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Ein Info der Alternativen Metaller bei DaimlerChrysler Werk Kassel

Kassel, den 29.08.2000

 

"NCV2" Einigungsstelle soll entscheiden!?

Nach dem Willen der Mehrheit des Betriebsrates soll der Konflikt 17 Schichten von einer Einigungsstelle entschieden werden.

Nach 9 Verhandlungsrunden konnte keine Einigung erzielt werden. Mit einem sogenannten Doppelbeschluß wurde am 24.08.00 beschlossen: Der Verhandlungsstand vom 11.08.00 (7. Verhandlungsrunde) wird weitgehend abgelehnt, gleichzeitig soll eine Einigungsstelle vom Betriebsrat angerufen werden. Dieser Beschluß wurde von 6 Betriebsratsmitgliedern nicht mitgetragen, darunter den 2 anwesenden Alternativen Metallern. Zwar waren die sechs Betriebsratsmitglieder auch der Auffassung, daß die Verhandlungen gescheitert sind, sahen aber nicht ein, daß der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen sollte.

Mit diesem Beschluß wird der Betriebsrat die Entscheidung 17 Schichten und die dazugehörigen Rahmenbedingungen in fremde Hände legen.

Die Einigungsstelle ist ein überbetriebliches Entscheidungsgremium was laut Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) gebildet werden kann. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden und einen "unparteiischen" Vorsitzenden, auf den sich beide Seiten einigen müssen. Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden nicht zu Stande, so bestellt ihn das Arbeitsgericht. Die Einigungsstelle wird auf Antrag einer Seite (Arbeitgeber oder Betriebsrat) tätig und entscheidet verbindlich für beide Seiten. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende hat bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme.

Theoretisch ist ein Spruch der Einigungsstelle nach allen Richtungen möglich (pro bis kontra 17 Schichten). In der Praxis wird der Vorsitzende versuchen einen Kompromiss auf der Basis des Verhandlungsstandes vom 11.08.00 zu erreichen (eine Entscheidung gegen 17 Schichten ist dabei unwahrscheinlich). Im Streitfall wird die Stimme des Vorsitzenden entscheiden!

Knackpunkte gibt es genug:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Anrufung der Einigungsstelle durch den Betriebsrat gibt dieser das Zepter selbst aus der Hand. Er unterwirft sich freiwillig dem Spruch der Einigungsstelle. Er nimmt sich damit selbst die Möglichkeit politischen Druck zur Verhinderung der 17 Schichten gemeinsam mit der Belegschaft zu entwickeln. Die Einbeziehung der Belegschaft zur Verhandlungsunterstützung/Strategie wird verspielt. Eine Mitarbeiterbefragung wird umgangen.

Nun könnte man sagen, die Werkleitung hätte doch auch die Einigungsstelle anrufen können. Das ist richtig, hat oder will sie aber nicht. Die Werkleitung hat von Anfang an die Machtfrage mit den Arbeitsplätzen gestellt. Die Strategie der Werkleitung war von Anfang an, mit der Angst um den Verlust von Arbeitsplätzen, ihr Ziel, die Ausweitung der Betriebsnutzungszeit auf 17 Schichten durchzusetzen.

Die Machtfrage kann nur gemeinsam mit der Belegschaft beantwortet werden: dazu gehört eine Mitarbeiterbefragung! Arbeitsplatzgarantie gibt es nicht, es bleibt immer ein Restrisiko. Man muß die Situation selbst einschätzen, mit den eigenen Interessen abwägen und entscheiden. Das gilt aber für beide Seiten. Schließlich muss auch die Werkleitung ein Interesse an einer wirtschaftlichen Fertigung haben. Und das ist der Standort Kassel!

IMPRESSUM

Herausgeber:

Betriebsräte der Gruppe Alternative Metaller bei DaimlerChrysler Werk Kassel

Klaus Berger

Tel. 2645 Piepser Nr. 631

Udo Brehm

Tel. 3048 Piepser Nr. 626

Klaus Ehlers

Tel. 3240 Piepser Nr. 641

Werner Hellwig

Tel. 2503 Piepser Nr. 623

und Freunde

 

V.i.s.d.P.:

Klaus Ehlers


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