bochum/Kaiserslautern, den 11. Dezember 2000
Mitarbeiterln
Adam Opel AG
JV GmbH
NAME
STRASSE, HAUSNUMMER
PLZ / ORT
Rüsselsheim, den 11. Dezember 2000
Sehr geehrte(r),
mit Schreiben vom 03. November 2000 hatten wir Sie darüber informiert, dass Ihr Arbeitsverhältnis zum 01. Januar 2001 von der Adam Opel AG auf die -JV GmbH übergeht.
Mit dem Gesamtbetriebsrat wurden Regelungen für die Arbeitsbedingungen, die zukünftig bei Ihrem neuen Arbeitgeber - der JV GmbH - für Sie gelten, getroffen. Diese gehen über den gesetzlichen Bestandsschutz hinaus. Es wurde auch vereinbart, dass diese Regelungen in einem gesonderten Vertrag festgeschrieben werden. Anbei deshalb der Transfervertrag, der gleichzeitig Ihr zukünftiger Arbeitsvertrag ist. Sein Inhalt besteht im Wesentliche aus folgenden beiden Komponenten:
1. Die bestehenden Arbeitsbedingungen werden unverändert und vollständig übernommen und werden damit gleichzeitig Inhalt dieses Transfervertrages. Konkret bedeutet dies zum Beispiel: - Ihre Dienstzeit wird ohne Unterbrechung fortgeführt - Sie bekommen die gleiche Vergütung; Ihre Eingruppierung bleibt bestehen - Die wöchentliche Arbeitszeit ändert sich nicht - Ihr Aufgabengebiet bleibt unverändert - Ihre Zusage einer betrieblichen Altersversorgung bleibt bestehen - Sie können weiterhin in der BKK und der Krankengeldzuschusskasse bleiben - Ihnen werden weiterhin die gleichen Sonderkonditionen für Kauf und Leasing von Opel-Fahrzeugen eingeräumt, die für Mitarbeiter der Adam Opel AG gelten
2. Zudem enthält der Transfervertrag die Verpflichtung der JV GmbH, Sie weiterhin so zu behandeln, als wären Sie bei der Adam Opel AG geblieben, also zukünftige Änderungen, die von der Adam Opel AG vorgenommen werden, auch auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden.
Bitte schicken Sie ein unterschiebenes Exemplar des Vertrages bis zum 22. Dezember 2000 an die Personalabteilung, Postkennziffer YY-YY zurück. Das zweite Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen auch weiterhin alles Gute.
Mit freundlichem Gruß,
Norbert Küpper, Vorstand Personal & Arbeitsdirektor Adam Opel AG
Lokale Personalleitung
Anlage: Transfervertrag 2-fach
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