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AG Mitbestimmung

Positionen zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

 

Die AG Mitbestimmung hat ihre bisherigen Arbeitsergebnisse in Form einer Broschüre* dokumentiert, deren Vorwort der folgende Text entnommen ist:

Im Rahmen eines Forums wurde auf der 2. Bundeskonferenz des "Netzwerk Gewerkschaftslinke" im Dezember 1999 in Stuttgart über die Funktion der Mitbestimmung und ihren Stellenwert in den aktuellen Auseinandersetzungen von Kapital und Arbeit im Shareholder-value-Kapitalismus diskutiert. Akuter Anlass war die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis90/Die Grünen, das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 zu novellieren.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass heute z.T. bis in die Gewerkschaften hinein die Tendenz besteht, Mitbestimmung nicht mehr als Mittel zur demokratischen Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft, sondern als Standortfaktor zur Förderung der betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu sehen. Nachdem der Versuch gescheitert war, diese Sichtweise im DGB-Grundsatzprogramm festzuschreiben, wurde innerhalb des DGB mit den Empfehlungen der Bertelsmann- und Böckler-Stiftung ein weiterer Anlauf unternommen, die gewerkschaftliche Mitbestimmungspolitik auf die Unterordnung der Arbeitnehmerinteressen unter die Standortlogik festzulegen. Die anstehende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes kann in dieser politischen Auseinandersetzung zu einer wichtigen Weichenstellung führen. Aus Sicht der Gewerkschaftslinken geht es dabei vorrangig darum, die Position der Betriebsräte als Gegenmacht zu erhalten und auszuweiten. Die Arbeitsgruppe sieht hierfür in dem vom DGB-Bundesvorstand am 3.2.1998 beschlossenen Gesetzentwurf - trotz vorhandener Schwachstellen - eine geeignete Grundlage und unterstützt deshalb im Wesentlichen die Durchsetzung dieser Forderungen.

Die bisherigen Erfahrungen bei der Durchsetzung gewerkschaftlicher Forderungen über die betriebliche Mitbestimmung zeigen, dass ihre Realisierung ohne breite gesellschaftliche Mobilisierung wenig aussichtsreich ist. Dazu sind die Mitgliedsgewerkschaften und der DGB selbst aufgefordert. Der beschlossene Gesetzentwurf muss Grundlage für die Bewertung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung sein.

Die Zeit für die Vorbereitung der Betriebsräte und gewerkschaftlichen Vertrauensleute auf die politischen Auseinandersetzungen und zur Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung ist sehr knapp bemessen. Einerseits hat die Bundesregierung die Präsentation eines ersten Gesetzentwurfs - vermutlich wegen der sich verzögernden Gesetze zum "Rentenklau" - verschoben. Andererseits hält sie daran fest, ein neues Betriebsverfassungsgesetz so rechtzeitig zu verabschieden, dass bereits die Betriebsratswahlen 2002 auf der neuen Rechtsgrundlage stattfinden können. Der vorliegende Text dient dem Ziel, insbesondere Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute über die in ihrem Interesse notwendigen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu informieren. Das Manuskript wurde von einer Arbeitsgruppe des Forum Mitbestimmung der 2. Bundeskonferenz des "Netzwerk Gewerkschaftslinke" in den Grundpositionen erarbeitet und von einer Redaktionsgruppe geschrieben.

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren

Udo Achten, Düsseldorf; Ewald Bartl, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Volpert Beyer, Rechtsschutzsekretär beim DGB; Joachim Bischoff, Redakteur der Zeitschrift Sozialismus; Berthold Goergens, Leiter der Technologieberatungsstelle beim DGB Hessen; Edith Großpietsch, Gewerkschaftssekretärin IG Metallbildungszentrum Sprockhövel; Ulf Immel, Referentenarbeitskreis Jugend, DGB-Jugend Hessen; Werner Kirsch, Gewerkschaftssekretär beim Bezirksvorstand der DPG Hessen-Rheinland-Pfalz; Heinz-Günter Lang, ehem. Landesbezirksvorsitzender der HBV Baden-Württemberg; Kurt Lieberum, Sprockhövel; Horst Maylandt, Bildungsreferent der IG Metall; Peter von Oertzen, Prof. i. R., Hannover; Heidi Pommerenke, Gewerkschaftssekretärin ÖTV, Stuttgart; Ewald Wehner, ehem. Mitglied im Hauptvorstand der DPG; Harald Werner, Gewerkschaftsreferent beim Parteivorstand der PDS, Bodo Zeuner, Prof. an der FU Berlin, Leiter der Arbeitsstelle für nationale und internationale Gewerkschaftspolitik an der FU

Die Redaktionsgruppe bestand aus den Kollegen Ewald Bartl, Volpert Beyer, Werner Kirsch, Heinz-Günter Lang und Ewald Wehner.

* "Mitbestimmung als Gegenmacht. Zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes", VSA-Verlag, Hamburg 2000, ISBN 3-87975-802-6, 14,80 DM, Bezug über: VSA-Verlag, St. Georgs Kirchhof 6, 20099 Hamburg, Tel.: (040) 28 05 05 66, Fax: 28 05 05 68
 

Information und Kontakt zur AG Mitbestimmung über:

Ewald Wehner, Paul-Gerhard-Ring 15, 60528 Frankfurt a.M., Tel.: (069) 66 61 867, Fox: 66 12 27 99


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