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Zwischen der Ford Motor Company, Dearborn/Michigan USA und dem Europäischen Ford Betriebsrat ist am 25. Januar 2000 eine Vereinbarung abgeschlossen worden. deren Gegenstand die Regelungen zur Verselbständigung der Ford Visteon-Organisation in Europa sind.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung, deren Verbindlichkeit alle Vertragspartner für die deutschen Standorte ausdrücklich bestätigen, werden die nachfolgenden Regelungen getroffen.
Dabei erklären die unterzeichnenden Vertreter der Ford Visteon-Organisation ausdrücklich die Verbindlichkeit der Regelungen für das in Deutschland zu gründende rechtlich selbständige Unternehmen (im folgenden "NewCo" genannt), das in die eingegangenen Verpflichtungen uneingeschränkt und vorbehaltlos eintreten wird.
Die heutigen zu Ford in Europa gehörenden Teile des Visteon-Geschäftsbereiches werden in rechtlich selbständige Unternehmen überführt. Die neu geschaffenen, rechtlich selbständigen Unternehmen sind auf dem beigefügten Organisationsplan dargestellt. Die Ford Motor Company beabsichtigt die Separierung der Visteon-Muttergesellschaft und wird nach der vollständigen Separierung keine Anteile an der neuen Visteon-Muttergesellschaft oder deren Tochterunternehmen halten. Die neue Visteon-Muttergesellschaft wird ein in USA eingetragenes, börsennotiertes Unternehmen.
Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen haben die Ford Motor Company und der Europäische Ford-Betriebsrat im Auftrag der betroffenen nationalen Gesellschaften die nachstehende Vereinbarung getroffen, die für alle unten genannten Visteon-Bereiche, die als rechtlich selbständige Unternehmen in Europa gegründet werden (im folgenden "NewCo" genannt), Gültigkeit hat. Im Falle, dass einer dieser NewCo-Bereiche in Europa aus NewCo ausgegliedert wird, sind die Nachfolgegesellschaften verpflichtet, diese Vereinbarung zu übernehmen.
Die nachstehende Vereinbarung gilt für alle bei Visteon beschäftigten (payroll) Angestellten und Lohnempfänger sowie Auszubildenden mit Ausnahme des oberen Managements (die Vereinbarung schließt LL5 / SCR ein) der gegenwärtigen deutschen Ford-Standorte in Berlin, Düren, Wülfrath sowie der zu Visteon gehörenden Entwicklungs- und Stabsbereiche in Niehl (Technische Bereiche Merkenich, Weinsbergstraße, Brauweiler und Kundenzentren).
Alle gegenwärtigen Mitarbeiter der oben genannten Bereiche werden Arbeitnehmer von NewCo. Die Mitarbeiter werden spätestens bis zum Ende des zweiten Quartals 2000 nach NewCo transferiert.
Die bisher erworbene Betriebszugehörigkeit und alle bestehenden Vergütungs- und Nebenleistungen, insbesondere Pensionsansprüche, werden unverändert fortgeführt. Für die Dauer der Beschäftigung werden die gegenwärtigen Ford-Mitarbeiter einschließlich der Auszubildenden, die zu NewCo transferiert werden, hinsichtlich Vergütung und Nebenleistungen (inkl. der Pensionserhöhungen) so gestellt wie Ford-Mitarbeiter in den entsprechenden Ländern von NewCo (unbegrenzter Besitzstandsschutz).
In Bezug auf Mitarbeiter-Programme wie Fahrzeugkauf und Aktienerwerb werden vergleichbare Regelungen entwickelt und eingeführt. Bestehende Verträge zwischen Mitarbeitern und der Ford Bank bleiben unberührt.
Die gegenwärtigen Ford-Mitarbeiter, die in der Visteon-Organisation arbeiten, können sich bis zum Zeitpunkt der vollständigen rechtlichen Selbständigkeit melden, wenn sie bei Ford bleiben wollen. Der Zeitpunkt der Rückkehr ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bei Ford, den Auswahlprozessen sowie der Notwendigkeit, NewCo-Werke arbeitsfähig zu halten. Falls ein Mitarbeiter zwei Angebote zumutbarer Vakanzen bei Ford ablehnt, ist die Rückkehrzusage verfallen. Ford sagt zu, die Rückkehrzusagen innerhalb von fünf Jahren nach Separierung zu erfüllen.
Zusätzlich haben die gegenwärtigen Ford-Mitarbeiter, die in der Visteon-Organisation arbeiten und die zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Anlagen und Einrichtungen auf NewCo zu NewCo wechseln (rechtliche Selbständigkeit), die Möglichkeit, sich auf andere Vakanzen bei Ford zu bewerben, die sonst durch externe Neueinstellungen besetzt werden. Sie werden dabei entsprechend der normalen Ford-Auswahlkriterien berücksichtigt. Bei gleichwertiger Eignung werden frühere Ford-Mitarbeiter, die nach NewCo transferiert wurden, gegenüber anderen externen Kandidaten bevorzugt behandelt. wobei vorhandene Ford- und Visteon-Erfahrung berücksichtigt wird.
Künftig bei NewCo neu eingestellte Mitarbeiter werden nach der rechtlichen Selbständigkeit von NewCo zu NewCo-Konditionen eingestellt. In Deutschland finden die entsprechenden tariflichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen Anwendung.
Bezüglich der Vergütungs- und Nebenleistungen für gegenwärtige Ford-Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der rechtlichen Selbständigkeit in Deutschland nach NewCo transferiert werden, wird NewCo die Ford-Betriebsvereinbarungen und andere kollektive Vereinbarungen in den jeweiligen Ländern übernehmen und einhalten.
Alle bestehenden Betriebsvereinbarungen und andere kollektive Vereinbarungen werden von NewCo voll und ganz übernommen. Dies gilt insbesondere für bestehende Investitions- und Standortsicherungsvereinbarungen und die Beschäftigungssicherungs- und Investitionserklärungen (im folgenden "Investitionszusagen").
Bestehende Erstausbildungs- und Weiterbildungsprogramme werden fortgeführt.
NewCo wird Mitglied der Ford Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung FOVERUKA e.V. sowie des Vereins Ford Aus- und Weiterbildung e.V. werden.
Mitarbeiter, die bei der Ford Betriebskrankenkasse versichert sind, bleiben auch nach rechtlichen Selbständigkeit Mitglieder der Ford-BKK. Darüber hinaus können aufgrund der durch die Satzungsänderung vom 27.10.1999 erfolgten Öffnung der Ford-BKK auf die Regionen, in denen sich gegenwärtig Visteon-Standorte befinden, auch von der NewCo neu eingestellte Mitarbeiter Mitglied der Ford-BKK werden.
Die Ford Freizeitorganisation e.V. steht auch nach der rechtlichen Selbständigkeit von NewCo allen in den Visteon-Standorten bestehenden bzw. neu zu gründenden Vereinen und allen Mitarbeitern der NewCo offen.
Alle Mitarbeiter der NewCo, einschl. der von der NewCo neu eingestellten, können auch weiterhin den Service und die Angebote der Ford-Versicherungs-Vermittlungs GmbH (FVV) in Anspruch nehmen. Bestehende Verträge mit Mitarbeitern bleiben von der rechtlichen Selbständigkeit unberührt.
In Deutschland wird NewCo Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie. Die betriebliche und unternehmensbezogene Arbeitnehmervertretung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
NewCo wird einen eigenen, unabhängigen europäischen Betriebsrat bilden.
Dem Ford-Gesamtbetriebsrat und dem Gesamtbetriebsrat der NewCo wird das Recht eingeräumt, zu den Gesamtbetriebsrats-/Wirtschaftsausschußsitzungen des anderen Unternehmens einen Vertreter als Gast zu entsenden, wenn die Geschäftsleitung bzw. der Gesamtbetriebsrat des anderen Unternehmens dies wünscht und die andere Betriebspartei dem nicht widerspricht. Entsprechendes gilt für die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung der beiden Unternehmen.
In Anerkennung der Verpflichtung in dieser Vereinbarung, dass NewCo alle bestehenden Vergütungs- und Nebenleistungen für gegenwärtige Mitarbeiter, die nach NewCo transferiert werden, unverändert fortführt (unbegrenzter Besitzstandsschutz), hat das Ford-Management sich verpflichtet, für das Sourcing gegenüber den NewCo-Werken in Europa, wie in der folgenden Sourcing-Vereinbarung beschrieben, zu sorgen.
Bezüglich der Belieferung von Ford-Produkten durch die oben genannten NewCo-Werke und der Verteilung von Arbeiten an NewCo-Entwicklungs- und andere Stabsbereiche in diesen Ländern wird folgendes vereinbart:
Um die Geschäftsentwicklung der zuvor genannten NewCo-Werke zu unterstützen und basierend auf der Absicht, derzeitige Ford-Mitarbeiter in diesen Werken zum Zeitpunkt der rechtlichen Selbständigkeit nach NewCo, - als NewCo-Mitarbeiter - zu transferieren, bestätigen das Ford- und NewCo-Management ihre ununterbrochene und fortlaufende Verpflichtung für die oben genannten NewCo-Werke und verpflichten sich dazu, die existierenden Investitionszusagen, welche diese Werke betreffen, in vollem Umfang anzuerkennen und die daraus resultierende rechtliche Verantwortung zu übernehmen.
Insbesondere wird Ersatzfertigung für die B-Car-Instrumententafel und den Transit-Kühlergrill, die im nächsten "Product Cycle" nicht für Visteon bestimmt sind, an Visteon vergeben. Eine Entscheidung über die Ersatzfertigung wird bis zum 30.06.2000 erfolgen.
Zusätzlich verpflichtet sich das Management dazu, notwendige Maßnahmen zu treffen, die zu einer positiven und rentablen Geschäftssituation der o.g. Werke und der diesen Werken zugeordneten NewCo-Entwicklungsbereiche und anderer unterstützender NewCo-Stabsbereiche führen.
Um dies erreichen zu können, und um insbesondere der Befürchtung von Werkschließungen entgegenzuwirken, verpflichtet sich das Ford-Management dazu, existierende Ford-Produkte für die Zeit des derzeitigen "Vehicle Sourcing Cycle" sowie für die Zeit eines weiteren "Vehicle Sourcing Cycle" (inkl. CD208 und dem Ersatz für den jetzigen Galaxy), aber mindestens für die Laufzeit der Investitionszusagen in den o.g. Bereichen zu produzieren. Diese Verpflichtung beinhaltet auch alle gegenwärtigen, in den NewCo-Werken produzierten Teile, die im nächsten "Vehicle Sourcing Cycle" auf Basis der "CI / CD platforms" Nachfolgeteile haben werden. Kleinere Facelifts lösen keinen neuen Wehicle Sourcing Cycle" aus.
Der "Program Cycle Plan" und der "Current Visteon Sourcing Plan" sind Bestandteile der Originale dieser Vereinbarung.
Zur Unterstützung dieser Vereinbarung erkennt NewCo seine Verantwortlichkeit an, dass die in den genannten Bereichen produzierten Ford-Produkte lebensfähig und profitabel sein sowie den technischen Fortschritt (z.B. Elektronik, Spritzgußverfahren, Getriebetechnologie, mechanische Fertigung usw.) reflektieren und mit Wettbewerbspreisen konkurrieren müssen. Für den Fall, dass NewCo nicht unmittelbar mit den Wettbewerbspreisen für die derzeitigen zugesagten und zukünftigen Produkte konkurrieren kann, verpflichtet sich NewCo dazu, wettbewerbsfähige Angebote zu unterbreiten, wobei der Breakeven (Gewinnschwelle) plus die Kosten für Kapital ein Mindesterfordernis darstellen und die noch verbleibende Preisdifferenz zum Wettbewerbspreis in gleichen Anteilen über die Dauer des Produktsourcing ausgeglichen wird, (aber in jedem Fall in gleichen Anteilen über eine Zeitdauer von maximal 5 Jahren). Der Unterschied zwischen dem Wettbewerbspreis und dem NewCo-Preis (Breakeven-Minimum plus den Kosten für Kapital) zum Zeitpunkt der rechtlichen Selbständigkeit wird zu gleichen Teilen zwischen Ford und NewCo über einen Zeitraum von fünf Jahren gemäß folgender Formel aufgeteilt:
NewCo verpflichtet sich, die Differenz in fünf gleichen Schritten von 20% abzubauen, bis am Ende des Zeitraumes von fünf Jahren keine Differenz mehr besteht.
Ford zahlt dementsprechend im ersten Jahr 100%, im zweiten Jahr 80% im dritten Jahr 60%, im vierten Jahr 40% und im fünften Jahr 20% der Differenz.
Das Erreichen einer Beschäftigungssicherung wird letztlich von dem Effizienzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit bestimmt werden, welches in den jeweiligen NewCo-Bereichen erzielt werden kann. Wie es bereits heute der Fall ist, wird dies auch weiterhin die stetige Kooperation zwischen Management, Gewerkschaften, Betriebsrat, Mitarbeitervertretungen und Mitarbeitern erfordern.
Der "Product Cycle Plan", auf dem die hier beschriebenen Verpflichtungen basieren, unterliegt selbstverständlich Veränderungen. In denjenigen Fällen, in denen diese Änderungen das Sourcing der Ford-Produkte in NewCo-Werken negativ beeinflussen, wird Ford auf der Grundlage existierender Investitionszusagen und Verpflichtungen hinsichtlich des "Product Sourcing Cycle Plan" alternative Produkte identifizieren, welche den negativen Einfluß veränderter Sourcing-Entscheidungen kompensieren. Für den Fall allerdings, in dem das veränderte Sourcing durch absatzbedingte Veränderungen verursacht wird, ist Ford zu keinem alternativen Sourcing verpflichtet.
Diese Verpflichtungen reflektieren die Absicht des Ford-Managements hinsichtlich der zuvor beschriebenen NewCo-Geschäftsbereiche und sollen deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit unterstützen. Für den Fall, dass zukünftig alternative Sourcing-Möglichkeiten für diese Geschäftsbereiche identifiziert werden können, zum Beispiel von Ford, anderen OEM's oder anderen Zulieferern, können diese neuen Produkte die hier beschriebenen Ford Sourcing-Verpflichtungen ersetzen, vorausgesetzt, dies ist geschäftlich sinnvoll, der Geist und die Intention dieser Vereinbarung bleiben unberührt und dies ist nicht zum Nachteil des betroffenen NewCo-Bereiches.
Das Ford- und NewCo-Management verpflichten sich dazu, diese Vereinbarung auf jegliche Nachfolgegesellschaft zu übertragen.
NewCo wird zukünftig bezügl. der in seiner Produktpalette enthaltenen Teile in Ford Market Tests einbezogen und wird durch Ford berücksichtigt. Das Ford- und NewCo-Management sowie das Ford Sourcing Council werden sich an die geltenden Sourcing-Vereinbarungen und diese Vereinbarung halten.
Diese Vereinbarung bezüglich der Behandlung von NewCo-Mitarbeitern bei der Separierung von Ford stellt kein Präjudiz für irgendwelche zukünftigen Restrukturierungsmaßnahmen in Europa dar.
Für den Fall, dass es innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Wirksamkeit dieser Vereinbarung notwendig werden sollte, bestehende deutsche Ford-Werke oder andere Tätigkeitsbereiche in ein Joint-Venture einzubringen oder zu verselbständigen, verpflichtet sich die Gesellschaft, dass die zum Zeitpunkt des Joint Venture oder der Verselbständigung gegenwärtigen Mitarbeiter in den betroffenen Standorten in den neuen Geschäftsbereichen arbeiten werden, aber Ford-Mitarbeiter bleiben. Die gängige Praxis bezügl. der Mobilität (Versetzungs- und Verleihroutine) von Mitarbeitern bleibt weiterhin gültig.
Gegenwärtige Mitarbeiter werden während der Gründungsphase der neuen Gesellschaft die Wahl haben, freiwillig jederzeit zur neuen Organisation zu wechseln.
Abweichungen von den oben genannten Grundsätzen können in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart werden, wenn beide Seiten dies im gegebenen Fall für sinnvoll und nützlich erachten.
1. Mit dem Ford-Management und dem FEWC Select Committee wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die die Umsetzung dieser Vereinbarung überwacht und im Fall von Streitigkeiten über ihre Auslegung eine Entscheidung trifft.
2. Nach der rechtlichen Selbständigkeit ist das NewCo-Management gegenüber der entsprechenden Arbeitnehmervertretung für die Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem zuständigen NewCo-Management und der entsprechenden Arbeitnehmervertretung über die Auslegung dieser Vereinbarung kann gem. Ziffer 1 verfahren werden.
3. Abweichungen von dieser Vereinbarung können in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen werden, wenn das NewCo-Management und die entsprechenden Arbeitnehmervertretungen dies für sinnvoll und nützlich erachten und die gemeinsame Arbeitsgruppe diesen Änderungen zuvor zugestimmt hat.
Für den Vorstand |
Für den Gesamtbetriebsrat
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der Ford-Werke Aktiengesellschaft
H.P. Becker |
W. Kuckelkorn
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[es folgen weitere Unterschriften:]
Für den Betriebsrat Niehl
Für den Betriebsrat Düren
Für den Betriebsrat Wülfrath
Für den Betriebsrat Berlin
Für die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
Für die Ford Visteon-Organisation in Deutschland
R. Goebbels |
Dr. W. Janke
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